16. Wo (Ort, Träger) und seit wann wird in Mecklenburg-Vorpommern ein solcher Modellpfl egestützpunkt betrieben und wenn nicht, wie und wann ist beabsichtigt, einen solchen Modellpfl egestützpunkt einzurichten?
Es laufen Vorbereitungen zur Errichtung eines solchen Standortes beziehungsweise Pfl egestützpunktes am Standort der Hansestadt Wismar. Als Träger ist die AWO vorgesehen. Mit Datum vom 30.01. ist ein entsprechender Antrag an das Bundesministerium gestellt worden. Der Zuwendungsbescheid ist noch nicht ergangen. Sobald er vorliegt, wird eröffnet werden.
In Vorbereitung der Errichtung gibt es bereits verschiedene Aktivitäten und einzelne Vorstellungen. So soll zur Steuerung und Koordinierung sowie zur inhaltlichen Gestaltung des Projektes ein Beirat gebildet werden. Dem sollen Vertreter der AOK Mecklenburg-Vorpommern, des AWO-Landesverbandes, der AWO Soziale Dienste, Vertreter der Hansestadt und auch meines Ministeriums angehören. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung ist in Vorbereitung. Erste Optionen für die räumliche Ansiedlung sind bereits in Augenschein genommen.
Eine Nachfrage: Ist dieses ausgeschrieben worden oder hat sich die AWO allein beworben? Oder ist das landesweit ausgeschrieben worden unter den Trägern, wer sich für so einen Stützpunkt bewirbt?
Wir haben hier einen Antrag, der von der AWO gestellt worden ist. Und dass wir ausgeschrieben haben, wer sich bewerben soll, da bin ich im Moment überfragt. Das würde ich vielleicht noch einmal schriftlich nachreichen, wenn Sie erlauben. Im Moment denke ich, dass wir nicht ausgeschrieben haben, wer sich bewerben soll.
Beim Modellprojekt ist wichtig, dass es auch begleitet wird und man mit denen redet, die infrage kommen, dass man dafür sorgt, dass das freundlich aufgenommen wird. Das tun wir alles in Form einer aktiven Mitarbeit. Ich habe gerade schon gesagt,
wir würden auch in einen solchen Beirat gehen und wir machen ebenfalls inhaltliche Beratung, wir übernehmen Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben, damit das Ganze in Gang kommt.
Bisher noch nicht, das sehe ich nicht. Natürlich sind es fi nanzielle Mittel, wenn wir koordinieren und steuern. Dann sind natürlich Leute beteiligt, Bedienstete beteiligt. Insofern kann man das vielleicht ausrechnen.
Eine zweite Nachfrage: Nach meiner Kenntnisnahme sind meistens bei Bundesprojekten Kofi nanzierungen nötig, auch vom Land. Wie stehen Sie dazu, wenn es in diesem Falle auch so sein sollte?
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Gino Leonhard von der Fraktion der FDP, die Fragen 18 und 19 zu stellen.
Seit der Vollsperrung der Brücke bei Sagard am 23. November 2007 ist nach Aussagen von Rettungsassistenten die vorgegebene Hilfsfrist für die Rettung aus Notlagen nicht mehr einzuhalten. Das Gesetz für die Rettungsdienste in M-V sagt in § 7 Absatz 2 allerdings aus, dass „ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer Straße gelegenen Notfallort in der Regel innerhalb von 10 Minuten (Hilfsfrist) erreichen sollte.“ Alle Verantwortlichen wissen, dass die Nordstraße und die Einbindungen an die B 96 bzw. die L 29 heute schon nicht dem Verkehrsaufkommen gerecht werden können und der Bahnübergang ein großes Gefährdungspotenzial aufweist, was sich in einer „Fast-Katastrophe“ am 28. Januar 2008 widerspiegelt, als zwei Sattelaufl ieger wegen eines Staus auf dem Bahnübergang zum Stehen kamen.
18. Hat es vor der Vollsperrung der Brücke zwischen den zuständigen Ressorts in der Landesregierung zur Frage der Einhaltung der Hilfsfrist eine Abstimmung gegeben?
