Protokoll der Sitzung vom 19.12.2008

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Und wir sind der Meinung, wenn es zu einem finanziellen Engpass kommt, dann können die Kassenärzte das auch finanzieren.

In diesem Kontext muss auch darauf aufmerksam gemacht werden, um wie viel Leute es sich überhaupt handelt. Es sind drei Personen, die in MecklenburgVorpommern in dem AGnES-Projekt tätig sind. Eine wird sowieso rausgehen, weil sie sich an anderer Stelle beruflich engagieren will. Und von zwei Projekten haben wir die Information, dass die weiterlaufen, unabhängig von der geklärten Finanzierung, weil die Beschäftigungsträger mitgekriegt haben, wie sinnvoll das Projekt ist.

Wenn man sich das alles ansieht, kann man sagen, alles in allem sehen wir hier keine Eile geboten. Die Dringlichkeit ist nicht zu erkennen und somit abzulehnen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Heydorn.

Gemäß Geschäftsordnung kommen wir jetzt zur Abstimmung über die entsprechende Aufsetzung des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2110. Wer dafür ist, dass dieser Antrag zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzt wird, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU und der FDP sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD die Erweiterung der Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt abgelehnt.

Ich rufe damit auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Tele- und

Heimarbeit in der Landesverwaltung, auf Drucksache 5/2052.

Antrag der Fraktion der FDP: Tele- und Heimarbeit in der Landesverwaltung – Drucksache 5/2052 –

Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der FDP?

(Harry Glawe, CDU: Wenn er nicht da ist, müssen wir eine Auszeit machen. – Zuruf aus dem Plenum: Frau Reese!)

Also dann erhält jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese das Wort zur Begründung des Antrages. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir das Thema „Tele- und Heimarbeit in der Landesverwaltung“ etwas mehr in den Vordergrund rücken.

Natürlich ist das Thema nicht gänzlich neu und es soll hier auch nicht darum gehen, nun flächendeckend die Gestaltung der vorhandenen Arbeitsplätze in der Landesverwaltung infrage zu stellen. Wir wollen das Thema heute im Wesentlichen aus zwei Perspektiven betrachten: Wir möchten zunächst einen Sachstandsbericht über den Einsatz dieser Art der Arbeitserledigung in der Verwaltung des Landes und die damit gewonnenen Erfahrungen. Außerdem interessiert es uns zu erfahren, welche Überlegungen zur weiteren Entwicklung dieser Art der Arbeitserledigung es für den Bereich der Landesverwaltung gibt. Dabei interessiert natürlich besonders, in welchen Bereichen der Verwaltung derartige Entwicklungen gesehen werden und welche Tätigkeiten und welche Beschäftigtengruppen dabei betroffen werden. Natürlich interessieren dabei auch die technischen und die arbeitsorganisatorischen Überlegungen, die mit einem solchen Einsatz verbunden sind.

Die Berichterstattung soll informieren über die bisher durchgeführten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, etwaige bisher erzielte Einsparungen für den Landeshaushalt und natürlich etwaige Vor- und Nachteile der Tele- und Heimarbeit für die Beschäftigten, vor allem unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Meine Damen und Herren, zuletzt war dieses Thema Bestandteil des Jahresberichtes des Landesrechnungshofes für das Jahr 2008. Die Empfehlungen des Rechnungshofes gehen in die Richtung, dass es seitens der Landesverwaltung einheitliche Leitlinien für die Zulassung von Tele- und Heimarbeit geben sollte und weiterhin fundierte Wirtschaftlichkeitsunterstützungen bei der Einführung alternativer Arbeitszeitmodelle geben sollte.

Wir wollen diese Überlegungen mit unserem Antrag aufgreifen. Die Informationstechnik greift ja immer tiefer in unser privates und berufliches Leben ein und verändert nachhaltig unsere Verhaltens- und Arbeitsprozesse. Dabei werden natürlich auch die Arbeitsprozesse in der Verwaltung unseres Bundeslandes verändert. Wie diese Veränderungen aussehen, wo sie stattfinden sollen und welche Bedeutung dies sowohl für den Dienstherrn als auch für die Beschäftigten hat, wollen wir näher betrachten.

Wer sich mit dieser Thematik beschäftigt, der wird zunächst einmal feststellen, dass es verschiedene

Formen der Telearbeit gibt. Die häufigste Form der Telearbeit ist dabei die sogenannte alternierende Telearbeit, also das grundsätzliche Vorhandensein von zwei Arbeitsplätzen. Der jeweilige Arbeitnehmer arbeitet dabei sowohl an seinem Arbeitsplatz vom Arbeitgeber als auch an einem Arbeitsplatz in seiner Wohnung, wobei er zwischen diesen Arbeitsplätzen hin und her wechselt. Damit kann dann auch die persönliche Bindung zu den Arbeitskollegen und zu seinem Arbeitgeber aufrechterhalten werden.

