Protokoll der Sitzung vom 20.11.2008

Das nehme ich gern mit.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich mache an dieser Stelle noch mal aufmerksam auf Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung, wo die Fragestunde definiert ist. Die Abgeordneten haben die Möglichkeit, Fragen an die Landesregierung zu stellen,

(Udo Pastörs, NPD: Aber keine unbequemen!)

und zwar die Fragen, die sie vorher schriftlich eingereicht haben. Und die Abgeordneten haben die Möglichkeit, derjenige, der gefragt hat, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Es gibt die Möglichkeit, weitere Zusatzfragen von anderen Abgeordneten aus dem Haus zuzulassen. Die Nachfragen, die Zusatzfragen müssen sich aber in jedem Fall auf die Frage beziehungsweise die Antwort, die gegeben wurde, beziehen. Das will ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich sagen.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Auch hier wird Minister Seidel antworten. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Měšťan, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Frau Präsidentin, gestatten Sie, dass ich beide Fragen im Zusammenhang stelle, denn sie können auch im Zusammenhang beantwortet werden.

Herr Minister!

In den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes werden Jahresmitarbeitergespräche geführt. Sie werden auf Erfassungsbögen dokumentiert und in einer sogenannten Sammelstatistik abgelegt. Näheres dazu ist im Einführungserlass zum Jahresgespräch vom 14. September 2006 geregelt.

Meine Fragen:

5. Bestehen nach Auffassung der Landesregierung gegen den Umgang mit den gesammelten Daten aus den Jahresmitarbeitergesprächen datenschutzrechtliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die Paragrafen 6 und 8 unseres Landesdatenschutzgesetzes?

6. Wenn nicht – das ist meine zweite Frage –, aus welchen konkreten Gründen?

Frau Abgeordnete, nein, dazu bestehen keine Bedenken. Nach dem Einführungserlass vom 14.09.2006 bleibt der eigentliche Inhalt des Jahresgesprächs vertraulich, wird also weder in die Personalakten aufgenommen noch ohne Einwilligung weitergeleitet. Erhoben im datenschutzrechtlichen Sinne wird somit lediglich die Information, dass ein Jahresgespräch geführt wurde und dass es angeboten oder abgelehnt beziehungsweise darauf verzichtet wurde. Diese Information wird in der Sammelakte aufbewahrt. Die Informationen dieser Sammelakte werden lediglich zur Erstellung der anonymisierten jährlichen Statistik genutzt. Auch diese Informationen werden nicht in die Personalakte aufgenommen.

Rechtsgrundlage für diese Datenerhebung ist Paragraf 35 Absatz 1 DSG M-V, da die Erfassung des Umstandes, ob einem Mitarbeiter ein Gespräch angeboten und dieses auch durchgeführt wurde, zur Umsetzung des Personalentwicklungsinstruments, das nennt sich dann Jahresgespräch, erforderlich ist. Dadurch, dass im weiteren Ablauf die statistische Auswertung und Weiterleitung der erhobenen Daten in anonymisierter Form erfolgt, ist es ausgeschlossen, dass andere Stellen von den personenbezogenen Daten Kenntnis erhalten. Da die Datenerhebung auf Paragraf 35 desselben Gesetzes gestützt ist, ist eine Einwilligung der Betroffenen nach Paragraf 8 nicht erforderlich. Paragraf 6, das betrifft dann das Datengeheimnis, ist nicht berührt, da die Datenverarbeitung zu einem zulässigen Zweck erfolgt.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Sebastian Ratjen, Fraktion der FDP, die Frage 7 zu stellen.

Herr Minister!

7. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten im Justizbereich, die durch die steigende Anzahl von Prozessen im Zusammenhang mit ALG-IIBescheiden entstehen?

