Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Bitte.

Ich danke dem Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und dazu bitte ich den Abgeordneten Herrn Professor Dr. Tack der Fraktion DIE LINKE, die Fragen 21 und 22 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

Im Rahmen der Agrarministerkonferenz am 11. April 2008 wurde die Auffassung vertreten, dass sich die Länderermächtigung zur Aussetzung der 7-Jahres-Frist für die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch bewährt hat. Die Bundesregierung wurde gebeten, das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Baugesetzbuches mit dem Ziel einzuleiten, die zum 31. Dezember 2008 auslaufende Länderermächtigung unbefristet zu verlängern.

Meine erste Frage:

21. Warum und mit welchen Aktivitäten unterstützt die Landesregierung die Initiative der Agrarminister?

Herr Abgeordneter Professor Tack, Paragraf 35 Absatz 4 des Baugesetzbuches erleichtert die Umnutzung landwirtschaftlich nicht mehr genutzter Gebäude im Außenbereich. Der Gesetzgeber hat daran allerdings die Bedingung geknüpft, dass die Aufgabe der Nutzung nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. Aufgrund von Forderungen aus den neuen Bundesländern war übergangsweise vorgesehen, dass die Länder die 7-Jahres-Frist bis zum 31.12.2008 aussetzen können. Mecklenburg-Vorpommern hat, wie sieben andere Länder auch, von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und im Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch bestimmt, dass die 7-Jahres-Frist bis zum 31.12.2008 nicht anzuwenden ist.

Ziel der Aussetzung der Frist ist es, den anhaltenden Strukturwandel in der Landwirtschaft weiterhin zu unterstützen. Landwirten soll der Wechsel von der bisher privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung baulicher Anlagen zu einer neuen, nicht privilegierten Nutzung erleichtert und so verhindert werden, dass die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung zu Leerstand beziehungsweise Verfall von Bausubstanz führt. Dieses Ziel ist bisher nicht vollständig erreicht worden. Es besteht auch weiterhin Bedarf, dass die Regelung erhalten bleibt. MecklenburgVorpommern hatte bereits im Änderungsverfahren zum Baugesetzbuch 2004 den Wegfall der zeitlichen Befristung gefordert. Die Bundesregierung hat dies seinerzeit noch nicht aufgegriffen.

Eine Zusatzfrage, Herr Minister, dazu: Welche Beispiele oder auch Notwendigkeiten gibt es dafür?

Beispiele im Einzelfall sind, wenn ein Betrieb die landwirtschaftliche Nutzung eines Gebäudes nicht mehr vornehmen will, aber andere Nutzungszwecke verschiedener Art vorgesehen hat, dann sollte es ihm weiterhin ermöglicht werden, auf das bestehende Baurecht aufzusetzen und diese Nutzung vorzunehmen und nicht, wenn sieben Jahre verstrichen sind, dann einfach vor dem Nichts zu stehen und die Folgenutzung nicht mehr durchführen zu können.

Die Frage zwei:

22. Welche konkreten Maßnahmen wurden auf Bundes- und Landesebene bereits eingeleitet?

Herr Professor Tack, Sie haben bereits angesprochen, auf der Bundesebene hat die Agrarministerkonferenz am 04.11.2008 auf ihrer Sitzung den Beschluss gefasst, die Bundesregierung zu bitten, das Gesetzgebungsverfahren zur unbefristeten Verlängerung der auslaufenden Länderregelungen einzuleiten. Parallel dazu beschäftigte sich die Fachkommission Städtebau als Gremium der Bauministerkonferenz mit dem Thema. Mit Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern befürwortete die Fachkommission Städtebau die unbefristete Länderermächtigung zur Nichtanwendung der 7-Jahres-Frist und bat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, eine entsprechende Gesetzesänderung einzubringen. Die beiden Bereiche Agrar und Bau sind sich einig und gehen auf die Bundesregierung zu.

Die Zusatzfrage: Gibt es eine ganz konkrete Zeitschiene, wann der Gesetzentwurf zum Baugesetzbuchausführungsgesetz parlamentarisch behandelt werden soll?

Wir haben die Zeitschiene leider nicht in der Hand, weil hier der Bundesgesetzgeber gefragt ist. Allerdings die sinnvolle Zeitschiene ist so, dass bis Ende des Jahres die Neuregelung in Kraft treten kann.

Danke sehr.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Soziales und Gesundheit und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Müller, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 23 und 24 zu stellen.

Werter Herr Minister!

Meine Fragen beziehen sich auf eine Meldung der Schweriner Volkszeitung vom 22. Mai 2008, in der das Land Kürzungen bei den Mitteln für die Schuldnerberatungsstellen dementiert hat. Ich zitiere: „Kürzungen waren nie geplant, und es hat sie nie gegeben. Es stand und steht dieselbe Summe zur Verfügung wie im Vorjahr“, so Herr Minister Sellering.