Meine Damen und Herren, was die technische Voraussetzung angeht, lässt sich nahezu jeder Büroarbeitsplatz in einen Telearbeitsplatz umwandeln. Bei der Auswahl der technischen Ausstattung und Anbindung von Telearbeitsplätzen sind technische Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die bestehende technische Infrastruktur zu beachten.

Natürlich dürfen weitere Bereiche nicht außer Acht gelassen werden. So sind aus dem Bereich Personal unbedingt Aspekte wie die bisherige Qualifikation der Beschäftigten oder gegebenenfalls ein erforderlicher zusätzlicher Qualifizierungsbedarf sowie grundsätzlich die Akzeptanz bezogen auf technische Komponenten zu berücksichtigen. Im Bereich Organisation sind es die erforderlichen Abläufe und Prozesse bestehender Strukturen und die damit zusammenhängenden Kommunikations- und Informationsbedarfe, die mit einbezogen werden müssen. Natürlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Belange, zu berücksichtigen. Und weiterhin sind es eben auch wirtschaftliche Überlegungen.

Inwieweit Vor- und Nachteile für den Dienstherrn und die Beschäftigten in der Landesverwaltung erzielt werden können, gilt es unter Zugrundelegung vorhandener Erkenntnisse und Erfahrungen zu untersuchen. Für uns ist besonders wichtig, welche Vorteile dabei für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erzielt werden können, und zwar derzeit und eben auch zukünftig.

Angesichts des technischen Fortschritts wird es künftig vermutlich weitere Möglichkeiten einer zumindest zeitweisen Arbeitsplatzverlegung geben. Insofern kann es nicht bei einer einmaligen Beschreibung der Möglichkeiten bleiben. Es bleibt gewissermaßen eine Daueraufgabe parallel zur technischen Entwicklung.

Natürlich werden auch immer wieder andere Vorteile genannt, wie zum Beispiel flexible Arbeitszeiten oder die Einsparung von Parkkosten. Aus Befragungen bei Arbeitnehmern geht immer wieder hervor, dass Tele- und Heimarbeit für einen bestimmten Lebensabschnitt, insbesondere bei der umfassenden Betreuung von Kleinkindern, eine Alternative sein kann, um vorübergehend keine Fremdbetreuung der Kinder in Anspruch nehmen zu müssen und dennoch den Kontakt zum Beruf zu halten.

Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof hatte vorgeschlagen, einheitliche Leitlinien für die Zulassung von Tele- und Heimarbeit in der Landesverwaltung zu entwickeln. Dies unterstützen wir nachdrücklich allein schon deshalb, weil die Landesverwaltung möglichst einheitliche Kriterien für diesen Bereich haben sollte und weil Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden.

Die von uns mit unserem Antrag gewünschte Berichterstattung steht dem nicht entgegen, im Gegenteil. Derartige Leitlinien beziehungsweise Richtlinien können und

sollen eine vernünftige Grundlage für die Auswahl und künftige Gestaltung von Tele- und Heimarbeit in der Landesverwaltung sein. Es steht dem Land und seinen Beschäftigten sicher gut zu Gesicht, wenn die Gestaltung der Tele- und Heimarbeit aufgrund einheitlicher und für alle Beteiligten und die Öffentlichkeit transparenter Leitlinien organisiert wird. Damit könnte vermutlich auch dem Landeshaushalt ein Dienst erwiesen werden.

Meine Damen und Herren, das Rad muss nicht neu erfunden werden. Ein Blick über die Landesgrenze kann hier erhellend sein. Wir fordern Sie auf, bei Ihren Überlegungen zum Einsatz der Tele- und Heimarbeit in unserer Landesverwaltung auch die Lösungen und Erfahrungen der anderen Länder und die des Bundes zu berücksichtigen. Die technische Entwicklung macht an der Landesgrenze nicht halt und wir können sicher auch von den Erfahrungen der anderen lernen. Auch die geforderten Leitlinien können davon profitieren. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Frau Abgeordnete Reese.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Innenminister des Landes Herr Caffier. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem uns vorliegenden Antrag der Fraktion der FDP soll die Landesregierung aufgefordert werden, im ersten Quartal 2009 über den derzeitigen Sachstand und die weiteren Möglichkeiten von Tele- und Heimarbeit in der Landesverwaltung zu berichten. Der Bericht soll informieren über Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, über finanzielle Einsparpotenziale und über Chancen und Probleme für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung. Der Entschließungsantrag der FDP mag die besondere Bedeutung der Telearbeit, die auch und gerade die Landesregierung ihr für die Gestaltung und Erforschung neuer Arbeitsformen beimisst, verdeutlichen. Aber wirklich zielführend ist der Antrag nicht.

