Frage: Die Mittel sind ja, soweit ich weiß, bereits freigegeben, um dieses Dorschaufzuchtprogramm zu fi nanzieren, aber die Klärung, wer denn begünstigt ist und wer dann diese Fische fangen beziehungsweise veräußern kann, ist noch nicht erfolgt. Ist das richtig?
Herr Borrmann, ich habe Ihnen ja gerade vorgelesen, wie das Ganze laufen soll. Eine zusätzliche Antwort bekommen Sie von mir nicht, da müssen Sie abwarten, wie dieses Ergebnis tatsächlich umgesetzt wird. Das sieht aber so aus, als ob wir ein ganzes Stück weitergekommen sind.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Welchen Sinn hat ein EU-Fangstopp, wenn keine Möglichkeit besteht, einen Verstoß zu ahnden?
Herr Pastörs, natürlich hat ein Fangstopp durchaus Wirkung. Polen ist Mitgliedsland in der EU. Also ganz so, wie Sie sich das vorstellen, geht es nicht, dass man jetzt vielleicht mit irgendeiner Flotte ausläuft und die Fischer irgendwie vom Boot wedelt. Das geht nicht. Verhandlungen sind schon nötig.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ist doch schön, wenn er zufrieden ist. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)
11. Hinsichtlich der Umweltverträglichkeit des geplanten Projektes von Dong-Energy gibt es mittlerweile selbst aus dem Konzernvorstand Äußerungen, wonach Risiken bzw. Gefahren für die Umwelt nicht auszuschließen seien. Der Greifswalder Biologe und Universitäts-Dozent Dr. Günter Vater erarbeitete eine Analyse, in der Folgen des Kraftwerkbaues für die Region erläutert werden. Neben einer Veränderung der Küstenlinie seien ein Rückgang bestimmter Fischarten sowie eine Gefährdung des ökologischen Gleichgewichtes in von der EU anerkannten FFH- und Vogelschutzgebieten zu befürchten.
Herr Dr. Vater spricht in seinen Untersuchungen eine Reihe von Problemen an, die Gegenstand der laufenden Genehmigungsverfahren sind. Hierzu zählen auch mögliche Auswirkungen auf die Küstenlinie, die Fischbestände sowie auf die FFH- und Vogelschutzgebiete. Wir befi nden uns gegenwärtig im rechtsstaatlichen Genehmigungsverfahren. Die Landesregierung wird an dieser Stelle dem Verfahren nicht vorgreifen und ich beantworte dazu auch keine Zusatzfrage.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Bluhm von der Fraktion DIE LINKE, die Fragen 12 und 13 zu stellen.
Mit Schreiben vom 15.10.2007 wurde durch das Staatliche Schulamt Schwerin den Schulen mitgeteilt, dass bereits geleistete Vertretungsstunden nur bis einschließlich April 2007 bezahlt werden können. Die Bezahlung der bereits geleisteten Stunden könne erst im November 2007 erfolgen. Angewiesene Mehrarbeit ab Mai 2007 solle nur noch durch Zeitausgleich vergütet werden. Für das Schuljahr 2007/2008 könne wegen nicht vorhandener Haushaltsmittel zudem keine angewiesene Mehrarbeit mehr fi nanziell vergütet werden.
12. Wie hoch ist die angewiesene Mehrarbeit für den Zeitraum vom 2. Mai 2007 bis zum 31.10.2007 in Unterrichtsstunden des jeweiligen Monats bezogen auf die vier Staatlichen Schulämter?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Bluhm! Der Umfang der in den Staatlichen Schulämtern angefallenen Mehrarbeit sowie die Maßnahmen, mit denen Unterrichtsausfall vermieden wurde, werden durch das Bildungsministerium und die Staatlichen Schulämter halbjährlich erhoben.
Nee, nee, ich bin noch gar nicht fertig. Ich habe nur auf Professor Methling gewartet. Das ist wie in der Schule, man wartet halt.
Die Ergebnisse dieser Erhebung schließen die Schulhalbjahres- und Schuljahresstatistik zum Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall ein. Eine fortlaufende Erfassung und Analyse der an den Schulen angeordneten Mehrarbeitsstunden erfolgt in den Staatlichen Schulämtern nicht. Mehrarbeit, die in den Schulen angefallen ist und nicht durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden konnte und vergütungswirksam wurde, wird durch die Schulen an die Staatlichen Schulämter gemeldet und durch diese werden die entsprechenden Kassenanordnungen erstellt. Angefallene Mehrarbeit wird somit bei einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft frühestens nach vier bis fünf Monaten vergütungswirksam. Spätestens bis zum Juli 2007 angeordnete und nicht arbeitsvertraglich vereinbarte Mehrarbeit wird hierdurch noch im Haushaltsjahr 2007 kassenwirksam. Arbeitsvertraglich vereinbarte Mehrarbeitsstunden werden sofort kassenwirksam und an die Lehrkraft mit der Monatsvergütung ausgezahlt. Auf der Grundlage der in den Staatlichen Schulämtern vorliegenden Erkenntnis ist davon auszugehen, dass im Haushaltsjahr 2007 für den Zeitraum ab Mai 2007 von vergütungswirksamer Mehrarbeit in Höhe von circa 14.000 Lehrerwochenstunden auszugehen ist.
