Manns und Frau genug sind, um ihre eigenen Befristungsvorhaben reinzunehmen, dann werden wir heute darüber womöglich auch noch mal zu diskutieren haben. Also dem stimmen wir zu. Ansonsten ist der Gesetzentwurf – ich sage jetzt nicht, Schrott – für uns nicht akzeptabel. Wir bleiben bei unserem Gesetzentwurf und bitten Sie ganz herzlich, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Der moderne Kapitalismus kennt keine Werte jenseits von Angebot und Nachfrage... Der Mensch spielt nur noch eine untergeordnete Rolle.“ Dieses Zitat ist nicht einer modernen NPD-Propagandaschrift entlehnt, wie Sie vielleicht vermuten könnten, nein, dies schreibt der ehemalige Generalsekretär der CDU Heiner Geißler in seiner Streitschrift: „Was würde Jesus heute sagen?“. Ich habe diese Aussage des CDU-Vordenkers an den Anfang meiner Ausführungen gestellt, da Herr Geißler etwas ausgesprochen hat, was leider in zutreffender Weise im hier zu behandelnden Gesetzentwurf ausgerechnet von einer sich christdemokratisch und sozialdemokratisch schimpfenden Regierungskoalition bestätigt wird.
In der Auseinandersetzung mit den vorliegenden Gesetzentwürfen von CDU, SPD und FDP andererseits habe ich mir einmal die Mühe gemacht, nicht nur die Kapitalismuslobbyisten der Wirtschaftsverbände zu befragen, sondern vor allem das Gespräch mit Betroffenen zu suchen. Haben Sie von der CDU, Herr Jäger – Sie sind gerade nicht auf Ihrem Platz –, dies getan? Und Sie, Frau Bretschneider, von der SPD, haben Sie, mit Luther gesprochen, den Einzelhandelsbeschäftigten und hier besonders den Frauen aufs Maul geschaut? Mitnichten, sonst hätten Sie lauthals bei Ihren SPD-Genossen und -Genossinnen protestieren müssen, protestieren gegen ein Gesetz, das nahezu ausschließlich auf dem Rücken der berufstätigen Frauen im Einzelhandel ausgetragen
wird. Aber vielleicht stimmen Sie ja gegen den Antrag und da wir ein Auge auf Sie, Frau Präsidentin, werfen, wird Ihr Votum uns nicht verborgen bleiben.
Ja, meine Herrschaften: „Die Interessen der Menschen sind wichtiger als die Interessen des Kapitals“. Dieses Zitat stammt aus einer NPD-Broschüre der 80er Jahre und deckt sich mit einem weiteren Zitat von Heiner Geißler.
In Ihrem Gesetzentwurf ist für dererlei Sentimentalitäten natürlich kein Platz. Und was für einen Pfusch die Regierungskoalition mit ihrem Gesetzentwurf abgeliefert hat, wird spätestens dadurch deutlich, dass man uns im Wirtschaftsausschuss durch über 70 Änderungsanträge der Einreicher ein völlig verändertes Gesetz in Bezug auf den vorhergehenden Entwurf zugemutet hat.
Entlarvend allerdings auch die Haltung der PDS: Kein fundamentales Nein zu den weiteren Belastungen für die Beschäftigten des Einzelhandels kam von Ihnen, zu keinem Zeitpunkt.
Nur wenn die Läden länger geöffnet seien, könne auch mehr Umsatz gemacht werden, so das Credo der neoliberalen Propagandisten, zum Beispiel der FDP.
Meine Damen und Herren, ich sage es hier noch einmal: Nicht die geöffnete Ladentür bringt den Umsatz, dazu bedarf es vor allem einer Kaufkraft. Sorgen Sie von der SPD, CDU erst einmal dafür, dass die Menschen Arbeit bekommen, ordentlich bezahlte Arbeit bekommen, damit sie hier im Land bleiben, denn erst dann kann unsere Jugend auch hier Familien gründen, und nicht in Schweden, und dann erst – erst dann – werden die Menschen auch den Einzelhandel beleben. Wenn dies nicht gegeben ist, wird, wie ich schon einmal an dieser Stelle sagte, die Kasse nicht klingeln, auch nicht bei Öffnungszeiten rund um die Uhr.
