Protokoll der Sitzung vom 19.09.2007

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/825 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/825 mit den soeben beschlossenen Änderungen durch die Frak

tion der SPD, die Fraktion der CDU, die Fraktion der FDP angenommen bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Wettbewerbsfähigkeit der von Altschulden betroffenen Landwirtschaftsbetriebe sichern, Drucksache 5/816.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Wettbewerbsfähigkeit der von Altschulden betroffenen Landwirtschaftsbetriebe sichern – Drucksache 5/816 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Professor Tack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige Bemerkungen zur Geschichte. Es ist ja heute an verschiedenen Stellen schon darauf hingewiesen worden, dass wir uns in vorherigen Legislaturperioden mit diesen Fragen beschäftigt haben. Mit der sogenannten Altschuldenproblematik hat sich der Landtag seit 1990 des Öfteren beschäftigt.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Ich hebe eine Befassung aus der 2. Legislaturperiode hervor, die auf einen Antrag der Fraktion der PDS zurückging. Eine einvernehmliche Beschlussempfehlung des damaligen Ausschusses für Landwirtschaft und Naturschutz forderte die Landesregierung auf, gemeinsam mit anderen neuen Bundesländern einen Vorschlag zur Korrektur der damals geltenden Altschuldenregelungen und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der davon betroffenen Unternehmen auszuarbeiten. Der Berichterstatter des Ausschusses war übrigens der heutige Minister Dr. Backhaus.

In dieser guten Tradition, meine Damen und Herren, und in der Verantwortung sehe ich den Landtag auch heute, wenn es um die Beratung des Antrages „Wettbewerbsfähigkeit der von Altschulden betroffenen Landwirtschaftsbetriebe sichern“ geht. Der Begriff der landwirtschaftlichen Altschulden ist als Kredit der damaligen Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft zu verstehen, der von den Betrieben aufgenommen werden musste. Zeitzeugen wissen, dass das beileibe nicht nur Investitionen in den Betrieben waren. Diese machten nur einen geringen Anteil bei den Krediten aus. Erinnern wir uns: Die Mehrzahl betraf Investitionen in die kommunale Infrastruktur und Einrichtungen, die heute nicht mehr oder nur teilweise genutzt werden beziehungsweise aus denen der jeweilig belastete Betrieb keinen wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein langwieriger Prozess führte dann zu dem „Gesetz zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen“, besser bekannt als LandwirtschaftsAltschuldengesetz. Erst im Jahre 2004 wurden wichtige Regelungen zur Beendigung der wirtschaftlichen Unwägbarkeiten für viele betroffene Betriebe geschaffen. Das Gesetz sollte den Anreiz für eine beschleunigte Rückzahlung der Altschulden in Gestalt eines einmaligen Ablösebetrages schaffen und zugleich die Rückzahlungsbedingungen für nicht abgelöste Altkredite verschärfen. Circa 1.500 ostdeutsche Landwirtschaftsbetriebe waren davon betroffen, von denen die meisten die knappe Frist bis zum August des Jahres 2005 nutzten, um Prognosen und

Betriebskonzepte neu zu erstellen, Barwerte zu ermitteln, Liquiditätsnachweise zu führen und Finanzierungszusagen einzuholen. Im Gegenzug, so die Zusage, sollte bis Ende 2006 eine Bescheidung aller Anträge erfolgen. Das hätte für die Betriebe bedeutet, sich der Kreditlast von immerhin 2,4 Milliarden Euro entledigen zu können.

Das Geld, welches bis dahin für Zinsen und Tilgungen aufgewendet werden musste, indem jährlich 20 Prozent des Betriebsgewinnes an die Bank abgeführt wurden, konnte nur zum Teil in zukunftsträchtige und am Markt ausgerichtete Projekte und für Erneuerungen eingesetzt werden. Ich sagte bewusst „zum Teil“, denn für eine Altschuldenablösung, die ja aus einem Altkredit herrührt, ist in aller Regel ein Neukredit aufzunehmen, der natürlich ebenfalls Zinsen und Tilgungen kostet. Aber nun war diese leidige Angelegenheit überschaubar, planbar und nicht mehr von politischen Unwägbarkeiten abhängig. Die Betriebe hatten wieder ihr wirtschaftliches Schicksal weitgehend in der eigenen Hand.