Zwischen den Ressorts hat es keine Abstimmung gegeben. Das liegt auch daran, dass für die Einhaltung der Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes der Landkreis Rügen als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes verantwortlich ist. Das für die Sperrung zuständige Straßenbauamt in Stralsund hat am 21. und 22. November 2007 das Straßenverkehrsamt und Ordnungsamt des Landkreises über die geplante Vollsperrung informiert. Seitens des Landkreises wurden die möglichen Auswirkungen der Brückensperrung auf die rettungsdienstliche Versorgung der Gemeinde Sagard umgehend analysiert. Die Fahrstrecke von der Rettungswache in Sassnitz nach Sagard ist nach Auskunft des Landkreises etwa sechs Kilometer länger geworden. Die Hilfsfrist für diese Region wird laufend überwacht. Gegenwärtig beträgt die durchschnittliche Hilfsfrist 10,9 Minuten. Vor der Brückensperrung betrug die durchschnittliche Hilfsfrist für diese Orte 8,6 Minuten.
Eine Vorabstimmung zwischen den Ressorts der Landesregierung zu Auswirkungen von Straßenbaumaßnahmen auf den Rettungsdienst ist bisher nicht allgemein üblich und, ich denke, auch aufgrund der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes nicht erforderlich. Diese werden, wie in diesem Falle erfolgt, über erforderliche Straßensperrungen informiert und können dann reagieren.
Die Einhaltung – das möchte ich noch mal betonen – der Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes liegt in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte, aber wir sind natürlich als Fachaufsicht zuständig und überwachen die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben.
Das Rettungsdienstgesetz gibt im Paragrafen 7 Absatz 6 für die Hilfsfrist vor, dass ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer Straße gelegenen Notfallort in der Regel innerhalb von zehn Minuten erreichen soll. Der auf diesen Paragrafen gestützte Rettungsdienstplan konkretisiert die Vorgabe dahin gehend, dass die Hilfsfrist in einem Rettungsdienstbereich als in der Regel erfüllt gilt, wenn im jeweiligen Rettungsdienstbereich an einer Straße gelegene Notfallorte im Jahresdurchschnitt aller Einsätze in nicht mehr als zehn Minuten erreicht werden. Rettungsdienstbereich ist in der Regel das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt.
Die Erfüllung dieser Hilfsfrist wird laufend überwacht. Der Landkreis Rügen tut dies aufgrund der Brückensperrung und der damit einhergehenden, nicht zu übersehenden Verkehrsbeeinträchtigung auch gezielt bezogen auf die Gemeinde Sagard. Die durchschnittliche Hilfsfrist dieser Region liegt seit der Sperrung über zehn Minuten. Im insgesamt zu betrachtenden Landkreis wird die Hilfsfrist weiter eingehalten, sodass man, wenn man nur auf die Vorgaben des Gesetzes schaut, sagen muss, diese sind erfüllt.
Aber unsere Stellungnahme, unsere Kontaktaufnahme mit Rügen hat ergeben, dass die weitere Entwicklung genau beobachtet wird und man genau auf die Verkehrsdichte schaut, wie der Anstieg, wie saisonale Einfl üsse sind. Es kann natürlich sein, dass wir zeitweise bei Urlaubern mehr Verkehrsdichte bekommen und dann der Landkreis beabsichtigt, einen Rettungstransportwagen zeitweilig in der Nähe dieser Gemeinde zu stationieren und zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung vermehrt auch den Rettungshubschrauber in Anspruch zu nehmen.
Also kurz gesagt, das Gesetz ist erfüllt, aber man sieht natürlich die Schwierigkeiten. Und deshalb müssen Vorbereitungen getroffen werden, fl exibel zu reagieren und mehr zur Verfügung zu stellen.
Rot-Rot“ wurde im September 2006 ausgesagt: „Außerdem kürzte die rot-rote Koalition die Mittel für die Familienberatung um 70 %. Während es 2000 noch 316.000 Euro gab, stehen jetzt nur noch 93.000 Euro zur Verfügung.“
Die Aussage der Broschüre bezieht sich auf einen einzelnen Haushaltstitel. Dieser Titel ist in der Tat zurückgeführt worden. Hintergrund war, dass die aus diesem Titel fi nanzierten Beratungsstellen nicht fl ächendeckend das Land erreicht haben. Es gab viele Landkreise, in denen keine einzige Beratungsstelle war, und es gab einzelne Bereiche, wo viele waren. Zum Beispiel in Güstrow waren allein drei Beratungsstellen. Das ist natürlich etwas, wenn man das als wichtige Aufgabe des Landes begreift, bei dem man darauf hinwirken muss, dass das gleichmäßig erfolgt. Die Umstellung, die vorgenommen worden ist, ist die, dass zurückgeführt wurde, wo zu viel an einem Ort waren, und dann insgesamt geplant worden ist, wie diese wichtige Aufgabe der Familienberatung von anderen übernommen werden kann, so, wie bis dahin schon in den einzelnen Landkreisen, in denen keine einzige Beratungsstelle war, dass zum Beispiel die Familienzentren gemacht werden.
Deshalb ist dann dieser Titel zurückgeführt worden, aber in anderen Titeln ist dafür gesorgt worden, dass insgesamt mehr Mittel und dann auch mehr Einsatz für Familienberatung, für Unterstützung von Familien, für Hilfen von Familien zur Verfügung stehen. Das ist bereits unter Rot-Rot erfolgt. Ich könnte Ihnen die Zahlen im Einzelnen vortragen, aber Ihre Frage bezieht sich ja vor allem auf Schwarz-Rot. Und ab 2008 ist das noch einmal verstärkt worden. Ich will einige Zahlen dazu sagen: Zum Beispiel setzen wir jetzt Familienhebammen sehr gezielt ein, die in die Familien gehen und dort Beratungen durchführen. 200.000 Euro pro Jahr wurden dafür zur Verfügung gestellt. Dann haben wir bei der Förderung der Erziehungskompetenz 275.000 Euro neu veranschlagt und bei den Familienzentren, die auch eine wichtige Funktion in diesem Bereich haben, haben wir in 2007 aufgestockt von 142.000 auf 370.000 Euro.
Also insgesamt können wir sagen, dass die Koalition, die auch in der Koalitionsvereinbarung deutlich einen Schwerpunkt auf die Förderung von Familien gelegt hat, in dem Bereich der Hilfen für Familien, der Beratung an Familien sehr zugelegt hat, was den Einsatz von Finanzmitteln angeht, und eben auch konzeptionell zugelegt hat, dass wir nicht nur sagen, wir machen diese Familienberatung in ganz engem Sinne, sondern große Angebote an Familien, um Chancengleichheit sicherzustellen.
Zusatzfrage: Ist also die Formulierung in der Wahlkampfbroschüre „Die Familienberatung wird gekürzt“ irreführend nach Ihrer Auffassung?
Ich will noch einmal betonen, dass sich das auf einen einzelnen Haushaltstitel bezog und wir jetzt ganz deutlich sagen müssen, dass der Einsatz in diesem Bereich eher gesteigert worden ist. Darauf bezog sich Ihre Frage. Ich möchte eigentlich als Landesminister keine Bewertung von Wahlkampfbroschüren des vergangenen Wahlkampfes vornehmen.
Die zweite Zusatzfrage ist zum Fall Lea-Sophie, es geht um das hier in Schwerin umgekommene Kind. Hat das noch irgendeinen Impuls für die Familienberatung gegeben?
Wir haben ja gestern im Landtag den ersten Entwurf der Gesetzesänderung beim Gesundheitsdienst gehabt. Das ist sicher eine ganz direkte Folge aus Lea-Sophies Fall. Da geht es dann natürlich auch um das massive Angebot an Familien, bei denen wir befürchten müssen, dass sie ohne staatliche Beratung überhaupt nicht mehr mit ihrer Erziehungsaufgabe klar kämen. Insofern ist das etwas, was wir noch sehr verstärkt haben.
Ich muss aber deutlich sagen, dass, wenn Sie das nachverfolgen, auch was es hier an Diskussionen im Landtag schon gegeben hat, das eher eine Reaktion auf die Fälle vorher war. Wenn Sie sich an den Fall Kevin in Bremen erinnern, der deutlich früher war, so ist auch hier im Landtag immer gesagt worden, wir müssen das deutlich verstärken. Und der Fall Lea-Sophie hat das noch einmal mit sehr großer Deutlichkeit gezeigt.
Ich darf jetzt den Abgeordneten Herrn Müller von der Fraktion der NPD bitten, die Fragen 21 und 22 zu stellen.
Laut Medienberichten hat sich die Ratten-Population in Norddeutschland verdoppelt, wodurch es z. B. in Hamburg allein im Januar 2008 268 Meldungen über Rattenbefall gegeben haben soll.
21. Welche Informationen liegen der Landesregierung über ein vermehrtes Aufkommen der Ratten-Population in Schwerin, Rostock und Greifswald vor?
Hier im Land gibt es eine Landesverordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen – darunter fallen auch Ratten –, in der das Ganze organisiert ist. Zuständig sind die Gesundheitsämter in den Kommunen. Wir haben gesetzlich nicht vorgesehen, dass die Gesundheitsämter eine ständige Statistik führen, aber die Rückmeldungen der Gesundheitsämter sind so, dass wir ein vermehrtes Aufkommen von Ratten, wie etwa in Hamburg, nicht bestätigen können.