Das ist ein erster Schritt, aus meiner Sicht ist der nicht ausreichend. Das Beste wäre, wenn man den Biotreibstoff jetzt, der insbesondere auch in Richtung der zweiten Generation führt, unverzüglich steuerfrei stellt,
und dazu zählt das Biogas und aus meiner Sicht auch die innovativen Produkte aus dem Raps. Das wäre ein guter Tag, wenn wir das heute so beschließen würden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mehrmals und zuletzt am gestrigen Abend haben wir ja bereits festgestellt, Frau Kollegin Schlupp hat das eben auch getan, die Agrarwirtschaft in unserem Lande ist von der Finanz- und Wirtschaftskrise voll erfasst. Deutlich sichtbar wird das unter anderem im Sturzflug des Milchpreises, der seine Ursachen nicht nur in der Marktmacht der Einzelhandelsmonopole hat, sondern auch in der Krise der internationalen Märkte. Ich habe darüber gestern ausführlich gesprochen.
Die in Ihrem Antrag geforderte Rücknahme der Steuerrückerstattungsgrenzen und des Selbstbehaltes sind Teil der Forderungen der Bauern in ganz Deutschland und auch der Agrarministerkonferenz in Magdeburg. Im Übrigen war das auch Bestandteil unseres gestrigen Antrages, über den Sie sich dann eigentlich hätten ja auch freuen müssen.
Wir sprachen gestern ausführlich darüber, und in Ergänzung zu meinem Beitrag in der Debatte erwähne ich noch einmal die Vergleichsrechnung des Bauernverbandes unseres Landes, der auf eine finanzielle Entlastung der Betriebe von circa 27 Millionen Euro pro Jahr oder rund 20 Euro pro Hektar kommt, wenn wir wieder zu den gesetzlichen Zuständen wie vor der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005 kommen.
Es wurde eben darauf hingewiesen – und ich kann das nur noch einmal unterstreichen –, dass die Steuerlast beim sogenannten Agrardiesel sich seit 1998 auf mehr als 40 Cent und damit vervierfacht hat. Während in anderen EU-Ländern wie Österreich oder Frankreich die Steuersätze für Agrardiesel im gleichen Zeitraum deutlich gesenkt wurden – auch darauf wurde hingewiesen, ich führe das aber noch einmal an, um die Problematik
für unsere Landwirte hier darzustellen –, zahlen also die deutschen Landwirte den höchsten Steuersatz in Europa mit.
Es sei angemerkt, das ist ein neuer Gedanke, dass Fahrzeuge in See- und Hafenbetrieben seit 2007 in Deutschland aus Wettbewerbsgründen steuergünstiges Heizöl statt des teuren Diesels verwenden dürfen, die deutschen Bauern dagegen im Wettbewerb weiter benachteiligt werden. Da gibt es überhaupt keine Meinungsverschiedenheiten auch mit der Auffassung des Ministers und mit dem Antrag hier der Koalition.
Aber ich will feststellen, dass bisher eine Neuregelung der Agrardieselbesteuerung durch die Große Koalition in Berlin verhindert wurde. Als Trostpille, meine Damen und Herren, für die Landwirte hat die Bundesregierung...
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So ist es, und wenn sie zu uns kommen, versprechen sie Besserung.)
Als Trostpille für die Landwirte hat die Bundesregierung erwogen, den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, den sogenannten Selbstbehalt für die Landwirte zu übernehmen. Bayern tut das bereits. Ich meine, der Wahlkampf lässt hier grüßen. Aus mehreren Gründen ist dieser Weg auch aus unserer Sicht strikt abzulehnen. Anders als in Bayern sind bei unseren durchschnittlichen Betriebsgrößen im Lande die 350 Euro Selbstbehalt für die Betriebe zumeist ein eher kleiner Kostenfaktor. Der wünschenswerte Wegfall der Verbrauchsobergrenze von 10.000 Litern hat da eine ganz andere Dimension. Ich nannte sie bereits. Und da kann ich darauf zurückkommen, was Minister Backhaus gestern gesagt hat, dass ich in Vorlesungen mich mit diesen Fragen auch beschäftige. In der Tat tue ich das auch weiterhin.
