Und, Frau Kollegin Borchardt, dass es ein Antrag der LINKEN war, hat uns bei anderen Anträgen auch nicht gestört.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Na, na, na! Gucken Sie mal rein, wie viele Anträge wieder zurückgekommen sind!)
Wir haben in unserem Ausschuss, denke ich, doch dem einen oder anderen Antrag der LINKEN auch zugestimmt,
Na, na, na, die habe ich auch schon vorgetragen. Insofern bitte ich um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.
Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4436, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3980 abzulehnen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/4436 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der NPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt, nein, angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtages – Sonderkonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente am 20. August 2009 in Frankfurt/Main, Drucksache 5/2765, sowie Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Konsequenzen aus der Entschließung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente zu den Auswirkungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Vertrag von Lissabon ziehen – Integrationsverantwortung der Landtage durch Stärkung ihrer Mitsprachemöglichkeiten gerecht werden, Drucksache 5/2785, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtages – Ergebnisse der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in der Zeit vom 21. bis 22. Juni 2010 in Stuttgart, Drucksache 5/3658, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtages – Gemeinsame Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages, des Deutschen Bundesrates und des Südtiroler Landtages, Drucksache 5/4401, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 5/4438.
Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtages: Sonderkonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente am 20. August 2009 in Frankfurt/Main – Drucksache 5/2765 –
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Konsequenzen aus der Entschließung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente zu den Auswirkungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Vertrag von Lissabon ziehen – Integrationsverantwortung der Landtage durch Stärkung ihrer Mitsprachemöglichkeiten gerecht werden – Drucksache 5/2785 –
Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtages: Ergebnisse der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in der Zeit vom 21. bis 22. Juni 2010 in Stuttgart – Drucksache 5/3658 –
Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtages: Gemeinsame Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages, des Deutschen Bundesrates und des Südtiroler Landtages – Drucksache 5/4401 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Müller von der Fraktion der SPD.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Auf der Drucksache 5/4438 liegen vor Ihnen die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zu den Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtages, zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE und mein Bericht über die Beratungen im Ausschuss.
Der Ausschuss hat der Beschlussempfehlung insgesamt einvernehmlich zugestimmt. Allerdings ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2785 mehrheitlich abgelehnt worden,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin Bretschneider hat den Landtag über die drei im Rahmen der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung gemeinsam behandelten Beschlüsse der Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente durch die Vorlage entsprechender Unterrichtungen informiert, zuletzt über die Wolfsburger Konferenz und die gleichnamige Erklärung vom 5. bis 7. Juni 2011.
Ich freue mich sehr, dass unsere Präsidentin sich heute an der Aussprache mit einem Redebeitrag beteiligen wird. Wie ich finde, ist das ein schönes Zusammenspiel am zweiten Spieltag unserer Frauenfußballnationalmannschaft bei der Fußball-WM.
In allen drei von uns gemeinsam behandelten Unterrichtungen geht es um dasselbe Kernthema. Und ich möchte dieses Kernthema kurz herausstellen, denn es hat unsere Beratungen im Europa- und Rechtsausschuss in den vergangenen Jahren immer wieder begleitet. Es geht um die Beteiligung der Länder an den Entscheidungsprozessen der Europäischen Union und ganz besonders die Teilhabemöglichkeiten von Landesparlamenten in europäischen Angelegenheiten.
Für uns als Landtag Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das konkret: Welche Rolle kommt uns als Landtag Mecklenburg-Vorpommern im Prozess der europäischen Integration zu? Aber auch: Welche Rolle wollen wir spielen?
Darum stehen für mich die folgenden Fragen im Vordergrund: Welchen Beitrag können wir als Landesparlament für ein Europa der Bürger leisten? Was können wir tun, um den Interessen der Bürger unseres Landes auf europäischer Ebene Gehör zu verschaffen? Und was können wir dafür tun, dass es insgesamt demokratischer wird?
Durch den Vertrag von Lissabon haben die Parlamente eine stärkere Rolle im europäischen Entscheidungsprozess erhalten, das wissen Sie. Dies betrifft aus unserer Sicht – und da stimmen wir völlig mit der von den Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente erstmals im Rahmen ihrer Konferenz am 20. August 2009 in Frankfurt am Main zum Ausdruck gebrachten Auffassung überein – nicht nur die Bundesebene, sondern in föderalen Staaten wie Deutschland gerade auch uns Landesparlamente im Rahmen unserer Gesetzgebungszuständigkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens sind sicherlich ganz unterschiedliche Wege denkbar und werden in den Ländern auch schon in unterschiedlicher Weise praktiziert. Ich denke, der Landtag der 6. Wahlperiode sollte hier unvoreingenommen prüfen, welche Vor- und Nachteile mit den verschiedenen Alternativen verbunden sind, auch unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen anderer Länder und mit dem jeweils praktizierten System, und dann eine Entscheidung treffen.
