Ich frage jetzt: Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie Zustimmung der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 5/1570, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 5/1767.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land MecklenburgVorpommern (Kirchensteuergesetz Mecklenburg-Vorpommern – KiStG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1570 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/1570. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1767, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 26 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 26 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mehrheitlich angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/1570 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1570 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, bis auf zwei Ausnahmen der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und zwei Stimmenthaltungen aus der Fraktion der FDP, ansonsten Zustimmung, und einer Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Drucksache 5/1280, sowie die Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Drucksache 5/1049, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit auf Drucksache 5/1753.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1280 –
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1049 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Gesundheit Herr Grabow.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen auf Drucksache 5/1753 vor.
Während der Ersten Lesung wurde zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1280 und dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1049 ausführlich berichtet. Im Rahmen seiner Beratungen hat der Sozialausschuss beschlossen, den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gegenstand
der Beschlussempfehlung zu machen. Zu diesem Gesetzentwurf hat der Ausschuss auch eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Das Ergebnis der Anhörung können Sie der ausführlichen Darstellung in der Beschlussempfehlung entnehmen. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass den Sachverständigen auch der Gesetzentwurf der LINKEN zur Kenntnis gegeben wurde.
Den Kommunalen Landesverbänden wurden die in der Geschäftsordnung des Landtages und der Kommunalverfassung vorgesehenen Rechte eingeräumt. Ihnen wurde die Gelegenheit gegeben, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Stellung zu nehmen.
Im Rahmen seiner Beratungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Ausschuss insbesondere die Themen „Konnexität“ und das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ beraten. Hinsichtlich der Einhaltung des Konnexitätsprinzips hatten die Kommunalen Landesverbände Bedenken angemeldet. Nach ausführlicher Erörterung, der eine schriftliche Stellungnahme des Sozial ministeriums zugrunde lag, hatte sich die Mehrheit des Ausschusses der Auffassung des Sozialministeriums angeschlossen, die davon ausgeht, dass das Konnexitätsprinzip eingehalten wird.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hatte Zweifel an der Einhaltung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung geäußert. Vor diesem Hintergrund hat der Sozialausschuss auch dieses Thema vertieft beraten und ist aufgrund einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Gesundheit zum Ergebnis gelangt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt wird. Dieses und das zuvor genannte Thema können Sie ausführlich in der Beschlussempfehlung nachlesen.
Die Fraktion DIE LINKE sowie die Fraktion der FDP hatten Änderungsanträge eingebracht, die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden sind.
Die in der Beschlussempfehlung auch vorgeschlagenen Entschließungen gehen zurück auf die Auswertung der Anhörung und die darauf folgende Beratung.
Vor dem Hintergrund der unveränderten Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung und dem Umstand, dass die Fraktion DIE LINKE einer Erledigterklärung ihres Gesetzentwurfes widersprochen hat,
hat der Sozialausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch auf einen vorliegenden Änderungsantrag der Koalition eingehen. Ich bin der Auffassung, dass es sich hierbei um reine redaktionelle Korrekturen handelt, denen man zustimmen kann. Ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung in der Fassung der Änderungsanträge zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bedanken beim Sozialausschuss für die Zusammenarbeit, vor allem auch bei dem Vorsitzenden.
Das ist ein sehr wichtiges Gesetz, was wir hier auf den Weg bringen. Es geht im Grunde darum, dass wir einen weiteren Mosaikstein schaffen wollen, um zu verhindern, dass es weiter solche schlimmen Vernachlässigungsfälle wie „Kevin“ und „Lea-Sophie“ gibt. Dazu müssen wir Erkenntnisse darüber gewinnen, wo es Familien gibt, in denen solche Probleme bestehen, wo wir dann eingreifen müssen, eingreifen können.