Und wenn Sie es wirklich ernst mit der Wertschätzung und Förderung der Familien meinen, meine Damen und Herren der CDU, können Sie Ihrem eigenen Gesetzentwurf nicht zustimmen.
die der kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Unternehmer werden durch die falsche Weichenstellung der Regierungskoalition einer Verschärfung ihrer Wettbewerbssituation ausgesetzt,
Die NPD-Fraktion kann überhaupt kein Bedürfnis der Verbraucher nach längeren Ladenöffnungszeiten erkennen. Ein Handlungsbedarf ist also überhaupt nicht gegeben. Die geltenden Bestimmungen reichen vollkommen aus. Und ich wiederhole es hier noch einmal: Sie von der CDU-SPD-Regierungskoalition stellen mit diesem Gesetz Ihre familienfeindliche Politik erneut beeindruckend unter Beweis, indem Sie die Angestellten im Einzelhandel zum Kanonenfutter des Geschäftslebens machen.
Wir lehnen deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und SPD ebenso wie den der Fraktion der FDP ab, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, ich habe mir jetzt mal in aller Ruhe die Debatte angehört und die verschiedenen Klänge auch ein Stück weit genossen.
Jetzt bin ich mehr denn je überzeugt davon, dass wir tatsächlich einen vernünftigen Kompromiss gefunden haben,
auf der anderen Seite zu wenig Regulierung und andere wollen überhaupt keinen Gesetzentwurf haben. Da, glaube ich, liegen wir, CDU und SPD, jetzt genau richtig in der Mitte, und insofern möchte ich mich bei den Fraktionen bedanken.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Aber das wollten Sie doch schon vorher.)
Nachdem nun alle Bundesländer bis auf Bayern von ihrer Zuständigkeit Gebrauch gemacht haben, die sie mit der Föderalismusentscheidung übertragen bekommen haben,
Ladenöffnungsgesetze zu erlassen, haben wir auch mit diesem Gesetz jetzt in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, fl exible und bedarfsgerechte Einkaufsregelungen zu gestalten. Und ich sage es noch einmal: Damit ist ein tragfähiger Kompromiss für den Einzelhandel, aber auch für die Beschäftigten gefunden worden. Dies hat natürlich für unser Land eine große Bedeutung, wenn man bedenkt, dass annähernd 46.200 Menschen bei uns im Einzelhandel beschäftigt sind.
Der Spielraum, den das derzeitige Recht dem Einzelhandel und den Verbraucherinnen und Verbrauchern bietet, ist insgesamt zu eng. Das war der Sinn und Zweck der Regelung. Sowohl Handel als auch Kunden werden bei der Gestaltung fl exibler bedarfsgerechter Einkaufsmöglichkeiten zu sehr eingeschränkt.
Die wesentlichen Kernpunkte dieses Gesetzes sind eine Öffnung an den Werktagen von Montag bis Freitag 00.00 bis 24.00 Uhr und Samstag von 00.00 bis 22.00 Uhr – als Möglichkeit, um das noch mal ganz klar zu betonen. Daneben streben wir eine Bäder- und Fremdenverkehrsregelung an, die eine Öffnung an den Sonntagen in Kur- und Erholungsorten sowie anerkannten Ausfl ugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr ermöglichen soll. Ich denke, es ist wichtig festzustellen, dass der Erlass der Bäderregelung rechtssicher durch eine Verordnungsermächtigung im Gesetz gewährleistet ist.
Und nun will ich schon sagen, dass mich die Diskussion, die jetzt gerade hier geführt wurde, insofern etwas überrascht hat, als jetzt beklagt wurde, dass es Veränderungen im Zuge des Gesetzgebungsprozesses gegeben hat. Der eine spricht von 80 Änderungen, der andere von 70 Änderungen. Alle vergessen dabei zu sagen, dass natürlich eine Reihe dieser Änderungen auch mehr redaktioneller Form sind, die man gar nicht erst erwähnen muss.