suchende Betreuung ist bereits geregelt. Und das, lieber Herr Sellering, sieht doch Ihr Gesetzentwurf auch vor. Die Mehrheit dieses Landtages wird das heute so verabschieden,
denn ausdrücklich heißt es auch in der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, es werden keine neuen Aufgaben definiert und es werden keine höheren Standards erhalten,
damit ich nämlich auch keine Konnexitätsregelung beschreiben muss. Ich muss auch bei keinen neuen Aufgaben und Standards sagen: Liebe Kommunen, wenn ihr es macht, dann bezahle ich euch das.
dass die Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sich ihrer Aufgaben bewusst sind in den kreisfreien Städten und in den Kreisen.
Sie machen ihre Aufgaben auf hohem Niveau, fachlich versiert und sind bemüht, dies auch vollständig zu tun.
Aber sie können es nicht. Und sie können es deshalb nicht, weil wir aufgrund des begrenzten Personals und der kommunalen Finanzsituation einen Mangel an Personal haben und damit die gesetzlich definierten Aufgaben auch zur Vorsorgeuntersuchung nicht in der Qualität realisiert werden müssen.
Und, Herr Sellering, Sie wissen es besser, das ist keine gefühlte Not bei den Kommunen, sondern sie ist real.
Wenn der Landkreis Ostvorpommern, wenn die Landeshauptstadt Schwerin, die kreisfreie Stadt Neubrandenburg mit dem Haushaltserlass neuerlich die Auflage erhält, 5 Millionen Euro einzusparen, dann frage ich Sie: Wie sollen sie denn diesen höheren Erwartungen gerecht werden?
Das ist nicht gefühlt, das ist Realität in MecklenburgVorpommern. Und nebenbei bemerkt, von den niedergelassenen Kinderärzten ist in dieser Situation keine große Entlastung zu erwarten, zum einen aufgrund ihrer relativ hohen Auslastung und andererseits, weil auch die Honorarordnung bei Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen nicht gerade hilfreich ist, sondern die Arbeit der Kinderärzte gering schätzt.
Die Expertenbefragung, Herr Nieszery – leider kann Frau Dr. Linke heute nicht Stellung nehmen, weil sie krank ist, und deshalb mache ich das, aber ich habe mich heute noch mal sehr intensiv damit gemüht –, hat ergeben, dass die Einrichtung dieser Servicestelle kritisch gesehen wird. Es gäbe Alternativen.
Einerseits könnte man, indem man die Änderung der Dienstanweisung der Standesbeamten von 1997 rückgängig macht, dafür sorgen, dass die Gesundheitsämter wieder in die Lage versetzt werden, Problemfälle zu erkennen und frühzeitiger zu reagieren. Andererseits, sagten die Experten, wäre es wirksamer, eine lokale Vernetzung aller Beteiligten in Form eines Frühwarnsystems, wie es auf Rügen eingerichtet werden soll, zu organisieren. Dieses Frühwarnsystem könnte schneller agieren und auch preisgünstiger als die von der Landesregierung mit einer Planstelle vorgeschlagene Servicestelle, die nun das Problem richten soll.
Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Fraktion DIE LINKE ist klar: Wir brauchen dieses Gesetz nicht!
Es löst kein Problem, es ist inkonsequent und datenschutzrechtlich bedenklich. Konsequent wäre es gewesen, den Gesetzentwurf meiner Fraktion für eine verbindliche Vorsorgeuntersuchung zu verabschieden.
Konsequent wäre es gewesen, eine Aufgabenerweiterung der Gesundheitsämter und eine verbesserte personelle Ausstattung mit der entsprechenden Mittelzuweisung, das dann durch das Land, zu beschließen.
Konsequenter wäre es gewesen, wenn es uns denn, Herr Nieszery, wirklich um die Vorsorge für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern gegangen wäre. Aber darum geht es doch gar nicht. Sie lehnen noch heute den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ab,
entscheiden Sie sich gegen eine gute und eine verbesserte Vorsorge für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. Ihren Gesetzentwurf, den kann man hier nur ablehnen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Harry Glawe, CDU: Das ist doch der Sinn, mehr ist es doch nicht.)
Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen für die Kinder nicht zufriedenstellend. Ich möchte jedoch in Hinsicht auf meine Vorredner, insbesondere Herrn Minister Sellering und auch Herrn Dr. Nieszery, auf eine längere vorbereitete Rede verzichten.
denn mir und uns geht es um das Wohl des Kindes, das muss hier einmal so deutlich gesagt sein, und nur um das Wohl des Kindes.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)
Dieses Ziel wird mit dem Gesetz erreicht. Es ist ja schließlich als Gesetz kein Selbstzweck, ein Beschäftigungsprogramm für ohnehin beschäftigte Gesundheits- und Jugendämter, die im Übrigen ihre Pflichtaufgaben erfüllen, Frau Gramkow.
Das Wissen dürfen Sie mir auch abnehmen als dem Stadtpräsidenten der Stadt, die Sie erwähnten, Neubrandenburg:
Wir haben wohl 5 Millionen Euro einzusparen, aber an der Stelle handelt es sich ja nicht um eine freiwillige Aufgabe. Da gibt es also überhaupt nichts zu wollen.
(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Das erzählt mir der verantwortliche Dezernent etwas anders in Neubrandenburg.)
Prävention ist dringend geboten und auch diese Prävention wird durch das Gesetz gefördert. Die traurigen Beispiele gerade hier aus Schwerin brauche ich nicht noch einmal zu erwähnen. Ich darf darauf hinweisen, dass es im Ergebnis der Ausschussberatung eine Entschließung gibt, die Landesregierung aufzufordern – unter anderem –, bis zum 20.06.2010 über die Kostenentwicklung bei der Umsetzung dieses Gesetzes zu berichten. Außerdem gibt es einen Änderungsantrag, der das Inkraft- und Außerkrafttreten regelt.