Aber ich möchte, dass wir gemeinsam darüber beraten, wie Geld, das schwer aufzutreiben ist, am besten angelegt werden soll.
Und was die Regelsätze betrifft, ist das ein Problem, das für Deutschland insgesamt gilt. Wir müssen eine höchstrichterliche Rechtsprechung haben, die sagt, so, wie das aufgeteilt ist, so, wie das ermittelt wurde, ist das in Ordnung.
Herr Minister Sellering, zu unserem Antrag: Halten Sie die Berücksichtigung der Kosten für Schulbildung innerhalb des Regelsatzes für angemessen?
Wir würden wahrscheinlich lange Zeit brauchen, um über die Ermittlung des Regelsatzes zu reden. Man kann es auf jeden Fall nicht auf die etwas billige Weise tun, fi nde ich, wie Frau Linke das eben mit den Rauchwaren getan hat.
(Dr. Marianne Linke, DIE LINKE: Das steht aber in der Verordnung. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)
Es ist so, dass wir eine Ermittlung haben, die in vielen Positionen etwas aufgliedert, die Bedarfe ermittelt, Bedarfe deckt und dafür Zahlen ausweist.
Und dann ist es so, dass wir nicht spezielle Bedarfe für Kinder ermitteln, sondern für eine bestimmte Altersgruppe werden 80 Prozent des Bedarfs der Erwachsenen genommen und für andere Kinder 60 Prozent des Bedarfs. Darüber kann man diskutieren, ob das richtig ist. Wie gesagt, das Bundessozialgericht sagt, ja, das ist insoweit in Ordnung.
Aber zu 80 Prozent oder zu 60 Prozent sind in dem Kinderbedarf natürlich auch Bedarfe, die nur bei Erwachsenen bestehen. Und wenn da in einer Ministerialbeantwortung darauf hingewiesen worden ist, dann ist das, glaube ich, nicht völlig falsch.
Was den Schulbedarf angeht, muss man Folgendes sagen: Wir haben vor einiger Zeit umgestellt. Früher in der Sozialhilfe war es so, dass der Regelsatz den Lebensunterhalt abdeckte und es zusätzliche Beihilfen für besondere Bedarfe gab, etwa den Schulranzen bei der Einschulung. Jetzt besteht vielleicht besonderer Bedarf für eine Klassenfahrt, aber nicht mehr für den Schulranzen.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Es ist pauschalisiert. – Birgit Schwebs, DIE LINKE: Den braucht man ja auch nicht.)
Genau, es ist pauschalisiert. Das sind Beträge von 50 Euro im Monat, 25 Euro im Monat, 20 Euro im Monat, um die die früheren Regelsätze erhöht worden sind. Ich will Menschen nicht weiter bevormunden, wenn sie kommen und sagen,
ich habe einen Wintermantel für 40 Euro gesehen, und man ihnen dann nachweist, den gibt es auch für 35 und dann unterschreiben wir das, sondern ich sage, die Pauschale ist da und danach kannst du selbst entscheiden. Und eine Familie mit Kindern hat eben nicht nur die Pauschale für die eine Person, sondern Pauschalen für mehrere Personen, für die Familie zusammen, sodass da auch eine gewisse Flexibilität möglich ist. Bei aller Enge, die ich selbstverständlich sehe bei den Zahlen, das ist uns doch allen klar, kommt niemand von uns mit diesen Zahlen aus.
Aber wir müssen davon ausgehen und sagen, dieser Bedarf wird ermittelt. Ist er richtig ermittelt oder nicht? Das ist überprüft worden und es ist gesagt worden, das ist in Ordnung. Es läuft darauf hinaus, dass man sagt, ich muss aus den Pauschalen, die mir zur Verfügung stehen, das, was in der Schule anfällt, bezahlen, wobei das nicht vollständig ist.
Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Sie die nachgewiesenen Kosten für Schulbildung, die innerhalb des Regelsatzes gar nicht berücksichtigt sind, für angemessen halten?
Ich frage noch einmal: Halten Sie die Kosten, die für Schulbildung im Regelsatz verankert sind, für angemessen?
Wenn ich das richtig sehe, sind in dem Regelsatz keine besonderen Kosten für Schulbildung verankert,
sondern insgesamt pauschal. Das Bundessozialgericht, das sich mit dem Fall sehr eingängig beschäftigt hat, noch tiefer, als ich das in Vorbereitung dieser Rede getan habe, sagt, damit kann man zurechtkommen – wobei uns allen klar ist, dass das sehr eng bemessen ist.
Der Sozialminister sagt, dass ich keine Möglichkeit sehe, in diesem Punkt zu sagen, dass das Urteil des Bundessozialgerichts falsch ist und der Regelsatz nicht ausreicht. Dafür sehe ich keinen Anhaltspunkt.
Durch die Landesregierung ist die angemeldete Redezeit überschritten worden, sodass entsprechend Paragraf 85 der Opposition jetzt sieben Minuten mehr Redezeit zustehen.
(Minister Erwin Sellering: Also auch ohne Nachfragen? – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, auch ohne Nachfragen, genau. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Nicht wir sind schuld. – Zuruf von Volker Schlotmann, SPD)