Protokoll der Sitzung vom 25.04.2008

(Zuruf von Ministerin Sigrid Keler)

Und das bitte ich, als Hintergrund bei Ihrer Frage und bei meiner Antwort unbedingt zu berücksichtigen. Wir sind, was Investitionen im Krankenhauswesen angeht, absolute spitze, aber wir können nicht alles fi nanzieren, was Private von uns möchten, und deshalb ist es so, dass hier dieser Antrag noch nicht entscheidungsreif ist, dafür ist kein Geld da.

(Zuruf von Gino Leonhard, FDP)

Es ist allerdings so, dass wir mit dem HANSE-Klinikum noch Gelder haben, um eine bereits genehmigte Baumaßnahme durchzuführen. Da gibt es allerdings Schwierigkeiten, weil das Klinikum bei der Bauausführung von dem bewilligten Teil abgewichen ist, sodass das nicht mehr genehmigt werden kann. Man könnte deshalb sagen, dann kann man nichts mehr machen, wir packen unser Geld ein, aber wir sind in sehr guten Gesprächen mit dem Klinikum, um zu sagen, wenn ihr euren Bau entsprechend umgestaltet, dann werden wir euch das Geld geben und man kann den Bau zu Ende führen. Diese Gespräche sind auf einem sehr guten Stand.

Gestatten Sie eine Nachfrage?

Meine Nachfrage: Ist Ihnen bekannt, dass das HANSEKlinikum Wismar angeboten hat, eine zinslose Vorfi nanzierung der dringend notwendigen Baumaßnahme durchzuführen?

Also es gibt von denen, die Privatkliniken betreiben und die eine Bewilligung von uns haben wollen, immer wieder Versuche, zu sagen,

(Gino Leonhard, FDP: Das ist unglaublich!)

auch wenn das noch nicht genehmigungsreif ist, was ihr da macht, dann wollen wir mit dem einen oder anderen Kunstgriff festlegen, dass ihr uns fi nanziert. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, zu sagen, genehmigt uns einen vorzeitigen Baubeginn. Wenn man normalerweise vorzeitig beginnt in einem Förderfall, dann heißt das, man hat selbst Geld genug, also gibt es keine Förderung. Deshalb gibt es das Instrument der Bewilligung des vorzeitigen Baubeginns. Aber diese Bewilligung heißt natürlich, am Ende werde ich das fördern. Aber wir wissen noch nicht, nach dem, was ich gesagt habe, was an Geld im Haushalt ist, bei dem wir fragen,

(Gino Leonhard, FDP: Es ist nicht zu glauben!)

wo sind die klugen Investitionen, um die Gesundheitsversorgung des Landes sicherzustellen. Da werden wir im Einzelnen schauen müssen und das können wir uns natürlich nicht dadurch vorgeben lassen, dass der eine oder andere Private in der Lage ist, Geld vorzuschießen und dann zu sagen, das tue ich jetzt und damit verpfl ichte ich dich. Deshalb ist weder ein vorzeitiger Baubeginn noch die Sache, ich fi nanziere das irgendwie zinslos vor, ein Weg für uns, um zu sagen, jetzt ist das genehmigungsfähig.

Das war aber nicht meine Frage. Meine Frage war, ob Sie Kenntnis darüber haben.

(Ralf Grabow, FDP: Richtig.)

Die kann man einfach mit Ja oder Nein beantworten.

Also Sie stellen Fragen …

(Gino Leonhard, FDP: Schöne Antwort.)

Ich habe gefragt, ob Sie wissen, dass es angeboten worden ist.

Ich habe den Vorgang hier immer so verstanden, dass Sie mir eine Frage stellen und ich diese beantworte.

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Und Sie haben weder meine Antwort zu kommentieren noch etwas zu tun. Ihr Kommentar interessiert mich auch nicht weiter. Also Sie haben mir eine Frage gestellt und ich habe sie beantwortet. Wenn Sie noch eine Nachfrage haben, müssen Sie die Präsidentin fragen, ob sie die zulässt.

Ja, vielen Dank. Ich ziehe meine zweite Frage zurück, denn das hat keinen Sinn. – Vielen Dank.

(Gino Leonhard, FDP: Unglaublich, Herr Minister!)

Also ich muss an der Stelle noch einmal auf die Geschäftsordnung verweisen. Jeder Abgeordnete, der hier Fragen einreicht für die Fragestunde, hat die Möglichkeit, bis zu zwei Nachfragen zu stellen.