Ich frage die Landesregierung:

23. Hätten die Träger der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Land Mecklenburg-Vorpommern mit der vom Ministerium geplanten Anwendung des Einwohnerschlüssels vom 31.12. des Jahres 2006 auf das Jahr 2008 über die im Januar und Februar 2008 gegebenen Informationen durch die Sozialämter auf die gleichen Mittel zurückgreifen können wie im Jahr 2008?

Nein. Voraussichtlich stehen insgesamt etwa 20.000 Euro mehr zur Verfügung als in 2007.

Meine Nachfrage dazu: Ist es richtig, dass die Träger von Verbraucherinsolvenzberatungsstellen zu Beginn des Jahres von den Sozialämtern informiert worden sind, dass eine andere Berechnung gemacht wird?

Es stand für das Jahr 2008 die gleiche Fördersumme zur Verfügung wie für 2007. Wie viel dann ausgegeben wird, hängt von den Anträgen ab. So ist im Jahre 2007 die zur Verfügung gestellte Summe von 1,605 Millionen nicht voll ausgeschöpft worden, sondern es sind 1.584.553 Euro abgerufen worden, sodass immer die Frage, ob vollständig bewilligt wird, davon abhängt, wie die Anträge aussehen. Und im Jahr 2008 lagen die Anträge über den Ansätzen des Vorjahres, insgesamt um 20.000. Diese Ansätze sind dann von einzelnen Trägern korrigiert worden, sodass insgesamt das Geld ausreicht, um alle Anträge zu bewilligen.

Meine zweite Nachfrage: Die Berichte der Schuldnerberatungsstellen haben Ihnen aber schon gesagt, dass seit Jahren eigentlich eine Kürzung vorliegt aufgrund der ganzen Dinge, die sie nachvollziehen müssen Richtung Schuldnerberatungen?

Die Situation der Schuldnerberatungsstellen insgesamt ergibt sich zum Teil sicherlich aus den jährlichen Berichten, die die Landesarbeitsgemeinschaft fertigt, aber den aktuellsten Stand haben wir, glaube ich, durch den eigenen Prüfbericht, der jetzt in den Ausschüssen des Landtages vorgelegt und besprochen wird, und ich denke, dass da noch sehr viel Möglichkeit besteht, das im Einzelnen zu erörtern.

Meine zweite Frage:

24. Erhalten auch Träger der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Land bereits durch die Absenkung der anrechnungsfähigen Personalausgaben absolut mehr oder weniger vom Land Mecklenburg-Vorpommern?

Absolut wird die gleiche Summe ausgezahlt wie bisher. Wir schöpfen den Titel voll aus.

Meine Nachfrage, bitte: Wer muss Ihrer Meinung nach die Lücken in den Personalkosten finanzieren, die seit Jahren entstehen, weil langjährige Mitarbeiter 40-Stunden-Arbeitsverträge haben und es Kommunen gibt, die ihrer Mittelzuwendung nicht nachkommen?

Ich denke, auch das ist eine Frage, die man gemeinsam erörtern sollte. Das ist ja das Anliegen des Finanzausschusses und des Sozialausschusses, deshalb ist auch der Schuldnerberatungsbericht in Auftrag gegeben worden, sodass ich denke, dass das nicht in einem Satz zu beantworten ist. Aber wir haben natürlich Ausführungen im Bericht gemacht und ich denke, das sollte die Grundlage für die weitere parlamentarische Erörterung sein.

Danke, Herr Minister.

Bitte schön.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Grabow, Fraktion der FDP, die Fragen 25 und 26 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

Im Dezember letzten Jahres wurde im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens durch die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung die Trägerschaft einer Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution mit Fristsetzung 19. Dezember 2007 ausgeschrieben.

Erste Frage:

25. Wann und wo wurde beziehungsweise wird diese Beratungsstelle eingerichtet?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung:

In der Sache ist hier zuständig die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung. Da sie hier kein Rederecht für die Regierung hat, beantworte ich die Frage für sie. Ich tue das gerne in der Sache, möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, darauf hinzuweisen, dass wir, wenn wir alle der Meinung sind, dass Gleichstellung ein so wichtiges politisches Feld ist, vielleicht gemeinsam darüber nachdenken sollten, ob wir durch

eine entsprechende Zweidrittelmaßnahme hier im Hohen Hause die Stellung der Parlamentarischen Gleichstellungsbeauftragten stärken sollen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

In der Sache möchte ich für die Parlamentarische Staatssekretärin antworten: Die Beratungsstelle wurde noch nicht eingerichtet. Das dazu eingeleitete zweistufige Zuwendungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Bevor ich meine zweite Frage stelle, würde ich ganz gern kurz sagen, ich wäre auch dafür, weil ich damit gerechnet habe, …

Herr Abgeordneter, Sie haben nicht das Recht, hier etwas zu kommentieren. Sie können eine Zusatzfrage stellen oder die nächste Frage formulieren.

Okay. Die nächste Frage: