gegebenenfalls also im Rahmen des SGB XII an Weiterführung des Haushaltes und so weiter und so fort. Also Sie sehen, die ganze Rede zielt darauf ab, einen renommierten Verein zu diskreditieren,
Und der Antrag ist auch systematisch und fachlich völlig fehlerhaft. Sowohl das SGB II als auch das SGB XII kennen unterschiedliche Mehrbedarfszuschläge, die man konkret benennen kann, beispielsweise Mehrbedarfe für Alleinerziehende. Das kann man klar sagen, wer alleinerziehend ist …
Da können Sie sich dann in den Garten stellen, lachen oder auf den Balkon treten und ein bisschen winken.
Wissen Sie, jetzt siezen Sie mich ja. Hier heute über die Tische haben Sie mich ja noch geduzt. Ich sage mal, ich weiß nicht, auf welcher Sau Sie durch Ihre Kinderstube gekommen sind, aber mit Ihnen duze ich mich nicht. Sie sind für mich Abschaum.
(Udo Pastörs, NPD: Oh, oh! – Michael Andrejewski, NPD: Das muss auch nicht gerügt werden, kein Problem. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Also es gibt Mehrbedarfe, die man präzise beschreiben kann, und es gibt Mehrbedarfe, die man nicht präzise beschreiben kann, wie das Thema Krankenkost, denn Krankenkostzulagen sind abhängig von der Art der Erkrankung und von deren individuellen Folgen, individuellen Verträglichkeiten und so weiter und so fort. Deswegen gibt es im Sozialhilferecht zwei tragende Grundsätze. Das eine ist der Individualisierungsgrundsatz, das heißt, Hilfe unter Berücksichtigung der Besonderheit des Einzelfalles. Im Falle eines Falles ist jeder Einzelfall gesondert zu betrachten. Das ist der erste Punkt. Und der zweite Punkt ist der sogenannte Bedarfsdeckungsgrundsatz. Das heißt, wo Bedarfe da sind, die mit dem, was in der Regel zur Verfügung gestellt werden kann, nicht zu decken sind, gibt es auch die Möglichkeit, Zusatzleistungen zu gewähren.
Drei Sätze zum Deutschen Verein. Der Deutsche Verein ist in der Bundesrepublik Deutschland eine der führenden Institutionen im Bereich des Sozialhilfe- und Jugendhilferechts. Der besteht seit vielen Jahrzehnten und vereint alle gesellschaftlichen Kräfte unter seinem Dach. Das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Stadt Schwerin und alle Formen der Wohlfahrtsverbände sind Mitglied im Deutschen Verein. Dieser Deutsche Verein positioniert sich zu den unterschiedlichsten sozial- und jugendpolitischen Themen, er erstellt Gutachten, er gibt Kommentare heraus und so weiter und so fort. Und auch die NPD-Fraktion bedient sich des Deutschen Vereins, wenn er Ihnen in den Kram passt.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat 1974 zum ersten Mal Empfehlungen zum Thema „Gewährung von Krankenkostzulagen“ erarbeitet. Die sind im weitesten Umfang auch zur Anwendung gekommen und wurden 1998 überarbeitet. Im Jahr 2008 kam es dann zu diesen beschriebenen Anpassungen auf Initiative der Ernährungswissenschaften, denn es ist in der Tat so, auch bei Aldi oder Lidl gibt es heute Produkte zu kaufen, die ernährungswissenschaftlich anders zu beurteilen sind, als das beispielsweise vor 20 oder 30 Jahren noch der Fall war.
Wenn man jetzt auf Diabetes beispielsweise zurückkommt, so sind die Insuline, die heute zur Anwendung kommen, mit denen, die man vor 30 Jahren gehabt hat, überhaupt nicht mehr zu vergleichen.
