Protokoll der Sitzung vom 02.04.2009

Herr Pastörs, eine Zusatzfrage? (Zustimmung)

Bitte.

Zusatzfrage: Herr Minister, was verstehen Sie unter „angemessen“? In „angemessener Weise“ sagten Sie eben. Wie definieren Sie das genau?

Herr Abgeordneter Pastörs, das ist eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung, ob in Crivitz 20 Plakate pro Partei angemessen sind oder ob die Abgeordneten zur Auffassung kommen, jede bekommt 50, sie begrenzen es gänzlich oder sie sagen, es wird an bestimmten Orten gar keine geben, das ist die Hoheit der jeweiligen kommunalen Selbstvertretung. Und das ist auch gut so, dass es dort entschieden wird. Deswegen würde ich mich mit „angemessen“ hier nicht festlegen wollen, ob das 4, 10 oder 20 sind. Das ist die Verantwortung, die in den jeweiligen Kommunen selbst getragen wird.

Herr Minister, ist es richtig, dass – die Informationen, die uns vorliegen – das Innenministerium schon bei der Kommunalwahl indirekt eingewirkt hat auf die Kommunen im Hinblick auf die Zurverfügungstellung von Werbeplakaten, besonders der NPD?

Das ist nicht richtig. Es gibt ja die Erlasslage aus dem Jahre 2004 und insbesondere, was die gesamte Frage der Plakatierung betrifft, sind hier Zuständigkeitsbereiche des Wirtschafts- beziehungsweise des Verkehrsministeriums geregelt. Sie sind schon immer gleich geblieben. Es ist alle Jahre wieder, wenn die Kommunalwahlen sind. Die Diskussion um die Plakatierungsflächen ist ja auch keine neue Diskussion. Dies wird in der Hoheit der Kommune entschieden und nicht vom Innenminister festgelegt oder angeordnet. Das ist nicht der Zuständigkeitsbereich.

Herr Borrmann, Sie können eine Zusatzfrage stellen.

Herr Minister, besteht nicht die Gefahr bei einer destruktiven Handhabung dieses Grundsatzes, dass möglicherweise dann überhaupt keine Werbung mehr stattfindet? Also wenn eine Gemeinde sagt, es finden gar keine Plakatierungen statt, dass dann auch andere Parteien nicht mehr plakatieren können, SPD oder CDU?

Herr Abgeordneter, ich habe gesagt, Chancengleichheit für alle zur Wahl zugelassenen Parteien und Bürgerbewegungen et cetera. Insofern gilt ein Beschluss für alle, egal, ob so oder so.

Ja.

Und das ist klar, dass jede Partei oder Wählerbewegung auch die Möglichkeit hat, sich das rechtlich einzuklagen. Also ein Ausschluss Antretender zur Kommunalwahl, ihnen ein Verbot auszusprechen, sie dürfen nicht plakatieren, gilt für alle oder für keinen.

Ja, eben. Das ist ja die Gefahr.

Gut, aber das ist eine Frage, die die Parteien oder auch die Bürgerbewegungen dann mit der jeweiligen Körperschaft austragen müssen, oder im Zweifelsfall stehen dafür die Gerichte zur Verfügung. Die Chancengleichheit muss gegeben sein, das ist Grundsatz.

Danke.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Pastörs, Fraktion der NPD, die Fragen 16 und 17 zu stellen.

Herr Minister!

16. Welche Personen, Verbände, Vereine, Gewerkschaften, Initiativen und politische Organisationen beteiligen sich innerhalb der Projektgruppe an der konzeptionellen Ausarbeitung einer neuen Polizeirevierstruktur?

Herr Abgeordneter Pastörs, wir haben eine neue Polizeiorganisationsstruktur in Angriff genommen und nicht eine neue Polizeirevierstruktur.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Er weiß nicht, wovon er redet.)

Und Aufgabe und Zielstellung dieser Polizeiorganisationsstruktur neu war es vom Innenminister, dass die Revierstruktur im Land erhalten bleibt in der jetzigen Zahl, wie sie ist, nämlich mit den 37 Revieren. Im Rahmen dieser Vorbereitung für die Polizeineuorganisation sind zahlreiche Mitarbeiter des Innenministeriums, insbesondere der Polizeiabteilung, die Leiter der Polizeibehörden sowie Vertreter aus verschiedenen Bereichen mit der Erarbeitung einer neuen Polizeistruktur für die Landespolizei befasst. Darüber hinaus wurde einem Vertreter beziehungsweise einer Vertreterin des Hauptpersonalrats der Polizei, der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung und je einem Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Beamtenbundes und des Bundes der Kriminalisten die Teilnahme an den Beratungen dazu ermöglicht. Noch haben wir ja sozusagen den Entwurf und der wird dann dem Landtag entsprechend zugeleitet nach Befassung im Kabinett.

Herr Borrmann, stellen Sie bitte die Zusatzfrage.

Haben auch Mitglieder von politischen Parteien die Möglichkeit, an dieser Projektgruppe mitzuwirken?

