Protokoll der Sitzung vom 26.09.2008

Dieses Gesetz gilt heute immer noch ungeachtet der DRG-Einführung im Jahre 2003 oder der Gesundheitsreformen 2004 und 2007 mit ihren gravierenden Veränderungen. Seit über 15 Jahren gilt somit in der gesetzlichen Krankenversicherung für die stationäre Versorgung die sogenannte Beitragssatzstabilität.

Die Frage, die sich stellt, ist: Was heißt das? Die Vertragspartner haben bei den Verhandlungen über die Finanzierung der Pflegeleistungen die Vereinbarungen so zu gestalten, dass Beitragssatzerhöhungen für die Versicherten ausgeschlossen werden. Das klingt erst einmal gut und wünschenswert. Wer zahlt schon gern höhere Beiträge? Wo also liegt der Ansatz zur Kritik? Lesen wir deshalb weiter im Gesetz. Die Zuwächse des Budgets für die Krankenhausbehandlung, also für die medizinische

und pflegerische Versorgung sowie für die Verwaltungsausgaben, sind an die durchschnittlichen Veränderungsraten der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, also die Grundlohnsumme, gebunden, wobei die Veränderungsrate das Bundesministerium für Gesundheit festlegt.

Diese Festlegung war 1993 möglicherweise gut gemeint und sinnvoll. Inzwischen hat die Bundesrepublik Deutschland allerdings rückläufige Reallohneinnahmen und stagnierende Renten, einen wachsenden Anteil geringfügig Beschäftigter und eine zunehmende Zahl von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern, Faktoren, die dauerhaft die Einnahmesituation der Sozialkassen schwächen und auf die Budgetverhandlungen der Krankenhäuser rückwirken. Da schlägt eine Festlegung natürlich besonders zu Buche, die eine Überschreitung der Vergütung für die Krankenhäuser nur zulässt, sofern die Mehrausgaben durch bereits erfolgte oder vertraglich abgesicherte Einsparungen der Krankenhäuser in anderen Leistungsbereichen kompensiert werden. Hier liegt dann wohl der Hase im Pfeffer, meinen wir.

Die Leistungsvergütung der Krankenhäuser wuchs in den letzten Jahren etwas stärker als der Anstieg der Grundlohnsumme der gesetzlich Versicherten. Die Krankenkassen begründen das mit zusätzlichen Zuweisungen außerhalb des Budgets. Diese resultieren aus Mehrkosten, die mit dem begrüßenswerten Wegfall des Arztes im Praktikum und der Umwandlung dieser Stellen in Assistenzarztstellen im Oktober 2004 entstanden sind.

Die Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an den entstandenen Mehrkosten für die Pflegeausbildung durch das „Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege“ vom Juni 2003 hat diese Entwicklung ebenfalls verursacht. Ungeachtet dieser Sonderzuweisungen sind die Ausgaben der Krankenhäuser in den letzten Jahren aber tatsächlich stärker gestiegen als die Einnahmen. Entscheidend hierfür sind neben den Tariferhöhungen für das medizinische Personal die wachsenden Ausgaben für Arznei- und Hilfsmittel, für Energie, Wasser und Abwasser und eine Politik, welche die Krankenhäuser durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie den jährlichen Sanierungsbetrag von 400 Millionen Euro an die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich enorm belastet hat. Diese Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben führte in den Krankenhäusern zu Strategien, die vom Gesetzgeber in Paragraf 71 SGB V bereits intendiert sind, wie dem Erschließen von Effizienzreserven.

Viele Einrichtungen haben ihre Prozessstrukturen überprüft und verändert, beispielsweise durch Kooperationen bei der Leistungserbringung oder beim Einkauf mit anderen Krankenhäusern. Das ist sinnvoll. Beispielgebend sind hierbei die neuen Länder, die ihre Investitionsverpflichtungen mit einer versorgungsorientierten Prozessökonomie gut in Übereinstimmung bringen konnten, dabei inzwischen über die bundesweit geringsten Basisfallwerte und auch Verweildauern verfügen, seit geraumer Zeit jedoch deutlich an ihre Sparsamkeitsgrenzen gelangt sind.