(Michael Roolf, FDP: Er hat aber auch Anspruch auf klare Antwort. – Zuruf von Volker Schlotmann, SPD)

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Für ein solidarisches Gesundheitswesen – Krankenhausinvestitionen als Landesaufgabe erhalten, auf Drucksache 5/1412. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1445 vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Für ein solidarisches Gesundheitswesen – Krankenhausinvestitionen als Landesaufgabe erhalten – Drucksache 5/1412 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/1445 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Dr. Linke von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Krankenhäuser des Landes sind bedeutende Zentren der medizinischen Versorgung und stehen deshalb immer wieder hier in unserem Blickpunkt, wie eben auch die Fragestunde zeigte.

Den Krankenhäusern obliegt gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten, den zahlreichen medizinisch-therapeutischen sowie medizinisch-diagnostischen Einrichtungen des Landes die schwierige Aufgabe, in einem dünn besiedelten Flächenland mit einer rückläufi gen und älter werdenden Bevölkerung die fl ächendeckende, wohnortnahe und bedarfsgerechte medizinische Versorgung Tag und Nacht sicherzustellen. Das Land, die Kommunen, die Krankenhausträger, natürlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Krankenkassen haben in der Vergangenheit gemeinsam Großartiges geleistet, damit Krankenhäuser zum Wohle der kleinen und großen Einwohner unseres Landes ihre Aufgaben erfüllen können. Die Krankenhäuser verfügen durchweg über sehr engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen ich für ihre verantwortungsvolle Arbeit von dieser Stelle aus von Herzen danken möchte.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Unsere Krankenhäuser verfügen über eine sehr gute Ausstattung. Allein 1,9 Milliarden Euro, wir haben es gerade gehört, sind seit 1991 hierfür durch Bund, Land und Kommunen eingesetzt worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, bei allen Effi zienzparametern wie Landesbasisfallwert, Verweildauer, Bettenkapazität, Bettenauslastung erreicht das Land Mecklenburg-Vorpommern im internationalen Vergleich wie auch im Bundesvergleich optimale Werte. Das ist sowohl das Ergebnis einer vorausschauenden Krankenhausplanung wie auch Ausdruck einer ausgezeichneten Ausstattung und einer hervorragenden Arbeitsorganisation in den Häusern. Meine Fraktion will im Interesse der Versorgung der Bevölkerung des Landes diesen Spitzenplatz halten und will, dass die Krankenhäuser diesen weiter ausbauen können.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Wir wissen, dass andere, insbesondere viele alte Bundesländer hier neidvoll auf uns schauen und das Problem der Modernisierung ihrer Krankenhäuser, die Optimierung der Kapazitäten weniger gut bewältigt haben, deshalb heute vor einem großen Berg notwendiger Investitionen stehen, den sie nun möglichst ohne große Belastung der eigenen Haushalte abtragen wollen.

(allgemeine Unruhe)

Frau Präsidentin, ich würde doch bitten, dass die Abgeordneten das Reden einstellen. Es ist unheimlich schwierig, zum Beispiel gegen Herrn Glawe anzureden.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Seit etwas mehr als einem Jahr wird wegen dieser Situation zwischen den zuständigen Bundes- und Landesgesundheitsministerien nun ein emsiger Disput geführt, ob die im Krankenhauswesen übliche duale Finanzierung erhalten bleiben soll. Dual heißt, wir erinnern uns: Die zur Versorgung der Bevölkerung anerkannten Bedarfe an stationären medizinischen Leistungen sind von den Län

dern investiv zu fördern und von den Kassen als Pfl egeleistungen zu fi nanzieren. Finanzminister, die – anders als unsere Finanzministerin in Mecklenburg-Vorpommern – nicht bereit waren, diesen Verpfl ichtungen nachzukommen, suchen deshalb im Ausstieg aus der dualen Finanzierung einen Ausweg, der für die Bürgerinnen und Bürger ein Irrweg sein könnte. Wir hatten dieses Thema bereits vor einem Jahr erörtert und alle Fraktionen hatten sich wie immer bei unseren Anträgen die Verwunderungsmütze aufgesetzt. Sprich, im Brustton der Überzeugung haben die Koalitionsvertreter erklärt, die duale Finanzierung bleibt. Punkt.

