Protokoll der Sitzung vom 23.10.2008

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und hierzu bitte ich den Abgeordneten Gino Leonhard, Fraktion der FDP, die Fragen 16 und 17 zu stellen.

Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

16. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung durch den Bau der Offshorewindparkanlage vor der Vorpommerschen Ostseeküste auf den Tourismus, auf die Flora und Fauna und insbesondere auf die einheimische Fischwirtschaft?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Leonhard, Sie sprechen, davon gehe ich einmal aus, von dem Windpark Baltic I mit den 21 einzelnen Windenergieanlagen, der im nächsten Jahr errichtet werden soll. Beim Planungs- und Genehmigungsverfahren für Baltic I wurden selbstverständlich die naturschutzfachlichen Belange im vollen Umfang berücksichtigt und auch die kommunalen und landkreisbezogenen Hinweise beachtet. Es hat ein Raumordnungsverfahren stattgefunden und auch eine juristische Auseinandersetzung, wie Sie wissen, vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald.

Unser oberstes Verwaltungsgericht hatte nichts an der Entscheidung der Landesregierung zugunsten des Windparks Baltic I auszusetzen. Auswirkungen auf den Tourismus, insbesondere in negativer Hinsicht, werden durch die Landesregierung nicht erwartet und mit befürchteten touristischen Auswirkungen und dem sehr ernst zu nehmenden Problem von auszuschließenden Schiffskollisionen wurde sich ausgiebig auseinandergesetzt und im Genehmigungsbescheid entsprechende Sicherheitsauflagen festgelegt.

Diese Entscheidungen wurden auf der Grundlage spezifischer und spezieller Gutachten getroffen. Die Belange von Flora und Fauna sind durch verschiedene Gutachten intensiv untersucht worden und nach Auffassung der Landesregierung ist eine erhebliche Beeinträchtigung nicht zu erwarten, sonst wäre die Genehmigung letztendlich nicht erteilt worden.

Auch zur Fischerei hat sich ergeben, dass es keine nachteiligen Auswirkungen gibt. Zwar dürfen Fischereifahrzeuge nicht innerhalb des Windparks Baltic I fischen, aber bisherige Erfahrungen aus Dänemark, wo es bereits seit 2002 echte Offshorewindparks gibt, zeigen, dass aufgrund der eingebrachten Vertikalstrukturen ein arten- und nährstoffreicher Lebensraum entsteht. Dieser ist ideal geeignet für Jungfische und hat sicherlich allgemeine positive Auswirkungen auf den Gesamtfischbestand, eben weil gerade in diesem Bereich, in diesem eng begrenzten Gebiet nicht gefischt werden darf.

17. Sind die Beschlüsse der Kommunalparlamente, sowohl Kreistage als auch Gemeindevertretungen in Vorpommern, aus Ansicht der Landesregierung ausreichend berücksichtigt worden?

Alle Einwendungen selbstverständlich, natürlich auch die der Träger öffentlicher Belange, wurden von unserem Haus und bei diesem Verfahren ausreichend berücksichtigt und gegeneinander abgewogen. Insofern kann ich Ihre Frage nur mit einem Ja beantworten.

Vielen Dank, Herr Minister Schlotmann.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur und hierzu bitte ich den Abgeordneten Birger Lüssow, Fraktion der NPD, die Fragen 12 und 13 zu stellen.

Herr Minister!

12. Es soll von jedem Studenten pro Semester eine „Verwaltungsgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro bezahlt werden. Damit sollen Verwaltungsdienstleistungen der Universitäten und Hochschulen finanziert werden. Zu den Verwaltungsdienstleistungen sollen insbesondere die Leistungen im Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation, Hochschulzulassung, der Organisation der Prüfung und der allgemeinen Studienberatung, ferner die Benutzung der Bibliotheken und EDV, die Leistungen der Auslandsämter sowie die Leistungen bei der Vermittlung von Praktika und der Förderung des Übergangs in das Berufsleben zählen.

