Und es gibt einen erläuternden Gesetzestext im neuen Landesrundfunkgesetz mit dem neuen Absatz 18 in Paragraf 3, der da wie folgt lautet: „Vergleichbare Telemedien sind Telemedien, die an die Allgemeinheit gerichtet sind.“ Warum allerdings dieses nicht im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages defi niert wurde, wo doch der Paragraf 50 nur auf vergleichbare Telemedien abstellt, nun, dieses bleibt offen. Aber ich denke, die Regelung ist so in Ordnung.
Man könnte sich also zurücklehnen und die Auffassung vertreten, dass alle aktuellen medienpolitischen und medienrechtlichen Fragen gelöst seien, aber dem ist nicht so. Rundfunkrecht ist originäres Landesrecht, der Handlungsdruck in allen Bundesländern wird beständig größer und natürlich wird am Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag längst gearbeitet. Auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 wird es sicherlich um medienrechtliche Fragen gehen.
Erste Lesungen von Gesetzentwürfen sind Grundsatzaussprachen und dazu gehört für meine Fraktion, erneut deutlich zu machen, dass wir für die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eintreten und dass das eine sichere Finanzierung einschließt. Hier aber – und blickt man in den Pressespiegel von heute, wird es noch einmal bestätigt – haben wir ein riesiges Konfl iktfeld, denn der Streit zwischen den Bundesländern und der EU-Kommission über Aufgaben und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland hat sich wieder verschärft. Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Beck, sieht eine Einigung mit der Brüsseler Wettbewerbsbehörde als hochgradig gefährdet an, wie seine Staatskanzlei am vergangenen Donnerstag mitteilte. Brüssel selbst will das EU-Beihilfeverfahren zur Finanzierung von ARD und ZDF fortsetzen mit der Hauptfrage, ob die Rundfunkgebühr in Deutschland eine unzulässige Subvention darstellt. Offensichtlich sind die 77 Seiten Antwort der deutschen Seite auf die Fragen der Kommission vom Frühjahr nicht ausreichend, denn Brüssel hat nun mitgeteilt, dass sie die deutsche Stellungnahme „als keine geeignete Grund
Zugleich liegen die Klagen von ARD, ZDF und DeutschlandRadio beim Bundesverfassungsgericht, da die Anstalten eine unakzeptable Verknüpfung medienpolitischer Zwecke mit der Rundfunkgebührenentscheidung und damit eine Verletzung der Rundfunkfreiheit ausmachen. Gerade das Rundfunkgebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 zur Programmneutralität bei der Gebührenfestsetzung machte deutlich, dass die Gebührenfestsetzung eben nicht zum Steuerungselement für programmliche und medienpolitische Zwecke werden dürfe.
Dieses alles zwingt uns dazu, sich natürlich über die Zukunft der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks intensiv Gedanken zu machen, geht es aus unserer Sicht eben auch um die Frage der Einführung einer möglichen Haushaltsgebühr. Wir brauchen in Deutschland ein Modell, das die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne ebenso berücksichtigt wie den Bestands- und Entwicklungsschutz und die Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und das auch vor dem Hintergrund der sich weiter vollziehenden technischen Entwicklung. Da geht es eben nicht nur um das technische Zusammenwachsen von TV, Radio und Handy, um die zeitsouveräne Nutzung durch den Konsumenten von Angeboten mittels Audio-on-Demand- beziehungsweise Podcastfunktionen, sondern eben auch um neue Trippelplayangebote, mit denen Kunden surfen, telefonieren und fernsehen können.
Und um deutlich zu machen, um welches Volumen es hier geht: Seit Anfang Oktober gibt es das Angebot der T-Com, wer die komplette Bundesliga erleben möchte, muss dafür etwa 90 Euro im Monat auf den Tisch legen. Bald kommt der Konkurrent Kabel Deutschland hinzu. Die Investition der Kabel Deutschland für diese Trippelplayangebote liegen bei 1,2 Milliarden Euro, die der Telekom bei 3 Milliarden Euro. Mehr als 500 weitere Kanäle sollen so an die Verbraucher gelangen. Einhergehen wird das alles mit einer Verschiebung der Erlöse auf dem Fernsehmarkt selbst. So wird in den nächsten Jahren der Umsatz im Werbemarkt von 4,6 Milliarden Euro auf 6,9 Milliarden Euro anwachsen, der Umsatz mit PayTV-Angeboten und sogenanntem Transaktions-TV, also Teleshopping und Call-in-Sendungen, von 3,6 auf fast 7 Milliarden Euro steigen.