Das, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist genau der Kern unseres Antrages, die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe zu sichern. Ich sage hier für meine Fraktion noch einmal ganz deutlich: Für den Erhalt und die weitere nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume sind in erster Linie starke, wettbewerbsfähige landwirtschaftliche Betriebe unverzichtbar.

Dieses Hohe Haus hat sich in dieser Wahlperiode schon mehrfach in anderen Zusammenhängen mehrheitlich für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt und das ist auch das Ziel dieses Antrages. Im Frühjahr dieses Jahres wurde nun bekannt, dass der Prozess der Altschuldenregulierung ins Stocken geraten ist. Als Schwachstelle, so die „Bauernzeitung“ im Mai 2007, stellte sich die mit der Prüfung der Anträge beauftragte Bankaktiengesellschaft, BAG, in Hamm heraus. Diese hat bekanntlich die Aufgabe, vorbearbeitete Anträge der BVVG vorzulegen, wo dann mehrfach verhandelt, nachgebessert und endgültig entschieden wird, ob und, wenn ja, in welcher Höhe abgelöst werden kann. Aber bis zum 31. März dieses Jahres hatten erst 40 Prozent der Betriebe den Ablösebescheid erhalten.

Wenn wir uns mit dieser Frage auseinandersetzen, müssen wir etwas sagen zur Zinsentwicklung. Ab Beginn der Altschuldenregelung 2004 wurde die Zinszahlung und Rückzahlung ausgesetzt. Bis dahin haben die aufgelaufenen Zinsen aber in aller Regel die Schuldsumme der Betriebe etwa verdoppelt. Mit Beginn der Altschuldenvereinbarung ab 01.01.2005 beginnt die Zinszahlung auf den Ablösebetrag nach dem jeweils gültigen EuriborZinssatz bis zur Zahlung der endgültigen Ablösesumme. Dieser Zinssatz ist bisher um ein Prozent gestiegen. Je länger der Prozess dauert, desto höhere Belastungen entstehen für den Betrieb.

In einer Kleinen Anfrage hatte ich die Landesregierung nach ihrem Kenntnisstand und ihren unterstützenden Aktivitäten zur Altschuldenabwicklung gefragt. Die detaillierten Antworten können Sie in der Drucksache 5/553 nachlesen.

Der Genossenschaftsverband Norddeutschland schätzt ein, dass bis jetzt 50 Landwirtschaftsbetriebe und alle Molkereien unseres Landes die Altschuldenregelungen hinter sich bringen konnten. Aber das, und das macht die Brisanz aus, sind derzeit immer noch circa 100 Betriebe in unserem Land ohne Altschuldenregelungen. Das sind über den Daumen gepeilt circa 1.000 Hektar land

wirtschaftliche Nutzfl äche je Betrieb. Etwa 1.000 bis 1.500 Arbeitskräfte arbeiten in diesen Betrieben.

