Und jetzt sagen Sie mir, na ja, wenn man die Unternehmensverbände nimmt und die Kammern, das habe ich eben betont, dann fällt es schon schwer, noch welche zu finden, die noch irgendwo rumgeistern, die das anders sehen.
Ich nehme für mich in Anspruch, auch viele Gespräche zu führen. Ich nehme nur zur Kenntnis, dass es einige Funktionäre der Gewerkschaft gibt, das ist wohl wahr,
die unabhängig von jedem EuGH-Urteil, von jedem Recht meinen, sie müssen auf dieser Geschichte weiter herumreiten. Ich halte das für falsch. Aber wenn man die Unternehmen und die Arbeitnehmer heranzieht, dann habe ich das Argument – ehrliche Auffassung jetzt hier von diesem Pult – in meiner Zeit überhaupt noch nicht gehört,
weil ich glaube, dass die Kolleginnen und Kollegen auch wissen, dass es gar nichts hilft, wenn man für 20 Prozent der Aufträge eine Regelung machen will, die am Ende tatsächlich zu unterschiedlicher Bewertung auf verschiedenen Baustellen führen würde. Das will ich nur am Rande feststellen.
Unser gemeinsames Ziel ist es aber, das ist richtig, Verbesserungen für mittelständische Unternehmen zu erreichen, und das, ich habe es gesagt – wohl wahr –, im Rahmen des bestehenden Gesetzes. Da waren wir auch mal einer Meinung, so steht es nämlich in der Koalitionsvereinbarung. Insofern sollten wir das zumindest schon noch mal hochhalten.
Meine Damen und Herren, tatsächlich sind sich in diesen Punkten die beiden Gesetzentwürfe auch durchaus in vielem ähnlich und insofern, denke ich, muss man zumindest zugeben, es ist zwar ein etwas ungewöhnliches Verfahren, aber menschlich und so weiter, denke ich, muss man das auch mal ertragen.
Nun waren in den Medien verschiedene kritische Äußerungen zur Haltung der CDU-Fraktion zu lesen. Da war die Rede von Verhinderungspolitik, von vorgeschobenen rechtlichen Bedenken und es fehlte dann auch nicht das immer zitierte Stück aus dem Tollhaus. Ich meine, die üblichen Versatzstücke oppositioneller Rhetorik nehmen wir halt zur Kenntnis. Das soll es dann aber auch sein. Allerdings, das Wort von den vorgeschobenen rechtlichen Bedenken, das will ich schon noch mal kommentieren. Da kommt doch eine etwas komische Rechtsauffassung zum Ausdruck.
Das Urteil des EuGH ist für mich eine objektive Tatsache. Es ist keine Kulisse, die wir in die politische Diskussion hineinschieben.
Es ist eine Tatsache, auch das will ich noch mal erwähnen, dass alle Bundesländer, in denen bislang Tariftreueregelungen galten, auf die Entscheidung des EuGH reagiert haben. Alle haben ihre Tariftreueregelungen ausgesetzt, einige bereiten sogar Aufhebungsgesetze vor. Rheinland-Pfalz, Berlin und Bremen haben ganz klar dokumentiert, dass sie eigene Regelungskompetenz nicht haben, in dem Moment, wo sie einen Antrag im Bundesrat eingereicht haben.
Nun hat dieser Antrag, das kann man jetzt auf der einen Seite beklagen, auf der anderen Seite begrüßen, keine
Mehrheit gefunden. Aber damit ist auch noch mal bewiesen worden, dass tatsächlich die Länderkompetenz fehlt. Ich will dies nur als sachliches Argument in die Diskussion mit einbringen. Wer jetzt meint, es gebe kein wirkliches rechtliches Problem, der steht allerdings in Deutschland ziemlich isoliert da.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Meinen Sie Ihren Koalitionspartner oder was ? – Michael Roolf, FDP: Allein.)