Hier geht es also mit der technischen Entwicklung um tiefgreifende Veränderungen in der Nutzungsstruktur, bei denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Existenz behalten muss, um die Informationsteilhabe und Unterhaltungsmöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin sichern zu können. Zugleich geht es beim Rundfunk natürlich auch und immer um das Programm, um Inhalte, die Qualität. Schon 1994, unter ganz anderen Bedingungen der Konkurrentsituation im Rundfunk, kam die damals von Bundespräsident von Weizsäcker eingesetzte Kommission zu dem großen Zweifel, ob denn das Fernsehen den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden würde. Kategorien der Qualität würden durch solche der Quantität verdrängt. Sensationalismus, Negativismus, Skandalisierung und ritualisierte Politikdarstellung seien programmprägende Tendenzen, stellte die Kommission in ihrem damals viel beachteten Bericht zur Lage des Fernsehens fest.
Der Intendant des DeutschlandRadios Ernst Elitz und sein Justiziar Dieter Stammler stellen in diesem Zusammen
hang jetzt fest: „Die Belege, die die Weizsäcker-Kommission für ihre Feststellungen anführte, wirken angesichts heutiger Programmstandards geradezu harmlos. Dementsprechend ist auch die aktuelle Kritik an Programmentwicklungen der elektronischen Medien eher schärfer und vor allem umfassender geworden. Inhaltliche Kritik an Programmverfl achung geht dabei einher mit dem Vorwurf zunehmender schleichender Kommerzialisierung der Programme, die häufi g nur noch als Verpackung für offene oder verdeckte Werbebotschaften dienten.“ Zitatende.
Medienpolitische Rahmenbedingungen der Zukunft müssen aus Sicht meiner Fraktion aber gewährleisten, dass moderne Medien, insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk, angesichts der weiter wachsenden und komplexen medialen Durchdringung der Gesellschaft und der sich weiter beschleunigenden Prozesse der Medialisierung ihrer Rolle als entscheidender Treiber und Einfl ussfaktor gesellschaftlicher Entwicklung auch gerecht werden können und nicht zuerst auf die Quote blicken müssen. Sich mit den programmlichen Entwicklungen auch zu befassen, ist für die Politik mit den Selbstverpfl ichtungserklärungen der Anstalt allein nicht getan. Hierbei geht es auch um die Diskussion und Kontrolle eben dieser Programmqualität und der Finanzen. Ich rege an dieser Stelle an, dass der zuständige Innenausschuss des Landtages als Medienausschuss sich mit der Umsetzung der Selbstverpfl ichtungserklärung des NDR in seinen Sitzungen befasst.
Dem künftigen ARD-Vorsitzenden Fritz Raff ist hier nur zuzustimmen, wenn er feststellt: „Öffentlich-rechtliche Programme müssen die Menschen erreichen, sonst sind unsere hehren Programmgrundsätze nichts wert. Wir dürfen jedoch bestimmte Qualitätsstandards nicht unterschreiten. Und da haben wir uns in einigen Genres zu populär dargestellt und nach meiner Empfi ndung zu wenig auf absolute Qualität gesetzt. Damit geraten wir in Gefahr, die Unterstützung einer kritischen Öffentlichkeit zu verlieren.“ Ende des Zitats.
