was eigentlich Konsens gewesen ist, um diesen Standort zu entwickeln. Und wir sollten nicht zulassen, dass ein Investor, der hier in dieses Land hineinkommt,
vertrauend auf die Rahmenbedingungen, die vorgegeben sind, sich hier eine Planung oder eine Investitionsstrategie aufbaut, dass dieser Investor Angst haben muss,
Und die Diskussion, die wir hier haben, kann man eigentlich sehr gut mit dem Hausbesitzer in der Innenstadt der Hansestadt Wismar zum Beispiel vergleichen. Da bin ich Hausbesitzer und will zum Beispiel meine Fassade machen. Ich hole mir alle Genehmigungen, die notwendig sind, um die Fassade dem Stadtbild entsprechend anzupassen. Wir sind sogar Weltkulturerbestätte und somit gucke ich auch in die Sanierungssatzung rein. Ich erfülle alle Standards, die zu erfüllen sind, um meine Fassade am Gebäude neu zu machen. Und Herr Professor Methling wohnt nebenan und sagt: Es ist mir jetzt egal, ob der Herr Roolf alle Genehmigungen hat, ich möchte nicht, dass der seine Fassade macht. Und genau auf dem Niveau sind wir hier.
Wir müssen Rechtssicherheit herstellen für diejenigen, die alle Rahmenbedingungen einhalten, denn die haben in diesem Land ein Recht darauf, ihre Investitionen durchzuführen. Wir sollten darauf hoffen, dass sie mit dieser Investition Arbeitsplätze schaffen, gerade in einer Region, in der wir Arbeitsplätze dringend benötigen. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie haben wenig Ahnung davon, um nicht zu sagen, keine. – Udo Pastörs, NPD: Die wollen das Kraftwerk nicht.)
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal daran appellieren, dass eine Debatte, die lebhaft ist, auch in Ordnung ist, aber der Redner muss zu verstehen sein und die Zwischenrufe müssen der Würde des Hauses entsprechen.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, es wird Sie sicherlich nicht sehr verwundern, dass ich die Zielrichtung Ihres Antrages unterstütze, aber es bedarf dazu schlichtweg keines Landtagsbeschlusses.
Dass die Diskussion heute vorgezogen wurde, hat einen ganz praktischen Grund. Ich habe darum gebeten, ob dies möglich sein könnte, weil ich heute Abend noch zu einer Vorbereitung – der Ministerpräsident auch – des Bundesrates müsste.
(Michael Roolf, FDP: Das war gestern auf der Tagesordnung, Herr Minister. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das weiß er auch. – Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, ich will mit dem letzten Punkt des Antrages der FDP beginnen, weil wir uns ja sachlich auseinandersetzen wollen. Ich möchte dies ausdrücklich tun, ohne in irgendeiner Weise eine Schelte herüberzubringen gegenüber Bürgerinitiativen. Ich glaube, das wäre falsch. Die Frage, die man sich stellen kann, ist: Ist es uns gelungen, die Bürger dieses Landes ausreichend und auf der Basis von Daten und Fakten zu informieren? Das ist eine Frage, die man sich stellen muss. Aber eine Bürgerinitiative ist zunächst etwas Gutes,
denn Bürger engagieren sich und wollen sich für ihre Heimat entsprechend einsetzen. Das nehme ich keinem Menschen übel. Im Gegenteil, das muss man befürworten.
das beginnt übrigens mit dem Raumordnungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das vorsieht, ich zitiere: „Lubmin als nicht auf Kernspaltung beruhenden Energieerzeugungsstandort zu sichern und auszubauen“.
Meine Damen und Herren, wichtig ist, diese Aussage wurde noch in 2006, also als Dong Energy schon im Lande war, durch den Raumordnungsminister und den Umweltminister der letzten Landesregierung voll mitgetragen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Michael Roolf, FDP: Ja. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie machen immer den gleichen Versuch, uns das Wort im Munde umzudrehen.)
Das können Sie ja tun, dafür haben Sie auch Redezeit. Aber ich fi nde, es gehört schlichtweg dazu, dass wir die Fakten klar beschreiben.
Es bedeutet zum Beispiel auch, dass eine erforderliche emissionsschutzrechtliche Genehmigung, um die handelt
es sich hier, bei Vorliegen – Vorliegen unterstrichen – der gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzung auch erteilt werden muss.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. So ist das. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.)
In solch einem Fall besteht tatsächlich ein unbedingter Genehmigungsanspruch. Ein Ablehnen der Genehmigung wäre nicht nur amtspfl ichtwidrig, sondern, das muss man auch sagen, schadenersatzpfl ichtig.
Es ist rechtlich daher irrrelevant, das muss ich klar sagen, ob einzelne Politiker ein Vorhaben gutheißen oder es ablehnen.
Im Übrigen heißt aber rechtsstaatliches Verfahren auch – und das muss man auch unterstreichen –, dass das Ergebnis nicht vorwegzunehmen ist, dass weder Zu- noch Absagen im Vorfeld möglich sind.
Ausdrücklich stelle ich klar, dass meine Ausführungen nicht nur für das Genehmigungsverfahren zum Steinkohlekraftwerk Lubmin gelten, das ist auch wichtig, sie gelten natürlich für alle genehmigungsbedürftigen Anlagen, seien es energieerzeugende