Also politische Parteien entsenden ihre Vertreter im Landtag und es gibt ein klares Gesetzgebungsverfahren. Und der Landtag hat im Rahmen der Beratung zur Polizeiorganisationsstruktur nachher letztendlich auch über die Partei die Möglichkeit, hier mit Einfluss zu nehmen. Ansonsten haben wir die Trennung von Exekutive und Legislative zu beachten.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die wollen wir auch beibehalten.)

Herr Pastörs, stellen Sie bitte die nächste Frage.

Nächste Frage, ja:

17. Welche Position bezieht die Landesregierung zur These, dass durch die geplante Revierneueinteilung im Rahmen der Zentralisierung und Bündelung von Polizeidienststellen zwangsläufig eine Ausdünnung von Polizeikräften in ländlich geprägten Gebieten hervorgerufen wird?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das sind Unterstellungen und keine Fragen.)

Herr Abgeordneter Pastörs, ich hatte es schon in der vorhergehenden Frage gesagt, ich tue das aber gern noch mal. Ziel der Polizeistrukturreform 2010 ist es gerade, den operativen polizeilichen Dienst zum Wohl des Bürgers und unter Beachtung einer größtmöglichen Präsenz in der Fläche zu stärken. Dazu

ist es unabdingbar, dass die Straffung in den Stabs- und Verwaltungsbereichen, also in den Organisationsformen neu erforderlich ist. Die Anzahl der Polizeibehörden in der Fläche wird nach dem Fachvorschlag derzeit von 5 Polizeidirektionen in Zukunft auf 2 Polizeipräsidien reduziert, die Anzahl der Polizeiinspektionen von heute 17 auf zukünftig 8 verringert. Durch die Verringerung der Organisationseinheiten können Stabs- und Verwaltungsaufgaben in Zukunft konzentriert, nämlich in den 2 Präsidien und in den noch 8 Inspektionen wahrgenommen werden. Dadurch lässt sich in den Bereichen Personal freisetzen, das für andere Aufgaben, nämlich für Aufgaben in den Revieren zur Verfügung steht. Dieses Personal soll den – und ich sage das noch mal – zukünftigen und auch heutigen 37 Polizeirevieren im Land dienen, hier eine Verbesserung der Personalsituation zum Wohle des Bürgers zu erreichen.

Zusatzfrage: Gehen Sie davon aus, nachdem diese Strukturreform durchgeführt worden ist bei der Polizei, dass dann Wartezeiten, wie zum Beispiel im Landkreis Ludwigslust, von bis zu einer Stunde nach Ruf der Polizei der Vergangenheit angehören?

Herr Abgeordneter Pastörs, wir haben erstens geregelte Einsatzzeiten, in welchen wir wann nach Möglichkeit welchen Einsatzort erreichen müssen. Und wenn die NPD nicht so häufig mit Demonstrationen wirken würde und anderen Ereignissen, hätten wir nicht ständig Leute in der Nacht im Einsatzort zusätzlich, die uns dann nicht zur Verfügung stehen.

(Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Zusatzfrage.

Bitte, Herr Borrmann, stellen Sie die Zusatzfrage.

Herr Minister, heißt das, wenn andere politische Parteien ebenso politisch aktiv wären und Demonstrationen ankündigen würden, dass dann die Polizei trotz Straffung überfordert wäre?

Das heißt, dass wir als Polizei unsere Aufgaben in dem Umfang wahrnehmen, wie er uns durch den Gesetzgeber, sprich das Land, vorgegeben wird. Und unabhängig, von welcher Situation wir ausgehen, die Polizei hat die Aufgabe, im Rahmen der Gesetzlichkeiten für Recht und Ordnung zu sorgen, unabhängig von Parteien und Sonstigem. Eines ist richtig, je mehr Straftaten oder Verstöße gegen die Gesetzlichkeiten vorgenommen werden, je mehr muss die Polizei im Einsatz sein.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das weiß Herr Borrmann von allein.)

Das ist unstrittig so und im Sinne dessen kann man ja auch genau im Land sehen, die Orte kennen hier alle im Saal, wo Polizei besonders häufig im Einsatz ist, in welchen Revieren dieses Landes. Es gibt Reviere mit einer höheren Einsatzfrequenz und es gibt Reviere mit einer niedrigen Einsatzfrequenz und auch das werden wir gegebenenfalls bei der Organisation mit berücksichtigen.

Danke.

Herr Pastörs, ich gebe Ihnen noch das Recht für eine Zusatzfrage, aber nicht für eine Bemerkung.

Danke schön, Frau Präsidentin.

Herr Minister, ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass es Sie stört, dass die NPD auf ihr Grundrecht nicht verzichtet zu demonstrieren. Kann ich davon ausgehen, dass Sie das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit damit infrage stellen wollen, speziell für eine ganz spezielle zugelassene Partei?

Ich stelle nicht das Grundrecht infrage. Ich mache nur von meiner Haltung immer wieder Gebrauch, dazu stehe ich auch,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut, Herr Minister.)

dass die NPD verboten gehört und deswegen auch nicht den Anspruch erheben kann, hier zu Demonstrationen zu gehen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Danke schön, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.