Telearbeit ist für die Landesregierung insbesondere ein Mittel, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch besser miteinander in Einklang bringen zu können. Deshalb wird Telearbeit in der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern schon seit einigen Jahren in unterschiedlicher Art praktiziert.

Der Grundstein dafür, dass wir unseren Beschäftigten diese Flexibilität überhaupt anbieten können, ist bereits vor mehreren Jahren gelegt worden. Damals wurde in die Neufassung der Arbeitszeitverordnung eine Experimentierklausel aufgenommen, nach der den obersten Dienstbehörden die zeitlich begrenzte Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle – insbesondere Telearbeit – eröffnet wird.

Für den Geschäftsbereich meines Hauses hat mein Amtsvorgänger bereits kurze Zeit später – nämlich im Februar 2001 – eine Dienstvereinbarung zur Durchführung der Telearbeit mit dem Hauptpersonalrat des Innenministeriums abgeschlossen, die nach wie vor gültig

ist und in unterschiedlicher individueller Ausgestaltung von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt wird. Ich weiß, dass auch in anderen Ressorts derartige Dienstvereinbarungen zwischenzeitlich abgeschlossen worden sind.

Die nunmehr von der FDP-Fraktion aufgeworfene Frage, wie es sich im Einzelnen mit der Umsetzung von Tele- und Heimarbeit verhält, ist schon Gegenstand einer ressortübergreifenden Prüfung des Landesrechnungshofes im vergangenen Jahr gewesen. Im Ergebnis wurde den obersten Dienstbehörden empfohlen, Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Arbeitszeitmodelle nachzuholen und konkrete Vereinbarungen über messbare sowie kontrollierbare Arbeitsergebnisse zu treffen. Weiterhin empfahl der Landesrechnungshof, das Instrument der Telearbeit nicht ausschließlich aufgrund sozialer Erwägungen einzusetzen, sondern daneben verstärkt auf einen wirtschaftlichen Nutzen für das Land zu achten. Um sicherzustellen, dass die Arbeitsleistung im häuslichen Umfeld nicht nachlässt, mithin die Telearbeit nicht missbraucht wird, empfiehlt der Landesrechnungshof den Ressorts, das Angebot von Telearbeitsplätzen hauptsächlich auf die Leistungsträger unter den Beschäftigten zu beschränken.

Meine Damen und Herren Abgeordnete von der Fraktion der FDP, Sie mögen hieran erkennen, dass wir uns innerhalb der Landesverwaltung auf verschiedenen Ebenen mit den Möglichkeiten der Tele- und Heimarbeit schon seit Längerem intensiv befassen und dabei selbstverständlich auch deren Auswirkungen auf den Dienst und seine zu wahrende Effizienz kritisch beleuchten.

Ich möchte Ihnen aber nicht vorenthalten, welche Position die Landesregierung gegenüber den genannten Empfehlungen des Landesrechnungshofes vertreten hat. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass eine rein wirtschaftliche Betrachtung von Tele- und Heimarbeit sich auf unsere aktuellen Bemühungen um eine größere Familienfreundlichkeit in unserem Land negativ auswirken würden. Der öffentlichen Verwaltung muss auch in diesem Feld vielmehr eine Vorreiterrolle zukommen, zumal soziale Erwägungen und wirtschaftlicher Nutzen keinesfalls einen Gegensatz bedeuten.

Innerhalb der Landesregierung sind wir der festen Überzeugung, dass moderne IuK-Technologien dem Arbeitgeber Kosten- und Zeiteinsparungen ermöglichen, einhergehend mit flexibleren Arbeitsformen sowie einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Familienbewusste Personalpolitik rückt immer weiter in den Vordergrund. Seitens der obersten Landesbehörden wird daher auch Telearbeit als eine geeignete Arbeitszeitform gesehen, um die Forderungen des Gleichstellungsgesetzes und der Schwerbehindertenrichtlinie mit Nachdruck umsetzen zu können.

Ich greife jene gegenüber dem Landesrechnungshof abgegebene Stellungnahme heute gern wieder auf und sehe vor diesem Hintergrund keine Notwendigkeit, in eine zeitaufwendige und zugleich arbeits- und kostenintensive Untersuchung einzutreten, wozu der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP letztendlich führen würde, ohne dass damit tatsächlich ein erkennbarer Mehrwert verbunden wäre.

Und, sehr geehrte Abgeordnete der FDP-Fraktion, es ist doch auch gerade Ihr zentrales Anliegen, Bürokratie zu vermeiden und stattdessen die wirklichen Probleme tatkräftig anzugehen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Dr. Timm. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Löblich an diesem Antrag ist es, Frau Kollegin Reese, dass Sie ihn gestellt haben

(Gino Leonhard, FDP: Oh!)