aber wir helfen, Herr Ritter, insoweit, dass wir die Amtsärzte eingeladen haben und nun auch die Kommunen einladen, mit uns gemeinsam so etwas wie einen Musterstellenplan zu entwickeln, mal zu sagen: Wie viel Leute braucht man, damit man die Aufgabe gut erfüllen kann? Das ist bei den Beteiligten auf sehr viel Zustimmung gestoßen, weil sie sich davon Unterstützung versprechen. Ich habe überhaupt das Gefühl, dass in diesem gesamten Bereich, wenn es uns darum geht, Kinder zu schützen, wo wir das alle wollen, es ein ganz wichtiger Punkt ist, dass alle miteinander reden
und sich auch gemeinsam dieser Aufgabe stellen, auch vor Ort, und dann gemeinsam diese Aufgabe lösen.
Ich habe sehr gute Rückmeldungen, wir beide haben sehr gute Rückmeldungen von den Amtsärzten bekommen, auch bei einer anderen Frage, die wir hier im Parlament immer schon mal wieder angesprochen haben, nämlich: Was ist mit den Vorschuluntersuchungen? Wenn wir die Schuluntersuchungen machen und dabei feststellen, dass Kinder nicht so gesundheitlich entwickelt sind, wie wir uns das wünschen, dann ist es zu spät. Dann kommen sie in die Schule, dann kann man da nicht mehr nachsteuern während der Kita. Deshalb wollen wir eine Vorschuluntersuchung machen ein bis eineinhalb Jahre vor dem Schulbeginn, damit man in der Kita noch gegensteuern kann, dass man sagen kann: Dieses Kind braucht mehr Bewegung. Da müssen wir
uns um bestimmte Krankheitsbilder kümmern, damit wir das frühzeitig sehen. Und da werden wir auch den Weg gehen, dass wir diese Vorschuluntersuchung einführen. Das war, glaube ich, ein gutes Gespräch mit den Amtsärzten.
Kindergesundheit ist auch etwas, wo wir in dem Landesaktionsplan für Gesundheit, für Prävention etwas tun werden. Wir sind das erste und einzige Land, das einen solchen Landesaktionsplan aufgelegt hat. Das ist keine Hochglanzbroschüre ohne Folgen, sondern das ist eine Versammlung all derer hier im Land, die dazu beitragen können, alle Kassen, die verschiedensten Institutionen, die mithelfen können, Schulen, Kitas, dass uns bewusst wird, was wir tun müssen, dass es unseren Kindern auch gesundheitlich noch besser geht.
Ich will die Gelegenheit wahrnehmen, wenn wir hier darüber sprechen, was wir tun können, um solche Fälle wie „Kevin“ und „Lea-Sophie“ in Zukunft zu verhindern, und auch noch über ein anderes Projekt berichten, das hier häufig angesprochen worden ist, nämlich die Kinderschutzhotline. Es geht nicht nur darum, dass die Behörden aufpassen müssen, sondern, ich glaube, auch die Nachbarn und Verwandten. Sie sollen, wenn sie Angst haben, dass nebenan einem Kind Schlimmes passiert, die Möglichkeit haben, auch anonym irgendwo anzurufen und zu sagen, bitte geht da vorbei und schaut nach, wie es diesem Kind geht. Es gibt einige Länder, die so eine Hotline bei der Polizei auflaufen lassen. Das finde ich nicht richtig. Es geht nicht in erster Linie darum, Menschen zu bestrafen. Es geht darum, dem Kind zu helfen. Deshalb ist bei uns die Hotline so eingerichtet, dass dann die Jugendämter vorbeigehen, nachschauen und sagen: Was müssen wir da tun? Müssen wir sofort eingreifen, um diesem Kind zu helfen?
