Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

Danke schön.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Gino Leonhard, Fraktion der FDP, die Frage 10 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

10. Die Planung eines Steinkohlekraftwerkes der Fa. Dong Energy am Standort Lubmin wird auf der Insel Rügen, insbesondere im Amtsbereich Mönchgut-Granitz, mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen.

Ich kenne das aus der Presse alles.

Wann ist die Landrätin des Landkreises Rügen das erste Mal durch die Landesregierung über dieses Vorhaben informiert worden?

Herr Abgeordneter! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wann die Landrätin von Rügen erstmalig über das Vorhaben informiert wurde, tut mir leid, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber mit Schreiben vom 8. März 2007 hat sich das Amt Mönchgut-Granitz im Namen der drei Tourismusgemeinden von Südost-Rügen in einem Offenen Brief an mich bezüglich des geplanten Baus des Steinkohlekraftwerkes gewandt. Laut Verteiler wurde die Landrätin Frau Kassner über dieses Schreiben informiert.

Mit Schreiben vom 9. Mai 2007 wurde das Amt Mönchgut-Granitz in einem ausführlichen Antwortschreiben über den beabsichtigten Bau sowie die umwelt- und wirtschaftspolitischen Aspekte durch mein Ministerium informiert. Am 30. Juli fand in Baabe ein Gespräch, an dem auch zwei Abgeordnete teilgenommen haben, mit mir gemeinsam und den Bürgermeistern der Gemeinden des Amtes Mönchgut-Granitz zum Steinkohlekraftwerk Lubmin statt.

Ist es nicht üblich, dass im Rahmen von Raumordnungsverfahren auch der Landkreis oder umliegende Landkreise beteiligt werden, insbesondere bei dem Raumordnungsverfahren in Bezug auf den Standort Lubmin?

Die Frage zum Raumordnungsverfahren, wenn es das gegeben hätte, müssten Sie an den Minister für Verkehr richten. Das obliegt mir nicht. Ich kann diese Frage nicht beantworten.

Gut. Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Raimund Borrmann, Fraktion der NPD, die Frage 11 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

11. In der mecklenburgischen Stadt Malchow wird seit geraumer Zeit ein Stadthafen für Yachten errichtet. Dabei sollen Mehrkosten entstanden sein, deren Grund und Umfang von der Landesregierung bei der Stadtverwaltung Malchow vor mehr als vier Wochen in Form einer Stellungnahme eingefordert wurden.

Welche neuen Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Umfang und Gründe hinsichtlich der entstandenen Mehrkosten vor?

Herr Abgeordneter, die Stadt Malchow hat die prüffähigen Nachtragsunterlagen sowie die baufachliche Prüfung Ende November vollständig im Landesförderinstitut vorgelegt. Die ursprünglich im Juli 2004 geplanten Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 3,45 Millionen Euro erhöhen sich aufgrund von umfangreichen Nachtragsvereinbarungen, also Mehrkosten bei der Baugrunderschließung, Stahlpreiserhöhung, allgemeine Verteuerung durch Bauzeitverlängerung sowie durch die Mehrwertsteuererhöhung, um rund 1,2 Millionen Euro. Es müssen allerdings für die Realisierung noch Eigenmittel in den Haushaltsplan der Stadt Malchow des Jahres 2008 eingestellt werden und wie das notwendig ist, muss auch die Finanzierbarkeit der Eigenmittel für das Gesamtvorhaben durch die Kommunalaufsicht des Landkreises bestätigt werden.

Zusatzfrage: Können Sie eine Aussage darüber treffen, welche Eigenmittel der Stadthaushalt dann vorsehen müsste?

Nein. Diese Frage müssten Sie im Landkreis stellen oder, wie gesagt, in der Stadt selbst. Ich kann Ihnen das hier nicht sagen.

Zweite Zusatzfrage: Haben Sie Erkenntnisse darüber, warum es beim Baugrund zu neuen Erkenntnissen gekommen ist? Ich selbst habe mit Bürgern dort gesprochen, die mir gegenüber geäußert haben, dass ihnen von Anfang an die Kalkulation beziehungsweise die Annahmen sehr zweifelhaft erschienen.

