10. Wie bewertet die Landesregierung den vom Bundeskabinett beschlossenen Ausbau von Windenergieanlagen in der Nord- und Ostsee?
Die Landesregierung bewertet es positiv, dass das Bundeskabinett beschlossen hat, mithilfe eines Raumordnungsplans den Ausbau von Windenergieanlagen in der Nord- und Ostsee voranzubringen. Mecklenburg-Vorpommern hat sich von Anfang an engagiert, eine Meeresraumordnung in Deutschland zu etablieren. Die entsprechenden Initiativen stammen aus unserem Land. Es ist erfreulich, dass das Bundeskabinett dem nun gefolgt ist. Mecklenburg-Vorpommern war mit dem Landesraumentwicklungsprogramm vom Mai 2005 das erste Land, das einen Meeresraumordnungsplan hatte.
Meine Damen und Herren, zu dem Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales und Gesundheit muss ich sagen, dass die beiden Abgeordneten erkrankt sind und wir vereinbaren werden, dann eine schriftliche Beantwortung der Fragen vorzunehmen.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 15 und 16 zu stellen.
15. Welche Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern halten im Augenblick an der vom Landesdatenschutzbeauftragten kritisierten Praxis fest, bei Mahnverfahren auch gegen Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Inkassofirmen zusammenzuarbeiten?
Herr Abgeordneter Andrejewski, dem Innenministerium ist derzeit nur der Landkreis Ostvorpommern bekannt.
Herr Abgeordneter, die Landesregierung geht bei der Beauftragung privater Inkassounternehmen nach wie vor von einer grundsätzlichen Zulässigkeit aus, sofern hinreichende Vorkehrungen vertraglicher und technischer Art getroffen werden, um eine zweckwidrige Nutzung der übermittelten Daten weitgehend auszuschließen. Diese Bewertung stellt also keinen grundsätzlichen Freifahrtschein für Inkassounternehmen dar, wonach jede diesbezügliche Vereinbarung als unbedenklich anzusehen wäre. Vielmehr ist eine konkrete Bewertung von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig.
Im vorgenannten Fall des Landkreises Ostvorpommern, das ist ja derzeit der einzige Kreis, ist es diesbezüglich auf der Grundlage der Kritik des Landesbeauftragten für Datenschutz zur Modifizierung des praktizierten Verfahrens gekommen. Erstens ist durch eine Überarbeitung der Mahnschreiben die Art der Forderung des Landkreises für das Inkassounternehmen nicht mehr ersichtlich. Und zweitens wurde ebenso veranlasst, dass die Einzahlung der Forderungen durch die Schuldner auf ein Konto des Landkreises erfolgt, wodurch mögliche Rückschlüsse auf die Forderungsart vermieden beziehungsweise ausgeschlossen werden. Also, die Forderungen des Datenschutzbeauftragten sind dementsprechend umgesetzt worden.
17. Geht die Landesregierung davon aus oder liegen ihr Erkenntnisse vor, dass Minister des Kabinetts Straftätern ihre persönliche Anerkennung und finanzielle Unterstützung angedeihen lassen wollen, wenn es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen sollte, weil sich die Handlung des mutmaßlichen Täters gegen die Duldung der Präsenz von Nationalen gerichtet hat und damit unter „Zivilcourage“ fallen könnte?
Herr Abgeordneter Borrmann, alle Mitglieder der Landesregierung begegnen jeglicher Form des Extremismus – sowohl Rechtsextremismus als auch Linksextremismus – konsequent mit allen Mitteln des Rechtsstaates, sodass sich Ihre Frage für die Mitglieder der Landesregierung ausschließt.
Herr Minister, wie erklären Sie sich dann aber das Verhalten Ihres Kabinettskollegen, der einen Straftäter beglückwünscht hat und sich dafür ausgesprochen hat, die Strafe dadurch unmöglich zu machen oder zu verhindern, dass er eine Sammlung veranstaltet, sodass die Geldstrafe für ihn quasi bedeutungslos wurde?
Herr Abgeordneter Borrmann, Sie haben die Frage auf die Mitglieder der Landesregierung bezogen. Ich habe die Ausführungen auf die Mitglieder der Landesregierung, die dem derzeitigen Kabinett angehören, ausgeführt und auch auf die Mitglieder, die der vorhergehenden Landesregierung angehört haben.
