weil es Aufgabe einer Landesregierung ist, wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, dass dies in einem Land gewährleistet wird.
Wenn man über Mindestlohn spricht, dann muss man im Vorfeld auch die wirtschaftlichen Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern bedenken. Wir sind nicht vergleichbar mit westlichen Bundesländern, schon gar nicht im Lohnniveau und auch nicht in der Wirtschaftskraft und nicht in der Produktivität. Wir in Mecklenburg-Vorpommern sind klein und mittelständisch strukturiert, haben im Schnitt neun Mitarbeiter in den Betrieben und viermal mehr Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Und vorweg: Jeder seriöse Arbeitgeber will auf gar keinen Fall sittenwidrige Löhne von zum Beispiel 3 Euro. Dafür haben sie sich ausgesprochen, das ist so.
Aber wovon reden wir? Wir reden davon, dass 98 Prozent der geschlossenen Vollzeit- und Teilzeitverträge existenzsichernde Einkommen gewährleisten. Wer aber aufgrund von mangelnder Ausbildung, Langzeitarbeitslosigkeit, fehlendem Schulabschluss oder weil er eben noch nie gearbeitet hat, nur im Niedriglohnsektor arbeiten kann, Fuß fassen kann,
also bedürftig ist, der wird durch das soziale Sicherungssystem, durch Arbeitslosengeld II gesichert. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes schafft keinen Arbeitsplatz, sondern erhöht die Arbeitslosigkeit, da der Niedriglohnsektor wegfällt, fördert Schattenwirtschaft und verlagert die Arbeitsplätze.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und FDP – Regine Lück, Die Linkspartei.PDS: Gucken Sie nach Großbritannien, da ist es auch so!)
Etwas Banales will ich auch noch mit einfügen: Stellen Sie sich vor, wir hätten einen gesetzlichen Mindestlohn in Mecklenburg-Vorpommern. Wie würde dann der zukünf
tige Wahlkampf aussehen? Wir würden uns nur noch im Wahlkampf über Mindestlöhne und Erhöhung von Mindestlöhnen unterhalten. Und das ist die Krux: Lohnbindung hat beim Gesetzgeber nichts zu suchen!
Die Lohn- und die Gehaltsfragen sind ausschließlich den Tarifparteien vorbehalten. Die Tarifautonomie muss und soll gewahrt werden. Sie hat sich auch bewährt. Und für die nicht tarifgebundenen,
und das gehört auch zum Wesen einer Tarifl andschaft, gibt es bestehende gesetzliche Regelungen. Es gibt das Entsendegesetz, das haben wir gesagt. Es ist möglich, dies auszuweiten unter der Voraussetzung, dass ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag vorliegt und soziale Verwerfungen von ausländischen Entsendearbeitern da sind. Und es gibt das geltende Recht, was abgetan wird, das dies, wenn der Tarifl ohn beziehungsweise der regional übliche Lohn um ein Drittel unterschritten wird, unzulässig ist. Das wird auch in Paragraf 138 BGB, wo es um Sittenwidrigkeit geht, dokumentiert.
Wir sprechen auch über Mindestlöhne im Bund. Es wird diskutiert, Herr Holter hat es gesagt. Am Montag werden wir mehr wissen, wenn die Entscheidungen eventuell kommen. Aber diese Diskussion ist abzuwarten. Wir können nur davor warnen, Mecklenburg-Vorpommern im Vorfeld einer bundespolitischen Regelung als Versuchsfeld für Mindestlöhne zu nutzen. Das ist fatal.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig, richtig. – Helmut Holter, Die Linkspartei.PDS: Das funktioniert nicht. – Zuruf von Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)
Ich denke, wenn wir über die Mindestlöhne diskutieren und sprechen, dann müssen wir über die Auswirkungen sprechen und müssen auch diese diskutieren. Diese Auswirkungen werfen Fragen auf. Die Fragen sind: Wie wird dem Abbau von Arbeitsplätzen im Niedriglohnsektor entgegengewirkt? Wie wird der Abwanderung und der Verlagerung von Arbeitsplätzen entgegengewirkt? Wie wird die zunehmende Schwarzarbeit bekämpft? Ist es richtig, auf die Tarifautonomie zu verzichten? Wie wird sie in Zukunft gewahrt? Wie werden in Mecklenburg-Vorpommern strukturelle Unterschiede in den Betrieben, aber auch in den Regionen berücksichtigt? Wir sprechen in Mecklenburg-Vorpommern – ESF und EFRE sind darauf ausgerichtet – von einer Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis. Ist es richtig, den Niedriglohnsektor in Mecklenburg-Vorpommern wegfallen zu lassen und dann von einer Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis zu sprechen, oder torpediert es das? Wollen wir wirklich ein bürokratisches Monstrum mit einer eigenen Kontrollbehörde?
All diese Fragen, denke ich, müssen erst einmal im Vorfeld diskutiert werden. Dazu braucht es Antworten. Solange diese Antworten nicht gegeben sind, solange kann man den Mindestlohn nicht befürworten.
Bevor ich die Aussprache schließe, möchte ich den Ausdruck „Scheinheiligkeit“ als unparlamentarisch zurückweisen. Er ist von Herrn Dankert gebraucht worden. Ich bitte, darauf zukünftig zu achten.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder, auf Drucksache 5/130, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/500.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/130 –
Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land MecklenburgVorpommern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder auf Drucksache 5/130.