Diese sicherlich nicht sehr konkreten Zahlen reichen aber aus, um die Dimension deutlich zu machen. Ich wiederhole darum: Es geht um einen bedeutenden Teil der Agrarwirtschaft des Landes, der in seiner Wettbewerbsfähigkeit behindert und eingeschränkt ist. Je länger dieser Prozess dauert, desto mehr Zinsen müssen gezahlt werden. Und die Zinsen steigen, das weiß jeder von uns. Je mehr fi nanzielle Verbindlichkeiten und Belastungen vorliegen, desto weniger kann ein Betrieb in die notwendigen Erneuerungen und Modernisierungen der veralteten Technik investieren und sich den neuen Entwicklungen der Technologien und des Marktes stellen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Sehen Sie diesen Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte außerdem unter dem Aspekt der Ernteerträge dieses Jahres, die ganz gewiss nicht zu Rekordergebnissen zu zählen sind und stimmen Sie deshalb dem vorliegenden Antrag zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Professor Tack.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist sachlich richtig, dass wir über Jahre hinweg versucht haben, die landwirtschaftlichen Altschulden zu regeln. Und es ist mit dem Jahr 2004, Herr Tack, dann ja tatsächlich gelungen. Wenn man daran erinnern darf, die landwirtschaftlichen Altschulden hatten 1991 in Mecklenburg-Vorpommern einen Stand von 415 Millionen Euro. Es sind dann durch die Teilentlastung, bilanzielle Entlastung 60 Millionen entlastet worden. Die Landwirtschaftsbetriebe hatten also insofern 355 Millionen Euro an Zinslast zu tragen. Die Zinsen mit dem Stand von 2004 sind dann wieder um 50 Millionen Euro angestiegen, sodass wir insgesamt, als wir 2004 dieses Gesetz gemacht haben eine gute Lösung gefunden haben.

Und ich glaube, an dieser Stelle auch noch mal sagen zu dürfen, das ist 2004 gemacht worden unter der SPDFührung und dem Kanzler Gerhard Schröder.

(Beifall Ute Schildt, SPD – Rudolf Borchert, SPD: Das waren noch Zeiten.)

Ich kann hier auch noch einmal ausdrücklich sagen, ich glaube, unter keiner anderen Konstellation wäre das überhaupt möglich geworden. Und wer Insiderwissen hat, der weiß auch, dass Gerald Thalheim derjenige ist, der in Berlin die Verantwortung für den Osten Deutschlands getragen und in Zusammenarbeit mit den Ländern diese Lösung erarbeitet hat.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Richtig.)

Insofern ist es überhaupt zu einer Lösung gekommen.

Ich darf heute ausdrücklich sagen, 70 Prozent aller Betriebe haben von dieser Altschuldenregelung doch im Sinne des Weiterexistierens dieser Betriebe Gebrauch gemacht. Man darf an dieser Stelle auch betonen, der Barwert der Ablösung entspricht etwa elf Prozent. Wenn ich das hier noch einmal in Erinnerung rufen darf, es sind 405 Millionen Euro gewesen. Und wenn die Betriebe heute mit einem Barwert, einer Abfi ndung entlassen werden, mit den Altschulden von elf Prozent, dann muss der Rest aufgebracht werden. Und das geht letzten Endes an die Adresse des Steuerzahlers. Ich glaube, dass wir damit für die Landwirtschaft insgesamt eine sehr, sehr gute Lösung gefunden haben.

Und ich gehe auch davon aus und darf darauf ausdrücklich hinweisen, dass ich mich am Anfang des Jahres, als wir auch aufgenommen haben, dass die BVVG oder die BAG in der Abarbeitung der Altschuldenproblematik nicht vorangekommen ist, ich mich gemeinsam mit meinem Kollegen Dietmar Woitke an den Bundesfi nanzminister gewandt habe mit dem Ziel zu intervenieren und diese Aufforderung gefruchtet hat. Der Bundesfi nanzminister hat uns damals mitgeteilt, dass im März 40 Prozent – das ist die Zahl, die Sie ja angedeutet haben – der Anträge aus Mecklenburg-Vorpommern abgearbeitet waren. Mittlerweile hat sich die Situation deutlich verbessert. Von den 222 Anträgen der landwirtschaftlichen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern wurden 156 vollständig – ich betone, vollständig – abgearbeitet. Das entspricht also 70 Prozent.