Wie stellt sich nun die Situation heute dar? Auf der Gesundheitsministerkonferenz am 8. März 2007 einigten sich die Gesundheitsminister der Länder auf das Prüfen von Alternativen zum dualen Modell. In der Diskussion ist seither, die Krankenhausfi nanzierung komplett an die gesetzlichen Krankenkassen zu übertragen, die Krankenhäuser also monistisch zu fi nanzieren. Hierfür veranschlagten die Gesundheitsminister auf ihrer Konferenz am 8. März 2007 eine Übergangszeit von 10 bis 15 Jahren. Heute, ein Jahr später, deutet sich an, dass die Umstellung auf die monistische Finanzierung möglicherweise viel schneller erfolgen soll. In ihrer Rede anlässlich des Frühjahrsempfangs der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 11. März 2008 sprach sich die Bundesgesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt dezidiert für einen Wechsel zur monistischen Finanzierung der Krankenhäuser aus.

Wie dieser Wechsel erfolgen soll und welche neuen Strukturen geplant sind, erklärt die am 12. März veröffentlichte Studie von Professor Bert Rürup unter Mitwirkung von Mitarbeitern des IGES zum Thema „Umstellung auf eine monistische Finanzierung von Krankenhäusern“, die vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde. Die Studie beziffert den bundesweiten Bedarf für Krankenhausinvestitionen auf 5 Milliarden Euro. Diese Summe soll durch die bisherigen Krankenhausinvestitionen der Länder und durch zusätzlich 22 Euro pro Einwohner fi nanziert werden. Allein diese Zusatzforderungen würden Mecklenburg-Vorpommern mit weiteren 37,4 Millionen Euro belasten, zusätzlich zu den bisher geplanten und in den Haushalt eingestellten Krankenhausinvestitionen.

Nach den Vorstellungen von Professor Rürup und Mitarbeitern sollen die Mittel für die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen nicht mehr über die Landeshaushalte bereitgestellt werden, sondern im Rahmen eines Vorwegsteuerabzugs aus dem Umsatzsteueraufkommen, das den Ländern zusteht. Diese Mittel sollen direkt in den Gesundheitsfonds, also in die Hoheit der Kassen eingehen.

Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, das genau ist der Knackpunkt. Im vergangenen Monat haben wir uns hier mit dem Gesundheitsfonds befasst. Nach den Vorstellungen des Bundesgesetzgebers soll dieser Gesundheitsfonds künftig aus bundeseinheitlich festzulegenden Beiträgen, zu 50 Prozent von den Versicherten und zu 50 Prozent von den Arbeitgebern, erbracht und aus Steuern gespeist werden. Die Modalitäten der Steuerfi nanzierung des Gesundheitsfonds durch den Bund wurden bislang noch nicht genauer festgelegt. Es ergibt sich also die Frage nach der Relation dieser beiden Steueranteile, Umsatzsteuer und Bundessteuer. Sollen die Gelder aus der Umsatzsteuer für die

Krankenhausinvestitionen die Zahlungen des Bundes an den Gesundheitsfonds ergänzen oder sollen sie mit den geplanten 14 Milliarden Euro des Bundes verrechnet werden?

Angesichts der Entschuldungsdebatten kann man wohl davon ausgehen, dass die Mittel aus der Umsatzsteuer mit den Zuwendungen des Bundes für den Gesundheitsfonds verrechnet werden und der Bund sich auf Kosten der Länder zu entlasten gedenkt. Das kann natürlich nicht im Interesse der Länder liegen. Steuern dieser Größenordnung im System des Gesundheitswesens machen das System anfällig. Ich erinnere an die Tabaksteuer. Kaum war ihr Zweck bestimmt und die neue Steuer beschlossen, fand auch schon eine Umwidmung statt. Was zur Finanzierung des Gesundheitswesens geplant worden war, fand sich dann in der Realität als Elterngeld wieder. Circa 4 Milliarden Euro wurden zu diesem Behufe fl ugs mal hin und her geschoben.

(Harry Glawe, CDU: So schnell geht das.)

Steuerfi nanzierung befördert damit eine Gesundheitspolitik nach Kassenlage. Die Kostenträger, also die Kassen, werden die Planungsverantwortung beanspruchen und ich erinnere an die immer wiederkehrenden Forderungen einzelner Kassen unseres Landes nach Krankenhausschließungen. Die Planungsbeteiligten in der Vergangenheit haben, eben wegen dieser Kompetenzverteilung zwischen Planung und Finanzierung, immer wieder einvernehmliche Lösungen zum Erhalt der Krankenhausstandorte gefunden

(Harry Glawe, CDU: Das ist ihr Entscheidungsrecht.)

und das dann auch im vierten Krankenhausplan festgeschrieben.