Protokoll der Sitzung vom 20.11.2008

14. Am 5. November 2008 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes in Zweiter Lesung über die geplanten Neuregelungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln abgestimmt.

Welche Auffassung vertritt die Landesregierung in Bezug auf die geplante Änderung der EU-Pflanzenschutzrichtlinie?

Der Bundesrat hat sich bereits mit dem Bundesratsbeschluss 528/06, also vom September 2006, zu dieser Thematik positioniert. Der Neuregelung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln über eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates wurde darin grundsätzlich zugestimmt. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, bei den weiteren Verhandlungen unter anderem folgende wesentliche Forderungen einzubringen:

a) die Berücksichtigung und Regelung von Parallelimporten nach vereinfachten Verfahren gemäß dem deutschen Pflanzenschutzgesetz

b) das Vorgehen zu ändern, alle als bedenklich eingestuften Wirkstoffe bei einer vergleichenden Bewertung durch andere Wirkstoffe oder auch nicht chemische Verfahren zu ersetzen, obwohl sie unabhängig voneinander die strengen EU-Zulassungskriterien erfüllt haben

Ohne ausreichende und im Wirkungsspektrum verfügbare Pflanzenschutzmittel, die natürlich hohen Sicherheitskriterien entsprechen müssen, sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Gesunderhaltung der Pflanzen und damit die Erhaltung der Ertragsleistung in der Landwirtschaft und die Produktion von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, Futtermitteln und anderen Rohstoffen für die Industrie nicht möglich.

Die Landesregierung setzt sich deshalb bei der Neuregelung für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln dafür ein, dass sowohl die Belange des Verbraucher- und Umweltschutzes als auch die der Landwirtschaft ausgewogen Berücksichtigung finden. In diesem Sinne befindet sich die Bundesregierung derzeit in Verhandlung im europäischen Raum. Ziel der französischen Präsident

schaft ist es, bis Ende 2008 eine Einigung mit dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem Rat zu erzielen.

Ich stelle die Zusatzfrage: Liegen der Landesregierung bereits Erkenntnisse vor, welche Auswirkungen die neue Regelung auf Mecklenburg-Vorpommern haben wird?

Ich nehme auch diese Frage gern mit.

Danke schön.

Vielen Dank, Frau Reese.

Herr Abgeordneter Borrmann, ich lasse keine weiteren Zusatzfragen zu.

(Udo Pastörs, NPD: Hervorragend! Das ist ja ganz toll! Das ist hervorragend!)

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 15 und 16 zu stellen.

Frau Ministerin! Meine Damen und Herren!

Moment, Herr Andrejewski!

Herr Abgeordneter Pastörs, ich erteile Ihnen einen weiteren Ordnungsruf wegen Kritik an der Amtsführung des Präsidenten

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Korrekt!)

und mache an der Stelle noch einmal auf unsere Geschäftsordnung aufmerksam, die Sie vielleicht einmal zur Kenntnis nehmen sollten.

In der Geschäftsordnung Paragraf 65 Absatz 3 und 4, insbesondere Absatz 4, ist klar geregelt, dass Zusatzfragen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beantwortung zu stehen haben. Frau Reese hat eine Zusatzfrage gestellt, Frau Ministerin hat an den zuständigen Minister verwiesen, da sie stellvertretend beantwortet.

Und dann steht in der Geschäftsordnung: „Der Präsident kann weitere Zusatzfragen anderer Mitglieder des Landtages zulassen.“ Das heißt, diese Fragen müssten sich auf die Antwort beziehen. Das war aber in diesem Fall gar nicht möglich, also bitte ich Sie, die Geschäftsordnung zu beachten und auch die Würde des Hauses zu wahren. Vor diesem Hintergrund mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ein dritter Ordnungsruf zur Folge hätte, dass Sie an der heutigen Sitzung nicht mehr teilnehmen können.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das wäre aber echt schade. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Bitte, Herr Andrejewski.

