Protokoll der Sitzung vom 24.09.2008

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Kindern durch ein positives und ihnen zugewandtes Lebensumfeld ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, ist vorrangig Aufgabe der Eltern.“ So steht es, liebe Koalition, in Ihrer Problembeschreibung. Der Staat mitsamt seinen Einrichtungen hat aber dafür Sorge zu tragen, dass die Eltern ihrer Fürsorgepflicht auch nachkommen können. Doch wie sieht die Wirklichkeit aus? Die Familien sind vielerorts einem enormen Druck ausgesetzt, an welchem sie zu zerbrechen drohen. Bekomme ich heute noch einen Arbeitsplatz, mit welchem ich den Lebensunterhalt für meine Familie bestreiten kann? Diese Frage stellen sich viele Mütter und Väter, die eine Perspektive und keinen „Job“ wollen. Und sie stellen sich auch die Frage: Wenn ja, wo bekomme ich diesen Arbeitsplatz? Muss ich dann aus meiner geliebten Heimat fortziehen? Die Fragen kann man fortführen.

(Reinhard Dankert, SPD: Sie sind ja aus Ihrer geliebten Heimat auch fortgezogen nach Mecklenburg-Vorpommern.)

Sind die deutschen Familien in dieser Zeit und in diesem Staat überhaupt noch gewünscht, in einer Zeit, in welcher die herrschende Politik der demografischen Katastrophe durch Einwanderung anstatt durch eine breit angelegte Familienförderpolitik entgegenzuwirken vermag?

(Zuruf von Minister Henry Tesch)

Diese und viele andere Fragen stellen sich viele deutsche Mütter und Väter in diesem angeblichen Sozialstaat.

(Reinhard Dankert, SPD: Sie wollen doch Ihre Kinder alleine aufziehen, in Ihren Lagern.)

Diese Fragen haben sich vielleicht auch die Eltern von Lea-Sophie gestellt. Auch sie kamen mit den vielen Eigenarten dieser Konsumrepublik nicht zurecht. Ihre persönliche Hilflosigkeit, mit den Problemen und Ungerechtigkeiten dieser Zeit fertig zu werden, führte wohl letztendlich zum Tod des kleinen Mädchens. Die Einsamkeit und Kälte, die den Eltern hier im Land entgegenschlägt und die einige überfordert, war der Anlass für unsere Fraktion, sozusagen vorübergehend, bis sich die Situation für Familien im Land verbessert, als Sicherungsnetz für die Kinder eine verpflichtende Vorsorge

untersuchung, wie sie im Saarland gehandhabt wird, zu fordern. Bis zum Tod der kleinen Lea-Sophie sahen die Fraktionen der Systemparteien überhaupt keine Notwendigkeit einer entsprechenden Handlung,

(Udo Pastörs, NPD: So ist es.)

aber die Ereignisse haben sie letztendlich zum Teil zum Handeln angetrieben.

Die Gesetzentwürfe der LINKEN und der Landesregierung sind Beleg dafür, wie schnell sich ihre Auffassungen ändern.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Die verpflichtende Vorsorgeuntersuchung ist für uns Nationalisten jedoch nur ein Baustein für eine familien- sowie auch kindswohlorientierte Politik. Wir werden dem Gesetzentwurf der Landesregierung daher nicht zustimmen, zumal viele Fragen noch offen bleiben und es auf die reine Freiwilligkeit bezogen wird. Viele Fragen werden dennoch unbeantwortet bleiben. Werden Eltern generell kriminalisiert, so, wie es die Liberalen und die LINKEN nun vorwerfen? Dies ist zum Teil in diesem System denkbar.

Und zweitens: Warum spricht sich gerade der SPDAbgeordnete Nieszery nun für teils verpflichtende Untersuchungen aus? So betonte er am 09.05.2007 an dieser Stelle noch, ich zitiere: „Nahezu alle Fachleute sind sich einig, dass eine Untersuchungspflicht nicht gegen Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung hilft.“ Zitatende. Noch im Mai 2007 waren Sie doch laut eigener Aussage „längst drei Schritte weiter“ als die NPD-Fraktion.

(Volker Schlotmann, SPD: Das sowieso.)

Herr Dr. Nieszery, Sie müssen offenbar unbemerkt mindestens zehn Schritte rückwärts gemacht haben. Schlafen Sie bitte weiter.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Volker Schlotmann, SPD: Ein tolles Niveau.)

Das Wort hat jetzt noch einmal die Abgeordnete Frau Gramkow von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Sellering! Ich will das Wort von den Getroffenen nicht benutzen.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Aber Sie werden, auch wenn Sie dreimal das Protokoll hinterfragen, nicht feststellen können, dass ich mit meiner Rede das Hilfesystem und Ihre Bemühungen mit der Hotline und anderen Fragen, auch in der Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und den Jugendämtern und Gesundheitsämtern infrage gestellt habe, sondern ich habe infrage gestellt, was Sie eingangs betonten, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf die schwierige Situation nachhaltig verbessern. Und genau das tun wir mit einer zentralen Servicestelle, in der eine Person Daten bewacht und sie weitergibt, nicht. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Und dass Sie daraus eine geistige Verwandtschaft mit Bayern machen – ich kann damit gut leben, auch Bayern und Bayerinnen sind nette Menschen –

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das wird sich am Sonntag auch zeigen.)

und uns unterstellen, dass wir das Kindeswohl nicht in den Vordergrund stellen und den Datenschutz vor Kindeswohl nehmen, das ist wohl an dieser Stelle nur damit in Verbindung zu bringen, dass Sie sich tatsächlich getroffen fühlen von einer berechtigten Kritik einer Fraktion, die es ernst meint mit der Frage der Vorsorge für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Gramkow.

Ich schließe die Aussprache.

Zwischenzeitlich liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1827 vor.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf Drucksache 5/1280. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1753 empfiehlt der Sozialausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1827, soweit er den Artikel 1 betrifft, vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1827, soweit er den Artikel 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU, soweit er den Artikel 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.

Wer dem Artikel 1 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen bei gleichem Stimmverhalten wie zuvor angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1827, soweit er den Artikel 2 betrifft, vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1827, soweit er den Artikel 2 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU, soweit er den Artikel 2 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, Enthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.

Wer dem Artikel 2 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein

Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen bei gleichem Stimmverhalten wie bei der vorhergehenden Abstimmung angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1827, soweit er den Artikel 3 betrifft, vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1827, soweit er den Artikel 3 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU, soweit er den Artikel 3 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, Stimmenthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.

Wer dem Artikel 3 sowie der Überschrift mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen bei gleichem Stimmverhalten wie bei der vorhergehenden Abstimmung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 5/1753 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Sozial ausschusses auf Drucksache 5/1753 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und einer Stimme aus der Fraktion der FDP sowie Stimmenthaltung der übrigen Mitglieder der FDPFraktion und der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf Drucksache 5/1049. In Ziffer II der Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1049 abzulehnen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP sowie Enthaltung, Entschuldigung, Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1049 abgelehnt.

Ich rufe auf die Ziffer III der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. In Ziffer III der Beschlussempfeh

lung empfiehlt der Sozialausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer III der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/1753 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE sowie Enthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, auf Drucksache 5/1580.

Gesetzentwurf der Fraktion der NPD: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V –) – 4. ÄndG FTG M-V – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1580 –

In der 46. Sitzung des Landtages am 03.07.2008 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.