Die BVVG selbst hat bereits 166 Fälle in ihrem Haus abgeschlossen. In 148 Fällen erfolgte eine Ablösung zum Barwert. Die Ablösesumme lag dabei weniger als zwei Prozent über dem Angebot der Landwirtschaftsbetriebe. Das heißt, man ist hier wirklich im Sinne der Betriebe zu einem soliden Ergebnis gekommen. Diese geringe Abweichung lässt darauf schließen, dass zumindest in den abgeschlossenen Fällen die wirtschaftliche Situation der Betriebe tatsächlich weitgehend berücksichtigt worden ist. Nur acht Anträge sind im Übrigen bis jetzt abgelehnt worden. Das heißt, wir haben hier, glaube ich, auch tatsächlich im Sinne der Betriebe diese Dinge umgesetzt.

Wenn man heute die daraus entstehende Mehrbelastung beklagt, dann muss man natürlich zunächst genau hinschauen. In der Regel ist auch der eine oder andere Betrieb nicht ganz unschuldig. Das Gleiche könnten wir im Rahmen der EALG-Flächenkäufe betrachten. Vielleicht kommt da das nächste Mal von Ihnen ein Antrag, denn die Bodenpreise steigen weiter und die Betriebe haben eben zum Teil die sogenannten Ausgleichsfl ächen nach dem EALG bis heute nicht gekauft. Da gibt es auch erhebliche Diskussionen innerhalb des Landes. Und der eine oder andere Betrieb wird die Flächen wohl auch vor dem Hintergrund der Preisentwicklung nicht mehr kaufen können, weil man diese Mittel nicht aufbringen kann.

Insofern kann ich nur darum bitten und um Verständnis bitten, dass wir eine Aufforderung zur Nachbesserung oder zu einem Zinsmoratorium als solches nicht unterstützen können. Und ich darf auch darauf hinweisen, dass nicht in jedem Fall die Verzögerung an der BVVG oder an der BAG gelegen hat. Hier liegt es zum Teil auch an den Betrieben. Ich darf daran erinnern, dass wir nach einer unsäglichen Diskussion, die wir alle hier kennen, die im Agrarbereich aktiv waren, über die fi nanziellen Vorteile der damaligen Rangrücktrittsvereinbarungen nunmehr

eine Lösung gefunden haben, die in der Praxis dazu führt, dass die Betriebe heute lediglich zehn Prozent der Altkreditverpfl ichtung als Barwert zahlen müssen. Ich denke, ich habe das ausreichend unterstrichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich sage hier sehr klar und offen, angesichts der beschriebenen Situation werde ich mich auch aufgrund der Gesamtsituation für keine weitere Erleichterung, wie es in Ihrem Antrag gefordert wird, mehr einsetzen können. Wir würden im Übrigen auch den unverhohlenen Neid derjenigen heraufbeschwören, die nach der Wende nämlich in der Landwirtschaft bei null angefangen haben und quasi ihre Investitionen tatsächlich auf Kreditbasis umsetzen beziehungsweise über die einzelbetriebliche Förderung abdecken mussten. Ich habe mich dieser Kritik ja immer entgegengestellt, als es um die Vorteile ging, die mit den Entschuldungsmaßnahmen verbunden waren. Ich habe auch den Kopf dafür hingehalten, als die neuen Länder in den Medien dafür beschimpft wurden, den Nachfolgeunternehmen der ehemaligen LPGs seien mit Rangrücktrittsvereinbarungen ungerechtfertigte Steuervorteile verschafft worden. Wenn es nunmehr um relativ geringe Ungleichbehandlungen infolge der verzögerten Abwicklung der Altschuldenregelung kommt, bin ich jedoch nicht bereit, mich auch für ein Zinsmoratorium einzusetzen. Ich denke, man kann das nachvollziehen.