Die sich bundesweit zeigende Diskrepanz zwischen Ausgaben und Einnahmen der Krankenhäuser führte zu gravierenden Fehlentwicklungen, die sich vor allem in einer Privatisierungswelle kommunaler Krankenhäuser äußerte. Viele Kommunen fühlten und fühlen sich dem finanziellen Druck einer verfehlten Steuerpolitik des Bundes nicht gewachsen, haben unausgeglichene Haushalte, suchen Finanzreserven zu erschließen und

verkaufen ihre Krankenhäuser. Beispiele wie in Schwerin oder Wismar sind uns allen noch in Erinnerung. Die Stadt Rostock wird durch die Landesregierung gegenwärtig stark gedrängt, sich von ihrem Krankenhaus wegen einer einmaligen Haushaltsaufbesserung zu trennen. Kommunen wie Ostvorpommern und Wolgast, die mithilfe der rot-roten Landesregierung diese Entwicklung nicht mitmachen wollten, landeten vor zwei Jahren vor dem Bundeskartellamt, konnten dem Privatisierungsdruck bisher allerdings standhalten.

Warum sehen wir die Privatisierung der Krankenhäuser gerade im Zusammenhang mit dem Paragrafen 71 SGB V besonders kritisch? Weil diese in zahlreichen Fällen mit der Einführung von untertariflichen Haustarifen, mit der Einsparung und folglich Freisetzung von Personal, insbesondere im pflegerischen Bereich, mit dem Ersatz von Vollzeit- durch Teilzeitstellen und der Verringerung ihrer Stammbelegschaften durch verstärkten Einsatz von Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern einhergeht. Durch diese Maßnahmen wuchs die Arbeitsplatzunsicherheit in den Krankenhäusern und es kam zu einer deutlichen Arbeitsverdichtung. Die Folgen sind hohe Krankheits- und Fehlzeiten der Beschäftigen in vielen Krankenhäusern, eine sinkende Arbeitsmotivation und überdurchschnittliche Fluktuationsraten. Der ungerechtfertigte Stellenabbau und die Arbeitsverdichtung gefährden darüber hinaus die Quantität und Qualität der notwendigen und bedarfsgerechten stationären Versorgung der Patienten.

Nach Angaben von ver.di wurden in den letzten zehn Jahren etwa 50.000 Vollzeitkräfte in den Krankenhäusern reduziert. Die Zahl der Überlastungsanzeigen durch Krankenhausmitarbeiter ist in dem Zusammenhang stark gestiegen. Nach Angaben von ver.di, nachzulesen in „ver.di PUBLIK“ vom 7. Juli dieses Jahres, verdeutlichen diese Überlastungsanzeigen, dass einige Krankenhäuser den Zustand der gefährlichen Pflege bereits erreicht haben. Verbände werden nicht mehr wie notwendig gewechselt, Infusionen nicht angemessen kontrolliert oder der Blutdruck wird unzureichend überwacht.

Fraglich ist nun, ob eine Abkehr der Krankenhausausgaben von der Entwicklung der Grundlohnsumme eine Lösung der geschilderten Probleme bringen würde. Die Krankenkassen lehnen das ab, weil dies zu einer zusätzlichen Belastung der Versicherten führen und die Beitragssatzstabilität verletzen würde. Das ist nachvollziehbar, denn die Finanzierungslücken im Gesundheitswesen nehmen immer bedrohlichere Ausmaße an.