Trotzdem, meinen wir, ist die Frage der Verlagerung der Selbstbehaltserstattung auf die Länder agrarpolitisch keine kleine Frage. Dafür gibt es viele gute Gründe. Ich will nur einige nennen.
Zum einen ist die Mineralölsteuergesetzgebung Bundesangelegenheit. Paradox ist, wenn unser Land bei Übernahme des Selbstbehalts in den Steuertopf des Bundes einzahlt, so finde ich. Das Geld können wir für andere Dinge, vor allen Dingen auch im Agrarbereich, selbst behalten.
Zum anderen entsteht ein Wettbewerb zwischen reichen und weniger reichen Bundesländern, den wir gar nicht gebrauchen können. Auch der Aspekt, dass das eventuell eine selektive Betriebsbeihilfe ist, die beihilferechtlich bedenklich sein kann, wäre zu beachten, ebenso die Tatsache, dass damit bürokratischer Aufwand im Lande zusätzlich erzeugt würde. Und wir sprechen ja immer davon, wir wollen die Bürokratie verringern. Deshalb lehnen wir ganz eindeutig diese Variante der Selbstbehaltserstattung ab.
Der hier vorliegende Antrag bleibt etwas unter dem Niveau der bereits von der Agrarministerkonferenz gefassten Beschlüsse zur Frage der Agrardieselbesteuerung und wäre nur ein kleiner Teil einer nötigen Vorsorge und Krisenbewältigung, wie wir sie von meiner Fraktion gestern vorgeschlagen haben. Trotzdem sind wir der Auffassung, dass die Forderung zur vollständigen Rückkehr zu den Steuerzuständen beim Agrardiesel, die vor der Änderung 2005 geherrscht haben, zu unterstützen ist. Wir werden den Antrag in Übereinstimmung mit
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer sich dieser Tage in Zeiten von einbrechenden Milchpreisen mit Landwirten unterhält, spürt, dass dort Hilfe notwendig ist. Das ist auch gestern diskutiert worden. Und wir suchen alle nach Wegen. Und wenn man Landwirten zuhört, sagen sie, die erste Antwort ist, tut was beim Agrardiesel. Das, was dort passiert, das belastet uns, das ist keine Gleichstellung. Und jeder, der das in den Mund nimmt, wird gefeiert. Nicht wahr, Herr Henning? Es ist einfach so. Das ist ein Bereich, in dem es sehr große Verteilungsungerechtigkeiten gibt.
Es sind hier schon sehr viele Zahlen genannt worden. Wenn wir Normaldiesel in Deutschland mit 47,04 Cent pro Liter besteuern, ist eine Steuerentlastung für Agrardiesel mit 21,48 Cent möglich und damit eine Istbesteuerung von 25,56 Cent erreichbar, aber das nur dann, wenn es nicht um die 350 Euro Selbstbehalt geht und wenn es nicht um den Diesel geht, der über 10.000 Liter beträgt in einem Betrieb. Und Sie wissen, dass die landwirtschaftlichen Strukturen in der Bundesrepublik sehr unterschiedlich gestaltet sind. In unserem Land haben wir sehr großflächige Betriebe, für die diese Obergrenzenbesteuerung zum Tragen kommt.
Der Minister hat es deutlich gesagt, die Betroffenheit in den Bundesländern ist unterschiedlich. Wenn in Niedersachsen 13 Euro Rückerstattung erfolgen und in Bayern 14 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nur 3 Euro pro Hektar, dann ist dieses Ungleichgewicht eine Ungerechtigkeit in unseren Augen. Und sehr lange haben wir darüber diskutiert und uns auch dagegen gewehrt, bevor das zum Einsatz kam.