Zu den Fragen:

Laut Protokoll der 15. Landtagssitzung, Seite 27, sagte Minister Dr. Till Backhaus zum Thema Küsten- und Hochwasserschutz, Zitat: „Die Deiche sind zu erhöhen, aber alle Küstenbereiche werden sich dennoch mit erhöhtem Aufwand nicht halten lassen. Auch das gehört zur ganzen Wahrheit. Diese ‚Hohe Deichpolitik‘ erinnert ein wenig an ‚Hohe Schornsteinpolitik‘.“

15. Welche Küstenbereiche werden sich nach Auffassung des Ministers nicht halten lassen?

16. Mit welchen Zeiträumen ist hierbei zu rechnen?

Ich möchte die Antwort des Fachministers wie folgt vortragen:

Zur Beantwortung dieser Frage muss zwischen der Außenküste und der Bodden- und Haffküste unterschieden werden. Die Außenküste ist durch Küstendynamik geprägt. Das führt dazu, dass sich circa 70 Prozent der 377 Kilometer langen Außenküste im natürlichen Rückgang befinden. Das betrifft sowohl die Steil- als auch die Flachküsten. Nur dort, wo dieser Rückgang zur Gefährdung von im Zusammenhang bebauten Gebieten führt, wird er durch Küstenschutzmaßnahmen unterbunden. Von 237 Kilometern Flachküste weisen 120 Kilometer Schutzanlagen auf, an den Steilküsten sind es 16 Kilometer von 140 Kilometer. Die meisten Steilküstenabschnitte, aber auch ein Teil der Flachküsten, befinden sich dagegen im natürlichen Rückgang und es ist nicht beabsichtigt, dies zu unterbinden. Beispielhaft seien die Steilküstenabschnitte Brook bis Boltenhagen, Börgerende bis Warnemünde, Dranske bis Arkona und Koserow bis Ückeritz und die Flachküstenabschnitte Meschendorf bis Kühlungsborn, Westdarß, Ostzingst und Gellen genannt. Diese Küstenabschnitte werden bewusst nicht gesichert, da kein vordringliches Schutzerfordernis besteht. Insbesondere wird gegen den Rückgang der Steilküsten nur im Ausnahmefall vorgegangen, da deren Abbruchmaterial die Flachküsten mit Sediment versorgt und so einem verstärkten Rückgang der Flachküsten entgegenwirkt.

An den Bodden- und Haffküsten wurden in der Vergangenheit zahlreiche Deiche zur Sicherung günstiger Bewirtschaftungsbedingungen in den Küstenüberflutungsmooren gebaut. Sie wurden so gebaut, dass Aufwand und Nutzen in einem günstigen Verhältnis zueinander standen. Diese Deiche weisen jedoch keine Ausbaumaße gegen schwere Sturmfluten auf. Die hinter den Deichen liegenden Moorpolder werden wie Schöpfwerke entwässert. Dadurch kommt es zur Moorsackung, die wiederum eine tiefere Entwässerung erfordert, wenn die Bewirtschaftungsbedingungen gleich bleiben sollen. Parallel dazu steigt der Meeresspiegel langsam an.

Beide Prozesse erhöhen nun den Wasserstandsunterschied zwischen dem Küstengewässer und dem Grundwasserstand in den Polderflächen. Der Energiebedarf für den Schöpfwerkbetrieb nimmt dadurch zu, dass mehr Wasser zuströmt und es höher gepumpt werden muss. Kommen noch Wiederherstellungsaufwendungen für beschädigte Deiche hinzu, kann sich ein so ungünstiges Aufwand-Nutzen-Verhältnis ergeben, dass die Wiederherstellung ökonomisch nicht mehr vertretbar ist. Solche Deiche und Polderflächen werden dann aufgegeben.

Ein Beispiel dafür ist der Polder Bugewitz, der nach der Sturmflut von 1995 nicht wiederaufgebaut wurde. Weitere Aufgaben von Poldern an den Bodden- und Haffgewässern sind gegenwärtig nicht bekannt. Auch eine Angabe dazu, wo derartige Polderaufgaben in Zukunft erfolgen werden, ist nicht möglich. Wenn aber die nächste schwere Sturmflut Deichanlagen zerstört, wird diese Thematik möglicherweise wieder aktuell werden.

