Sehr geehrte Frau Müller, auch wenn Sie in scharfem Ton mir Vorwürfe hier entgegenbringen, so möchte ich die in ganz ruhigem Ton zurückweisen. Ich darf daran erinnern, dass Herr Heydorn bereits gesagt hat, wir bringen einen Gesetzentwurf ein. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, diesen Gesetzentwurf in der nächsten regulären Sitzung einzubringen. Somit ist Ihr Entwurf für uns hier erneut abzulehnen und ich habe den Worten von Herrn Heydorn an der Stelle auch nichts hinzuzufügen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Seniorinnen und Senioren, der möglicherweise den LINKEN direkt aus dem Sozialministerium zugespielt worden sein soll,
wurde bekanntermaßen im April vom Landtag nicht in die Ausschüsse überwiesen und steht nun erneut auf der Tagesordnung. Mit dem Gesetzentwurf wollen die LINKEN die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Förderung der aktiven Beteiligung der Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern ausgebaut und gestärkt wissen.
Die Schreiber des Entwurfes, mögen sie sich inner- oder außerhalb der Landesministerien befinden, kommen einer Aufforderung der Seniorenverbände nach. Auch das 6. Altenparlament, wie es hier bereits gesagt worden ist, forderte bekanntlich unter anderem ein Seniorenmitbestimmungsgesetz.
Die Landesregierung, wir haben es vernommen, wird in Kürze einen eigenen Gesetzentwurf dem Landtag vorlegen, vielleicht das Original von dieser LINKEN-Kopie.
Offensichtlich hat sich die SPD-Sozialministerin Schwesig nun wohl in der Landesregierung durchsetzen können. Und offensichtlich musste sich auch der Staatssekretär Voss seiner Chefin beugen. Herr Voss hat in der „Schweriner Volkszeitung“ – Frau Müller hat es schon erwähnt, das war aber am gleichen Tag der Sitzung, wo ihr Gesetzentwurf behandelt worden ist – die Frage aufgeworfen, ob uns ein Gesetz zur Mitbestimmung der Senioren weiterbringt oder ob das untergesetzlich geregelt werden kann.
Der Gesetzentwurf soll also dazu führen, da wiederhole ich mich, dass die Senioren in der Politik von Regierung und Land mitgehen sollen, zum Beispiel durch die Möglichkeit des Seniorenbeirates, Gesetze vorschlagen zu dürfen und zusätzliche Gesetze und zusätzliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften vor ihrem Erlass im Beirat prüfen zu können.
Und ich wiederhole mich zu unserem Standpunkt gerne. Wir halten es auch für zwingend, dass die Bedürfnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten der Alten weiterhin in unserem Leben Beachtung und Berücksichtigung finden müssen, zu weit sind die Generationen durch die Politik der Altparteien in dieser Republik auseinanderdividiert worden. Wir bleiben dabei: Dieser Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht ein interessanter Ansatz. Es bleibt aber die Wechselbeziehung zwischen den Generationen unberücksichtigt. Sie wünschen, dass die Alten sich selbst durchsetzen sollen. Wir Nationalisten verfolgen aber einen ganz anderen Ansatzpunkt, denn ein Volk, und somit auch unseres, besteht aus der Gesamtheit seiner Angehörigen. Daraus folgt: Weder die jungen noch die alten Deutschen dürfen begünstigt werden. Erkennen Sie doch endlich, dass wir, also unser Volk, nur gemeinsam stark sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Das Thema ist zu ernst, wenn man weiß, wie die Kommunalwahlen gelaufen sind. Und wir wissen auch, wie viele Menschen wir haben.
Ich würde aber als CDU nicht lachen bei den Kommunalwahlen. Wenn ich da an Rostock denke, würde ich ruhig bleiben, da würde ich nicht lachen.
Aber, liebe LINKE, Sie sind zu schnell gewesen oder, und das kann ich nicht so ganz mitverfolgen, Frau Müller, wenn Sie …
damit sind viele Senioren verbunden. Und wenn die nicht Bescheid wussten oder die Ihnen sogar ein Schreiben geschickt haben, dann, meine ich, ist es besser, die Füße unter dem Tisch stillzuhalten, bis der Endentwurf kommt, weil es um die Sache geht und manchmal nicht um die Schnelligkeit.
Diesen Vorwurf muss ich Ihnen leider machen. Insofern werden wir bei unserer Meinung bleiben: Wir enthalten uns.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in MecklenburgVorpommern auf Drucksache 5/2381.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 11 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Paragrafen 1 bis 11 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Spielbankgesetzes des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 5/2590.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Spielbankgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Spielbankgesetz – SpbG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/2590 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Glücksspielwesen hat bekanntlich durch den am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glückspielstaatsvertrag einen Umbruch erfahren.