Vor einigen Tagen streikten, wir haben es heute auch im „Medienspiegel“ lesen können, die niedergelassenen Ärzte, die Mitarbeiter der Krankenhäuser. 130.000 an der Zahl, so die Angaben, hatten gestern gestreikt. Übermorgen könnten es die Patienten sein. Und alle demonstrieren zu Recht. Ärzte dürfen nicht zu Handlangern einer Zweiklassenmedizin herabgewürdigt und aus Geldmangel an einer bedarfsgerechten Behandlung ihrer Patienten gehindert werden. Wir fordern deshalb endlich umfassende Lösungen statt dieser ständigen Einzellösungen, die insgesamt alle nicht mehr passfähig sind. Die meisten Krankenhäuser benötigen finanzielle Hilfen, und zwar sofort. Sie können nicht noch Jahre auf eine Neuordnung der Krankenhausfinanzierung warten. Auch die vom Bund angekündigten finanziellen Anreize für die Schaffung von 21.000 zusätzlichen Stellen im Pflegebereich sind noch nicht Teil eines Gesetzes.

Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bund für die Aufhebung der begrenzten Mittelzuweisungen an die Krankenhäuser sowie eine angemessene Berücksichtigung der Kostensteigerungen im stationären Bereich bei der Honorierung der Krankenhäuser einzusetzen. Unter der Losung „Der Deckel muss weg“ sollte die Krankenhausfinanzierung von der strengen Bindung an die Entwicklung der Grundlohnsumme entkoppelt werden. Wir sind uns in dieser Forderung mit der Bundesärztekammer, dem Verband der Krankenhausdirektoren, dem dbb beamtenbund, mit ver.di, dem Marburger Bund, dem Deutschen Pflegerat und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber einig.

Diese Maßnahme allein umgesetzt würde jedoch sehr kurz greifen und das Gesundheitswesen wohl kollabieren lassen. Deshalb fordern wir gleichzeitig: Der Topf muss größer werden, nicht nur den Deckel weg, der Topf muss größer werden.

(Harry Glawe, CDU: Das ist schon der größte Topf.)

Angesichts der Einkommenssituation der abhängig Beschäftigten kann eine echte Beitragssatzstabilität nur erreicht werden, wenn einerseits Löhne und Gehälter mit den Gewinnen steigen und der Kreis derjenigen, die zur Finanzierung des Gesundheitswesens beitragen, vergrößert wird. Es ist im Übrigen auch eine Antwort auf die berechtigten Fragen von gestern im Zusammenhang mit dem Gesundheitsfonds, wer soll es bezahlen, und hierauf auch unsere Reaktion.

Die Bundesregierung, meine Damen und Herren, zeigt sich seit Jahren nicht in der Lage, die gesundheitspolitischen Fragen der Gegenwart zu lösen, weshalb die Finanzierungsregelungen des Gesundheitswesens von Jahr zu Jahr immer stärker die gesetzlich Krankenversicherten belasten. Als Partei fordern wir vehement seit Jahren, also auch während unserer Beteiligung an der Landesregierung, die Finanzierung des Gesundheitswesens so umzugestalten, dass alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer finanziellen Situation in die gesetzlichen Krankenkassen einzahlen und damit in Deutschland die solidarische Bürgerversicherung eingeführt wird. Nur über eine dauerhaft ausreichende Finanzierung können in den Krankenhäusern humane Arbeitsbedingungen und eine gerechte Bezahlung durchgesetzt werden. Nur so können die Mängel in der stationären Versorgung beseitigt und eine ausreichende, notwendige und bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt werden.

Es ist deshalb erforderlich, die Pflichtversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger auszudehnen und die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen. Alle Frauen und Männer sollten nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit beitragspflichtig werden, wobei alle Einkommensarten zur Beitragsberechnung herangezogen werden müssen. Auf diese Weise ließe sich das Beitragsaufkommen deutlich erhöhen. Solange sich die Finanzbasis der gesetzlichen Krankenversicherung allein aus den rückläufigen Einkommen, aus unselbstständiger Arbeit und sinkenden Realrenten speist, werden die Probleme des Gesundheitswesens nicht im Interesse einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung gelöst werden. An einer hohen Qualität der Krankenhausversorgung sowie deren stabilen Finanzierbarkeit sollte jedem von uns gelegen sein, denn auch wir sind potenzielle Patientinnen und Patienten. Ich bitte deshalb um Unterstützung der protestierenden Mitarbeiter unserer Krankenhäuser und natürlich auch unseres Antrages. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Koplin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 10 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Soziales und Gesundheit Herr Sellering.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Was, 10 Minuten nur?)