Der Europa- und Rechtsausschuss empfi ehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/500 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/130. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/130 einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/130 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/130 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2007, auf Drucksache 5/199, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 5/465 in Verbindung mit der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 und zur Änderung des Gesetzes zur Festlegung der Verbundquoten des Kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2006 und 2007, auf Drucksache 5/200, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 5/505. Zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/505 liegen Ihnen vier Änderungsanträge der Fraktion der Linkspartei.PDS auf den Drucksachen 5/540, 5/541, 5/542 und 5/543 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2007 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/199 –
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 und zur Änderung des Gesetzes zur Festlegung der Verbundquoten des Kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2006 und 2007 (Haushaltsanpassungsgesetz 2007) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/200 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses auf den Drucksachen 5/505 und 5/465 sind das Ergebnis von 15 Beratungen aller am Beratungsverfahren beteiligten Ausschüsse. Der Finanzausschuss bedankt sich deshalb bei allen Mitberaterinnen und Mitberatern, wohl wissend, dass er allein mehr als nur eine Sondersitzung sowie Anhörungen hätte durchführen müssen.
Erfreulich ist das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit. Anknüpfend an den Landeshaushalt 2006 kann der verabredete Kurs der Haushaltskonsolidierung fortgesetzt werden. Das heißt, auch im Haushaltsjahr 2007 werden keine neuen Kredite aufgenommen. Die Verschuldung ist gestoppt, die Zinszahlungen sind begrenzt und die Steuereinnahmen steigen.
Inhaltlich, meine Damen und Herren, dies war seit der Einbringung des Nachtragshaushaltes durch die Landesregierung bekannt, gab es kontroverse Diskussionen zu den G8-Kosten und zur Neuausrichtung der EU-Fonds. Nicht vorauszusehen war die harte Auseinandersetzung zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen im Zusammenhang mit der Ausbildungsförderung des Landes. Hier hat die stattgefundene Anhörung im Fachausschuss für Klarheit gesorgt.
Natürlich, meine Damen und Herren, gab es während der Beratungen in fast allen Ausschüssen Begehrlichkeiten zu mehr zusätzlichen Haushaltsmitteln. Den beantragten Mehrbedarfen fehlte es jedoch entweder an Deckungsvorschlägen oder an mehrheitlichen Zustimmungen in der Sache. So haben fünf Ausschüsse in ihren Stellungnahmen die unveränderte Annahme empfohlen, obwohl mir zum Beispiel bekannt ist, dass die Fraktion der Linkspartei.PDS in diesen Ausschüssen Anträge mit entsprechenden Deckungsvorschlägen gestellt hatte.
Am kreativsten war der Verkehrsausschuss, auch wenn seine Empfehlungen in sich nicht ganz ausfi nanziert waren. Die vom Verkehrsausschuss vor dem Hintergrund der Endergebnisse der Ausschreibung angebotene Mittelabsenkung bei der Einrichtung von Fluglinien in Mecklenburg-Vorpommern hat der Finanzausschuss angenommen und auf Antrag der Koalitionsfraktionen einzelplanübergreifend eingesetzt. So konnten notwendige Mittel für die Fortsetzung der Grundsanierung und den Umbau des Schweriner Schlosses, für die Finanzierung des Sicherheitskonzeptes im Landtag und den Ausbau der Rostocker Hafeninfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Besonders hervorzuheben sind die Aufstockungen der fi nanziellen Mittel zur weiteren Umsetzung des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam stärken!“. Es werden 140.000 Euro mehr für den Aufbau von Regionalzentren zur mobilen Beratung von Kommunen und öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Und das kann sich sehen lassen.
Als misslich, meine Damen und Herren, und das ist noch gelinde ausgedrückt, wenn man bedenkt, dass der Umfang des Nachtragshaushaltes 2007 nicht zuletzt von der Spezifi zierung der Maßnahmen für die neue EU-Förderperiode bestimmt war, hat es der Finanzausschuss empfunden, dass ihm zu seinen Beratungen zum Nachtrag 2007 erst nach mehrmaliger Aufforderung und Mahnung an die Landesregierung die aktualisierten Finanztableaus über den Einsatz der EU-Strukturfonds in den Jahren 2007 bis 2013 zugeleitet worden sind. Das Verständnis des Finanzausschusses für Notwendiges und Machbares sollte zukünftig von den am Verfahren Beteiligten nicht über Gebühr strapaziert werden.
Meine Damen und Herren, ich denke, dieser Nachtrag 2007 war für die parlamentarische Arbeit des Landtages in seiner jetzigen Zusammensetzung die Generalprobe für die Beratungen des Doppelhaushaltes 2008 und 2009, der nach der Sommerpause unsere Termine bestimmen wird und für den ich mir lebhaftere und kons
truktive Diskussionen wünsche. Der Finanzausschuss empfi ehlt Ihnen mehrheitlich die Annahme des Haushaltsanpassungsgesetzes und des Haushaltsbegleitgesetzes 2007 in der Ihnen vorliegenden Fassung der Beschlussempfehlung. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.