Ja, Sie werden verstehen, dass dies nicht Gegenstand meiner Betrachtung sein kann, sondern dass wir uns die Unterlagen anschauen, die natürlich geprüft werden, völlig klar, und die weisen aus, dass es Mehrkosten bei der Baugrunderschließung gab, wie ich sagte, dass die Kosten bei den Stahlpreisen sich erhöht haben und dass es bedingt durch die Bauzeitverlängerung und durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer diese Mehrkosten gibt.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, die Frage 12 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

12. „Von der Ostsee mit dem Segelboot direkt in die Hauptstadt Berlin. Das ist eine Vision – eine, die realisierbar ist“ wird der Landrat Nordwestmecklenburgs in den Kieler Nachrichten zitiert. Der rund 20 Kilometer lange Wallensteinkanal, oder auch Wallensteinwasserweg genannt, zwischen der Ostsee und dem Schweriner See

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Kanal ist gut. Graben.)

ist nach einer Einschätzung von Ingenieuren aus Büros aus Berlin, Hamburg und Oldenburg sowie des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, sofern er zu einem Hauptanziehungspunkt und touristischen Markenzeichen von Mecklenburg-Vorpommern entwickelt wird, ein wirtschaftlicher Gewinn für die gesamte Region und es lassen sich mit ihm erhebliche wirtschaftliche Effekte für den Tourismus in der Region und Mecklenburg-Vorpommern erzielen.

Welche Haltung hat die Landesregierung zum Ausbau und zur touristischen Nutzung des Wallensteinkanals?

Ja, ich kenne ihn unter dem Begriff „Wallensteingraben“, aber macht ja nichts.

(Rudolf Borchert, SPD, Angelika Gramkow, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE: Wir auch. Wir auch. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Inzwischen ist er ein bisschen breiter.)

Der dargestellte Nutzen eines Ausbaus des Wallensteingrabens ist für die Landesregierung so nicht nachvollziehbar und wird aus unserer Sicht deutlich überhöht eingeschätzt. Die angenommenen Kosten dürften sich gegenüber den vorliegenden Annahmen noch erhöhen. Damit würde sich, wenn das so wäre, das Kosten-Nutzen-Verhältnis deutlich ungünstiger gestalten. Aus Sicht der Landesregierung sind keine ausreichenden Verkehre vorhanden und auch nicht zu erwarten,

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Herr Minister, Sie haben doch sicherlich ein Segelboot. Schade.)

die den Ausbau des Wallensteingrabens rechtfertigen würden.

Sie sprechen auch ein Gutachten an. In dem Gutachten ist allerdings schon durchaus erhältliches Potenzial ausgewiesen worden. Ist das Gutachten nach Ihrer Auffassung nicht ausreichend ausgearbeitet worden?

Das, was Sie von dem Gutachten sagen, will ich so beantworten: Wir können die Aussagen dieses Gutachtens so nicht nachvollziehen und kommen zu der Einschätzung, die ich Ihnen schon vorgetragen habe.

Danke schön.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Raimund Borrmann, Fraktion der NPD, die Frage 13 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

13. Gegenwärtig fi ndet in der EU ein – mit dem englischen Ausdruck – Health-Check (Gesund- heitsprüfung) der Agrarpolitik und der 2003 eingeleiteten Reformen statt. Dabei soll eine neue Degression und Modulation der Fördermittel erfolgen, die ursprünglich nicht vorgesehen war, die die Fördergleichheit der landwirtschaftlichen Nutzungsfl ächen beseitigt. Damit würde Mecklenburg-Vorpommern mit seinen großagrarischen Flächen benachteiligt. Die Landesregierung will sich gegen diese Änderung der Förderrichtlinien einsetzen.

Welche Maßnahmen, Herr Minister, wird die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern unternehmen, wenn dieser Einsatz gegen eine Änderung der Förderrichtlinien scheitert und die angedachten Maßnahmen umgesetzt werden, sodass eine degressive Begrenzung zum Tragen kommt?

Erstens ist Ihre Frage ziemlich spekulativ aufgeworfen, denn zu den Inhalten werden wir im Rahmen der Landtagssitzung noch einmal Stellung nehmen. Und wenn Sie Interesse gehabt hätten an der Ausschusssitzung, daran haben Sie auch teilgenommen, da hat mein Staatssekretär Ihnen das schon einmal erläutert. Aber ich will Ihnen das gerne noch einmal sagen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Meinen Sie, dann versteht er das?)

Die Kommission hat ihre Vorschläge zum sogenannten Health-Check oder Gesundheitscheck tatsächlich am 20. November vorgestellt und dieser Vorschlag ist dann am 26. November im Agrarrat präsentiert worden. Es handelt sich dabei bis jetzt um eine Mitteilung der Kommission und damit hat diese Information keinen rechtsverbindlichen Charakter für die Mitgliedsstaaten.

