Protokoll der Sitzung vom 31.01.2008

Ich bitte jetzt den Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Fragen 6 und 7 zu stellen.

Herr Caffi er!

6. Wie allgemein bekannt sein dürfte, will die Landesregierung die Direktwahl von Landräten oder Bürgermeistern, welche Mitglied der NPD sind, mit allen erdenklichen Mitteln verhindern.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist gut so.)

Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung die Kandidatur des Landtagsabgeordneten und Rechtsanwaltes, Michael Andrejewski, zum Landrat des Kreises Ostvorpommern verhindern?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was er nie werden wird. – Angelika Gramkow, DIE LINKE: Mithilfe der Bürger.)

Herr Abgeordneter, die Zulassung der Kandidaten zu einer Landratswahl ist Sache des unabhängigen Kreiswahlausschusses, der darüber unter dem Vorsitz des insoweit ebenfalls unabhängigen Kreiswahlleiters zu entscheiden hat. Ungeachtet seiner Unabhängigkeit ist der Kreiswahlausschuss an Recht und Gesetz gebunden. Der Wahlausschuss hat daher zu prüfen, ob die Kandidaten sämtliche Wählbarkeitsvoraussetzungen erbringen. Dazu gehört auch die Prüfung des Vorliegens der beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach dem Landesbeamtengesetz für die Ernennung zum Beamten auf Zeit.

Nach Artikel 8 Absatz 2 Nummer 2 des Landesbeamtengesetzes „(darf) in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer … die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintritt“.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Hierfür wird der Wahlausschuss zunächst festzustellen haben, ob die Bewerber die erforderlichen Erklärungen darüber abgegeben haben, wie sie zu den Grundprinzipien unserer Verfassung stehen. Ungeachtet dessen muss der Wahlausschuss dann aber prognostisch entscheiden, ob von dem jeweiligen Bewerber auch tatsächlich erwartet werden kann, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt. Und da Sie in Ihrem Auftreten am gestrigen Tag zu Beginn der Sitzung genau zu diesem Thema hinreichende Belange für den Kreiswahlausschuss gegeben haben,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

was Ihr Umgang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung betrifft, muss ich dazu, glaube ich, keine größeren Ausführungen machen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)

Meine nächste Frage:

7. Gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat lediglich das Bundesverfassungsgericht das Recht – nicht irgendein Ausschuss –, die Verfassungswidrigkeit einer Partei festzustellen.

Inwieweit ist die Landesregierung bereit, das diesbezügliche Monopolrecht des Bundesverfassungsgerichts zu akzeptieren?

Also bevor ich den zweiten Teil Ihrer Frage beantworte, möchte ich noch etwas zu dem „irgendein Ausschuss“, über den Sie gerade gesprochen haben, einige Ausführungen machen, denn das ist schon wichtig. Wir reden hier nicht über irgendeinen Ausschuss, wir reden über den Ausschuss, der per Gesetz vom Land eingesetzt ist, die Kandidaten zu prüfen, die sich in den jeweiligen Kreisen um ein Mandat bewerben beziehungsweise als Landrat, Bürgermeister oder Oberbürgermeister antreten wollen. Bei der Prognose sind die Verfassungstreue eines Bewerbers, die Mitgliedschaft und sein aktives Auftreten in einer Partei mit einer der Verfassungsordnung widersprechenden Zielsetzung, wie dies ja bei Ihnen offenkundig der Fall ist,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

bedeutsam, und zwar unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit nach Artikel 21 Grundgesetz durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes festgestellt oder nicht festgestellt wird. Hierbei kommt der Würdigung von bekannten und verwertbaren Einzelumständen eine besondere Bedeutung zu. Dazu kann sich der Wahlausschuss, und nicht irgendein Ausschuss, zweifelsohne öffentlich zugänglicher Informationen bedienen. Soweit die Wahlausschüsse hier ein Informationsbedürfnis haben, werden die zuständigen Stellen der Landesregierung, und, ich gehe auch davon aus, des Landtages die Wahlausschüsse auf deren Verlangen umfassend beraten und selbstverständlich auch unterstützen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Sollte der Wahlausschuss im Ergebnis seiner Prüfungen letztendlich zu dem Ergebnis gelangen, dass bestehende begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers nicht ausgeräumt worden sind, darf der Wahlvorschlag natürlich zwangsläufi g nicht zugelassen werden.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Letztendlich akzeptieren selbstverständlich – das habe ich gerade mit den umfangreichen Ausführungen noch einmal gemacht – die Landesregierung und die demokratischen Fraktionen des Landtages die grundgesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Nun habe ich noch eine Zusatzfrage: Was hat Sie bewogen, Artikel 3 Grundgesetz zu ignorieren und sich zusätzlich zu dem, was Sie gerade ausführten, sogenannte Erlasse aufzubauen, um eventuell missliebige Kandidaten für Bürgermeisterämter oder Landratsämter zu verhindern?