Genau um diese Fragen geht es, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch in der weiteren Diskussion rundfunkrechtlicher und medienpolitischer Ausgestaltung des Medienrechts in Deutschland. Die gesellschaftliche Debatte über Programmqualität und -inhalte zu befördern muss also unser ureigenstes Anliegen in der Politik ebenso sein wie das der Anstalten selbst. Hier können und müssen die Gremien der Rundfunkanstalten mehr leisten wollen, aber auch können. Deshalb sind ihnen die Möglichkeiten dafür rechtlich in die Hand zu geben, nötigenfalls auch mit der entsprechenden weiteren Veränderung ihrer Kompetenzen durch eine Novellierung in einem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Und auch unser Landtag kann und sollte sich stärker in die Qualitätsdebatte einbringen – ausdrücklich nicht, um irgendwie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu drangsalieren, sondern um ihm eine Zukunft zu ermöglichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Am 21.11.2006 war der Welttag des Fernsehens, da fand ich diesen treffenden Reim:
„Zwar weißt du nie, was die Zukunft bringt, ob’s Schicksal nett oder böse winkt. Nur eins, das weiß ich ganz genau: Auch nächstes Jahr kommt nichts im TV!“
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Interessant ist natürlich immer das Thema Medien vor allen Dingen dann, wenn es um Rundfunkgebühren geht. Wenn es also an den Geldbeutel der Bürger geht, dann sind auch die Medien alle hier umfassend vertreten, dann gibt es Streit und dann ist es lohnenswert, darüber zu berichten. Aber ich denke, das ist falsch. Wir alle wissen, welche Macht, welche Wirkung und welche Stellung die Medien in diesem Land und darüber hinaus haben. Deshalb halte ich das Thema, das wir heute hier zu diskutieren haben, nicht für unwichtig.
Zum anderen, Herr Bluhm, ich kann Ihnen versichern, dass der Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von uns defi nitiv nicht infrage gestellt wird. Auch die Finanzierung dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird von uns nicht infrage gestellt, im Gegenteil, wir bekennen uns ausdrücklich dazu.
Meine Damen und Herren, Kern des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Reform des Medienrechts zwischen Bund und Ländern. Teledienste und Mediendienste werden unter dem einheitlichen Begriff „Telemedien“ zusammengefasst und infolgedessen werden die Bestimmungen für Telemedien hinsichtlich des Herkunftslandprinzips, Zulassungsfreiheit, Informationspfl ichten, Verantwortlichkeit und Datenschutz in einem einzigen Telemediengesetz des Bundes enthalten sein, welches zeitgleich, wie wir gehört haben, mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten soll.
Die entsprechenden Regelungen werden in einem besonderen Abschnitt für Telemedien des Rundfunkstaatsvertrages zusammengefasst und diese gelten für sämtliche Dienste, die weder der Telekommunikation noch dem Rundfunk originär zuzuordnen sind. Damit – und das ist einer der wichtigsten Punkte bei diesem Gesetz – entfällt die bisweilen nicht einfache Grenzziehung zwischen Telediensten und Mediendiensten, sodass die Regelungsbereiche von Bund und Ländern klar getrennt sind. Mit diesem Ordnungsrahmen wird den Anbietern insbesondere Rechts- und Planungssicherheit geboten.
Besonders hinweisen möchte ich auf die Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Aufgrund der Erfahrungen mit den Regelungen zur Gebührenbefreiung werden nunmehr sämtliche Formen der Ausbildungsförderung gleichgestellt. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt, den wir alle so erreichen wollten.
Meine Damen und Herren, mit dem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein erhebliches Stück Vereinheitlichung und Vereinfachung gelungen. Fast jährlich werden neue Staatsverträge geschlossen. Dieses ist aus meiner Sicht jedoch unabdingbar. Wir befi nden uns in einem rasanten Umbruch im Medienbereich. Medienpolitik ist heute in wesentlichen Teilen leider, aus meiner Sicht, nur eine Reaktion auf technische Entwicklungen.
Lassen Sie mich noch etwas Grundsätzliches zur Frage der Rundfunkfi nanzierung sagen. Was die Gebühren
problematik anbelangt, so muss man sagen, dass wir ein öffentlich-rechtliches System haben, das sich bewährt hat, ein System, das sich auch in der Mischform von öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern bewährt hat. Meiner Überzeugung nach muss man sehr sorgfältig darauf achten, nicht durch unbedachte Entscheidungen die Grundlage dieses Systems zu gefährden. Es ist richtig und wichtig, dass die Gebührenfi nanzierung sehr sorgfältig diskutiert wird, aber man sollte nicht ein System infrage stellen, ohne dass eine wirkliche, von uns politisch vertretbare Alternative vorliegt.
Meine Damen und Herren, wir werden aus diesen Gründen diesem Gesetzentwurf letztendlich zustimmen. – Vielen Dank.
(Beifall Heike Polzin, SPD, Ute Schildt, SPD, Dr. Armin Jäger, CDU, Jörg Vierkant, CDU, und Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dieser Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist schon eine sehr technische Lektüre und ich bin nun als Zahnarzt nicht gottgeboren gleich der Spezialist für solche technischen juristischen Fragen.
