Damit sollen diejenigen Kommunen, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, Förderprogramme des Landes, des Bundes und der EU komplementär zu finanzieren, unterstützt werden. Das Land wird über die Vergabe dieser Mittel im Einzelfall in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit der antragstellenden Kommune entscheiden.
Damit kann der eingeschlagene Konsolidierungskurs in den Kommunen gehalten sowie gleichzeitig durch zusätzliche Investitionen nachhaltig unterstützt werden.
hat das Kabinett entschieden, einen Vergaberat beim Innenministerium einzurichten. Und ich kann Ihnen, Herr Holter, versprechen, dass ich mich darum bemühen werde, dass es möglichst kurzfristige Zeiten gibt und nicht zusätzliche langfristige Beratungen, weil in der Tat die Mittel schnell zu den jeweiligen Empfängern kommen sollen. Insofern ist der Einwand ja nicht ganz unberechtigt,
Was soll mit den 10 Millionen Euro in Kofinanzierungshilfen im Detail bewegt werden? So ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ um insgesamt 26 Millionen Euro aufgestockt worden. Die Mittel sollen für den Ausbau der wirtschaftsnahen und touristischen Infrastruktur sowie der Hafeninfrastruktur eingesetzt werden. Flankierend wird der Ermessensspielraum für die Regelförderung von 60 Prozent in begründeten Fällen bis auf 90 Prozent erweitert. Hierdurch werden Finanzierungslücken der Kommunen überbrückt, neue Projekte möglich und die kommunalen Kofinanzierungshilfen kommen auch für die nachfolgenden Programme zum Zuge.
Für die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden wie beispielsweise Schulen, Kindertages- und Sportstätten stellen Bund und Land über den sogenannten Investitionspakt im Jahr 2009 jeweils 6,5 Millionen Euro, also insgesamt 13 Millionen Euro zur Verfügung.
Damit können Maßnahmen bei kommunalen Infrastruktureinrichtungen mit bis zu zwei Drittel der Kosten bezuschusst werden.
(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Das reicht für die Kommunen nicht aus. Das entspricht nicht den Anforderungen.)
Neben den genannten Maßnahmen ist der Landesregierung die Stärkung des ländlichen Raumes über Dorferneuerung und -entwicklung ein vorrangiges Anliegen. So werden für die Verbesserung der sozialen Infrastruktur im ländlichen Raum, etwa für die Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen, zusätzlich 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Daneben soll mit weiteren zusätzlichen 4,4 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ die DSL-Breitbandversorgung im ländlichen Raum ausgebaut werden. Damit dürfte die Attraktivität ländlicher Standorte deutlich verbessert werden, neue Ansiedlungschancen entstehen und Abwanderungstendenzen der Bevölkerung wird entgegengewirkt.
Meine Damen und Herren, all diese kommunal adressierten Maßnahmen sind – ebenso wie die Unterstützung der Unternehmen und die Beschleunigung staatlicher Hochbaumaßnahmen – aufeinander abgestimmt und ergänzen das Konjunkturprogramm der Bundesregierung. Auf diese Weise verspricht sich die Landesregierung nachhaltige Wachstumseffekte. Rund zwei Drittel der öffentli
chen Investitionen werden von den Kommunen getätigt. Den Kommunen kommt damit eine zentrale Rolle bei der Krisenbewältigung zu.
Mit den vom Kabinett beschlossenen Kofinanzierungshilfen entstehen investive Hebelwirkungen für die von mir genannten Förderprogramme.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE läuft auch wegen der im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren notwendigen Zeitabläufe ins Leere. Vorgeschlagen wird eine Verdopplung der im Finanzausgleichsgesetz über Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 11 und Paragraf 10h verankerten Zuweisungen der Förderung von Infrastrukturinvestitionen für Kommunen. Ein damit notwendig werdendes Gesetzgebungsverfahren erfordert bekanntermaßen auch für sie den dementsprechenden zeitlichen Vorlauf und den dementsprechenden Beratungsbedarf.
Das Finanzausgleichsgesetz wird zum 1. Januar 2010 im Land neu wirken und umfassend novelliert. Dieser Zeitpunkt ist aber zu spät, um kurzfristig wirksame Hilfen – und darüber sind wir uns ja einig – und Impulse für ein Wirtschaftswachstum auszulösen. Zu vernachlässigen ist auch nicht, dass ein Finanzausgleichsgesetz die kommunale Finanzausstattung regelt. Es hat aber nicht die Aufgabe, kurzfristig auf Krisen zu reagieren und wirtschaftsfördernd zu wirken, sondern es ist ein konstantes Instrumentarium.
Und damit komme ich zur positiven Botschaft: Wenn die vielfach zu hörenden Befürchtungen von Wirtschaftsinstituten und Wirtschaftsleuten stimmen, haben wir es mit einer wirklich gefährlichen Rezession zu tun. Mithin könnte es durchaus passieren, dass wir längere Zeit mit der Flaute zu kämpfen haben.
