Protokoll der Sitzung vom 28.01.2009

Die ein paar Tausend Gerichtskosten kriegen wir auch noch zusammen und wir haben jede Menge kostenlose Propaganda.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Selten war das Interesse, nicht nur der Medien, sondern auch der Bürger, so groß an uns wie angesichts des Streites um die Landratskandidatur.

(Gino Leonhard, FDP, und Michael Roolf, FDP: Oh Gott!)

Die meisten Leute sagten, das ist doch eine zugelassene Partei.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Deshalb müssen die ja auch verboten werden.)

Warum dürfen die denn nicht kandidieren wie alle anderen? Aber die Landesregierung ging ein erhebliches Risiko ein,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Deshalb wollen wir klare Verhältnisse.)

eine Niederlage in Karlsruhe wäre der absolute SuperGAU. Und wofür das alles? Nur damit ein erfolgloser Innenminister sich profilieren kann. Die Gefahr, dass die NPD eine Landratswahl hätte gewinnen können,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die besteht nicht.)

die bestand doch gar nicht wirklich. Das ist doch klar. In unseren besten Landkreisen Uecker-Randow und Ostvorpommern lagen wir in der Landtagswahl bei 14 beziehungsweise 12 Prozent. Die hätten wir wohl wieder erzielt, vielleicht etwas mehr.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Träumt mal weiter!)

Aber der Alarmruf des Innenministers: „Machtergreifung steht bevor, es muss dringend gehandelt werden!“, das ist wirklich reine Hysterie. Er verbreitet Panikstimmung, um sich dann als Retter aufzuspielen.

Dieses Hochjubeln macht uns tatsächlich stärker, dafür danke, es macht uns auch interessanter. Aber eine Landratswahl zu gewinnen, so weit sind wir noch nicht. Das Gesetz selbst ist nicht nur unserer Auffassung nach verfassungswidrig, wir lehnen es ab und greifen es mit der Verfassungsbeschwerde an. Wir sind auch die Einzigen, die das können, weil wir als Einzige betroffen sind.

Und falls der Innenminister darauf gehofft haben sollte, dass der Fall Mannichl eine antinationale Welle auslö

sen würde, die die Durchsetzung jedes Blödsinns gegen Rechts ermöglichen würde, so wird er jetzt enttäuscht sein. Es war eben nicht sehr schlau, sofort von rechter Gewalt zu sprechen und daraus ein NPD-Verbot ableiten zu wollen, ohne die Ermittlungen abzuwarten. Viele stehen jetzt blamiert da. Das kann auch dem Herrn Innenminister passieren, wenn dieses Gesetz von Karlsruhe kassiert werden sollte. Es handelt sich um ein Exotenprojekt.

In 15 Bundesländern können NPD-Kandidaten problemlos als Bürgermeister und Landräte antreten, nur in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Niemand schließt sich dieser Praxis an, Sie stehen da alleine, vielleicht ja auch nicht das Bundesverfassungsgericht.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Noch.)

Zum Schluss will ich noch einen Gedanken der FDP aufgreifen. Es ist in der Tat sehr zweifelhaft, ob das Bundesverfassungsgericht sein Monopol, Bürgern das Wahlrecht zu entziehen, mit Wahlausschüssen oder sogar Kreiswahlausschüssen teilen wird. Es leidet sowieso schon an Bedeutungsverlust gegenüber dem EuGH. Dass es darin einwilligen wird und sich selber dadurch schmälern wird in seiner Bedeutung, ist sehr unwahrscheinlich. Sie gehen da ein hohes Risiko ein, meine Damen und Herren von der Großen Koalition.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Gino Leonhard, FDP: Wir können alleine reden.)

