Herr Abgeordneter Köster, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie während der Zusatzfrage die Frage a) nicht zu unterteilen haben und diese Frage auch keine Statements enthalten sollte. Also bitte formulieren Sie klar und eindeutig.
Dann kürze ich meine Frage: Warum wird die Landesregierung erst tätig, nachdem NPDAbgeordnete den Menschen im Land geholfen haben?
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir haben schon beraten, da hat es Sie noch gar nicht gegeben, Herr Köster. Nehmen Sie sich nicht so wichtig! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Herr Köster, ich hatte doch gleich zu Beginn der Beantwortung Ihrer Frage gesagt, dass bereits seit 1996 Beratungsstellen existieren,
Dann habe ich eine zweite Zusatzfrage: Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang das Zitat: „Wie können wir Rechtsberatung anbieten für Leute, die sonst zu Herrn Andrejewski gehen, sei es mit Hartz-IV-Bescheiden, die sie nicht verstehen, oder auch mit anderen Problemen“?
Also, Herr Köster, ich glaube nicht, dass ich meine eigenen Worte irgendwie verstehen muss. Die müssen Sie verstehen.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Stefan Köster, NPD: Aua, aua!)
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Angelika Gramkow, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 9 und 10 zu stellen. Die Ministerin wird vertreten vom Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herrn Dr. Backhaus.
In seiner Beschlussempfehlung zum Einmalzahlungsgesetz 2006/2007 auf Drucksache 5/506 hat der Landtag Folgendes beschlossen: „Die Landesregierung wird ersucht, rechtzeitig einen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung im Jahre 2008 vorzulegen.“
Frau Gramkow, ich darf im Namen der Finanzministerin, die sich auf der Finanzministerkonferenz aufhält, das wissen Sie, antworten. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass Sie innerhalb des Finanzausschusses auch schon informiert worden sind,
Es ist beabsichtigt, der Präsidentin des Landtages den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Bezüge der Beamten und Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr, nämlich Ende März, zuzuleiten.
10. Geht die Landesregierung in diesem Zusammenhang davon aus, dass eine lineare Besoldungserhöhung in Höhe von 2,9 Prozent erfolgt und diese zum 1. Mai 2008 wirksam werden kann?
Das ist richtig. Es ist beabsichtigt, eine lineare Anpassung der Bezüge in Höhe von 2,9 Prozent vorzunehmen. Die Erhöhung der Bezüge ist nicht zum 1. Mai, sondern zum 1. August vorgesehen.
Herr Minister, fi nden Sie es angesichts der Haushaltslage des Landes und eines hervorragenden Jahresabschlusses 2007 fair, die Besoldungsanpassung für die Beamtinnen und Beamten nicht zum Mai, sondern erst zum August vorzunehmen?
Es ist vorgesehen – das habe ich mir auch gestern extra noch einmal erläutern lassen –, zum 1. Mai für die Angestellten und Arbeiter die Erhöhung von 2,9 Prozent und für die Beamten zum 1. August. Wir müssen dabei berücksichtigen, das wissen Sie auch sehr genau, dass diese Erhöhung,
die wir den Menschen gönnen, gut 20 Millionen Euro ausmacht. Ich glaube, dass wir damit verantwortungsbewusst umgehen.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Dr. Armin Jäger, CDU: Was heißt denn das? – Raimund Borrmann, NPD: Wahrscheinlich ja. – Udo Pastörs, NPD: Das kann man nicht genau sagen.)
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Stefan Köster von der Fraktion der NPD, die Frage 11 zu stellen.
11. Wie sehr deutsche Banken und Kreditinstitute in riskante Geschäfte verwickelt sind, zeigt nicht zuletzt der Niedergang der Landesbank Sachsen. Leidtragende dieser unverantwortlichen Geschäfte sind aber nicht die Manager, die oftmals mit einer satten Pension in den Ruhestand verabschiedet werden, sondern die Bürger. Besonders gravierende Folgen müssen immer mehr Menschen erfahren, deren Hausfi nanzierungskredit an sogenannte Hedgefonds verschleudert wird. Denn beim Darlehensverkauf ist die als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden. Durch die Rechtslücke betreiben die Kredit-Aufkäufer oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens.
Welche Maßnahmen, auch auf Bundesratsebene, hat die Landesregierung eingeleitet, um die Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns vor diesen dubiosen Praktiken zu schützen?
Ich will das im Namen der Finanzministerin wie folgt beantworten, im Übrigen gilt das, was ich jetzt an Antwort gebe, für alle Banken: