In diesem Zusammenhang möchte ich mehrere Anmerkungen machen. Zunächst einmal muss man, wenn man die betriebliche oder private Eigenversorgung aktivieren will, den Menschen die ungeschminkte Wahrheit sagen. Die FDP fordert seit Langem, dass die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung für ihre Prognosen inflationsbereinigte Werte ausweist, um den Versicherten einen realistischen Wert ihrer künftigen Rentenansprüche zu vermitteln. Bisher wird in den Informationsbriefen nur darauf hingewiesen, dass dieser Wert noch inflationsbereinigt werden muss. Es ist aus meiner Sicht zumindest zweifelhaft, ob alle Versicherten den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf in seiner ganzen Brisanz erkennen. Sodann ist die Politik aufgefordert, denen, die eine Notwendigkeit für eine ergänzende Vorsorge für sich erkannt haben, die notwendige Förderung zukommen zu lassen.
Ferner ist beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand mehr Flexibilität erforderlich. Altersarmut kann auch dadurch vermieden werden, dass ältere Arbeitsnehmer nicht mehr wie bisher regelrecht aus dem Arbeitsleben verdrängt werden und bei Hartz IV landen. Ihnen sollte auf der Basis einer freien Entscheidung eine lange Teilhabe am Erwerbsleben ermöglicht werden.
Die FDP hat auf ihrem Bundesparteitag in Stutt gart, wen es interessiert, hierzu Ideen beschlossen und fordert daher, dass Versicherte ab dem 60. Lebensjahr durch den Bezug einer Voll- oder Teilrente auf erworbene Rentenanwartschaften auch zur Vermeidung von Altersarmut zurückgreifen können. Gleichzeitig müssen die bisherigen bestehenden Zuverdienstgrenzen wegfallen. Das wäre aus unserer Sicht ein entscheidender Schritt nach vorne, mit dem die individuelle Entscheidung eines jeden Einzelnen in den Vordergrund gestellt wird. Das ist besser als ein starres gesetzliches Rentenalter, beispielsweise 67 Jahre, das unter den heutigen Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt viele nicht erreichen werden.
Schließlich sollte nicht vergessen werden, dass wir zur Vermeidung von Altersarmut eine bedarfsgerechte Grundsicherung im Alter haben. So wünschen wir, dass nur wenige Menschen unseres Landes auf eine Grundsicherung zurückgreifen müssen.
Wir sollten gemeinsam die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass möglichst viele durch eigene Erwerbstätigkeit in die Situation versetzt werden, am Ende ihres Erwerbslebens in der Summe aus gesetzlicher, privater, betrieblicher Vorsorge auf einen guten Betrag zurückgreifen zu können, der ihn nicht nur die Existenz, sondern auch ihren Lebensstandard sichert. Dem vorliegenden Antrag werden wir nicht zustimmen, weil er nur das versucht, was SPD und CDU seit Jahren machen, an einem völlig überholten Rentensystem herumzudoktern, anstatt über einen grundsätzlichen Systemwechsel nachzudenken. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie der grundsätzliche Systemwechsel beim Thema Rente nach Auffassung der FDP aussieht, ist bekannt.
Das ist letztendlich inzwischen bekannt und durchgerechnet. Die Einführung der Riesterrente führt zu Profiten bei den verschiedensten Anbietern. Ob das zum Nutzen der Einzahler in diese Rentensysteme ist, das kann man inzwischen, glaube ich, trefflich infrage stellen.
Als ich den Antrag der LINKEN hier allerdings gelesen habe, da ist mir Folgendes aufgefallen: Herzlichen Glückwunsch zum Realitätsverlust! Ich glaube, damit lebt man leichter.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Hans Kreher, FDP: Reden Sie weiter. – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)
Das kann ich Ihnen sagen. Ich will jetzt hier nicht das tun, was der Kollege Rühs gemacht hat, und darauf hinweisen, wie Ostrenten subventioniert werden. Das ist nicht das Thema.
(Irene Müller, DIE LINKE: Das stimmt ja auch nicht. Das stimmt ja auch nicht. Das ist ja diskriminierend.)
Meines Wissens gehen jährlich 80 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt, sprich aus Steuermitteln, in die gesetzliche Rente. Sie subventionieren die gesetzliche Rente, damit jeder Rentner zum Monatsanfang die Rente auf dem Konto hat.
Und wenn man sich jetzt mal den Antrag der LINKEN ansieht, dann wird in Punkt 1 gefordert, dass die Ankopplung an die Lohnerhöhung aufgegeben wird, wenn die Lohnerhöhungen unter einer gewissen Höhe zurückbleiben. Ja, kann man fordern. In Punkt 2 wird allerdings gefordert, ist die Lohnentwicklung höher, dann muss es noch zusätzlich was obendrauf geben.
In Punkt 3 wird gefordert, dass die Höherbewertung der Ostrenten unbedingt erhalten bleiben muss, aber gleichzeitig eine Rentenangleichung an das Niveau West bis zum Jahr 2012 abgeschlossen sein muss.
Größeren Realitätsverlust gibt es doch nicht. Von Ihnen habe ich in vielen Diskussionen erlebt, dass Ihre Vertreter vorne standen und sagten, die Ungerechtigkeiten müssen aufhören, und heute sind Sie diejenigen, die diese Ungerechtigkeiten zugunsten der Menschen in Ostdeutschland fortsetzen wollen,
indem Sie den Höherbewertungsfaktor beibehalten wollen. Und ich weiß auch, warum Sie das wollen. Weil wenn man den Höherbewertungsfaktor zugunsten einer Rentenangleichung abschaffen würde, dann würde man große Teile der arbeitenden Bevölkerung im Osten schlechterstellen, und damit möchten Sie nicht in Erscheinung treten.
(Irene Müller, DIE LINKE: Sie verkennen, dass wir ungleiche Löhne haben und auf ungleiche Löhne die Höherbewertung erzielen.)
In Punkt 4 wird gefordert, dass die Empfänger von SGBII-Leistungen unbedingt in größerem Umfang Rentenerhöhungen für sich in Anspruch nehmen können müssen.
Und jetzt setzen wir uns mal ruhig hin und fragen: Wie hoch müsste der Rentenzuwachs per annum denn sein,
um über diese Grenze von Grundsicherungshöhe hinauszukommen? Braucht man 10 Euro per annum? Das wird nicht reichen. Braucht man 20 Euro per annum? Das wird vielleicht auch nicht reichen.
(Irene Müller, DIE LINKE: Sehen Sie, wie Sie analysieren, dass das ganze System nicht stimmt! Das haben Sie wenigstens begriffen.)