Protokoll der Sitzung vom 05.06.2008

Okay. Die nächste Frage:

26. Nach welchen Kriterien wurden beziehungsweise werden der Träger und der Standort der Beratungsstelle ausgewählt?

Die Voraussetzungen für die Bewerbungen sind im Interessenbekundungsaufruf, der sehr ausführlich ist, aufgeführt. Die Auswertung der Bewerbungen hat sich natürlich daran orientiert und es hat einen Punktekatalog zur Bewertung gegeben.

Danke schön.

Vielen Dank.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Ratjen, Fraktion der FDP, die Fragen 27 und 28 zu stellen.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Ich bin zwar sicher, dass ich Sie übertönen kann, aber das ist irgendwie kontraproduktiv.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Gegen Ihre Art von Verstand bin ich geimpft, glaube ich.

Guten Morgen, Herr Sellering. Herr Minister!

27. Was im Detail hat die Landesregierung bislang unternommen, um in Mecklenburg-Vorpommern eine qualitativ hochwertige medizinisch-geriatrische Versorgung langfristig sicherzustellen?

Im März 1988 wurde von den an der Krankenhausplanung Beteiligten ein Geriatriekonzept beschlossen. Im Rahmen dieses Konzeptes sind auf ältere Menschen ausgerichtete Behandlungsangebote entwickelt worden. Diese Behandlungsangebote bestehen in geriatrischen Konsilien in fünf Schwerpunktkrankenhäusern, in einer bettenführenden Abteilung in Wismar und in einer Tagesklinik in Stralsund, außerdem in drei geriatrischen Rehabilitationskliniken mit einem Versorgungsvertrag nach Paragraf 111 SGB V.

Die Landesregierung legte gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Universität Greifswald das Modellprojekt „Telegesundheitsschwester AGnES“ auf, um eine Krankenschwester, die zu einer CommunityMedicine-Nurse weitergebildet wurde, mit folgenden Aufgaben betrauen zu können: arztunterstützende Behandlung, Beratung, Prophylaxe, koordinierende Tätigkeiten und arztunterstützende Diagnostik. Die Telegesundheitsschwester wird vorrangig bei Menschen tätig, die

die Arztpraxis schwer erreichen können. Sie unterstützt damit vor allem ältere Menschen.

Mit dem 01.01.2009 erfolgt die Vergütungsregelung der Gemeindeschwester auf gesetzlicher Basis. Für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis 31.12.2008 hat das Ministerium für Soziales und Gesundheit dafür Geld zur Verfügung gestellt, insgesamt 237.000 Euro.

Die Landesregierung unterstützt nachhaltig die Entwicklung des Projektes „Ambulante geriatrische Komplexbehandlung“. Das Behandlungsprogramm ist auf die individuellen Besonderheiten des einzelnen Patienten abgestellt. Neben einer differenzierten und umfassenden Diagnostik bilden eine auf die Besonderheiten des Alters abgestimmte medikamentöse Therapie und physiotherapeutische Leistungen den Kern des Behandlungsprogramms. Ein wesentliches Element der Behandlung besteht darin, dass die Patienten lernen, wie sie Alltagsprobleme besser bewältigen können, zum Beispiel die Sturzprophylaxe. Dazu ist ein Behandlungsteam gebildet worden, das in diesem Jahr nach sehr intensiven Verhandlungen mit den Krankenkassen eingesetzt werden kann.

Zudem wurde gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung ein kooperatives und integratives Konzept zur palliativ-medizinischen Versorgung entwickelt. Dieses Konzept wird in Rostock und Neubrandenburg umgesetzt und beinhaltet die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen, die Koordination unterschiedlicher Leistungserbringer und Versorgungsebenen, Betreuung und Beratung der Patienten und Angehörigen sowie Kommunikation zu allen Aspekten der erforderlichen Therapie.

Am 17.07.2007 wurde die Arbeitsgruppe „Prävention – medizinische Versorgung, pflegerische Versorgung im Alter“ gegründet. In dieser Arbeitsgruppe sind alle Institutionen und Verbände des Landes integriert, die Impulse zur Weiterentwicklung der geriatrischen Versorgung setzen können. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe soll das bestehende Geriatriekonzept weiterentwickelt werden. Dazu erarbeiten kleinere Arbeitskreise von Experten Vorschläge, deren Zusammenführung dann in der Arbeitsgruppe erfolgt. Ein Entwurf eines Präventivplanes, in dem die Erfordernisse für die Prävention älterer Menschen besonders hervorgehoben werden, liegt bereits vor.

Zusatzfrage: Gibt es bei dem Geriatriekonzept des Landes, das übrigens 1998 und nicht 1988 erstellt wurde,...

1998, selbstverständlich, ja.

... bei der konsequenten Umsetzung bereits jetzt erkennbare quantitative und finanzielle Engpässe sowie Lücken in der Umsetzung?

Bisher nicht. Die Arbeitsgruppen, die ich angesprochen habe, arbeiten. Von dort ist ersichtlich, dass wir auf einem guten Weg sind.

Zweite Zusatzfrage: Glauben Sie, dass eine Tagespauschale von 130 Euro ausreichend ist, um eine gute medizinische Versorgung in der Geriatrie abzusichern, von der zusätzlich noch der Kapitaldienst bedient werden muss, während sie in anderen Bundesländern weitaus höher liegt, und welchen Betrag halten Sie für angemessen?

