Protokoll der Sitzung vom 24.04.2008

Ein Zulassungsverfahren wie bei den Landratswahlen gibt es nach der Landesverfassung nicht. Da der Ministerpräsident nach Artikel 44 der Landesverfassung

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

darauf vereidigt wird, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern sowie die Gesetze zu wahren und zu verteidigen, stünde es allerdings im Widerspruch zur Verfassung, einen Kandidaten im Wissen um dessen verfassungsfeindliche Einstellung zum Ministerpräsidenten zu wählen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD)

Insoweit gibt es nicht unerhebliche verfassungsrechtliche Unterschiede zwischen dem Amt des Ministerpräsidenten und dem zum Beispiel eines Landrates, die man als jemand, der an vorderster Front Grundgesetz und Landesverfassung bekämpft, nicht kennen muss, aber kennen sollte.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Stimmen Sie mir zu, dass, wenn das so ist, wie Sie sagen, was ich sehr anzweifl e,

(Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Torsten Koplin, DIE LINKE)

dann nach der Wahl eines, wie Sie sagen, Verfassungsfeindes überprüft werden müsste, ob dieser Kandidat, wenn er mit Mehrheit hier gewählt worden ist,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Ministerpräsident bleiben kann, oder wie wollen Sie das bewerkstelligen? Denn die Kandidatur muss ja stattfi nden, die hat hier ja auch schon stattgefunden.

(Irene Müller, DIE LINKE: Oh, ist die deutsche Sprache eine schwere Sprache!)

Herr Abgeordneter – einen Moment, Herr Minister –, Herr Abgeordneter Pastörs, Sie wissen, dass die Zusatzfragen nicht unterteilt sein dürfen. Ich bitte Sie, eine klare deutliche Frage zu stellen.

Die Frage war klar formuliert und ich halte diese Frage aufrecht.

Herr Abgeordneter Pastörs, Sie haben nicht zu kommentieren, wenn ich Sie darauf hinweise, dass Sie hier nicht korrekt formuliert haben. Sie haben jetzt erst mal zuzuhören. Ich habe Ihnen das Mikro erst mal abgeschaltet. Halten Sie sich bitte an die Geschäftsordnung. Sie haben eine klare Frage zu formulieren.

(Udo Pastörs, NPD: Ich habe die Frage deutlich formuliert, Herr Minister. Es würde mich interessieren, … – Zuruf von Jörg Heydorn, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung und berufe den Ältestenrat ein.

Unterbrechung: 9.28 Uhr

Wiederbeginn: 9.43 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und beginnen mit der Frage 11 des Abgeordneten Herrn Pastörs.

Da es offensichtlich notwendig ist, will ich an der Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die von Ihnen gestellte Zusatzfrage, Herr Pastörs, als unzulässig zurückgewiesen wird. Ich bitte Sie, die Frage 11 zu stellen.

(Zuruf von Volker Schlotmann, SPD)

Herr Minister!

11. Gegen den von der Bundesregierung Brandt verfügten Radikalenerlass wurden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolgreiche Klagen geführt. So wurde die Bundesrepublik Deutschland zu Schadensersatz

leistungen verurteilt, weil Beamte nur deshalb aus dem Dienst entlassen worden waren, weil sie Mitglied in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) waren. Der Radikalenerlass war mit den Europäischen Grundrechten nicht vereinbar. Der Innenminister von Mecklenburg und Vorpommern hat nun mit einem Erlass erreicht,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der weiß nicht einmal, wie unser Land heißt.)

dass Wahlbewerbern sogar das passive Wahlrecht verwehrt wird.

In welchem Umfang gilt nunmehr in Mecklenburg-Vorpommern der sogenannte „Caffi erErlass“ zur Bekämpfung der nationalen Opposition?

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Herr Pastörs, Sie sprechen zunächst in den Grundausführungen über den Radikalenerlass und dann über den „Caffi er-Erlass“. Dass sich meine Initiative für eine wehrhafte Demokratie gegen Extremisten richtet, haben Sie richtig festgestellt. Im Übrigen gilt in Mecklenburg-Vorpommern das Beamtenrecht der Bundesrepublik mithin auch hier im Land in vollem Umfang. Somit sehe ich keinen Widerspruch zum Erlass der Landesregierung, was die wehrhafte Demokratie betrifft.

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Teilen Sie meine Auffassung, Herr Minister, dass nicht eine ehemalige SED-Blockfl öte darüber befi ndet, ob eine Partei verfassungswidrig ist oder nicht, sondern letztendlich nur das Bundesverfassungsgericht?

Herr Abgeordneter Pastörs, ich teile die Auffassung, dass Erfolg Vielfalt braucht.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Stefan Köster, NPD: Wir sind die Vielfalt!)

Das heißt, Sie würden es bedauern, wenn die Vielfalt dadurch nicht mehr gegeben ist, wenn die NPD aus dem politischem Spektrum mit sozusagen sanfter Gewalt entfernt wird?

Herr Abgeordneter, wenn Sie Fragen beantworten wollen, müssen Sie sich hier hinstellen.

Ich habe eine Frage gestellt, Herr Minister, und bitte Sie, sie zu beantworten.

(Raimund Borrmann, NPD: Das war eine Frage. – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

Sie haben keine Frage gestellt, insofern kann ich Ihre Frage nicht verstehen.

Wenn Sie Fragen von Kommentaren nicht unterscheiden können, tut mir das leid. Ich hatte eine Frage gestellt.

(Raimund Borrmann, NPD: Das war eine Frage. – Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Herr Pastörs, ich mache Sie wiederum darauf aufmerksam, dass Sie hier eine klare und nicht unterteilte sachliche Zusatzfrage stellen können und es Ihnen nicht zusteht, die Antwort des Ministers zu kommentieren, zu bewerten oder irgendwie in Abrede zu stellen.

(Stefan Köster, NPD: Vielleicht muss man ein Schild hochheben, wo draufsteht: „Das ist eine Frage“, damit es auch jeder versteht.)

Herr Minister, kann ich auf eine Antwort hoffen oder möchten Sie nicht antworten?

Wenn Sie Ihre Frage klar und deutlich formulieren, können Sie auch auf eine Antwort hoffen.

Sind Sie auch der Auffassung, dass nur das Bundesverfassungsgericht darüber befi nden kann, ob eine Partei sich legal betätigen kann in dieser Demokratie, oder ob das auch par ordre du mufti, also durch Minister geschehen kann?

Hier geschieht nichts durch par ordre du mufti oder durch Minister.

(Volker Schlotmann, SPD: Das ist nur in der NPD so.)

Wir haben es nun mehrfach, und zwar alle, versucht zu erklären, dass in Mecklenburg-Vorpommern das Beamtenrecht gilt. Für das Beamtenrecht gibt es bestimmte Regelungen. Und dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist, das ist ja wohl unstrittig.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Michael Andrejewski, NPD: Überzeugen Sie Ihre Ministerkollegen! – Zurufe von Raimund Borrmann, NPD, und Stefan Köster, NPD)