Das Gesetz, das wir gemacht haben, zielt darauf ab, dass wir diejenigen Eltern herausfinden, von denen wir die Kenntnis haben, dass sie nicht mit ihren Kindern zu den U-Untersuchungen gehen. Die meisten von Ihnen kennen das. Das beginnt mit der Geburt, das ist die erste U-Untersuchung, dann einige Monate später die nächste und so weiter, bis ins Grundschulalter.
Bei diesen Vorschuluntersuchungen ist es so, dass man Erkenntnisse darüber erlangt, wie es den Kindern geht, was man tun kann, damit ihre Gesundheit gefördert wird. Wir sind der Meinung, dass wir Eltern, die zu so einer Untersuchung nicht gehen, anschreiben und sagen, Mensch, tu was für dein Kind, damit es deinem Kind gut geht. Geh bitte zu dieser Untersuchung, damit wir herausfinden, ob wir was tun müssen für das Kind. Wenn solche Eltern hartnäckig nicht zu den U-Untersuchungen gehen, lohnt es sich, da nachzuschauen und zu fragen: Was ist da los in der Familie?
Deshalb schicken wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei denen vorbei, von denen wir wissen, sie sind nicht zu den U-Untersuchungen gegangen, die wir dann zentral – und dazu brauchen wir das Gesetz – angeschrieben haben und gesagt haben, Mensch, geht doch bitte hin. Zu denen, die dann trotzdem nicht gehen, kommt der Öffentliche Gesundheitsdienst.
Es ist mir vorgehalten worden, dass man bei den U-Untersuchungen möglicherweise gar nicht so viele Erkenntnisse erlangt. Das ist die eine Seite. Die andere Seite sagt, wir müssen viel mehr einen gesetzlichen Zwang machen, dass alle zu diesen U-Untersuchungen gehen. Beide Argumente gehen an dem vorbei, was ich mit dem Gesetz erreichen möchte. Es geht nicht darum, bei der einzelnen U-Untersuchung im Wesentlichen Erkenntnisse zu gewinnen. Das ist in der Tat manchmal nicht so leicht möglich. Sondern es geht darum zu fragen: Woher bekommen wir Anhaltspunkte, um welche Familien wir uns kümmern müssen? Und ich finde, dazu ist das Gesetz ein kleiner, aber wichtiger Schritt, ein kleiner, aber wichtiger Punkt. Deshalb freue ich mich, dass wir dabei so weit vorangekommen sind.
Natürlich müssen wir den Datenschutz beachten. Das hat im Ausschuss eine große Rolle gespielt. Da haben wir viel diskutiert. Der Datenschützer war von Anfang an in das Gesetz einbezogen. Ich denke, da haben wir auch eine vernünftige Lösung gefunden, der er jetzt zustimmen kann.
Ganz wichtig ist auch, dass die Kommunen uns sagen: Mensch, das ist aber jetzt eine neue Aufgabe, da müsst ihr uns Geld zugeben. Dazu muss man mal deutlich sagen, natürlich ist es die selbstverständliche Aufgabe der Gesundheitsämter, der Jugendämter, zu den Familien zu gehen, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es den Kindern möglicherweise nicht gut geht. Das ist ihre originäre Aufgabe. Wir helfen ihnen jetzt dabei, indem wir sagen, wo sie nachschauen müssen. Aber dass das ihre Aufgabe ist, ist, glaube ich, überhaupt keine Frage.
Das Problem ist – der Ausschussvorsitzende und ich haben ja die Amtsärzte des Landes eingeladen, haben Gespräche mit ihnen geführt –, dass in vielen Kommunen die Gesundheitsämter, übrigens auch die Jugendämter, nicht so ausgestattet sind, wie wir uns das wünschen. Das hängt natürlich mit den Finanzen zusammen, das hängt damit zusammen, dass die Kommunen sich unter Druck fühlen und dann vielleicht gerade da sparen.
Da haben wir, lieber Herr Ritter, um da jetzt ein bisschen zu helfen – wir könnten natürlich dadurch helfen, dass wir viele Millionen an die Kommunen geben,