Danke schön, Herr Andrejewski.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ringguth von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man als Letzter spricht und nach der NPD,

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Es kommt noch einer. – Stefan Köster, NPD: Dann ist man immer betroffen, ne?!)

dann wird für mich noch einmal richtig klar, meine Damen und Herren, es gibt Zeiten, da gibt es klare Kante.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Es gibt Zeiten, wo es um verbale Auseinandersetzungen geht – Herr Roolf, so wichtig diese auch sind –, wo es allein mit politischem Extremismus nicht mehr gehen kann,

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

sondern wo es um Signale geht, und zwar um ein Signal in die Gesellschaft hinein, ein Signal, dass unsere Demokratie wehrhaft ist.

(Michael Roolf, FDP: Rechtsstaatlich.)

Meine Damen und Herren, eine wehrhafte Demokratie, und zwar in den Gemeinden und Kreisen in unserem Land, ist für mich das zentrale Ziel dieses Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung von Vorschriften den Verfassungsschutz betreffend. Gerade dort in den Kommunen, wo die Menschen ihren Lebensmittelpunkt haben, da muss sich wehrhafte Demokratie auch bewähren. Ich will weder über die Befugniserweiterung der Landesbehörde für Verfassungsschutz bei der Anpassung an das Terrorismusbekämpfungser

gänzungsgesetz sprechen – Sie ahnen, Herr Ritter, dass meine Fraktion sie ohne für alternativlos hält –, ich will Ihnen auch nicht irgendetwas über elektronische Akteneinführung beim Verfassungsschutz erzählen, sondern ich habe mich schon in der Ersten Lesung im November vor allem auf die Änderungen im Kommunalwahlgesetz, auf Artikel 3 des Gesetzes konzentriert. Das war der Schwerpunkt in den Ausschussberatungen und das soll auch mein Schwerpunkt heute sein.

In den Beratungen im Innenausschuss sind für mich zwei Dinge klar geworden:

Erstens. Die kommunale Selbstverwaltung wird durch die Änderung in diesem Kommunalwahlgesetz gestärkt.

Zweitens. Das sage ich ganz klar, niemand wird wegen seiner politischen Ansichten vom Amt des Bürgermeisters oder des Landrates ausgeschlossen.

Aber zunächst einmal zur kommunalen Selbstverwaltung: Eng gesehen wird in Paragraf 61 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz doch lediglich eine neue Formalie eingeführt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist es.)

Das muss man einmal ganz nüchtern formaljuristisch sehen.

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Es geht um eine neue Formalie. Es ist eben nichts Neues, wenn die Wahlausschüsse die Verfassungstreue der Wahlbewerber prüfen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist das. – Zuruf von Gino Leonhard, FDP)

Das taten sie ohnehin. Neu ist lediglich, dass jetzt der Verfassungsschutz nach seinen Erkenntnissen befragt werden darf. Dieses ist in der Tat neu und von uns so gewollt,

(Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

genau dadurch, Herr Ritter, dass wir die Wahlausschüsse künftig überhaupt in die Lage versetzen, bei Zweifeln an der Verfassungstreue eines Bewerbers die Verfassungsschutzbehörde einzubeziehen, und zwar in die einzelfallbezogene Prüfung.

(allgemeine Unruhe)

Also von Chaos kann nicht die Rede sein, es wird sich um wenige Einzelfälle im Land handeln.

(Michael Roolf, FDP: Vorverurteilung, das ist eine Vorverurteilung.)

Es geht um eine einzelfallbezogene Prüfung durch die Verfassungsschutzbehörde, dass die dann einbezogen werden kann. Ich sage Ihnen, da helfen wir den Männern und Frauen, die in den Wahlausschüssen sitzen. Diese Änderung wird zu einer erheblichen Erleichterung des Verfahrens und vor allem zur Erhöhung der Rechtssicherheit der zu treffenden Entscheidungen in den Wahlausschüssen führen. Die Entscheidungsgrundlage unserer Ehrenamtler, und das steht für mich fest, wird dadurch eindeutig verbessert.

Meine Damen und Herren, in der Anhörung hat sich gezeigt, dass viele meiner Kolleginnen und Kollegen davon ausgehen, dass die Verfassungsschutzbe

hörde der Rechtsaufsichtsbehörde lediglich mitteilt, ob Erkenntnisse vorliegen oder nicht.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)