Wie wird mit Lehrkräften verfahren, für die es ab dem 1. Mai 2007 zu angewiesener Mehrarbeit gekommen ist und denen dafür jetzt Zeitausgleich gewährt werden soll, obwohl sich diese Lehrkräfte auf Vertrauensschutz berufen können?
Herr Abgeordneter, die Frage mag ja so einen Sinn- und Sachzusammenhang ergeben, aber fachlich habe ich gerade ausgeführt, dass dem nicht so ist. Insofern weiß ich nicht, ob ich das jetzt ausführlich erläutern soll. Zeitausgleich – das ist auch Ihre zweite Frage, ich will dem nicht vorgreifen – hat ganz klare Regelungen und demzufolge ist immer zunächst davon auszugehen. Vergütungswirksam habe ich das Verfahren eben beschrieben.
Herr Minister, das Haushalts-Ist im Jahre 2006 belief sich auf 13,85 Millionen Euro in der Maßnahmegruppe 04, für das Jahr 2007 sind 12,7 Millionen Euro für Vertretungsunterricht eingestellt worden. Sind Sie der Meinung, dass diese Mittel bereits im Mai ausgeschöpft waren und die Ansätze im jetzigen Doppelhaushalt nicht ausreichend sind?
Ich sagte ja gerade, das, was Sie jetzt fragen, steht im Zusammenhang mit Ihrer zweiten Frage, weil sich das sozusagen auch wieder auf die Landesregierung und gerade das Staatliche Schulamt Schwerin bezieht. Insofern sage ich schon voraus, ich kann nicht davon ausgehen, dass unisono in allen Staatlichen Schulämtern so gehandelt wird wie hier in Schwerin. Das werden wir gesondert untersuchen – darauf komme ich aber noch bei der zweiten Frage – und deshalb ist davon auszugehen, dass das, was die Landesregierung geplant hat, demzufolge so auskömmlich ist. Das heißt nicht, dass es nicht zu Verwerfungen kommen kann.
13. Wie bewertet die Landesregierung die Folgen für die Kontinuität und Planmäßigkeit einer fachgerechten Unterrichtserteilung, wenn durch Gewährung von Zeitausgleich statt Bezahlungen unnötige Lehrerwechsel in den jeweiligen Fächern vorsätzlich organisiert werden bzw. Unterricht wegen fehlender Lehrkräfte nicht mehr vertreten werden kann?
Es ist nicht das Anliegen der Landesregierung, durch die Gewährung von Freizeitausgleich die Kontinuität und Planmäßigkeit einer fachgerechten Unterrichtserteilung zu beeinträchtigen. Die an den einzelnen Schulen – und darauf habe ich verwiesen – praktizierte Verfahrensweise für den Ausgleich von Mehrarbeit durch Mehrarbeit anderer Lehrkräfte entspricht nicht den gesetzten Rahmenbedingungen für die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung. Es gilt auch im Schuldienst der Grundsatz, dass geleistete Mehrarbeit vorrangig durch Freizeitausgleich, in diesem Falle Dienstbefreiung, innerhalb des jeweiligen Ausgleichszeitraumes abzugelten ist. Bei vollzeitbeschäftigten Lehrkräften beträgt dieser ein Jahr und bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften drei Monate. Innerhalb dieses Ausgleichszeitraumes ist durch die Schulen zu prüfen, ob eine Verrechnung mit Unterrichtsstunden möglich ist, die die Lehrkraft nicht erteilen konnte – und jetzt kommt natürlich der Unterschied zur Frage –, weil sich zum Beispiel eine Klasse im Betriebspraktikum oder aber auf Schulfahrt befand oder eine Klasse aus anderen Gründen abwesend ist. Sie können davon ausgehen, dass mit den Staatlichen Schulämtern die Problematik der Gewährung von Zeitausgleich an den Schulen erörtert wird. Die Staatlichen Schulämter wurden insbesondere darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Zeitausgleich durch Freistellung von planmäßig zu erteilenden Unterrichtsstunden nicht zulässig ist.
Herr Minister, wären Sie bereit, mir nach Prüfung durch Ihr Haus die Situation in den vier Staatlichen Schulämtern in Bezug auf die Anordnung von Mehrarbeit im Schuljahr 2007/2008 darzulegen?
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Kreher von der Fraktion der FDP, die Fragen 14 und 15 zu stellen.
Nach dem Landesraumentwicklungsprogramm sind Rohstoffe für die Befriedigung eines langfristigen Bedarfes zu sichern. Im Sinne einer vorsorgenden Sicherung sind räumliche Voraussetzungen für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen.
14. Trifft es zu, dass im regionalen Planungsverband Vorpommern keine Vorranggebiete zur Rohstoffsicherung ausgewiesen sind, obwohl nach dem Landesraumentwicklungsprogramm die Pfl icht zur Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsfl ächen besteht?
Herr Abgeordneter Kreher, es ist zutreffend, dass nach dem Landesraumentwicklungsprogramm die Aufgabe der Regionalplanung darin besteht, in den regionalen Raumentwicklungsprogrammen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Rohstoffsicherung festzulegen. Der Regionale Planungsverband Vorpommern hat sich dieser Aufgabe angenommen und sie umgesetzt. Der erste Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern enthält sowohl Programmsätze als auch Darstellungen in der Plankarte zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Rohstoffsicherung.