Protokoll der Sitzung vom 17.10.2007

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

(Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Soll ich wieder die Frage stellen, Herr Müller? – Heiterkeit bei Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Meine Antwort kennen Sie.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren!

(Udo Pastörs, NPD: Der Ball ist rund.)

Die Verfassung unseres Landes ist am 12. Juli 1994 in einem Volksentscheid gebilligt worden – meine Vorredner haben darauf hingewiesen – und am 15. November 1994 mit dem Zusammentritt des neu gewählten Landtages in Kraft getreten. Nach mehr als fünf Jahren – auch darauf haben meine Vorredner schon hingewiesen – hat der Landtag dann am 15. März 2000 das Erste Gesetz zur Änderung der Verfassung beschlossen. Und zwar wurde im Artikel 72 Absatz 3 das strikte Konnexitätsprinzip aufgenommen. Das war wichtig und richtig, Herr Kollege Müller.

(Heinz Müller, SPD: So ist es. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Jetzt spielen sich hier die Müllers wohl die Bälle zu. – Heinz Müller, SPD: Na, ein Müller kommt ja nicht allein. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Ja, das ist richtig.

Nach weiteren sechs Jahren brachten die Fraktionen der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – auch darauf haben meine Vorredner bereits hingewiesen – den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verfassung in den Landtag ein, welches dann auch am 27. Juni 2006 in diesem Hohen Haus beschlossen worden ist. Und auch hier fi nde ich, das war wichtig und richtig.

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, seit Inkrafttreten der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern vor über 13 Jahren hat es aus triftigen Gründen nur zwei Verfassungsänderungen gegeben. Und das ist, wie ich fi nde, auch gut so. Darum, meine sehr verehrten Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, wenn Sie hier heute den dritten Gesetzentwurf zur Änderung unserer Landesverfassung vorlegen, dann hat man im ersten Moment den Eindruck …

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Das ist schon der vierte.)

Sehr richtig.

Erstens müsste es der vierte sein

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Richtig, weil drei schon im Verfahren sind.)

und der zweite Eindruck ist der, dass es jetzt sozusagen ein konkretisierter Gesetzentwurf ist, der sich so ein bisschen aus dem Tagesordnungspunkt 4 ableitet und den wir schon als Antrag abgelehnt haben. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf hat auch Änderungen im Artikel 27 und im Artikel 60 zum Inhalt. Darauf hat Frau Justizministerin Kuder schon hingewiesen. „Auch“ heißt, die Artikel 27 und 60 wurden zuletzt vor gut einem Jahr mit dem von mir eingangs erwähnten Gesetzentwurf und Beschluss der drei Landtagsfraktionen geändert.

Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, die Verfassung eines Landes ist nach meiner Auffassung ein hohes Gut, das nicht in so kurzer Zeit, wie Sie es von der Fraktion DIE LINKE beantragt haben, geändert werden darf. Auch das hat Frau Ministerin Kuder, glaube ich, sehr eindrucksvoll gesagt. Der Verfassungsänderung ist aus gutem Grund im Artikel 26 Absatz 2 die Hürde der Zweidrittelmehrheit gesetzt worden, denn die Verfassung eines Landes stellt die Grundordnung des politischen Gemeinwesens dar, welches meiner Meinung nach nicht der beliebigen Änderung ausgesetzt werden darf.

Und ich sage „beliebige Änderung“, denn die heutige Fraktion DIE LINKE war vor gut einem Jahr als Fraktion mit dabei, als wir die Änderung des Artikels 27 Absatz 1, sprich die Verlängerung der Wahlperiode, beschlossen haben. Und es hieß damals, ich zitiere, „… im Interesse einer wirksameren, kontinuierlichen und effi zienten Sacharbeit des Parlaments“ von vier auf fünf Jahre zu verlängern.

Heute, meine Damen, meine Herren der Fraktion DIE LINKE, nehmen Sie einen Teil beziehungsweise eine Passage dieses damaligen Beschlusses wortgleich in Ihren Gesetzentwurf als Begründung auf, indem es dort heißt – und das kann man nachlesen in der Problemdarstellung Ihres Gesetzentwurfes –, Zitat: „Im Interesse einer wirksamen, kontinuierlichen und effi zienten Sacharbeit hat der Landtag der vierten Wahlperiode 2006 die Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre beschlossen. Dies bedeutet, dass der Souverän – das Volk – nun

mehr erst nach fünf statt wie bisher nach vier Jahren über die Zusammensetzung des Landesparlaments befi nden kann.“ Und so weiter.

Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Borchardt, Sie haben ja behauptet, Sie kennen uns schon sehr gut.

(Udo Pastörs, NPD: Das kann ich bestätigen.)