Darüber gibt es zurzeit intensive Gespräche. Da daran mehrere beteiligt sind, deren Interessen auch sehr massiv tangiert sind, möchte ich dazu öffentlich nicht Stellung nehmen.

28. Werden die 184 Betten für geriatrische Rehabilitation im Land bei einem von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Geriatrie errechneten Bedarf von 700 Betten ausgelastet oder gibt es in den drei Rehakliniken unseres Landes Belegungsdefizite?

Im Land bestehen vier geriatrische Rehabilitationskliniken mit insgesamt 204 Betten. Die Belegung unterscheidet sich zwischen den Kliniken und schwankt auch in den Zeitabschnitten sehr stark. Eine Überlastungssituation der Kliniken konnte bisher zu keinem Zeitpunkt festgestellt werden. In diesem Jahr hat das Ministerium für Gesundheit und Soziales Gespräche mit Vertretern der Krankenkassen geführt, um die wirtschaftlichen Probleme, die aus der geringen Auslastung der Kliniken resultieren, zu begrenzen und auch um zu gewährleisten, dass die Behandlungsangebote der RehaKliniken den Menschen im Land weiterhin zur Verfügung stehen.

Zusatzfrage: Ist es zutreffend, dass das eigentlich von GKV/WSG ausdrücklich gewünschte Einweisungsverfahren über den Hausarzt durch Probleme der Zulassungsbeschränkungen de facto nicht stattfindet, sondern ausschließlich der Weg über die Kliniken stattfindet, über die Akutkrankenhäuser?

Ich kann nicht bestätigen, dass wir in dieser Hinsicht Probleme haben.

Weitere Zusatzfrage: Stimmt es, dass sich die drei Rehabilitationskliniken des Landes mehrfach mit der Bitte um Hilfe an Sie gewandt haben, aber eine echte Besserung der desolaten Situation in der geriatrischen Rehabilitation nicht zu verzeichnen ist?

Der erste Teil stimmt, der zweite nicht.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, die Frage 29 zu stellen.

Herr Minister!

29. „Spricht der Notarzt bald portugiesisch?“ fragten die „Lübecker Nachrichten“ in ihrer Ausgabe vom 28.05.2008. Hintergrund ist die europaweite Ausschreibung der Notarztdienste durch die Hansestadt Wismar, nachdem die Hanseklinik mehr Geld für ihre Ärzte forderte, die Krankenkassen wiederum weniger ausgeben möchten. Deshalb wurde der Sondervertrag für die Notarztversorgung gekündigt. Ursächlich für diese Situation werden in dem Artikel der Verkauf und die Privatisierung des ehemaligen Eigenbetriebs der Stadt verantwortlich gemacht. Laut dem Zeitungsbericht liegen die marktüblichen Preise über den Vorstellungen der Krankenkassen, womit deren erhofften Einsparungen ausbleiben werden. Mitte Juni soll eine Entscheidung über die Vergabe der Not

arztversorgung fallen. Die Ärzte könnten aus ganz Europa nach Wismar kommen. „Hoffentlich sprechen sie wenigstens Deutsch“, so der Artikel abschließend.

Meine Frage:

Wie bewertet die Landesregierung den ausufernden Wettbewerb im Gesundheitssystem anhand des zuvor genannten Beispiels sowie dem Abschlusskommentar „Hoffentlich sprechen sie wenigstens Deutsch“?

Ihre Frage ist geprägt von Ressentiments gegen Ausländer und auch gegen die EU mit ihren verbrieften Rechten, dass der Einzelne in allen anderen Mitgliedsstaaten selbstverständliche Rechte wahrnehmen kann, zum Beispiel zu arbeiten. Diese Ressentiments teilt die Landesregierung nicht. Für die Landesregierung steht auch bei der ärztlichen Versorgung die fachliche Qualität im Vordergrund. Dazu gehören selbstverständlich ausreichende Deutschkenntnisse. Ich habe darüber bei dem gesetzlichen Verfahren vor einiger Zeit ausführlich berichtet.

Eine Zusatzfrage: Wodurch wollen Sie denn sicherstellen, dass der Arzt entsprechende Deutschkenntnisse auch wirklich hat, damit er sich mit dem Patienten verständigen kann?

Das ist hier in der letzten und vorletzten Sitzung, glaube ich, ausführlich erörtert worden, mit welchen Maßnahmen wir sicherstellen, dass ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sein müssen. Das Antragsverfahren ist im Einzelnen dargestellt und diskutiert worden.

Zweite Zusatzfrage: Gibt es denn jetzt eine eindeutige Rechtsvorschrift, die die Deutschkenntnisse auch wirklich rechtlich sicherstellt?

Die haben wir beim letzten Mal hier im Parlament behandelt.

Vielen Dank, Herr Minister.

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Entwicklung des Hafenhinterlandes, Drucksache 5/1488.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD: Entwicklung des Hafenhinterlandes – Drucksache 5/1488 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Stein von der Fraktion der CDU.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Hafenhinterland ist Berlin, ja?)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sollte meine Stimme heute ein bisschen schwächlich sein, denn sie ist ein wenig angeschlagen, bitte ich Sie, das zu entschuldigen.