Da stimmt was nicht, glaube ich.

Entschuldigung, ich korrigiere, eine Redezeit von 45 Minuten.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ah ja! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Was, 45 Minuten? – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Damit war ich jetzt nicht gemeint, sondern die Aussprachezeit insgesamt.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, die LINKE greift hier in der Tat ein aktuelles Problem auf, die angespannte Lage der Krankenhäuser. Ich glaube, die Großdemonstration von Ärzten und Pflegenden des Aktionsbündnisses „Rettung der Krankenhäuser“ gestern in Berlin zeigt, wie dramatisch die Lage der Krankenhäuser vor Ort wahrgenommen wird. Man muss allerdings sagen, sehr unterschiedlich vor Ort.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das stimmt.)

Unsere Krankenhäuser sind das Rückgrat der Gesundheitsversorgung und wir in Mecklenburg-Vorpommern können stolz sein auf unsere modern ausgestatteten, sanierten und leistungsfähigen Häuser. In Deutschland weisen die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich die niedrigste Verweildauer und den zweitniedrigsten Basisfallwert auf. Also an Effizienz mangelt es uns wahrlich nicht.

Einen Pflegenotstand haben wir hier im Land nicht. Auch die Krankenhausgesellschaft kann die von Ihnen vorgebrachten Zahlen für Mecklenburg-Vorpommern so nicht bestätigen. Dennoch zeichnet sich natürlich ab, dass die angespannte Situation der Kliniken im Land zulasten der Pflege geht, indem zum Beispiel den Pflegenden Lohneinbußen zugemutet werden. Eine gute Pflegequalität, ich glaube, da sind wir uns einig, kann dauerhaft nur von qualifizierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährleistet werden. Also ganz klar ist: Ein Abwärtstrend bei der Qualität der Pflege darf nicht eintreten.

Deutschlandweit ist es in der Tat so, dass sich die Lage der Krankenhäuser immer mehr zuspitzt. Die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst bedingen höhere Personalkosten, die unter den jetzigen Rahmenbedingungen nicht getragen werden können. Die Schere zwischen den Einnahmen und den Kosten öffnet sich immer weiter. Das ist auch der Grund, weshalb wir in Plön auf

der Gesundheitsministerkonferenz kürzlich gefordert und vereinbart haben, dass die steigenden Kosten der Krankenhäuser angemessen und auskömmlich finanziert werden müssen. Es hat lange Gespräche darüber gegeben, viele Verhandlungen. Seit dem vergangenen Freitag gibt es hierfür zwischen dem Bund und den Ländern eine einvernehmliche Lösung. Alle Länder waren Antragsteller. Ich bin darüber sehr erleichtert.

Der neue Entwurf des Krankenhausfinanzierungsrahmengesetzes hat das Ziel, die angespannte finanzielle Situation der Krankenhäuser nachhaltig zu verbessern. Dieser Entwurf sieht vor, dass die Tariferhöhung für Löhne und Gehälter für 2008 und 2009 ab dem Jahr 2009 anteilig durch die Krankenkassen finanziert wird, soweit diese Erhöhung die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen überschreitet. Um darüber hinaus auf Dauer die strikte Bindung der Krankenhausbudgets an die Einnahmen der Krankenkassen zu überwinden, soll zudem vom Statistischen Bundesamt ein Orientierungswert ermittelt werden, der zeitnah die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich erfasst und in der Perspektive als Alternative zur bisherigen strikten Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise dienen kann.