So kommt der Deutsche Verein im Rahmen seines Gutachtens – an dem Mediziner, Ernährungswissenschaftler, Diabetologen und andere Fachleute beteiligt gewesen sind – zu dem Ergebnis, dass eine Reihe von Erkrankungen, die in der Vergangenheit noch die Gewährung von Krankenkostzulagen nach sich gezogen haben, dieser nicht mehr bedürfen, sondern dass hier die Ernährung im Rahmen von Vollkost ausreicht, um damit klarkommen zu können.
Das ist dann auch durch den Deutschen Verein im Rahmen seiner entsprechenden Institutionen so beschlossen worden. Das heißt also, der Fachausschuss „Sozialpolitik, soziale Sicherung“ hat sich damit beschäftigt, die Arbeitsgruppe Krankenkostzulage hat entsprechende Vorschläge erarbeitet und das Präsidium hat am 01.10.2008 diesen Beschluss gefasst, dass mit den Krankenkostzulagen anders umzugehen ist.
Es ist in der Tat so, dass der Deutsche Verein die Auffassung vertritt, dass es die Regelleistungen ermöglichen, auch damit Vollkost kaufen zu können.
Wenn man der Meinung ist, dass das nicht der Fall ist, dann muss man sich konsequenterweise bei den Regelleistungen ansehen, ob der Kauf von Vollkost damit möglich ist und nicht an Krankenkostzulagen festhalten, die aus wissenschaftlicher Sicht nicht mehr notwendig sind. Deswegen sage ich noch mal, der Antrag ist populistisch. Er ist unvollständig, er ist fehlerhaft und er wird von den demokratischen Fraktionen abgelehnt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Herr Abgeordneter Heydorn, ich erteile Ihnen aufgrund Ihrer Äußerung „Für mich sind Sie Abschaum“ in Bezug auf einen NPD-Abgeordneten einen Ordnungsruf.
Gleichzeitig erteile ich dem Abgeordneten Herrn Pastörs einen Ordnungsruf für seine Äußerung „zynischer Dummkopf“. Das ist der zweite Ordnungsruf, Herr Pastörs. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass der dritte Ordnungsruf zur Folge hat, dass wir Ihnen für die heutige Sitzung das Wort entziehen müssen.
Ich versichere Ihnen, Herr Heydorn, wenn Sie tatsächlich überraschenderweise diesem Antrag zugestimmt hätten, dann wäre der Antrag zur Änderung des SGB XII sofort gefolgt. Der Antrag ist nicht unvollständig. Es wären zwei Anträge nötig gewesen, weil es zwei Gesetze sind. Aber da Sie Ihrer traditionellen, unsozialen Hartz-IV-SPDGesinnung treu geblieben sind und diesen Antrag, wie vorauszusehen war, abgelehnt haben, reicht ein Antrag völlig, um dieses Problem mal hier in diesem Hohen Haus zur Sprache zu bringen.
Was die Falschheit des Antrages angeht: Ich sehe überhaupt nicht ein, warum ein Regelbedarf für Mehraufwand und spezielle Ernährung nicht vom Betrag her in das Gesetz hineingeschrieben werden kann. Es gibt eine Vorschrift im SGB II, da wird der Regelsatz von augenblicklich 351 Euro, der Eckregelsatz, vom Betrag her hineingeschrieben. Das ginge auch. Das bisschen Mühe könnte man sich für Schwerkranke noch machen, aber das wollen Sie ja auch nicht, genauso, wie Sie ja auch das Blindengeld gekürzt haben, immer noch, auch wenn Sie die etwas zurückgenommene Kürzung jetzt als großen Erfolg bejubeln.
Bei Ihnen kann ich es allerdings verstehen. Bei Ihnen gibt es eine gewisse Logik. Wenn Ihre Allgemeinbildung so weit reichen würde, dann wüssten Sie, dass Zuckerkrankheit in schweren Fällen auch zur Blindheit führen kann, und das ist dann Ihr sozialdemokratisches Gesamtkunstwerk.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Angelika Peters, SPD: Herr Doktor Andrejewski, das wissen wir.)