Dann schauen wir doch einmal, was die Gründe für die Ablehnung unseres Antrages waren. Einer Ihrer Gründe war, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE hinter dem Konsultationspapier des Bundesdatenschutzbeauftragten und des Landesdatenschutzbeauftragten zurückbliebe. Dieses Argument kann ich nicht nachvollziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie hätten, wenn dieses Argument tatsächlich ausschlaggebend gewesen wäre, einen Änderungsantrag zur Qualifizie
rung unseres Antrages stellen können und damit konkret sagen können, an welcher Stelle denn eine weitere Verbesserung erfolgen sollte.
Es kam nichts. Durch Ihr Handeln zeigten Sie uns allerdings, dass Sie nicht daran interessiert waren, etwas Gemeinsames hinzubekommen.
Ihr zweites Gegenargument: Unser Antrag sei nicht erforderlich. Nun ja, das sahen der Bundesdatenschützer Herr Schaar und der Landesdatenschützer Herr Dankert offensichtlich anders.
Ich darf hier aus der Beschlussempfehlung zitieren. Zu Herrn Dankert steht, dass er den Antrag der Fraktion DIE LINKE begrüße.
„Er halte eine Beschlussempfehlung, die hierauf einginge, die Corporate Rules für die Unternehmen sowie einen Hinweis auf die gemeinsame Stellungnahme des Bundesbeauftragten und der Landesbeauftragten für den Datenschutz enthalte, für sinnvoll. Der Landtag könne damit unterstützend tätig werden.“ Um diese Unterstützung ging es uns, kein anderes Ziel verfolgte unser Antrag. Und auch Herr Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte, begrüßte unseren Antrag und teilte die darin enthaltenen Positionen.
Das waren Ihre Argumente in der ersten Beratung – wie gesagt, wenig überzeugend. Wir haben gesehen, Sie wollten das Thema nicht.
Aber es geht weiter: In der Debatte um unseren Änderungsantrag hielten Sie uns vor, dass Punkt 2 nicht zustimmungsfähig sei, da er den Eindruck erwecke, dass die Position des Landesdatenschutzbeauftragten zur Disposition stehe.
Ja, meine Damen und Herren von der CDU, genau das ist unser Problem. Wenn man sich nämlich die Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union genau durchliest, dann ist eben zu befürchten, dass die Kompetenzen der Länder diesbezüglich in naher Zukunft eingestampft werden sollen. Und genau deshalb haben sich sowohl die Datenschutzbeauftragten der Länder als auch der Bundesdatenschutzbeauftragte dazu positioniert. Da ist es doch nur folgerichtig, dass sich ebenfalls der Landtag positioniert und dem Datenschutzbeauftragten den Rücken stärkt, denn die Beibehaltung der gesetzgeberischen Kompetenz des Landes für den Datenschutz bedeutet auch die Stärkung der Stellung des Landesdatenschützers.
Nun gut, Sie haben das nicht so gesehen und letztlich kamen Sie uns dann mit dem Argument, dass das Konsultationsverfahren am 15. Januar 2011 abgelaufen sei.
(Detlef Müller, SPD: Nee, nee, nee. – Dr. Ulrich Born, CDU: Nein. – Zurufe von Detlef Müller, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)
Wir hätten uns gewünscht, dass wir im Europa- und Rechtsausschuss – das habe ich in der Einbringungsrede gesagt – eine Stellungnahme innerhalb einer Frist hinbekommen hätten.
Dass wir das nicht taten, lässt nur drei Schlussfolgerungen zu: Entweder war das Thema nicht wichtig genug, was ich mir nicht vorstellen kann, gerade wenn ich mir die Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten anschaue. Oder aber wir müssen uns tatsächlich Gedanken machen über die Europafähigkeit des Landtages. Die Fristen der Europäischen Union sind nun einmal so kurz und passen nicht immer zu den Terminen des Landtages.
Und der Europa- und Rechtsausschuss hätte sehr wohl eine Stellungnahme innerhalb der Frist abgeben können,
Uns jetzt aber vorzuwerfen, dass sich der Antrag damit erledigt habe, kann ich nicht nachvollziehen.
Eine Position, ja ein Bekenntnis des Landtages zum Datenschutz und zu unserem Landesdatenschutzbeauftragten kann man immer gegenüber der EU deutlich machen, auch nach Abschluss eines Konsultationsverfahrens, gerade bei der Wichtigkeit des Themas. Der Ausschussvorsitzende hat ja bereits darauf hingewiesen. In unserer letzten Ausschusssitzung, wo es um die Europafähigkeit auf europäischer Ebene in Richtung Energiewende in Ludwiglust ging, wurde uns das noch mal verdeutlicht. Selbstverständlich müssen wir uns frühzeitig in bestimmte Themen der Europäischen Union einmischen und darauf hinweisen, welche Probleme wir in Mecklenburg-Vorpommern haben. Auch das zeigten uns ebenfalls die Stellungnahmen der Fachleute.
Es wäre wichtig gewesen, auch als Landtag deutlich zu machen, dass wir die Notwendigkeit der Harmonisierung von Datenschutzregelungen sehen. Aber wir hätten auch deutlich machen können, dass die Harmonisierung nicht zu einer Abschwächung des Datenschutzniveaus in Deutschland führen dürfe. Ja, wir haben in Deutschland ein hohes Datenschutzniveau, das muss gehalten und gestärkt werden. Und diese Notwendigkeit sehen wir doch alle fraktionsübergreifend in Deutschland.
Ich muss mir nur anschauen, womit sich der Bundesrat befasste. Im Juli 2011 befasste sich der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes. Die Länder wollen mehr Datenschutz im Internet. In diesen und in anderen Bereichen besteht noch Hand
Wenn es auch nicht für Landtage üblich ist – wie Herr Dankert feststellte –, so hätten wir als Landtag Mecklenburg-Vorpommern in dieser Frage eine Vorreiterrolle einnehmen können. Diese Chance haben Sie leider verspielt. Ich kann nur sagen, schade.
Und der dritte Grund wäre: Der Antrag kam von den LINKEN, deshalb muss er abgelehnt werden. Das, meine Damen und Herren der Koalition, ist wohl der entscheidende Grund, wenn ich mir Ihre Argumente ansehe.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich kanns kurz machen. In meiner Einbringungsrede habe ich ja schon über die Mehrheitsmeinung im Ausschuss gesprochen und meine Fraktion gehört zu dieser Mehrheitsmeinung.
Dennoch will ich hier noch mal ganz klar sagen: Die SPD ist für die Stärkung des europäischen Datenschutzes, da gibt es bei uns einfach keine Frage. Aber mein sehr geschätzter Herr Kollege Born hat eigentlich auch die Gründe genannt, die uns bewogen haben, dann eben dem Antrag nicht zuzustimmen.
Und, Frau Kollegin Borchardt, dass es ein Antrag der LINKEN war, hat uns bei anderen Anträgen auch nicht gestört.