Eine Zusatzfrage: Sie haben gerade gesagt, Schutzmaßnahmen sind zwingend

nur zu ergreifen zum Schutz von nur im Zusammenhang bebauten Gebieten, woraus dann geschlossen werden kann, nicht in Zusammenhang bebaute Gebiete, wo also einzelne Häuser stehen und kein Zusammenhang besteht...

Herr Abgeordneter! Herr Abgeordneter, Sie können eine Zusatzfrage stellen, die sich auf die Antwort beziehen muss, die kurz und knapp sein muss und nicht unterteilt sein darf. Ich bitte Sie, Ihre Frage kurz, knapp und nicht unterteilt zu formulieren.

Kurz und knapp: Gebiete, die nicht im Zusammenhang bebaut, aber bebaut sind, werden nicht zwingend geschützt. Ist das richtig?

Das dürfte jeweils einer Einzelfalluntersuchung des Fachministeriums unterliegen.

Zweite Zusatzfrage: Ist ein Maximalbudget für den Schutz der Küsten eingestellt, das nicht überschritten werden darf?

Ich gebe die Frage weiter.

(Raimund Borrmann, NPD: Das ist doch eigentlich Sache des Finanzministeriums.)

Sehr schön. – Danke.

Bevor ich jetzt den Abgeordneten Herrn Borrmann bitte, seine Fragen 17 und 18 zu stellen, Herr Andrejewski, mache ich Sie darauf aufmerksam, Sie haben auch nicht eine Bewertung der Beantwortung vorzunehmen. Sie haben die Antwort zur Kenntnis zu nehmen und mehr nicht.

Herr Borrmann.

17. Die zuständigen Behörden der EU diktieren die Fangmengen für Fisch in den Gewässern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Kraft dieses Diktats wird die maximale Fangmenge für Dorsch um 15 und Hering um 39 Prozent in der westlichen Ostsee und damit deutlich reduziert. Infolge dieser drastisch reduzierten Fangmengen kann davon ausgegangen werden, dass die Ostseefischerei des Landes MecklenburgVorpommern vor dem wirtschaftlichen Ruin steht. Vonseiten der Regierung wurde bereits mehrfach signalisiert, dass aber eine finanzielle Unterstützung – ähnlich wie das Schlechtwettergeld am Bau – bis zur Stabilisierung der Fischbestände aufgrund der internationalen Finanzkrise nicht möglich sei. Andererseits wurde von Bund und Ländern beschlossen, Banken, die aufgrund ihrer spekulativen Finanzgeschäfte in ihrer Existenz bedroht sind, mit über 500 Milliarden Euro – was etwa den Ausgaben des Bundeshaushaltes von zwei Jahren entspricht – zu unterstützen. Auch die Bundesländer übernehmen die Kosten dieser Stützungsaktion, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern mit über 100 Millionen Euro.

Wie erklärt die Landesregierung den Bürgern des Landes, dass die Banken, die durch eigene riskante Spekulationen bankrott gehen, auch durch Steuermittel des Landes Mecklenburg

Vorpommern vor dem Untergang bewahrt werden, aber hart arbeitende Fischer, die durch die Auflagen der Europäischen Union in ihrer kargen Existenz bedroht werden, keine finanzielle zusätzliche Unterstützung der Landesregierung zu erwarten haben?

Herr Abgeordneter, das Hilfsprogramm der Bundesregierung für die Banken steht in keinem Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung der Fischereiwirtschaft in MecklenburgVorpommern. Insofern definieren Sie einen akausalen Zusammenhang.

Die Landesregierung setzt sich unabhängig von der derzeitigen konjunkturellen Entwicklung fortlaufend für die Belange der Fischereiwirtschaft in MecklenburgVorpommern ein. So ist es nicht zuletzt dem intensiven Engagement der Landesregierung auf Bundes- und EU-Ebene zu verdanken, dass die Kommission bei den Fangquoten teilweise erheblich hinter den ursprünglichen Kürzungsvorschlägen zurückgeblieben ist. Als Beispiel wurde – wenn auch aus Sicht des zuständigen Ministeriums immer noch unzureichend – die Fangquote für den Hering statt um 63 nur um 39 Prozent gesenkt.