Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2323 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der FDP und Ablehnung durch die anderen Fraktionen abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2323. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2323 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU sowie Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, FDP und NPD angenommen.
Bevor wir jetzt in den Tagesordnungspunkt 14 eintreten, muss ich der guten Ordnung halber noch einmal zurückkommen auf den Tagesordnungspunkt 1 unserer heutigen Sitzung „Aktuelle Stunde“ und einige Anmerkungen in Bezug auf Paragraf 97 unserer Geschäftsordnung machen. Es geht um unparlamentarische Ausdrücke beziehungsweise Aussagen, die die Würde unseres Hohen Hauses verletzt haben.
Ich beginne mit einem Zwischenruf des Fraktionsvorsitzenden der Fraktion DIE LINKE während des Redebeitrages von Herrn Müller, Fraktion der NPD. Diesen Zwischenruf weise ich als unparlamentarisch zurück.
Einen Ordnungsruf spreche ich dem Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion aus für eine Äußerung während der Rede von Herrn Müller.
Ich erteile in Bezug auf den Tagesordnungspunkt 3 dem Abgeordneten Herrn Andrejewski für seine letzten Äußerungen während seiner Rede einen Ordnungsruf.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Unverzüglich Konsequenzen aus der Image-Umfrage der Landesregierung für zukünftige Vergaben von Umfragen ziehen, auf Drucksache 5/2182.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Unverzüglich Konsequenzen aus der Image-Umfrage der Landesregierung für zukünftige Vergaben von Umfragen ziehen – Drucksache 5/2182 –
Bevor wir das tun, Entschuldigung, Herr Roolf, Sie haben während Ihres Redebeitrages erklärt, dass Sie sich an der Abstimmung nicht beteiligen werden. Sie haben die Möglichkeit, gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung eine Erklärung dazu abzugeben, warum Sie an der Abstimmung nicht teilgenommen haben. Sie können das jetzt tun.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte es vorhin angekündigt, dass ich an der Abstimmung nicht teilnehmen werde. Ich möchte der Ordnung halber sagen, dass die FDP-Fraktion den Antrag nicht in der Gesamtheit abgestimmt hat. Der Abgeordnete Schnur hat auch nicht an der Abstimmung teilgenommen. Ich möchte, dass Sie bitte noch einmal genau für das Protokoll sagen, welche Abgeordneten zugestimmt haben oder nicht.
Ich möchte an dieser Stelle wirklich dieses Thema noch einmal aufmachen. Herr Borchert, das Bild, was Sie hier gezeigt haben,
Sie haben hier ein Bild gezeichnet, dass wir im Bundestag für eine solche Entscheidung eine Mehrheit brauchen.
Wir brauchen im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit. Sie unterstellen allen Ernstes mit Ihrem Handeln, dass zwei Drittel der Bundesländer nicht verantwortungsvoll ihre Budgethoheit handeln und nur das gallische Dorf Mecklenburg-Vorpommern die richtige Entscheidung trifft. Die Art und Weise, wie Sie hier Konsolidierungshilfen, Verschuldungsverbot und das, was an gemeinschaftlicher Leistung für die Stabilisierung des Wirtschaftssystems
in der Bundesrepublik Deutschland notwendig ist, ist etwas, was ich hier als Person nicht mittrage. Und genau an dieser Stelle sage ich – weil ich gesehen habe, in welcher Art und Weise Sie vorher eine Presseerklärung herausgegeben haben, Ihren Koalitionspartner düpieren und Dinge widersprüchlich darstellen –,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss an dieser Stelle noch einmal auf den Paragrafen 96 unserer Geschäftsordnung hinweisen. Es wird bei der Auszählung der Stimmen nicht erfasst, wer von den Abgeordneten sich nicht an der Abstimmung beteiligt hat, es sei denn, der Abgeordnete erklärt unmittelbar vor oder unmittelbar nach der Abstimmung, dass er das nicht getan hat und von seinem Recht nach Paragraf 96 Absatz 1 Gebrauch machen möchte. Insofern, Herr Roolf, kann ich Ihrem Anliegen nicht entsprechen.
Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE Herr Professor Dr. Methling.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Warum macht man Umfragen? Was sollen sie bewirken? Was hat die Staatskanzlei bewogen, diese Umfrage in Auftrag zu geben? Warum ist sie in der Weise vorgegangen, wie wir es inzwischen alle wissen? Was aber noch viel wichtiger ist: Welche Schlussfolgerungen zieht die Staatskanzlei aus den Ergebnissen? Fragen über Fragen, könnte man meinen. Aber viele sind schon beantwortet und rauf und runter durch die Medien gegangen. Wohlgemerkt nicht alle, vor allem nicht die nach den Schlussfolgerungen für die Politik des Ministerpräsidenten.
Im Januar, als wir unseren Dringlichkeitsantrag gestellt haben, hätten Sie, sehr geehrter Herr Kollege Roolf, selbstverständlich als eine Konsequenz die Prüfung der Vergabepraxis durch den Landesrechnungshof verlangen können. Aber Sie haben die Behandlung des Antrages abgelehnt. Dass SPD und CDU das getan haben, das kann ich ja nachvollziehen. Sie wollten die Peinlichkeiten in der Öffentlichkeit nicht weiter breittreten. Warum Sie, Herr Roolf, es abgelehnt haben, ist mir ziemlich unklar.
Sie hätten diese Gelegenheit nutzen können, um das, was Sie fordern, hier in den Landtag einzubringen.
Insofern wäre es zweckmäßig gewesen, denn die Dringlichkeit und auch die Notwendigkeit für diesen Antrag bestanden im Januar. Zu dem Zeitpunkt gab es eine öffentliche Diskussion.
Am 22. Januar, zehn Tage nach der Veröffentlichung der Umfrage und aufgrund des erheblichen Drucks vonseiten der Opposition, aber auch des Koalitionspartners,
hat die Staatskanzlei den Finanzausschuss über den Umfang, die Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten sowie über die entstanden Kosten der Umfrage informiert. Ein ordentlicher Antrag war deshalb nicht möglich. Wir haben auch gesagt, dass eine Debatte im März auf der Landtagssitzung wenig zielführend sei. Diese Einschätzung hat sich bestätigt. Das Thema ist sozusagen durch, um im Jargon zu sprechen. Der Landesrechnungshof hat inzwischen Stellung bezogen und dadurch ist nun auch der Antrag der FDP überflüssig. Das ist zumindest unser Eindruck.
Erstens. Umfragen sind Indikatoren, Momentaufnahmen, mit denen man einen Anhaltspunkt dafür erhalten kann, wie Politik beziehungsweise bestimmte Maßnahmen, die beschlossen worden sind, von der Bevölkerung beziehungsweise von Teilen der Bevölkerung aufgenommen werden. Insofern sind sie ein legitimes Mittel, um Tendenzen zu erkennen. Deshalb stellen wir auch nicht das Recht der Staatskanzlei infrage, solche Umfragen in Auftrag zu geben. Was wir allerdings fragen, ist: War es eine Umfrage der Landesregierung? Die Frage stelle ich nicht aus fiskalischer, sondern aus politischer Sicht. Der Koalitionspartner hat offensichtlich davon nichts gewusst, einen Moment lang sogar überlegt, ob es nötig sei, dass die CDU die ganzen Ergebnisse erfahren dürfe. Die Öffentlichkeit sollte es mit Sicherheit nicht. Nun mache ich mir nicht die Sorgen der CDU, aber es wirft doch irgendwie ein Licht auf die Koalition,