Herr Abgeordneter, zusätzliche Personalkosten für Landesbediensteste sind durch die Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende bisher nicht entstanden, da die Personalmehrbedarfe in der

Sozialgerichtsbarkeit durch Umschichtungen aus anderen Gerichtsbarkeiten, insbesondere aus der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit, gedeckt worden sind.

Durch die in der Tat große Anzahl der sogenannten Hartz-IV-Verfahren sind allerdings Mehrausgaben im Sachhaushalt entstanden, die besonders bei der Prozesskostenhilfe zu verzeichnen sind. 2004, im letzten Jahr vor Inkrafttreten der sogenannten Hartz-IV-Regelung, ist in der Sozialgerichtsbarkeit in 366 der insgesamt erledigten Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt worden. Die Ausgaben für Prozesskostenhilfe im Jahr 2004 betrugen in der Sozialgerichtsbarkeit circa 120.000 Euro.

In den Folgejahren haben sich sowohl die Fallzahlen als auch die Ausgaben stetig erhöht. im Jahr 2007 ist in 911 der insgesamt erledigten Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt worden. Die Ausgaben betrugen im selben Zeitraum 300.000 Euro. 2008 werden voraussichtlich über 400.000 Euro Prozesskostenhilfe in der Sozialgerichtsbarkeit verausgabt werden.

Diese Zusätze, die mit den gestiegenen Eingangszahlen korrespondieren, sind weitgehend auf die – wie wir sie hier nennen – Hartz-IV-Verfahren zurückzuführen. Darüber hinaus fallen Mehrkosten zum Beispiel beim Geschäftsbedarf oder bei Entschädigungen der ehrenamtlichen Richter an, die sich im Einzelnen ohne Einzelauswertung der Gerichtsakten nicht ermitteln lassen.

Zusatzfrage: Könnten Sie sich vorstellen, dass das Modell, das in der Hansestadt Greifswald jetzt beschlossen wurde, einen Ombudsmann für die Arge einzuführen, hier in größerem Maße Entlastung schaffen könnte?

Da bitte ich jetzt um Verständnis, ich beantworte ja die Frage bekanntermaßen in Vertretung der Justizministerin. Ich traue mir jetzt nicht zu, das fachlich entsprechend zu bewerten. Wenn Sie Wert darauf legen, denke ich, sollten wir das schriftlich beantworten.

Noch eine Zusatzfrage: Könnten Sie sich vorstellen, dieses Modell positiv, unterstützend zu begleiten?

Also wenn das Modell positiv ist und fachlich auch vernünftig bewertet wird, dann kann ich mir das gut vorstellen, ja.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 8 und 9 zu stellen.

Herr Minister!

Laut Amtsblatt des Amtes Usedom-Süd in Neppermin (Gemeinde Benz auf der Insel Usedom) sollen umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt werden. Die Projektplanung befindet sich nach einer zweiten Änderung in der öffentlichen Auslegung. Die Vorstellungen für den Bebauungsplan „Nepperminer See“ entlang der Achterwasserpromenade sehen mehrere Ferienwohnanlagen mit Parkplatzflächen für Einkaufsläden, einen Aussichtsturm, eine Bernsteinschleiferei, eine Glasbläserei und eine Fischräucherei vor.

8. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Förderhöhe und über die Fördertöpfe vor, aus denen das Vorhaben bezuschusst werden soll?

Herr Abgeordneter, der Landesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse über Förderungen im Bereich des Bebauungsplanes „Nepperminer See“ vor. Auch Förderanträge von Privatpersonen, die dort investieren wollen, liegen im LFI bislang nicht vor.

9. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Privatpersonen vor, die als Käufer exponierter Nepperminer Grundstücke einen Antrag zur Förderung beim Landesförderinstitut gestellt haben und wenn ja, welche?

Also ich meinte, das eben, glaube ich, beantwortet zu haben. Es liegen diesbezüglich keine Anträge vor. Insofern kann ich Ihnen demzufolge auch da nichts sagen.

Gut, den Medien konnte man entnehmen, dass der Innenminister...

