Protokoll der Sitzung vom 20.09.2007

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, genau das haben Sie gesagt.)

Was Sie einfache Logik nennen, nenne ich menschenverachtend

(Michael Andrejewski, NPD: Hartz IV ist menschenverachtend!)

und zutiefst unsozial. Das lehne ich ab.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Wir machen eine Politik im Interesse aller Menschen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Eine Zusatzfrage: Im Angesicht Ihrer erfolgreichen Politik – warum ist dann die Zahl der betroffenen Kinder seit 2005 um mehr als zehn Prozent auf 59.500 gestiegen?

(Beifall Udo Pastörs, NPD)

Wir werden gleich noch über Kinderarmut hier im Land bei einem Antrag reden. Das muss, glaube ich, etwas ausführlicher besprochen werden. Auch die Zahlen, die Sie nennen, …

(Udo Pastörs, NPD: Morgen, morgen, nur nicht heute.)

Das wird heute sein.

Auch auf die Zahlen, die Sie nennen, werden wir statistisch noch eingehen.

Eine zweite Zusatzfrage: Strebt die Landesregierung eine Initiative zur Anhebung der Hartz IV-Bezüge an?

Moment, Herr Minister.

Gemäß Geschäftsordnung muss sich die Zusatzfrage auf die Antwort der vorhergehenden Frage beziehen und deshalb steht es Ihnen frei, ob Sie diese Frage überhaupt beantworten wollen.

Wir werden gleich bei dem Tagesordnungspunkt, wo ein Antrag sich auf Kinderarmut bezieht, im Einzelnen auf diese Frage zu sprechen kommen.

Frau Präsidentin, dann formuliere ich die Frage um: Strebt die Landesregierung eine Initiative zur Anhebung der Hartz-IV-Beträge an, um die Kinderarmut in unserem Land damit zu stoppen?

(Udo Pastörs, NPD: Das war sehr gut, ne?)

Ich warte nur ab, ob die Frage zugelassen ist.

(Udo Pastörs, NPD: Na Sie hoffen, nicht. – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Ich will an der Stelle noch einmal auf die Geschäftsordnung hinweisen. Ich bitte wirklich diejenigen, die dort Unsicherheiten haben, sich noch einmal mit der Geschäftsordnung Paragraf 65 zu befassen. Dort steht, dass bis zu zwei Zusatzfragen

möglich sind, diese Zusatzfragen sich auf die Antwort zur Frage beziehen müssen und sie nicht unterteilt sein dürfen.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Sie haben zwei Zusatzfragen gestellt, Herr Köster. Ich habe den Minister darauf aufmerksam gemacht, dass er Ihre zweite Zusatzfrage nicht unbedingt beantworten muss, weil sie dem einen Kriterium nicht entspricht. Der Minister hat geantwortet. Damit sind zwei Zusatzfragen gestellt und beantwortet worden.

(Stefan Köster, NPD: Wer nicht antworten will.)

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterbreche jetzt die Sitzung und berufe den Ältestenrat ein. Wir sehen uns hier in zehn Minuten wieder.

Unterbrechung: 10.07 Uhr

Wiederbeginn: 10.28 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Erweiterung der Aufgaben der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“, auf Drucksache 5/821. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/851 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/858 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Erweiterung der Aufgaben der Enquete-Kommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ – Drucksache 5/821 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/851 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/858 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/862 –

Das Wort zur Begründung des Antrages hat die Abgeordnete Frau Tegtmeier von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für den 24. August 2007, also kurz vor Ende der Sommerpause, erwirkten die Fraktionen von FDP und DIE LINKE eine Landtagssondersitzung zur Erörterung der Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts, was war passiert.

Wie wir alle wissen, verkündete das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern am 26. Juli dieses Jahres ein Urteil zu dem am 23. Juni 2006 vom Landtag der letzten Legislaturperiode beschlossenen Verwaltungsmodernisierungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern, das wohl selbst über die kühnsten Erwartungen der Kläger hinausging. Das Verfassungsgericht sah zwar die absolut dringende Reformnotwendigkeit für unser Land, erklärte das beschlossene Gesetz

jedoch bis auf wenige Ausnahmen als nicht mit der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns vereinbar. Somit sei die Gegenstandslosigkeit von Vorschriften festzustellen, die infolge der Feststellung der Nichtigkeit oder Unvereinbarkeit hier angegriffener Vorschriften mit der Landesverfassung hinfällig sind.