Ansonsten gibt es privat Äußerungen jeweiliger Abgeordneter, die müssen Sie dann bitte mit den jeweiligen austragen und nicht mit den Mitgliedern der Landesregierung im Rahmen der Fragestunde.
Ist Ihnen bekannt, dass ein Kabinettsmitglied der Landesregierung sich allerdings anders verhalten hat?
Mir ist bekannt, dass sich ein Mitglied einer Landtagsfraktion geäußert hat im Jahre 2006. Mir ist nicht bekannt, dass sich ein Mitglied des Kabinetts der Landesregierung in der Form geäußert hat.
Zusatzfrage: Wenn Sie zu der Erkenntnis gelangen, dass sich ein Mitglied der Regierung praktisch an der Finanzierung der Strafe, die das Gericht gegen diesen linken Straftäter ausgesprochen hat, durch Zahlung von Geld beteiligt hat, was konkret werden Sie dann gegen dieses Mitglied der Landesregierung unternehmen und wollen Sie überhaupt etwas unternehmen?
Herr Abgeordneter Pastörs, ich habe gerade ausgeführt, dass die Landesregierung jedwede Form von Linksextremismus und Rechtsextremismus mit allen Mitteln des Rechtsstaates konsequent bekämpft. Insofern ist Ihre rein theoretisch betrachtende Frage für mich nicht von Relevanz, denn sofern sich diejenigen auf dem Weg des Rechtsstaates befinden, besteht keine Notwendigkeit zum Einschreiten.
Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 18 und 19 zu stellen.
18. Warum gab es die Anweisung für den Einsatz der Landespolizei anlässlich des Burgfestes in Löcknitz, Besucher mit einem bestimmten Aufdruck auf der Oberbekleidung („Poleninva- sion stoppen!“) von der Veranstaltung auszuschließen?
Herr Abgeordneter Müller! Zunächst vorausgeschoben: Die Genehmigungsbehörden für Veranstaltungen sind die jeweiligen regionalen Ordnungsbehörden, Amtsbehörden. Insofern hat der Amtsvorsteher des Amtes Löcknitz-Penkun in der Verfügung gegenüber dem Veranstalter, in dem Fall dem Heimat- und Burgverein e.V. in Löcknitz, unter anderem festgelegt, dass das Tragen von T-Shirts, Fahnen und Plakaten oder Ähnlichen mit dem Inhalt „Poleninvasion stoppen!“ und/oder ähnlichen Inhalts untersagt ist.
Die Polizei hat den Veranstalter – noch mal: der Burgverein – bei der Durchsetzung dieser Verfügung ordnungsgemäß unterstützt, denn bei einer Kontrolle durch die Polizei wurde festgestellt, dass gegen 19.00 Uhr die gemäß Verfügung des Amtsvorstehers erforderlichen Ordnungskräfte nicht vor Ort waren. Die Einsatzleiterin hat daher nachdrücklich die Einhaltung der Auflagen, die durchs Amt gestellt wurden, und nicht durch die Polizei, gefordert. Insofern erfolgte ein normaler lageangepasster Einsatz der Landespolizei.
Ich will auch nicht verhehlen, dass es mich in dem Zusammenhang schon etwas irritiert, wenn sich nunmehr über zu viel Polizeipräsenz zur Absicherung der jeweiligen Veranstaltung geäußert wird.
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Ausschluss der jeweiligen Besucher mit entsprechendem Hemdaufdruck erfolgen?
Herr Abgeordneter Müller, ich glaube, Ihre Frage erübrigt sich auf der Grundlage des Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgerichtes vom letzten Wochenende.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Udo Pastörs, NPD: Ja, eben nicht. Das war eine wesentliche Frage.)
Und ob Sie das in Form von Plakaten, T-Shirts, Fahnen oder Sonstigem tragen, es ist und bleibt volksverhetzend
Herr Abgeordneter, Sie können Ihre Frage gerne schriftlich einreichen. Ansonsten wissen Sie, dass Einsatzbefehle nicht vom Innenminister gemacht werden, sondern von den verantwortlichen Polizeiführern.
Und noch mal: Die Polizei hat nichts anderes gemacht, als die vom Amt verfügten Auflagen umzusetzen. Das ist Aufgabe der Landespolizei und dafür bin ich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landespolizei auch dankbar.