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Herr Müller, ich habe eben das Verfahren für die Fragestunde erklärt. Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, weil Sie das jetzt ganz bewusst missachtet haben.

(Udo Pastörs, NPD: Quatschen Sie die Leute nicht so an!)

Herr Fraktionsvorsitzender Pastörs, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. Sie haben hier nicht das Verhalten des Präsidiums zu bewerten.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Pastörs, Fraktion der NPD, die Fragen 10 und 11 zu stellen.

Herr Seidel!

10. Laut Medienberichten soll der russische Ministerpräsident den Bau der Ostseegaspipeline infrage gestellt haben.

Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Vorbehalte unserer direkten östlichen Nachbarn gegen den Bau der Gaspipeline bis Lubmin abzubauen?

Herr Abgeordneter, nach meinem Verständnis ist unser direkter östlicher Nachbar das Land Polen.

Sie vergessen Königsberg.

Die Aussagen können ja aber eventuell auch auf andere Ostseeanrainerstaaten bezogen werden. Das Nordstream-Projekt unterliegt der Espoo-Konvention, die wir ja heute schon einmal hatten, zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung, weil es in der Anlage 1 zur Konvention als Projekt aufgeführt ist. Zur Koordinierung der Pflichten aus der Konvention wurde in 2006 eine internationale Arbeitsgruppe gebildet. Vertreter der deutschen Seite sind das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, das Bundesumweltministerium und das Bergamt Stralsund als Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und auch gleichzeitige Genehmigungsbehörde.

Als erster Schritt wurde einvernehmlich festgelegt, dass nicht nur die Staaten betroffen sind, durch deren Territorialgewässer beziehungsweise ausschließliche Wirtschaftszone die Trasse direkt verläuft, sondern auch Estland, Lettland, Litauen und Polen als betroffene Staaten gelten, weil grenzüberschreitende Umweltauswirkungen auch auf diese Staaten nicht ausgeschlossen werden können und weil dadurch auch der Forderung nach entsprechender Transparenz Rechnung getragen werden sollte.

Alle betroffenen Staaten haben seitdem an allen Sitzungen der Arbeitsgruppe teilgenommen. Dadurch ist nach meinem Erachten auch sichergestellt, dass Anregungen, Hinweise, Forderungen vorgetragen werden können und also ein umfassender Kenntnisstand gewährleistet wird. Dabei ist es unsere Aufgabe, eventuelle Vorbehalte abzubauen, auch darauf hinzuwirken, dass die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsuntersuchung den Anforderungen der Konvention sowie dem nationalen und EU-Recht entspricht. Das trifft auch auf die übrigen betroffen Staaten, einschließlich Polen, zu und wurde bisher in sehr konstruktiver Weise erledigt.

Aufgabe des Vorhabenträgers, also der Nordstream, ist es, entsprechende Forderungen und Hinweise der betroffenen Staaten einschließlich Polens aufzunehmen und dann auch in den Antragsunterlagen zu berücksichtigen.

Der Entwurf der grenzüberschreitenden UVU liegt inzwischen vor und wird in den nächsten Sitzungen am 05.12. in Kopenhagen und am 15./16.12. in Zürich abschließend besprochen. Ich denke, da können dann auch alle Probleme diesbezüglich, hoffe ich zumindest, ausgeräumt werden.

Zusatzfrage: Erwarten Sie, dass durch die Probleme nach 2010 Versorgungsengpässe entstehen dadurch, dass durch diese Pipeline mehr als zehn Prozent des gesamten Verbrauchs der Europäischen Union an Gas zu erwarten ist?

Also ich meine, das ist jetzt zwar wieder eine andere Problematik, aber das ist ja offensichtlich der Stil. Ich gehe nicht davon aus, dass durch den Bau der Nordstream und durch die Lieferung von Gas in Richtung Europa diesbezüglich Probleme entstehen, wie Sie sie gerade schildern.