Ein hervorgehobener Aspekt der Begründung stellt auf die Vorgehensweise ab, um zu einer tragfähigen Kreisstrukturreform zu kommen. Insbesondere seien Alternativmodelle zur Funktional- und Kreisgebietsreform nicht hinreichend geprüft worden. Wie wir ebenfalls alle wissen, ist in der Urteilsbegründung auch zur Frage zulässiger Kreisgrößen sowie Einwohnerzahlen Stellung genommen worden, ohne jedoch selbst zu defi nieren, welche Mindestanforderungen es sind, und diese mit Zahlen zu unterlegen.

Das Urteil selbst in seiner Begründung wurde auf der Sondersitzung erörtert und wird uns im gesamten Prozess weiterhin begleiten. Daher werde ich an dieser Stelle das Urteil nicht noch einmal weiter ausführen. In Anbetracht des Zeitpunktes der Sondersitzung am 24. August 2007 war es nur folgerichtig, dass weder der von der Fraktion DIE LINKE vorgelegte Antrag zum Umgang mit dem Urteil noch der von der FDP vorgelegte Antrag eine Mehrheit fand. Die Sommerpause ließ eine inhaltliche, intensive Beratung nur sehr bedingt zu und daher haben die Koalitionsfraktionen einen solchen Antrag auch noch nicht vorgelegt.

In der Zwischenzeit gab es natürlich keinen Stillstand, wie mitunter behauptet wird. Der Koalitionsausschuss von SPD und CDU einigte sich darauf, das entsprechende Gesetzgebungsverfahren für eine neu ausgerichtete Funktional- und Kreisgebietsreform bis 2010 abzuschließen. Die Mitglieder des Landkreistages, die der Innenminister ausdrücklich zur Mitarbeit eingeladen hatte, beschlossen auf ihrer Mitgliederversammlung am 11. September dieses Jahres Eckpunkte des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern für eine Verwaltungs- und Kreisstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern. Unter Punkt 4 fi nden sich Merkmale für die erforderliche Leistungsfähigkeit künftiger Kreise sowie die Forderung, Ämtern und amtsfreien Gemeinden weitere Aufgaben zuzuweisen und für deren Erledigung die sachgerechten Strukturen zu schaffen. Angaben über mögliche Kreisgrößen oder Einwohnerzahlen wurden leider auch hier vermieden. Der Innenminister zeigte sich Pressemitteilungen zufolge über die Ergebnisse enttäuscht.

Die Meldungen der letzten Zeit dokumentieren weiter, während die Fraktion DIE LINKE auf eine zügige Verwaltungsmodernisierung pocht, hält die FDP politische Hast als Antriebsfeder für eine erhebliche Gefahr für die Qualität der neuen Verwaltungsreform. Auf der Landtagssondersitzung hatte die FDP noch auf schnelle Antworten gedrängt. Allen Agierenden gemein ist aber die Absicht, der nicht strittigen notwendigen Modernisierung der Verwaltung dieses Landes Rechnung zu tragen. Die Ziele müssen unter Beachtung des Urteils also neu abgesteckt, ein neues Leitbild entworfen und die Leitlinien daraus entwickelt werden, und das in einem sehr ehrgeizigen Zeitrahmen.

Unstrittig ist auch, dass eine Enquetekommission das richtige Instrument ist, um für das Parlament Empfehlungen für die notwendigen Beschlüsse zu erarbeiten. Nun gilt es, den Arbeitsauftrag der Enquetekommission entsprechend zu erweitern. In Punkt 1 des Ihnen vorlie

genden Antrages der Fraktionen von SPD und CDU wird das Aufgabenfeld benannt und festgelegt, dass sich die Enquetekommission an den regionalen Besonderheiten unseres Landes sowie den vom Verfassungsgericht dargelegten verfassungsrechtlichen Grundsätzen orientiert.

Punkt 2 nimmt die durchzuführende Variantenprüfung zur Kreisstrukturreform sowie die erforderliche Analyse und Bewertung der Auswirkungen verschiedener Modelle einer Funktional- und Kreisgebietsreform auf. Er legt fest, insbesondere zu berücksichtigen ist das Spannungsverhältnis zwischen der Leistungsfähigkeit im Sinne rationeller Aufgabenerfüllung einerseits und bürgerschaftlich demokratischer Beteiligung andererseits, ebenso wie das Verhältnis zwischen Kreisgröße und Gemeindestruktur. Dass die ihr bereits zugewiesenen Aufgaben nach wie vor erledigt werden müssen, bleibt nicht unerwähnt, und die Mitwirkung von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände bei der Beratung der Ziele, des Leitbildes und der Leitlinien wird ausdrücklich gewünscht.

Sehr geehrte Damen und Herren, zu den Ihnen vorliegenden Änderungsanträgen von den Fraktionen DIE LINKE und FDP wird der Kollege Müller noch ausführlich Stellung nehmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)