Das hat nicht funktioniert, sodass eine Abstimmung in der Sache erforderlich wurde. Und während der Beratungen im Ausschuss hat die Fraktion DIE LINKE noch einmal mit einem Änderungsantrag versucht, ihren Antrag zu verändern. Auch dieser Antrag wurde aus den bereits genannten Gründen von der Mehrheit im Ausschuss abgelehnt, auch weil diese Mehrheit nicht nachvollziehen konnte,
in die Beschlussempfehlung hineinhaben wollte. Es ist, denke ich, selbstverständlich, dass wir hinter unserem Landesdatenschutzbeauftragten stehen, den wir ja erst vor Kurzem hier gewählt haben.
Der Ausschuss hat die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und NPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE sowie bei Enthaltung seitens der Fraktion der FDP angenommen.
Für die durchaus kontroverse, aber dennoch sehr konstruktive Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses bedanken. Auch beim Landesbeauftragten für den Datenschutz bedanke ich mich sehr herzlich für seine Informationen.
Nun bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen des Ausschusses um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist sicherlich für niemanden in diesem Hause eine Überraschung, wenn ich sage, dass ich im Wesentlichen namens meiner Fraktion den Ausführungen unseres verehrten Herrn Ausschussvorsitzenden zustimme, insbesondere was die Beschlussfassung im Ausschuss angeht.
dass dieser Antrag – das kann man nun drehen und wenden, wie man will – sich in der Sache schlicht erledigt hat.
Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, dass das Konsultationsverfahren zum Gesamtkonzept für den Datenschutz in der EU längst abgeschlossen ist. Der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Datenschutzbeauftragten der Länder – der Vorsitzende hat ja eben den Gang des Verfahrens hier zutreffend dargestellt – haben in ihrem Konsultationsbeitrag die Leitgedanken der Europäischen Kommission für die Reform des EU-Datenschutzes begrüßt. An Details – das können Sie alle nachlesen – wurde Kritik geübt. Ähnlich hat der Bundesrat mit Beschluss vom 11. Februar dieses Jahres votiert. Der Bundesrat hat zum Ausdruck gebracht, dass das Anliegen, den Datenschutz in der EU unter Achtung des Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten zu modernisieren und an die technischen Entwicklungen anzupassen, sehr zu begrüßen ist.
Sowohl der Beschluss des Bundesrates als auch die Empfehlung des Bundesdatenschutzbeauftragten, die dieser zusammen mit den Datenschutzbeauftragten der Bundesländer – also auch unseres Landesdatenschutzbeauftragten – erarbeitet hat, sind in das EU-Konsultationsverfahren eingebracht worden. Beide Stellungnahmen sind nicht nur den Ausschussmitgliedern, sondern, wie ich denke, auch allen Landtagsmitgliedern bekannt und behandeln alle Fragestellungen dieser Thematik umfassend. Darüber hinausgehende Aspekte sind von der LINKEN nicht vorgetragen worden, wenn ich einmal von dem wirklich verunglückten Versuch absehe, hier ein ausdrückliches Bekenntnis zur Institution „Landesdatenschutzbeauftragter“ abzugeben.
Wenn wir das beschließen würden, würde das eher eine Schwächung unseres Landesdatenschutzbeauftragten hervorrufen,
Niemand in diesem Hohen Hause – insbesondere auch nicht der Kollege Ritter – hat irgendeinen Zweifel an dieser Position des Landesdatenschutzbeauftragten aufgeworfen.
Da dieser Antrag der LINKEN sich einer Thematik zuwendet, die im Konsultationsverfahren eingehend erörtert wurde und die verfahrensmäßig – das kann man drehen und wenden, wie man will – abgeschlossen ist, sollte der Landtag auch nicht mit solchen Anträgen hier noch einmal befasst werden.
Und deshalb unterstreiche ich das, was in der Beschlussempfehlung zum Ausdruck kommt, was der Ausschussvorsitzende hier zutreffend, natürlich zutreffend ausgeführt hat, und empfehle also, den Antrag der LINKEN abzulehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Egbert Liskow, CDU: Das machen wir dann auch.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegt heute die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu dem Antrag meiner Fraktion – Ja zur Stärkung des Datenschutzes auf europäischer Ebene – vor.
Zunächst muss ich mein Bedauern darüber äußern, dass wir es im federführenden Ausschuss nicht zu einer gemeinsamen Beschlussempfehlung im Sinne unseres Antrages geschafft haben,
Nach der Anhörung mit dem Datenschutzbeauftragten Herrn Dankert und der schriftlichen Stellungnahme von Peter Schaar, dem Bundesdatenschutzbeauftragten, die beide unseren Antrag begrüßten, haben wir die kritische Haltung der CDU bemerkt und wollten Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, entgegenkommen. Aber selbst unser Änderungsantrag konnte Sie anscheinend nicht überzeugen.
Dann schauen wir doch einmal, was die Gründe für die Ablehnung unseres Antrages waren. Einer Ihrer Gründe war, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE hinter dem Konsultationspapier des Bundesdatenschutzbeauftragten und des Landesdatenschutzbeauftragten zurückbliebe. Dieses Argument kann ich nicht nachvollziehen.