Deshalb ist die Zeit für weitergehende Konjunkturprogramme – und da würde ich persönlich auch möglicherweise die Infrastrukturpauschale nicht ausschließen wollen – derzeit noch nicht gekommen. Bekanntermaßen, wie ein Sprichwort sagt: „Wer sein Holz bereits jetzt verfeuert, hat nachher, wenn es kalt wird, keines mehr, wenn er es braucht.“
Deswegen, glaube ich, sind wir gut beraten, die Entwicklung weiterhin aktiv zu beobachten und auch kurzfristig zu entscheiden,
so, wie es die Landesregierung mit dem Maßnahmenpaket Anfang Dezember zur Flankierung des Bundeskonjunkturprogramms bereits getan hat. Und deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Viel Spaß auf dem Beobachtungsturm!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei Drittel aller öffentlichen Bauinvestitionen in Deutschland werden durch die kommunale Ebene getätigt. Ich glaube, mehr als viele detaillierte Statistiken sagt diese eine Zahl, wie wichtig die kommunale Ebene für die konjunkturelle Situation in der Bundesrepublik Deutschland ist. Wir haben dem als Land Mecklenburg-Vorpommern und als Landesgesetzgeber in vielfältiger Weise Rechnung getragen. Und ich denke, wir haben keinen Dissens, dass die 20 Millionen Investitionspauschalsumme, die wir im Finanzausgleichsgesetz verankert haben, eine richtige und wichtige Maßnahme sind, um den Kommunen entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.
Ich denke aber, dass wir in der Diskussion um die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes – das ist ja eine Diskussion, die uns im kommenden Jahr bevorstehen wird, der Minister hat darauf hingewiesen, das neue Gesetz soll am 01.01.2010 in Kraft treten – uns auch der Frage widmen müssen, wie wir denn zukünftig die Investitionsfähigkeit der Kommunen weiter stärken, ob hier der Paragraf 10h das richtige Instrument ist, ob die investive Bindung von Schlüsselzuweisungen – auch dieses Instrument haben wir ja im FAG drin –, ob dies die richtigen Wege sind oder ob es einfach nur eine Massefrage ist.
Also, meine Damen und Herren, gerade von der Fraktion der LINKEN: Ich glaube, hier haben wir gar nicht den großen inhaltlichen Dissens, dass wir Kommunen investitionsfähig halten wollen, investitionsfähig halten müssen. Und dass dies natürlich gerade jetzt in Zeiten, in denen wir große konjunkturelle Probleme haben, doppelt wichtig ist, darüber, denke ich, sind wir uns einig.
Also, meine Damen und Herren, schauen wir uns einmal an, was im Moment ansteht – der Minister hat darauf verwiesen und deswegen will ich das nur noch mal schlaglichtartig tun: Das 10-Punkte-Programm der Landesregierung enthält 26 Millionen zusätzlich für wirtschaftsnahe und touristische Infrastruktur sowie Hafeninfrastruktur, enthält 13 Millionen zusätzlich im CO2-Gebäudesanierungsprogramm, enthält 6 Millionen zusätzlich für die Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen und enthält 4,4 Millionen zusätzlich nicht nur für das Thema Breitbandversorgung, sondern auch für Maßnahmen zur dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien. Wir fördern bereits in großem Umfang die Investitionsfähigkeit der Kommunen
und dieses ist ganz sicher richtig. Ich habe auch niemanden gehört, niemanden ernsthaft gehört, der sagt, das ist falsch.
Dann kommt das Argument, liebe Frau Schwebs, mit dem Thema Zeit. Wie ist denn das mit der Investitionsumsetzung? Wann kann man denn Mittel tatsächlich richtig einsetzen?
Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen – er stammt zwar nicht aus dem Land – Gerd Landsberg vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, der über die Situation in Deutschland spricht. Und er gibt sicherlich korrekt auch die Situation in Mecklenburg-Vorpom
mern wieder, wenn er in einem Interview – wir hatten es im „Medienspiegel“ mit der Zeitung „Die Welt“ vom 17.12.2008 – auf die Frage, sinngemäß, wie ist denn das mit der zeitlichen Dimension, sagt: „Wir können Investitionen auch rasch im ersten Halbjahr umsetzen, etwa für die Sanierung von Schulen, den Einbau von neuen Fenstern und Heizungen. Hier liegen die Pläne oft in der Schublade. Von diesen Aufträgen würden vor allem Handwerk und Mittelstand profitieren. Das sind ja auch nicht nur Investitionen in Beton, sondern auch in Bildung, wenn für die Schüler das Lernumfeld stimmt. Und die Kommunen sparen Energiekosten...“
So weit, meine Damen und Herren, Gerd Landsberg. Und ich glaube, er hat vollkommen recht. Ich glaube, genau dahin, genau in das, was er genannt hat, Investitionen in Schulen, den Einbau von Fenstern, von Heizungen und so weiter, zielt die Landesregierung mit ihren Maßnahmen. Dieses sind Maßnahmen, die in der Tat dann Arbeitsplätze nicht irgendwo auf der Welt, sondern bei Unternehmen in der Region sichern würden. Dieses kann man, denke ich, nur unterstützen und deswegen: Zustimmung zu diesem Investitionsprogramm der Landesregierung!
Nun habe ich ja ein gewisses Verständnis dafür, dass Opposition sich profilieren muss. Man kann sich natürlich in der Weise profilieren …
(Helmut Holter, DIE LINKE: Es geht nicht um die große Liebe, es geht um die Kommunen und Arbeitsplätze. Der Bedarf ist weitaus größer, als Sie dargestellt haben.)
Und deswegen kann ich nur sagen, da gibt es natürlich die Strategie zu sagen, das, was die Regierung macht, ist falsch, das tun die LINKEN hier nicht.