Und, meine Damen und Herren, sich dagegen zu wehren, heißt aber, Mehrheiten in dieser Frage zu finden. Diese Mehrheiten findet man nicht in den ostdeutschen Ländern. Wir müssen dort mit einer Sprache sprechen. Es ist wichtig, für dieses Problem zu sensibilisieren. Das ist passiert, der Minister hat darauf hingewiesen, dass auf der Agrarministerkonferenz zumindest ein Antrag in entsprechender Form seine Anerkennung gefunden hat. Ich meine, dass vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern dieses Signal sehr deutlich sein muss. Betriebe brauchen eine Harmonisierung der Agrarbesteuerung und sie müssen zurückgeführt werden auf den Zustand vor dem 01.01.2005. Unser Antrag zielt in diese Richtung. Ich bitte Sie, uns in dieser Richtung zu unterstützen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Ein Gutachten des Instituts für Wirtschaftsforschung aus München zur Produktmittelbesteuerung belegt, dass deutsche Landwirte die
dritthöchsten Steuern in der EU zahlen. Die Besteuerung der landwirtschaftlichen Produktionsmittel in Deutschland zerrt den Gewinn um circa 5 Prozent mehr als in den wichtigen EU-Wettbewerbsländern. Bei den ökologisch wirtschaftenden Betrieben fällt diese Spanne noch um 1,5 Prozent höher aus.
Meine Fraktion ist sehr erfreut, dass auch die CDU anscheinend endlich darauf gekommen ist, dass die Landwirte unseres Landes bei der Agrardieselbesteuerung entlastet werden müssen. Wir stimmen mit Ihnen überein, dass die derzeitige Situation bei der Besteuerung von Agrardiesel zu einer Benachteiligung unserer Landwirte führt. Wir bedauern allerdings, dass dies ein Bundesthema ist. Auf Landesebene scheint hier ja, wie in dem vorliegenden Antrag mit den beiden Antragsstellern zu sehen, eine Lösung machbar.
Die SPD steckt hier natürlich in einem Dilemma. Nachdem sie die Angleichung der Agrardieselbesteuerung und den Wegfall des Selbstbehalts sowie der Verbrauchsobergrenze auf Landesebene als weiteres Geschenk an die Landwirte im Rahmen des Wahlkampfes befürwortet, blockiert sie auf Bundesebene alle Bestrebungen in diese Richtung.
Ich erwähnte bereits, dass mir der Antrag doch auch sehr bekannt vorkommt, und zwar aus dem Grund, dass im Januar die FDP-Bundestagsfraktion bereits einen Antrag mit dem Titel „Agrardieselbesteuerung senken – Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft abbauen“ in den Bundestag eingebracht hat. Dieser Antrag wurde, wie sollte es anders sein, in einer Februarsitzung des Bundestages mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Koalition, meine Fraktion stellt sich hier nicht hin und sagt, wir lehnen Ihren Antrag ab, weil wir bereits an dem Thema arbeiten. Parteipolitisches Gezänk hilft unseren Landwirten nämlich überhaupt nicht weiter.
Wir stimmen dem Antrag zu in der Hoffnung, dass Ihr Antrag dann im Interesse unserer Landwirte ausreichend Gehör findet, um die Bundesregierung zum Umdenken zu bewegen.
Wir als FDP wollen die Abschaffung des Selbstbehaltes der Rückerstattungsobergrenze und setzen uns für die europaweite Harmonisierung der Agrardieselbesteuerung ein, um damit für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit im Interesse unserer Landwirte zu sorgen. Dies haben wir bereits durch mehrere Anträge und zuletzt durch den Antrag im Januar im Bundestag deutlich gemacht. Die Diskussion innerhalb der Koalition deckt aber auch hier das Dilemma schonungslos auf.
Wie bereits gesagt, die FDP-Fraktion stimmt dem Antrag zu in der Hoffnung, dass es dann auf Bundesebene endlich zu einer Änderung kommt. Wir wollen im Interesse unserer Landwirte nicht erst auf einen Regierungswechsel im Herbst warten. – Danke schön.