Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Antrag lehnt sich an den FDP-Antrag an.
Und wenn dieses Hohe Haus nicht bereit ist, über die Konjunktur zu sprechen, und der Ministerpräsident ja auch ganz klar signalisiert hat, dass er das auch nicht will, dann ist es doch vielleicht möglich, dass man unserem Antrag, der etwas spezieller formuliert ist, zustimmen kann.
Die rapide Verschlechterung der Situation an den Werften in unserem Land gebietet es, dass wir uns heute hier dringend über die Situation einer Schlüsselindustrie in Mecklenburg und Vorpommern unterrichten lassen von der Regierung, ganz besonders auch unter dem Aspekt,
dass der Haupteigner die FLC, also die Finanz Leasing Corporation, wohl aufgrund der Nachrichten, die uns vorliegen, als relativ wackeliger Investor erscheint. Wir halten es daher für dringend geboten, dass der Wirtschaftsminister uns hier berichtet, welche neuen Erkenntnisse der Regierung vorliegen in Bezug auf Zuverlässigkeit und Zukunftsperspektiven unter der Führung dieser Hauptanteilseigner an den Wadan-Werften. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht erst mit der Begründung zu diesem Dringlichkeitsantrag ist die Intention dieses Antrages, wie so häufig bei der NPD, sehr leicht zu erkennen.
In der Sache ist Folgendes zu sagen: Ihnen, meine Damen und Herren, ist bekannt, dass die Regierung hier sehr, sehr dicht am Thema ist und der Wirtschaftsminister in Verhandlungsrunden, in denen auch ausdrücklich Vertraulichkeit eine Absprache ist, ständig am Thema ist.
Es geht der NPD-Fraktion ausschließlich darum, hier in einem Kernbereich der Wirtschaft unseres Landes Schaden zu erreichen.
Eine Dringlichkeit ist in keiner Weise zu erkennen. Wir werden den Antrag der NPD-Fraktion auf Dringlichkeit ablehnen.
Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese entsprechende Drucksache 5/2326 zuzustimmen wünscht, den bitte jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP nicht zugestimmt.
Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr auf Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen, Drucksache 5/1769, sowie die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Hände weg vom Landesblindengeld, Drucksache 5/1779, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 5/2290 in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Höhe des Landesblindengeldes
am tatsächlichen Bedarf orientieren, statt Kürzung auf rein fiskalischer Grundlage, Drucksache 5/2214.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/1769 –
Antrag der Fraktion der FDP: Höhe des Landesblindengeldes am tatsächlichen Bedarf orientieren, statt Kürzung auf rein fiskalischer Grundlage – Drucksache 5/2214 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Sozialausschusses Herr Grabow. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Der Landtag hatte den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1769 in seiner 48. Sitzung am 24. September 2008 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Des Weiteren hatte der Landtag den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1779 in seiner 50. Sitzung am 26. September 2008 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen.
Zu dem Gesetzentwurf hat der Sozialausschuss am 14. Januar 2009 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Hinsichtlich der Anhörungsergebnisse verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht.
Der Sozialausschuss hat in seiner 44. und abschließend in seiner 45. Sitzung am 21. Januar und am 4. Februar 2009 die Ergebnisse der Anhörung und den Gesetzentwurf der Landesregierung beraten. Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen unter anderem vor, dass die Absenkung des monatlichen Leistungsbetrages für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur auf 430 Euro, für blinde Menschen vor Vollendung des 18. Lebensjahres auf 273,05 Euro, für hochgradig sehbehinderte Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf 107,50 Euro und für hochgradig sehbehinderte Menschen vor Vollendung des 18. Lebensjahres auf 68,26 Euro erfolgt. Daher ist nach Auffassung der Mehrheit im Sozialausschuss der Härtefonds nicht erforderlich. Der Sozialausschuss empfiehlt daher, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1769 mit den von ihm als notwendig angesehenen Änderungen anzunehmen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Sozialausschuss ferner, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1779, der keine Kürzungen des Landesblindengeldes fordert, abzulehnen. Der Sozialausschuss empfiehlt ferner die Annahme einer Entschließung.
Ich bitte Sie daher, gemäß Punkt I der Beschlussempfehlung dem Gesetzesentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/1769 in der aus der Zusammenstellung ersichtlichen Fassung zuzustimmen und gemäß Punkt II der Beschlussempfehlung den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1779 abzulehnen sowie der Entschließung gemäß Punkt III der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Der Sozialausschuss hat dem Gesetzesentwurf mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, FDP und NPD vorbehaltlich der Zustimmung durch den mitberatenden Finanzausschuss zugestimmt. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der SPD Herr Dr. Nieszery. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung, bevor ich zum eigentlichen Thema komme. Eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung und insbesondere auch der SPD-Landtagsfraktion ist es, die Zukunft unseres Landes aus eigener Kraft zu gestalten. MecklenburgVorpommern soll auch 2020 finanziell auf eigenen Füßen stehen. Wir müssen auch künftig in der Lage sein, selber zu gestalten. Deshalb müssen wir uns Handlungsspielräume schaffen und diese auch erhalten. Das sind wir besonders den nachfolgenden Generationen schuldig. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, die Finanzen fest im Griff zu behalten. Dafür ist es unumgänglich, das strukturelle Defizit in unserem Haushalt abzubauen. Aus diesem Grunde haben wir uns im Zuge der Koalitionsvereinbarung neben vielen anderen Maßnahmen darauf geeinigt, alle bestehenden Leistungsgesetze und Landesprogramme auf den Prüfstand zu stellen.
Dieser Daueraufgabe müssen wir uns stellen, und zwar unabhängig davon, wie viele Milliarden in nächster Zeit zur Stützung der Konjunktur von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt werden.
(Irene Müller, DIE LINKE: Prüfen bedeutet prüfen und nicht kürzen. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)