In diesem Staatsvertrag haben sich die Bundesländer den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entsprechend verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Spielsucht zu ergreifen. Dies hat zu teilweise deutlichen Rückgängen bei den Bruttospielerträgen in den Lotterien in Deutschland geführt. Das in der Gesellschaft gewachsene Bewusstsein für den Nichtraucherschutz und daraus resultierende Beschränkungen haben ihr Übriges getan. Dieser Trend ist auch an den Spielbanken des Landes nicht spurlos vorübergegangen. Sie sind von dieser Entwicklung wirtschaftlich sogar besonders stark betroffen, weil die Standorte in MecklenburgVorpommern im Bundesvergleich ohnehin schon relativ geringe Spielerträge haben.
Der vorliegende Gesetzentwurf trägt in Paragraf 7 dieser Entwicklung durch Absenkung des Mindestsatzes für die Spielbankenabgabe von bisher 50 Prozent auf 40 Prozent des Bruttospielertrages Rechnung und ferner durch Veränderungen im sogenannten Staffeltarif. Damit wird auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Genüge getan, nach der nur eine Gewinnabschöpfung bis an die Grenze der Wirtschaftlichkeit zulässig ist. Andererseits bleibt durch die im Wesentlichen unveränderte Zusatzabgabe nach Paragraf 8 gewährleistet, dass dem Spielbankbetreiber auch künftig lediglich der zur Abdeckung seines unternehmerischen Risikos erforderliche Teil am Jahresüberschuss verbleibt. Dadurch wird unter anderem der Gefahr eines ausschließlich marktorientiert ausgerichteten Spielbetriebes entgegengewirkt.
Weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf folgt aus dem Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Spielbanken seit 2007, ebenfalls durch das geänderte Bundesrecht. Wie eben ausgeführt, wird bereits durch Spielbank- und Zusatzabgabe die ordnungspolitisch gebotene Gewinnabschöpfung bis an die Grenze der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erreicht. Es liegt daher auf der Hand, dass die zusätzliche Belastung unserer Spielbanken durch den Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung kompensiert werden muss. Dies soll dadurch geschehen, dass gemäß Paragraf 7 Absatz 7 Satz 2 des Gesetzentwurfs die Umsatzsteuerschuld rückwirkend zum 1. Januar 2007 auf die angemeldete Spielbankabgabe angerechnet wird. Das Land erleidet durch diese Regelung übrigens im Ergebnis keinen finanziellen Nachteil. Aufgrund einer zeitgleich geänderten Finanzverteilung fließen die Einnahmen aus der Umsatzsteuer von Spielbanken nämlich ausschließlich an die Länder, was die Abgabenverluste aus dem zukünftigen Anrechnungsverfahren ausgleicht. Als für die Kommunen fachlich zuständiger Minister lege ich besonderen Wert auf die Feststellung, dass auch die Spielbankgemeinden keine unzumutbaren finanziellen Einbußen aus dieser rückwirkenden Neuregelung erleiden werden. Dafür sorgt die Übergangsregelung in Paragraf 17 Absatz 1 Satz 3, die eine vorübergehende Erhöhung des Anteils der Spielbankgemeinden an der Spielbankabgabe auf 18,75 Prozent vorsieht.
Weitere Gesetzesänderungen dienen der Anpassung auch des Spielbankgesetzes an die Formulierungen des Glücksspielstaatsvertrages. Darüber hinaus hat die Landesregierung die Gelegenheit der anstehenden Gesetzesänderungen genutzt, um das Festsetzungs- und Erhebungsverfahren bei der Spielbankabgabe und der Zusatzabgabe zu vereinfachen. Damit lässt sich im Bereich aller Beteiligten Aufwand, Zeit und Geld sparen.
So soll die spieltägliche Zahlungsweise der Spielbankabgabe auf eine monatliche Verpflichtung zur Anmeldung und Entrichtung umgestellt werden. Dies ist geregelt in Paragraf 7 Absatz 6. Auch soll die Spielbankabgabe künftig von dem Finanzamt verwaltet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Betreiber seinen Geschäftssitz hat. Die bisherige Mehrfachzuständigkeit bei mehreren Spielbankstandorten einer Spielbankgesellschaft entfällt dadurch.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich bin mir sicher, dass die Landesregierung mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs das Ihrige dazu beigetragen hat, den Fortbestand der Spielcasinolandschaft in Mecklenburg-Vorpommern trotz des allgemein schwierigeren Umfeldes langfristig abzusichern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2590 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.