Aus welchem sachlichen Grund sollen ausgerechnet die Studenten für die Bibliotheken und die dort vorhandene EDV Gebühren bezahlen, wenn zum Beispiel andere Nutzergruppen, wie Lehrer und Professoren, von den Gebühren befreit sind?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass die Studenten für die Bibliotheken und die dort vorhandene EDV Gebühren bezahlen sollen, während andere Nutzergruppen wie Lehrer und Professoren von Gebühren befreit sind.

Die Inanspruchnahme von konkreten Leistungen der Bibliotheken war bisher und wird künftig durch die Gebührensatzung der Hochschulen geregelt. Dort werden einzelne Leistungen, wie etwa die Fernleihe oder auch Recherchen, weiterhin für alle Nutzer, also auch für die Professoren, gebührenpflichtig bleiben.

In diesem Zusammenhang sei aber darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Koalitionsfraktionen zum Vierten Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes eine Regelung enthält, die die Grundlage für die künftige Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrages sein soll. Zu den Verwaltungsleistungen, die der Berechnung dieses Verwaltungskostenbeitrages zugrunde liegen sollen, zählen unter anderem neben der Immatrikulation, der

Rückmeldung, der allgemeinen Studienberatung auch solche Verwaltungsleistungen, die mit der Benutzung der Bibliotheken und der dortigen EDV zusammenhängen. Es sollen also gerade keine gesonderten, wenn man so will, kostendeckenden Gebühren erhoben werden. Vielmehr werden die Verwaltungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Bibliotheken und der EDV anfallen, in den pauschalierten Verwaltungskostenbeitrag mit einbezogen. Damit wird gleichzeitig sichergestellt, dass die Hochschulen die Benutzung der Bibliotheken nicht einem gesonderten Gebührentatbestand unterwerfen können.

Zusatzfrage: Können Sie hier und heute versprechen, dass es mit Ihnen als Bildungsminister in M-V neben der Verwaltungsgebühr keine weiteren Studiengebühren geben wird?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Der Koalitionsvertrag dieser Regierung sagt eindeutig, keine Studiengebühren in MecklenburgVorpommern. Und ich wiederhole es angesichts der bundesweiten Diskussion auch noch einmal: keine Studien gebühren in M-V!

(Michael Andrejewski, NPD: Das ist schon mal gebrochen worden. – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja? Wo denn? – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Nächste Frage:

13. Nach Medienberichten sollen die Studentenkredite der staatlichen KfW teurer werden. Der Zinssatz soll auf sieben Prozent angehoben werden.

Warum hält es die Landesregierung für sozial gerechtfertigt, dass ausgerechnet die Studentenkredite jetzt auf einen Zinssatz von sieben Prozent ansteigen sollen?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Es ist richtig, dass seit dem 1. April 2006 Studierende an bundesdeutschen Hochschulen auf sogenannte Studienkredite zurückgreifen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, also KfW, nach einem entsprechenden Auftrag der Bundesregierung angeboten werden. Bisher liegen der Bundesregierung kaum statistische Daten zu dem Studienkreditprogramm vor. Studienkredite der KfW-Förderbank stehen allen Studierenden unabhängig von ihren sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen offen, die das 31. Lebensjahr nicht überschritten haben. Sie dienen in der Regel dem Lebensunterhalt. Die Zinskonditionen des KfW-Kredites sind variabel und werden alle sechs Monate auf der Basis des 6-Monate-Euribor neu festgelegt.

Die Zinssätze des KfW-Studienkredits gelten am Markt im Vergleich zu vielen anderen Verbraucherkrediten eher als günstig. Es sei darauf hingewiesen, dass der Abschluss des Studienkredites freiwillig erfolgt. Allerdings besteht vermutlich ein Zusammenhang zwischen der Erhebung von Studiengebühren und den Anträgen auf einen Studienkredit. Sie haben eben deshalb selbst danach gefragt. Und da in Mecklenburg-Vorpommern keine Studiengebühren im Sinne von Paragraf 6 Landeshochschulgesetz M-V erhoben werden, liegt die Anzahl der Bewerber um einen Studienkredit im bundesweiten Vergleich auf den hintersten Rängen.