Da muss ich Ihnen recht geben. Was das Absenken der Quoten betrifft, gibt es bei uns natürlich im Moment keine Bewegung, völlig klar. Wir haben uns, wie gesagt, im letzten Jahr dazu verständigt und die Quoten von 140.000 auf 120.000 …

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die heißen Quoren und nicht Quoten, Herr Müller. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das ist jetzt schon das zweite Mal.)

Vielen Dank. Also die Quoren.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Entschuldigung für die Belehrung.)

Vielen Dank bei den Kollegen.

(Michael Roolf, FDP: Da kommt der Lehrer durch. – Heiterkeit und Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Wir haben also die Quoren im letzten Jahr gesenkt von 140.000 auf 120.000. Und ich glaube, dass damit auch die Dinge in Ordnung sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen der LINKEN! In Ihrem Gesetzentwurf sprechen Sie davon, dass es in 4 Bundesländern – Frau Borchardt hat eben 5 aufgezählt, also insofern habe ich jetzt nicht die Chance, noch einmal nachzugucken, welches fünfte Land sie meint –, in 4 von unseren 16 Bundesländern die Möglichkeit gibt, per Antrag eines Volksbegehrens den Landtag aufzulösen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das sind wahrscheinlich die gefährlichen Länder. – Heiterkeit bei Gabriele Měšťan, DIE LINKE, Michael Roolf, FDP, und Toralf Schnur, FDP)

Das könnte sein, ja. Also insofern besteht da bei uns überhaupt keine Gefahr.

Gestatten Sie mir, an dieser Stelle auch den Artikel 3 Absatz 1 der Verfassung zu zitieren, Frau Borchardt, auch das haben Sie hier schon angedeutet: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen sowie durch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Also wir sind erstens kein gefährliches Land, wie Herr Kollege Methling hier sagt, und zweitens sehe ich zu diesem Aspekt überhaupt keine Veranlassung, die beschlossenen Quoren zu verändern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Abschluss, zunächst einmal zu sagen, dass wir – Sie werden es vermuten und schon erahnen –

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie wollen den wohl ablehnen?!)

Ihrem Überweisungsantrag in die Ausschüsse nicht zustimmen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das schockiert uns ja jetzt richtig.)

Und gestatten Sie mir, dass ich zweitens noch kurz eingehe auf den vorliegenden Antrag der Volksinitiative. Der am 11. Juli dieses Jahres in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur Aufnahme eines neuen Artikels 18 a zu Friedensverpfl ichtung und Gewaltfreiheit in die Landesverfassung ist fristgemäß nach dem Volksabstimmungsgesetz in der Sitzung des Landtages am 14. und 15. November in Zweiter Lesung zu beraten und zu beschließen. Wie der Landtagsbeschluss aussieht, meine Damen und meine Herren, ist im Moment noch völlig offen. Warum sage ich das? Ich will damit zum Ausdruck bringen, dass wir uns bereits auch hier in einer Phase der eventuellen Verfassungsänderung befi nden, und es kann eben nicht sein, dass sozusagen eine Verfassungsänderung der nächsten folgt. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Dann ma- chen wir ein Gesetz zusammen. Das geht doch.)

Danke schön, Herr Müller.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schnur von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Entwurf kann man sich im Großen und Ganzen kurz halten. Wir hatten ja vorhin eine ähnliche Sachfrage auf der Tagesordnung.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die hängen ja auch zusammen.)

Die große Frage, die sich jedoch stellt, ist, wenn man über die Selbstaufl ösung als solche spricht und dann die Situation betrachtet, inwieweit das Volk das Recht haben soll, über eine Selbstaufl ösung zu entscheiden.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist doch keine Selbstaufl ösung.)

Dann ist nicht das Quorum vordergründig, was ohnehin in einer absoluten Zahl nach meiner Auffassung eher schlecht geeignet ist. Wenn überhaupt, sollte man es für die Zukunftsfähigkeit prozentual festschreiben,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das geht auch, ja.)

dann hat man den demografi schen Wandel gleich mit abgedeckt. Von daher wäre das wahrscheinlich eine mögliche Lösung, wenn man es denn will.

Die Frage, die sich hier weiterhin stellt, ist: Wenn man das Selbstaufl ösungsrecht möchte, dann muss man auch die Frage beantworten, aus welchem Grund man ein verändertes Quorum gegenüber den Möglichkeiten bei anderen Entscheiden haben will, warum unterschiedliche Quoren für unterschiedliche Themen angesetzt werden sollen, weil in jedem Fall nur ein Volksentscheid kommen kann, wenn es ein erhebliches Thema ist. Und wenn man auf der anderen Seite sagt, die Selbstaufl ösung des Landtages ist per Volksentscheid möglich, muss man wiederum die Frage stellen dürfen, warum dann nicht Haushaltsanträge möglich sind und so weiter und so fort. Diese Frage muss da einfach geklärt werden. Es ist so, dass die FDP-Fraktion an der Stelle ergebnisoffen ist.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das ist schön.)