Mich hat nichts bewogen, gegen Artikel 3 Grundgesetz zu verstoßen,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

das habe ich nicht. Letztendlich haben alle demokratischen Kräfte in diesem Land die Aufgabe, Kandidaten zu verhindern, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland stehen und an allen Ecken und Enden erklären, dass sie für eine andere Gesellschaftsform und letztendlich die Träumer der Vergangenheit sind.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Michael Andrejewski, NPD: Diese Parteien nicht. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Ich habe noch eine Zusatzfrage. Herr Minister, sind Sie mit mir einer Meinung,

(Michael Andrejewski, NPD: Ja, und heute ist schönes Wetter draußen! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU, FDP und NPD)

dass es weder dem Ausschuss noch dem Herrn Innenminister obliegt, letztendlich darüber zu befi nden, wer verfassungstreu ist oder wer nicht?

Herr Abgeordneter, ich habe den Eindruck, Sie haben gerade meinen Ausführungen nicht zugehört.

Ich habe sehr gut zugehört.

Dann hätte sich Ihre Frage schon erübrigt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Zuhören und verstehen, das sind zweierlei Dinge.)

Ich habe soeben ausgeführt, welche Aufgabe der unabhängige Wahlausschuss in der jeweiligen Region dieses Landes hat, was die Prüfung von Kandidatenvorschlägen betrifft. Das ist keine Erfi ndung des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern, sondern das ist im Gesetz des Landes von Mecklenburg-Vorpommern geregelt und mit der dementsprechenden Mehrheit auch so verabschiedet worden. Insofern hat der Innenminister hier in der Form nur geltendes Recht umzusetzen. Sie haben die Frage gestellt, welche Möglichkeiten bestehen. Wenn Sie dazu auffordern, dass wir die Leute im Land noch einmal darauf hinweisen, welche Möglichkeiten bestehen, dann ist das Ihre Sache, nicht meine.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich zunächst den Abgeordneten Herrn Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 8 zu stellen.

Frau Ministerin!

8. Laut einer Mitteilung der Nachrichtenseite „mvregio.de“ vom 30.12.2007 will die Justizministerin – und jetzt kommt ein Zitat – „der von der NPD veranstalteten Sozialberatung eigene bürgernahe Angebote der Justiz entgegensetzen. Auch bei einfachen Rechtsfragen etwa zu einem Behördenbescheid sollen Bürger dort Hilfe fi nden.“ Zitatende. Über die Ursachen der

möglichen Einführung wird die Justizministerin wie folgt zitiert:

„Wie können wir Rechtsberatung anbieten für Leute, die sonst zu Herrn Andrejewski gehen, sei es mit Hartz-Bescheiden, die sie nicht verstehen oder auch anderen Problemen?“

Meine Frage:

Wie sieht konkret das durch die Justizministerin angekündigte Konzept der Sozialberatung der Landesregierung aus (Beginn, welche Kosten entstehen dem Bürger usw. usf.)?

Herr Abgeordneter Köster, bereits seit 1996 bietet die Landesregierung im Amtsgericht Wolgast kostenlose Beratungshilfe für Bürger an, die die erforderlichen Mittel nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können. Diese Beratungshilfe beschränkt sich nicht auf Fragen des Sozialrechtes, sondern umfasst zusätzlich Rechtsgebiete des Zivilrechtes, einschließlich des Arbeitsrechtes, des Verwaltungsrechtes, des Verfassungsrechtes sowie das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Parallel eingerichtete Beratungsstellen anderer Gerichte wurden wegen geringem Beratungsbedarf zwischen den Jahren 2000 und 2002 geschlossen. Nachdem sich im Zuge der Hartz-IV-Gesetzgebung erhöhter Beratungsbedarf der Bürger ergeben hat, soll das Beratungsangebot unter dem Gesichtspunkt größtmöglicher Bürgerfreundlichkeit wieder auf weitere Gerichte ausgedehnt werden.

(Michael Andrejewski, NPD: Das ist doch in Ordnung.)

In der Pilotphase beabsichtige ich, zunächst Beratungshilfestellen vorrangig in den strukturschwachen Landesteilen zu konzentrieren. Für die Beratungen werden die Amtsgerichte Räumlichkeiten bereithalten. Durchgeführt wird die Beratungshilfe durch Rechtsanwälte, die aufgrund individueller Vereinbarungen auf Stundenbasis honoriert werden. Dabei bin ich auf die Mitarbeit der Anwaltsvereine vor Ort angewiesen. Absprachen mit der Rechtsanwaltskammer sind bereits erfolgt. Kosten für bedürftige rechtsuchende Bürger werden nicht anfallen. Ich gehe davon aus, dass die Beratungsstellen spätestens Mitte des Jahres ihre Tätigkeit aufnehmen werden.

Eine Zusatzfrage. Die NPD-Fraktion begrüßt, dass Sie jetzt landesweit den Menschen Hilfe bieten wollen. Wir stellen uns aber die Frage, warum die Landesregierung erst tätig wird, nachdem Abgeordnete der NPD-Landtagsfraktion, die Ihre Wahl und auch dadurch das Mandat sehr ernst nehmen, den Menschen Hilfe nicht nur versprochen, sondern auch gegeben haben, warum wird die Landesregierung erst …

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)