Sie werden sich erinnern, dass das hier diskutiert worden ist, dass die Hotline von vielen Jugendämtern zunächst abgelehnt worden ist. Inzwischen läuft das Verfahren sehr gut. Wir haben eine große Zahl von Kindern auf diese Weise erreicht, die wir sonst nicht erreicht hätten, wo wir sonst befürchten müssten, dass es diesen Kindern schlimm ergangen wäre, ohne dass wir hätten helfen können. Ich denke, dass wir auch da einen wichtigen Schritt gegangen sind, um Kindern zu helfen. Dieses Gesetz ist, wie gesagt, ein weiterer. Ich bitte, das zu unterstützen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das heute zu verabschiedende Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, Kindeswohlgefährdung frühzeitiger als bisher zu erkennen und die damit verbundenen Folgen insbesondere für die Betroffenen einzudämmen oder gar ganz zu vermeiden. Heute ist ein guter Tag für den Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Vorsorgeuntersuchungen von Kindern nach Paragraf 26 SGB V
sind ein erfolgreich in der Gesetzlichen Krankenversicherung eingesetztes Instrument zur Früherkennung von Krankheiten, die eine körperliche oder geistige Entwicklung gefährden. Die Untersuchungen genießen bereits jetzt eine hohe Akzeptanz. Bundesweit stellen circa 95 Prozent der Eltern ihre Kinder im ersten Lebensjahr dem Kinderarzt zur Untersuchung vor. In MecklenburgVorpommern sind es sogar fast 100 Prozent. Leider verringert sich diese Teilnehmerrate bis zur U9, also der letzten Untersuchung, auf circa 80 Prozent.
Wir wollen aber mit den Früherkennungsuntersuchungen möglichst alle Kinder erreichen, um Entwicklungsstörungen, aber auch Vernachlässigungen oder Misshandlungen frühzeitig zu erkennen. Wir brauchen, wie das in letzter Zeit häufig genannt wird, eine „Kultur des Hinschauens“. Dabei wissen wir, dass die meisten Eltern sehr liebevoll, fürsorglich und gewissenhaft mit ihren Kindern umgehen. Doch in gefährdeten Familien müssen die etwaigen Risiken rechtzeitig, das heißt, so früh wie möglich, erkannt und den Familien gegebenenfalls passgenau Hilfe und Unterstützung gewährt werden, und dies bereits mit Beginn der Schwangerschaft. Insbesondere beim Kinderschutz gilt: Prävention ist die beste und nachhaltigste Hilfe. Wir müssen alles daransetzen, dass auf allen Ebenen ein möglichst weitreichender Kinderschutz vorhanden ist und Vernachlässigungen von Kindern so früh wie möglich erkannt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Verabschiedung des Gesetzes haben wir ein engmaschiges Netz geschaffen, um Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Dies beginnt bei der vom Sozialminister geschaffenen Kinderschutzhotline, geht über das verbindliche Einladungswesen, die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure, über Hilfen und Unterstützungsangebote für Familien bis hin zu einer flächendeckenden Vorschuluntersuchung als verbindliche Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitswesens,
die übrigens – Frau Gramkow, hören Sie zu – durch eine Umverlagerung der Aufgaben nach der Schulgesundheitspflege-Verordnung erreicht werden soll und auch erreicht wird.
(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Sie haben eine Entschließung verabschiedet, nicht mehr und nicht weniger.)
(Zurufe von Angelika Gramkow, DIE LINKE, Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)
Dazu haben wir Schützenhilfe vonseiten des gemeinsamen Bundesausschusses bekommen, der im Mai 2008 beschlossen hat, dass es im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen für Kinder künftig eine zusätzliche Untersuchung, U7a, im 34. bis 36. Lebensmonat geben wird. Diese U7a schließt eine Lücke in den bisherigen Untersuchungen und stellt sicher, dass Kinder künftig ab der Geburt mindestens einmal im Jahr zur Früherkennungsuntersuchung dem Arzt vorgestellt werden können. Durch diese weitere Untersuchung werden vom gemeinsamen Bundesausschuss auch positive Effekte auf die Teilnahmerate der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder insgesamt erwartet. Zudem soll mit der neuen
Untersuchung sichergestellt werden, dass sonstige Auffälligkeiten möglichst frühzeitig entdeckt und behandelt werden können.
Mit der U7a beinhaltet das Kinderfrüherkennungsprogramm somit insgesamt zehn ärztliche Untersuchungen, von denen die erste unmittelbar nach der Geburt erfolgt. Es werden somit weitere Strukturen geschaffen, die den Kindern unseres Landes einen guten Start ins Leben ermöglichen können. Zwar können, das wissen wir alle, Früherkennungsuntersuchungen für sich allein Vernachlässigung und Misshandlung im familiären Umfang nicht völlig ausschließen, aber sie sichern ein frühzeitiges Erkennen und sind damit ein ausgesprochen wichtiges Instrument zur Verbesserung des Schutzes unserer Kinder.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bisher arbeiten das Gesundheitswesen und die Jugendhilfe unverbunden nebeneinander. Das Gesetz führt diese Strukturen von Gesundheits- und Jugendamt zusammen und kann vielleicht auch ein wenig dazu beitragen, Vorurteile gegen das Jugendamt abzubauen, denn es wird viel zu selten als Hilfe betrachtet und genutzt.