Wer glaubt, dass der moralische Anspruch eines politischen Wollens ihn der Bindung an Recht und Gesetz enthebt, der muss halt wissen, dass er sich da auf eine Bahn begibt, die am Ende den Herrschaften da drüben in die Hände arbeitet. Insofern, glaube ich, sollten wir schon dabei bleiben. Wir haben heute den Rechtsstaat sehr viel und sehr oft zitiert. Ich denke, der muss an dieser Stelle auch weiterhin seinen Bestand haben.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Dann gehen Sie doch gleich vor Gericht. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Meine Damen und Herren, deshalb werden wir einen Gesetzentwurf, der in seiner Rechtmäßigkeit nicht zweifelsfrei feststeht, unter keinen Umständen billigen. Ich bin mir sicher, dass das die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion auch nicht anders sehen. Ich empfehle, dass wir so verfahren, wie wir es hier vereinbart haben, wenngleich das ein etwas ungewöhnlicher Weg ist, uns höflich auszudrücken. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat der Enquetekommission ein Leitbild vorgelegt. In diesem Leitbild der Landesregierung hieß es, dass kleine kreisfreie Städte eingekreist werden sollen. Mit Mehrheit der Koalition wurde dieses Leitbild verändert und dort hieß es, dass der Status der kreisfreien Städte im Zuge der Verwaltungsmodernisierung der Kreisgebietsreform geprüft werden soll, was denn das Zweckmäßigste für das Land Mecklenburg-Vorpommern sei. Dieses Leitbild wurde mit Mehrheit dieses Hohen Hauses beschlossen. Wenige Wochen später legt der Innenminister Vorschläge für eine Kreisgebietsreform vor. Darin ist enthalten, dass vier kleine kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern eingekreist werden. So viel zur Stärke der Koalitionsfraktionen in diesem ganzen Geschäft.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich habe meine Rede überschrieben mit folgenden drei Worten: „Aufgebahrt, betrauert und begraben“. Und, Herr Schulte, ich bleibe dabei, Ihr Antrag ist an Peinlichkeiten nicht zu übertreffen, es ist ein Stück aus dem Tollhaus.
Die Geschichte des Tariftreuegesetzes MecklenburgVorpommern ist eine lange und eine leidvolle, das kann ich aus eigener Erfahrung berichten.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Bei uns weiß man immer, was wir tun. Wir sind so offen damit. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Wir hatten 2002 – hören Sie mal zu – uns in der Koalitionsvereinbarung dazu verständigt, den Versuch zu unternehmen. Wir konnten uns nicht einigen. Es gab auch Gutachten.
Ich will bloß drauf aufmerksam machen. Wir haben dann öffentlich erklärt, wir werden dieses Vorhaben nicht weiterverfolgen. Das war mutig und ehrlich.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, und genau das werden wir jetzt auch tun. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ach so!)
Deswegen bin ich der Überzeugung, dass hier aber das Ende der Geschichte noch lange nicht war, sondern wir haben, nachdem wir den Regierungswechsel hatten und in der Opposition sind, einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Ausschussberatungen fanden nicht statt, weil Sie der Überweisung nicht zugestimmt haben.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes haben wir erstens gesagt, mit einem Antrag, den Sie wieder abgelehnt haben,
wir wollen, dass die Regierung Kriterien erarbeitet, nach denen ein EU-rechtskonformes Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet werden kann. Das haben Sie abgelehnt.
Wir haben dann, nachdem der EuGH entschieden hat, auch gesagt, dass unser Gesetzentwurf überarbeitet werden muss,
weil wir natürlich auch von dem Urteil ausgehen wollten, um ein entsprechend rechtskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen.
Seit Anfang Januar 2008 unterlassen Sie keine Gelegenheit, nicht in der inhaltlichen Auseinandersetzung mit unseren Initiativen, sondern aus eigenem Antrieb zu erklären, dass Sie vor der Sommerpause einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen werden.