Meine Damen und Herren, wichtig ist mir zum Abschluss, dass wir erkennen, welche Bedeutung unsere eigene Mitwirkung für die weitere Gestaltung der europäischen Integration hat und inwieweit wir die Entwicklung zu einem demokratischen Europa selbst mit in die Hand nehmen.
Dazu werden wir in den nächsten Tagesordnungspunkten sicherlich auch noch das eine oder andere beraten.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, ich möchte mich an dieser Stelle noch mal sehr herzlich bei den Mitgliedern des Europa- und Rechtsauschusses für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Die Mehrheit im Ausschuss hatte der Fraktion DIE LINKE nahegelegt, einer Erledigungserklärung ihres Antrages zuzustimmen, denn in diesem Antrag werden lediglich Einzelaspekte aus den Erklärungen hervorgehoben. Da wir den Erklärungen umfassend zustimmen wollten, war der Antrag der LINKEN für die Ausschussmitglieder und für die Mehrheit eben erledigt. Dem hat die Fraktion DIE LINKE widersprochen, sodass eine Abstimmung in der Sache erforderlich wurde. Hier hat DIE LINKE einen Änderungsantrag zu ihrem Antrag eingebracht, der ebenfalls mehrheitlich – ebenso wie der Ursprungsantrag der LINKEN – abgelehnt wurde.
Insgesamt kann ich feststellen: Zu den Erklärungen der Präsidentinnen und Präsidenten gab es Einvernehmen zwischen der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP. Nur der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde von den Ausschussmitgliedern abgelehnt.
In diesem Sinne bitte ich Sie nun im Namen des Ausschusses um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. – Vielen herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion über die Situation des Parlamentarismus in Deutschland hat in den vergangenen Jahren stetig an Umfang zugenommen, auch bei uns im Land. Diese Debatten haben aber nicht dazu beitragen können, mit Konsequenz zu einer Änderung der Situation zu kommen – im Gegenteil. Vielfältige Rahmenbedingungen sind in stetiger Veränderung begriffen und zahlreiche Konfliktlinien sind nicht immer klar erkennbar und doch ist gerade dieser ureigenste Gegenstand für uns Parlamentarier, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Herausforderung, die es zu meistern gilt.
Es war doch gewissermaßen schon ein Aufschrei der Präsidentinnen und Präsidenten von der Sonderkonferenz in einem Beratungsraum auf dem Flughafen von Frankfurt am Main, wenn es in der Erklärung der 16 Präsidentinnen und Präsidenten in Bezug auf das Verhältnis zum Bundesrat in Ziffer 5 heißt, Zitat: „Dies erfordert, dass die Verfahrensabläufe im Bundesrat so organisiert werden, dass den Landtagen eine hinreichende Beratungszeit bleibt, um eine tatsächliche Mitsprachemöglichkeit zu erhalten und so die Integrationsverantwortung wirksam wahrnehmen zu können. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente betonen, dass es einer effektiven, originären Mitsprache der Landtage insbesondere in den Kernbereichen der Landeszuständigkeiten wie beispielsweise der Schule, der kommunalen Selbstverwaltung, der Daseinsvorsorge, der Kultur und des Rundfunks etc., bedarf.“ Ende des Zitats.
Hier stellt sich eben auch die Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren, ob es künftig reicht, wenn das Parlament ausschließlich über die Landesregierung und das Büro in Brüssel informiert wird, oder ob es nicht sinnvoll wäre, eine direkte Landesverbindung zwischen dem Parlament und den Institutionen in Brüssel herzustellen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Detlef Müller, SPD: Ja, das sollte man mal überlegen.)
Natürlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, obliegt es den Länderparlamenten, unseren ureigensten Entscheidungen, Regeln im Landesrecht, vorzugsweise im Landesverfassungsrecht, so auszugestalten, dass die notwendige Mitsprachemöglichkeit des Landesparlamentes von uns gegenüber der Landesregierung zur Wahrnehmung der Integrationsverantwortung gesichert wird. Das wird die Landesregierung von sich aus nicht leisten, das müssen wir tun.