Wenn man allerdings hoch qualifiziertes Personal wie Ärzte zum Eintritt oder auch zum Bleiben im öffentlichen Dienst bewegen will, dann muss man willens und auch rechtlich in der Lage sein, Anreize zu schaffen. Deshalb haben wir in einer Entschließung festgelegt, dass insbesondere im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens Anpassungen an die Besoldung beziehungsweise Vergütung der Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft beziehungsweise an die der Universitätsklinika des Landes angestrebt werden sollen.
Wichtig ist, dass verlässliche Kommunikations- und Arbeitsstrukturen zum Wohle der Kinder geschaffen werden. Dazu gehören unter anderem auch Familienhebammen, Gynäkologen, Schwangerschaftsberatungsstellen, Geburtskliniken, Kinderärzte, Kitas und natürlich auch die Schulen.
Ein Wort gestatten Sie mir noch zum Datenschutz. Der Datenschutz ist uns Sozialdemokraten ausgesprochen wichtig
Aber in diesem Fall muss ich sagen, dass im Rahmen der Abwägung das Kindeswohl ganz bewusst über die Bedenken des Datenschutzes gestellt worden sind.
Ich möchte noch kurz auf einen Ihnen demnächst vorliegenden Änderungsantrag eingehen. Die Änderungen in Artikel 1 beziehen sich auf den von mir schon genannten Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses zu den Früherkennungsuntersuchungen, wodurch auch die Zitate im Gesetzentwurf entsprechend angepasst wer
den müssen. Die Änderung in Artikel 3 ist der Anpassung des Inkrafttretens und Außerkrafttretens des Gesetzes an den Verkündungsterminen geschuldet. Es sind also reine Rechtsförmlichkeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte zum Wohle unserer Kinder um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung in der ergänzten Fassung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beide Gesetzentwürfe, die wir heute abschließend beraten, haben traurige Anlässe in unserem Land, auch in meiner Heimatstadt Schwerin zur Grundlage. Und deshalb hat meine Fraktion kein Verständnis dafür, dass wir zu einer Entscheidung fast ein Jahr brauchen. Der Gesetzentwurf meiner Fraktion, eingebracht im November 2007, sieht vor, die Früherkennungsuntersuchungen verbindlich zu gestalten, und zwar als Hilfe und Unterstützung für die Eltern und nicht als Kampfansage.
Sie werden heute einen Gesetzentwurf verabschieden, der die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen wie bisher als freiwillig beibehält. Um die Inanspruchnahme der Untersuchungen zu erhöhen, soll eine zentrale Servicestelle eingerichtet werden, die Eltern, deren Kinder an einer Untersuchung noch nicht teilgenommen haben, an diese Untersuchung erinnert. Nicht mehr, aber auch nicht weniger sagt dieser Gesetzentwurf. Und um diese Funktion wahrnehmen zu können, dass also eine Person in einer Servicestelle des Landes Daten übermittelt, werden diese anhand der Beteiligung gewonnenen Daten über die durchgeführten Kinderuntersuchungen von dieser Einrichtung am Ende zentralisiert. Das ist der Gesetzentwurf, der hier vorliegt. Und dieser Gesetzentwurf ist nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE nicht nur nicht zielführend, man kann ihn eigentlich nur ablehnen. Er soll nämlich die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen erhöhen, macht diese aber nicht verbindlich, sondern – und der Minister hat es gesagt – belässt es bei einer Erinnerung an die Sorgeberechtigten.
Mehrere Experten – zum Beispiel der Kinderschutzbund, Herr Nieszery, und der Verband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst – haben in der Anhörung ausgesagt, dass die Gesundheits- und die Jugendämter bereits heute nach dem geltenden Recht die Möglichkeit haben,
die Kinder in ihre Einrichtungen einzuladen, mitsamt den Eltern, und dass sie im Interesse der Kinder auch die Möglichkeit haben, Therapien gegen den Willen der Eltern durchzusetzen.
Alle Aufgaben, wie Sie sie jetzt hier beschreiben, sind im Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bestimmt: Paragrafen 2, 13, 15, 17. Also Vorsorgeuntersuchungen sind anzubieten, die Eltern aufzuklären, zu beraten, Hilfsangebote zu entwickeln und auch die auf