(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dann müssen Sie Ihre Frage mal so formulieren, dass sie ohne Vorbemerkung auskommt.)
Ich habe sie auch nicht gesagt, die Vorbemerkung. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass sie eigentlich fehlt.
Herr Abgeordneter! Wir hatten uns vereinbart – Sie haben es von mir auch noch mal gehört –, nur die Fragen zu stellen.
Herr Abgeordneter, die Gewinnung von Blut sowie die Herstellung und Überwachung von Blutprodukten unterliegen gesetzlichen Regelungen. Basis ist die Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen. Die EG-Richtlinie ist umgesetzt im deutschen Arzneimittelgesetz, im Transfusionsgesetz und in der Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft. Die Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten gemäß Paragrafen 12 und 18 des Transfusionsgesetzes nennen in Punkt 2.2.1 Kriterien für einen Dauerausschluss von Spendern. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig durch die Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales überwacht. Bei der Spenderauswahl wurden in Mecklenburg-Vorpommern keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Zusatzfrage: Waren die entsprechenden Medienberichte, wonach Drogen- und Alkoholabhängige problemlos Blut spenden konnten, also von Anfang an falsch?
Die Kontrollen sind nach unserer Erkenntnis ausreichend. Unregelmäßigkeiten wurden nicht festgestellt.
18. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung zur spürbaren Steigerung der Geburtenrate beitragen?
Herr Abgeordneter, ich möchte betonen, dass die Entscheidung, eine Familie zu gründen und Kinder zu bekommen, in erster Linie eine sehr individuelle Entscheidung zwischen Mann und Frau ist.
Aufgabe der Politik muss es sein, Familien zu unterstützen. Dabei müssen Gemeinden, Länder und Bund gemeinsam handeln. Neben einer Reihe von konkreten Maßnahmen wie zum Beispiel der Einführung des Elterngeldes, dem Ausbau und der Qualifizierung der Kindertagesbetreuung mit einem erheblichen finanziellen Engagement des Landes geht es vor a llem darum, einen Mentalitätswechsel zu mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit zu erreichen. Die wichtigste Voraussetzung für eine familienfreundliche Gesellschaft ist ein Klima, das von Toleranz, Demokratie, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität geprägt ist
Eine Zusatzfrage: Wie beurteilt dann die Landesregierung, dass bisher seit der Wende 200.000 Menschen unser Land verlassen haben und bis 2025 noch weitere 200.000 Menschen nicht mehr im Land leben? Hat die Landesregierung weder Demokratie, Toleranz noch das ganze Blablabla, das Sie gerade geäußert haben, in den letzten 15, 18 Jahren ausgeübt?
(Zurufe von Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE: Oh! – Gabriele MûšÈan, DIE LINKE: Das würde ich zurückweisen.)
Die Landesregierung ist bemüht, Familien ein familienfreundliches Klima in unserem Land zu gewährleisten. Ich habe zunächst gesagt,
was dafür erforderlich ist. Demokratie, Toleranz, keine Ausgrenzung, kein Hass, keine Gewalt sind Grundlagen für Familien in unserem Land. Und im Übrigen, Herr Abgeordneter, Frauen sind keine Geburtsmaschinen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Jörg Heydorn, SPD)
Trotzdem. Sie haben die gestellt. Es kann jetzt Herr Pastörs noch eine Zusatzfrage stellen. Bitte stellen Sie jetzt Ihre Zusatzfrage.
Frau Präsidentin, ich habe zwei Zusatzfragen. Die Ministerin sprach von Mentalitätswechsel. Wie erklären Sie sich, dass das erforderlich ist, einen Mentalitätswechsel vorzunehmen, wie Sie sagten?
(Stefan Köster, NPD: Hier ist alles perfekt. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das kann alles nur noch besser werden.)
Für Familienfreundlichkeit ist erforderlich, dass jeder Einzelne in unserer Gesellschaft Familien, vor allem Kinder, ernst nimmt, anerkennt.
Es geht um den alltäglichen Umgang und es geht darum, für alle Kinder Schutz zu bieten, für alle Kinder, egal welcher Hautfarbe, egal welcher Sprache, egal welcher Herkunft, egal ob Kinder mit Behinderung oder ohne. Es geht darum, kein Kind in dieser Gesellschaft zurückzulassen.
Zusatzfrage: Ihre soeben wiederholten Äußerungen Toleranz, Demokratie et cetera pp. – wie vereinbaren Sie diesen Anspruch mit der Tatsache, dass in Mecklenburg-Vorpommern jedes Jahr tausende Ungeborene abgetrieben werden und oft aus wirtschaftlichen Gründen?
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das hat aber jetzt mit der Frage nichts mehr zu tun, oder? – Zuruf von Gabriele MûšÈan, DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist jenseits von Gut und Böse.)