Das Europäische Parlament wird seine Stellungnahme unter der Federführung des deutschen Berichterstatters Lutz Goepel voraussichtlich Ende Januar 2008 vorlegen. Das wird die Grundlage werden, wie und in welcher Form dieses Arbeitsdokument – und mehr ist es zurzeit nicht – dann weiter durch die Kommission behandelt wird.

Es gibt insbesondere – und das haben Sie richtigerweise angedeutet – in der Frage der größenbezogenen Degression, der Direktzahlung eine ganz klare ablehnende Grundhaltung im Agrarausschuss der Europäischen Union. Und auch die Anhebung der obligatorischen Modulation wird in der vorgeschlagenen Höhe wohl vom Europäischen Parlament, was ich ausdrücklich an dieser Stelle begrüßen möchte, als nicht realistisch angesehen. Eine einfache Übernahme dieser Überlegungen in die

Legislativvorschläge der Kommission, wenn man sich dann damit auseinandersetzt, ist vor diesem Hintergrund damit für uns ziemlich unwahrscheinlich.

Insofern gilt es, die Legislativvorschläge abzuwarten, die voraussichtlich im Mai 2008 von der Kommission vorgelegt werden. Eine politische Einigung soll im Übrigen nicht vor Herbst 2008 herbeigeführt werden. Erst nach Vorlage der Legislativvorschläge ist eine konkrete Beurteilung durch uns richtig möglich. Gleichwohl wird die Landesregierung nichts unversucht lassen, um die Besonderheiten und Betroffenheiten unserer Landwirtschaft damit zu verdeutlichen und die Kritikpunkte am Health-Check, aber auch die positiven Aspekte offen anzusprechen. Sei es bei dem Besuch – auch darauf will ich hinweisen – der EU-Kommissarin Frau Fischer Boel am 31. Januar 2008 in unserem Land oder natürlich auch bei Veranstaltungen in Brüssel, die wir selber durchführen werden, wir werden uns zu den Legislativvorschlägen sehr deutlich äußern.

Ich weise jedoch auch ausdrücklich darauf hin, dass die Bundesregierung die Verhandlungen auf EU-Ebene führt. Hier ist das prioritäre Ziel der Verhandlungsführung nicht und da gibt es eine Reihe von Agrarministerbeschlüssen, aber auch von Beschlüssen der Landtage in Deutschland –, insgesamt die Modulation und die Degression zu verhindern. Erst im Falle, dass alle Initiativen, die wir eingeleitet haben auf den genannten Ebenen, nicht fruchten, ist es erforderlich, weitere Maßnahmen mit dem Berufsstand gemeinsam zu beraten. Es ist davon auszugehen, dass es dann zu Anpassungsreaktionen der Wirtschaft insgesamt kommen wird.

Zusatzfrage: Herr Minister, wie erklären Sie sich, dass nicht nur ich diese Frage dreimal oder sogar viermal gestellt habe, ohne eine Antwort zu bekommen, und auch der Abgeordnete Henning von Storch, der ebenfalls diese Frage gestellt hat, keine Antwort bekommen hat, und der Herr Staatssekretär immerhin eine halbe bis Dreiviertelstunde über dieses Problem im Ausschuss ernsthaft Bericht erstattet hat und sich aber mehr oder weniger nicht darauf eingelassen hat, hier eine alternative Vorgehensweise vorzustellen?

Also wenn Sie sich ein bisschen in der europäischen Agrarpolitik auskennen würden und im Ausschuss mitarbeiten würden, wenn ich das so sagen darf, dann hätten Sie auch schon mitbekommen, dass man selbstverständlich im Rahmen dieser Vorschläge, die in keinster Weise bis heute legitimiert worden sind, sondern es sind reine Vorschläge der EU-Kommission, die aus unserer Sicht überhaupt nicht mehrheitsfähig sind, dass wir hier unser Pulver verschießen und Argumente auf den Tisch legen, die quasi diese Vorschläge geradezu noch legitimieren würden. Wir haben eine klare Haltung bewiesen, dass wir als Mecklenburg-Vorpommern oder als Deutschland insgesamt diese Legislativvorschläge, die es so noch nicht gibt, sondern die es ausdrücklich nur von der Kommission als Vorschlag gibt, in diesen beiden Teilbereichen so nicht akzeptieren. Wir haben aber auch deutlich gemacht, dass Vorschläge dabei sind, die sehr wohlwollend von uns aufgenommen werden, wenn ich die Milchproblematik ansprechen darf oder – das wird mein Staatssekretär Ihnen auch gesagt haben und das ist so –

(Ute Schildt, SPD: Hat er auch.)

auch die Entbürokratisierung, die wir hier ausdrücklich brauchen und auch erwarten.