Im Übrigen weise ich heute schon darauf hin: Wir werden in Kürze die Diskussion um die Halbzeit-, die Gesundheitsbewertung und die Diskussion um die Auszahlung der Preisausgleiche bekommen. Da werden uns auch noch einige Überraschungen ereilen. Ich bin heute darüber informiert worden, dass die Diskussion auf Brüsseler Ebene deutlich entfacht worden ist. Wir müssen mit einer Kappungsgrenze rechnen. Der Vorschlag liegt bereits auf dem Tisch. Deswegen halte ich eine Diskussion vor diesem Hintergrund auch bei den Altschulden nicht für zielführend und bitte da um Verständnis. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass wir den Betrieben in den letzten Jahren ausdrücklich massiv geholfen haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU Frau Vizepräsidentin Abgeordnete Holznagel. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der bisherigen Altschuldenregelung ist es so gewesen, dass die Schulden und die Zinsen seitens der Schuldner nicht getilgt wurden, um die Liquidität zu erhöhen. Es wurden die Grundlagen geschaffen, um eine beschleunigte Ablösung der Altschuldner durch die Unternehmen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Das möchte ich doch noch einmal betonen, meine Damen und Herren. Und ich kann nur sagen: Mehr Wettbewerbsfähigkeit kann es eigentlich nicht geben.

Meine Damen und Herren, Diskussionen über Rangrücktrittsvereinbarungen und damit die Möglichkeit zur Einmalzahlung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers waren häufi g Diskussionen in Landtagssitzungen und auch in Ausschusssitzungen. Wir haben gestritten über Verfahrensweisen, aber wir haben uns dann auch einigen können, sodass

sie festgelegt wurden, wie es heute hier schon deutlich gemacht wurde. Bis zum 30.08.2005 mussten sich die Unternehmer entsprechend der Verordnung mit festgelegten Bedingungen entscheiden. Ich sage das wirklich noch mal deutlich: Es war alles bekannt. In Mecklenburg-Vorpommern, der Minister hat es gesagt, haben 222 Unternehmen diesen Antrag gestellt. Es darf auch nicht vergessen werden, dass die Unternehmen bereits zweimal entschuldet wurden. Schulden für Investitionen in Straßen, Kindergärten oder andere Einrichtungen wurden erlassen. Vor diesem Hintergrund, dass die verbleibenden Verbindlichkeiten über 17 Jahre nicht beglichen wurden, ist ein Eingreifen der Landesregierung bei der BVVG oder der Bankaktiengesellschaft nach Auffassung meiner Fraktion nicht notwendig.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ebenso ist der unter Punkt 2 Ihres Antrages geforderte Abschluss eines Zinsmoratoriums für die von der Altschuldenablösung betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe für mich nicht nachvollziehbar. Als Abfi ndungssatz für die jährlichen Zahlungen ist der mehrjährige Durchschnitt der Europäischen Kommission im Rahmen der gemeinschaftlichen Kontrolle staatlicher Beihilfen des zugrunde gelegten Referenzzinssatzes festgelegt worden. Dieser beträgt circa 5,3 Prozent und liegt damit unter dem marktüblichen Zinsniveau. Deutlich gesagt werden muss, dass die Mehrzahl der Landwirtschaftsbetriebe bis zum 30. August 2005 mit ihrem Antrag auf Ablösung gewartet haben. Hierdurch kam es zu weiteren Verzögerungen in der Abwicklung, die heute nicht der BVVG oder der BAG anzulasten sind. Ich kann hier dem Minister nur zustimmen.

Meine Damen und Herren, weder den Einsatz der Landesregierung bei dem Bundesministerium für Finanzen noch die Einführung eines Zinsmoratoriums hält meine Fraktion für notwendig.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung in der Drucksache 5/553 ausführlich zum Stand der Altschuldenregelung von Landwirtschaftsbetrieben in MecklenburgVorpommern Stellung genommen hat, erachten wir eine Unterrichtung des Landtages ebenso für nicht notwendig und lehnen den Antrag ab. Und ich kann hier nur bestätigen, was der Minister noch einmal angedeutet hat: Ich fi nde ihn in dieser Situation auch nicht zielführend. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Schildt. Entschuldigung, Frau Schildt, Herr Grabow ist jetzt dran. Herr Grabow, bitte schön, Sie haben das Wort.