Vielleicht noch einmal zu den Prozentzahlen: Der Prozentsatz alt beträgt 6,29 Prozent und seit 1. Oktober dieses Jahres nicht 7 Prozent, sondern 6,5 Prozent.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 18 und 19 zu stellen.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin!

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll der Mutterschutz von zurzeit 14 auf mindestens 18 Wochen verlängert werden.

18. Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben der EU-Kommission grundsätzlich?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Borchardt! Zum gegenwärtigen Zeitraum berät die EU-Kommission das Arbeitspapier. Aufgrund des derzeitigen Arbeitsstandes kann noch keine abschließende Meinung gebildet werden. Grundsätzlich ist ein umfassender Schutz werdender und stillender Mütter zu begrüßen, wobei einerseits die Auswirkungen auf die Elternzeit und andererseits die Auswirkungen auf mögliche Kostensteigerungen zu prüfen sind.

19. Wird die Landesregierung diese Initiative auf Bundesebene unterstützen und, wenn ja, in welcher Form?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Borchardt! Eine abschließende Meinungsbildung wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht. Eine Unterrichtung des Bundesrates oder Gelegenheit zur Stellungnahme in den üblichen parlamentarischen Beteiligungsverfahren liegt noch nicht vor.

Darf ich eine Zusatzfrage stellen? (Zustimmung)

Wann ist mit der Stellungnahme zu rechnen? In welchem Zeitablauf wird das erfolgen?

Das Sozialministerium hat im Oktober das Bundesministerium angefragt, wie sich das Bundesministerium derzeit dazu positioniert. Wir brauchen dafür entsprechende Daten. Wie Sie wissen, ist in der Richtlinie als Begründung für die Verbesserung des Mutterschutzes auch die Rede davon, dass gleichzeitig die Auswirkung wäre, dass Eltern dann weniger Elternurlaub nehmen würden. Hier ist für uns ein starker Kritikpunkt, denn wir wollen nicht, dass die Elternzeit für Eltern damit eingeschränkt wird. Im Gegenteil, unsere Aufgabe muss es sein, die Einhaltung des Mutterschutzes und die Möglichkeit, die Elternzeit, so, wie sie derzeit gestaltet ist, auch wirklich nehmen zu können von Müttern und Vätern, zu gewährleisten. Darauf wollen wir unseren politischen Schwerpunkt legen.

Darf ich eine weitere Zusatzfrage stellen? (Zustimmung)

Für diesen Meinungsbildungsprozess, wer wird dort mit einbezogen hier im Land Mecklenburg-Vorpommern?

In diesen Meinungsbildungsprozess werden natürlich wie üblich im Rahmen der Anhörungen Vertreter einbezogen. Und wenn ich Ihre Frage dahin gehend verstehe, ob auch das Parlament einbezogen wird, dann können wir das natürlich entsprechend so organisieren.

Frau Ministerin, es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Borrmann von der Fraktion der NPD.

Frau Ministerin, erwägt die Landesregierung, um die Beziehung zwischen Mutter und Kind zu verstärken, von sich aus eine Verlängerung des Mutterschutzes von 14 auf 18 Wochen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich wiederhole mich an diesem Punkt. Eine abschließende Meinungsbildung wäre verfrüht, denn die Ausweitung des Mutterschutzes ist das eine. Wir müssen aber gucken, wie sich das auf die Elternzeit auswirkt. Die Elternzeit ist eine, da ich spreche aus eigener Erfahrung, ganz erhebliche Zeit, wo sich die Beziehung zwischen Mutter und Kind verstärkt. Wir wollen nicht nur die Beziehung zwischen Mutter und Kind verstärken, sondern auch zwischen Vater und Kind. Deswegen muss man hier komplex die Materie betrachten und darf nicht nur einen Ausschnitt aus der Frage, wie können wir für Mütter und Väter die Elternzeit gut gestalten, herausnehmen und die so einzeln beantworten.

Vielen Dank, Frau Ministerin.