Der Sanierungsbetrag der Krankenhäuser wird aufgehoben. Seit 2007 wurden den Häusern 0,5 Prozent des Rechnungsbetrages abgezogen, wenn gesetzlich Versicherte behandelt werden. Diese Belastung fällt in Zukunft weg. Zusammen mit einer höheren Grundlohnrate im Jahre 2009 werden den Krankenhäusern dadurch deutlich mehr Mittel zur Verfügung stehen.

Das Maßnahmenpaket umfasst auch ein Programm zur Finanzierung der Einstellung von weiteren 21.000 ausgebildeten Pflegekräften. Das ist ein großer Fortschritt. Bis zu fünf Prozent der Mittel des Förderprogramms sollen zur Erprobung neuer Arbeitsorganisationen, Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen verwendet werden und damit oftmals noch nicht genutztes Verbesserungspotenzial in der Arbeitsorganisation erschließen. Und schließlich wird eine Konvergenzphase zur schrittweisen Angleichung der unterschiedlichen Basisfallwerte der Länder ab 2010 in Richtung eines bundesweit einheitlichen Basisfallwertes vorgesehen. Die Entwicklung zu einem einheitlichen Basisfallwert bedeutet für Mecklenburg-Vorpommern auch höhere Einnahmen für die Krankenhäuser.

Die Gesundheitsminister aller Länder haben sich mit dem einstimmig gefassten GMK-Beschluss vom 3. Juli zur Verantwortung der Länder für die Krankenhausfinanzierung bekannt. Die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen werden eine höhere Flexibilität beim Einsatz der investiven Mittel ermöglichen. Dies ist auch aus Sicht der Krankenhausträger sehr wichtig. Es wird eine neue Form der leistungsorientierten Investitionsfinanzierung für Krankenhäuser mittels Investitionspauschalen entwickelt. Die Länder behalten aber – das ist mir persönlich sehr wichtig – Spielraum, auch die bisherige Investitionsförderung fortzuführen. Unsere Krankenhäuser brauchen finanzielle Unterstützung und sie werden sie auf diesem Wege durch diese Maßnahmen auch erhalten. Wir werden als Landesregierung sehr genau darauf achten, dass die besprochenen Punkte auf Bundesebene auch umgesetzt werden. Für die erforderliche Verlässlichkeit der finanziellen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser wird damit ein ganz entscheidender Schritt getan.

Diese Maßnahmen sind mit erheblichen Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung verbunden. Dar

über haben wir gestern schon gesprochen. Das müssen wir im Blick behalten und, wie gesagt, nicht dem Fonds anlasten, sondern das sind wirkliche Verbesserungen. Deshalb brauchen wir keine Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip. Dass Sie als Fraktion DIE LINKE immer wieder gerne darauf hinweisen, dass die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Krankenversicherung verbreitert werden muss, dafür habe ich natürlich eine gewisse Sympathie.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Haben wir ein Glück!)

Aber wir haben in der Politik die Kunst des Machbaren zu üben und deshalb gehen wir mit dem Gesundheitsfonds einen ersten Schritt zu einer gerechteren Finanzierung.

Eines ist mir besonders wichtig: Wenn wir über Solidarität in der Finanzierung des Gesundheitswesens sprechen, dann muss das auch heißen, dass wir eine generationsübergreifende Solidarität üben. Der demografische Wandelt gebietet, über Verteilungsgerechtigkeit neu nachzudenken. Wir brauchen weiterhin ein solidarisch finanziertes Gesundheitswesen, aber wir brauchen in Verantwortung für kommende Generationen auch eine Begrenzung der Gesundheitsausgaben. Wir sind auf einem guten Weg.

(Stefan Köster, NPD: Das sagen Sie immer.)

Dieser Weg muss weiterverfolgt werden und das werden wir weiter tun. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Stefan Köster, NPD: Die Begeisterung in Ihren Reihen hält sich ja in Grenzen.)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Kuhn von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Sellering hat die Situation der Finanzierung der Krankenhäuser deutschlandweit, aber auch speziell für MecklenburgVorpommern sehr klar und anhand von Zahlen und Fakten erläutert.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)