Im Großen und Ganzen begrüßen wir als FDP, dass die Vereinheitlichung zwischen Bundesrecht und Landesrecht sowie rein technikabhängigen Mediendiensten und Telediensten hier in diesem Staatsvertrag vonstatten geht. Wir warnen allerdings davor, dass grundsätzlich die Ausweitung presserechtlicher Grundsätze auf das doch wesentlich schnelllebigere und eigentlich freiheitlicher gedachte Internet so ausgeweitet wird. Das Internet ist nun mal der Bereich freier, wenn auch unkontrollierter Informationen. Es sollte der, der sich da bewegt, wissen, wenn er Informationen von dort bezieht, dass die auch nicht kontrolliert sind, sondern er sie selbst recherchieren muss.
Allerdings möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf eine viel wichtigere Tatsache hinweisen, weil auch der Kollege Schlotmann auf die Gebühren hingewiesen hat. Herr Ministerpräsident ist gerade nicht da. Die Landesregierung hat …
Sie haben noch bis zum 31.12. dieses Jahres Zeit, unser Land vor irrsinnigen fi nanziellen Belastungen zu retten und Arbeitsplätze in diesem Land zu retten, und zwar können Sie bis zum 31.12. Einspruch erheben gegen die Ausweitung der Gebührenpfl ichtigkeit für internetfähige Computer.
Also Sie sollten Ihren Kultusminister – er sitzt gerade neben Ihnen – mal fragen, was das die Schulen und die Hochschulen in diesem Land kostet. Das ist eine hochinteressante Frage. Jeder internetfähige Computer und jeder heutzutage brauchbare Computer ist internetfähig. Das heißt, in jedem kleinen mittelständischen Betrieb
fallen mindestens für einen weiteren Computer Rundfunkgebühren an. Fragen Sie das mal bei dem Zustand der Kassen teilweise in diesen Unternehmen, was das bedeutet. Es ist wirklich eine interessante Frage, da die Fähigkeit, Computer zu bedienen, heute quasi die Fähigkeit, ob man lesen kann oder nicht, bedeutet. Wir müssen immer früher anfangen, unsere Kinder in den Schulen an die Bedienung des Computers heranzuführen. Das ist eine fi nanzielle Belastung für die Schulen, das ist auch eine fi nanzielle Belastung für die Eltern. Wir setzen jetzt noch eins obendrauf. Dies scheint mir wesentlich wichtiger, als dass einzelne technische Fragen in diesem Neunten Rundfunkstaatsvertrag angesprochen werden.
Herr Ministerpräsident, bis zum 31.12. haben Sie wirklich die Möglichkeit, unser Land vor schweren Belastungen zu bewahren. Tun Sie es! – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion zu Staatsverträgen im Landtag ist eine nicht ganz leichte Sache, denn wenn die Landesregierung uns den entsprechenden Gesetzentwurf zur Beratung vorlegt, hat der Ministerpräsident selbst schon längst unterschrieben. Es geht eigentlich nur noch um die endgültige Ratifi zierung.
So ist es auch bei dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich möchte daher zu Beginn meiner Rede anregen, dass die Landesregierung in Zukunft dem Landtag im Rahmen ihrer Informationspfl icht in den Ausschüssen über die Debatten zu neuen Staatsverträgen berichtet, sodass Impulse aus dem Landtag mit einfl ießen können. Zum Kern des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages hat bereits der Ministerpräsident sehr ausführlich Stellung genommen. Ich möchte mich deshalb auf eine aus meiner Sicht wichtige Änderung beschränken, die viele Menschen im positiven Sinne betrifft.
In Artikel 7 wird eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages im Paragrafen 6 vorgenommen. Diese berücksichtigt verwaltungsrechtliche Entscheidungen im Bereich des Rundfunkgebührenrechts. Eindeutig klargestellt wird, dass die Befreiung an die Gewährung bestimmter sozialer Leistungen geknüpft ist. Der Kreis der von Rundfunkgebühren zu befreienden Personengruppen wird erweitert. Nunmehr sind auch die Bezieher von Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld, aber auch Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Einrichtungen der Jugendhilfe, von der Rundfunkgebühr befreit. Das ist eine vernünftige Regelung.
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Ja, die nämlich kein BAföG bekommen. – Heiterkeit und Zuruf von Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS)