und da müssen selbstverständlich wir als Landesgesetzgeber, aber ich sage, auch der Bundesgesetzgeber, mit neuen Antworten darauf eingehen.
Für mich und die CDU-Landtagsfraktion ist hier im Bildungssystem ein ganz gravierender Angriffspunkt.
Wir wollen, dass wir im Bildungssystem grundlegende Fähigkeiten für den Einstieg in Beruf und gesellschaftliches Leben vermitteln. Das wollen wir wieder stärker in den Vordergrund rücken. Das bedeutet, dass Schule Grundwissen für Erziehungsfragen, aber auch für Haushaltsführung vermitteln muss. Wir müssen unsere Kinder, wie man immer so schön sagt – es ist zwar eine Worthülse –, auf das wirkliche Leben vorbereiten.
Als CDU-Landtagsfraktion wollen wir uns hierbei dafür einsetzen, dass im allgemeinbildenden Unterricht Fragen der Partnerschaft und Erziehung, aber auch Haushaltsführung und Ernährungslehre berücksichtigt werden. Wir wollen die Ganztagsbetreuungseinrichtungen, wo in den letzten Jahren, das will ich durchaus zugeben, viel passiert ist. Wir wollen das weiter ausbauen und wir wollen, dass am Nachmittag außerunterrichtliche Aktivitäten verstärkt in Verbindung mit Vereinen, Verbänden, mit Kirchen ausgebaut werden
und dies für unsere Kinder, auch für Kinder, die sich sportliche und musische Aktivitäten vielleicht aus ihrem familiären Hintergrund nicht leisten können, an der Schule stattfi nden kann. Unsere Ganztagsschulen, wir haben immer mehr davon, sollen zu Häusern für Familie und Kinder entwickelt und so zu Zentren der Familienbildung und -beratung werden.
Ein Punkt ist mir hier, auch die Vorredner sind darauf eingegangen, besonders wichtig. Frau Holznagel, wir hatten das heute früh in der Andacht, wobei ich mir im Übrigen wünsche, dass das nächste Mal vielleicht ein paar mehr an der Andacht teilnehmen, wenn mir das hier gestattet ist.
Und für mich sind Werte wichtig wie Aufrichtigkeit, für einander einstehen, Herr Pastörs, Respekt, Toleranz und Verantwortungsbewusstsein. Diese müssen wir nicht nur in der Schule, sondern in der ganzen Gesellschaft wieder weiter nach vorn rücken.
die wir erziehen müssen, ist die Medienkompetenz. Wir wissen, wir leben in einer Mediengesellschaft und es wird gerade wieder diskutiert das Verbot von Gewaltspielen. Ich sage ganz klar, allein Verbote werden hier nichts bringen.
Wir müssen dafür sorgen, dass Kinder eine gewisse Me dienkompetenz, dass auch Eltern eine Medienkompetenz entwickeln und selbst entscheiden können, was ist gut, was mache ich lieber nicht oder wovon lasse ich mich lieber nicht beeinfl ussen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Ich habe sicherlich noch keine Kinder, aber ich bin in einem Alter, wo das durchaus noch eintreten kann und wohl auch eintreten wird.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP – Beifall Ralf Grabow, FDP, und Hans Kreher, FDP – Dr. Armin Jäger, CDU: Das gibt er zu Protokoll. – Volker Schlotmann, SPD: Wir werden ihn beim Wort nehmen.)
Eine weitere Schlüsselrolle kommt hier für mich den Kommunen zu. Wir müssen in den Kommunen eine familien- und kinderfreundliche Lebenswelt schaffen. Wir brauchen die Zusammenarbeit, die verstärkte Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule. Wir müssen in den Kommunen – und da gibt es erste Programme – Häuser der Familie einrichten. Es gibt jetzt im Landkreis Güstrow und, ich glaube, auch auf der Insel Rügen ein Mehrgenerationenhaus. Das wurde von der Bundesfamilienministerin eingeführt und im nächsten Jahr sollen alle Landkreise, die sich bewerben, so ein Haus erhalten. Dies müssen wir unterstützen und weiter vorantreiben.
Eine andere Idee ist die Schaffung von Ausschüssen für Jugend und Familien in den Kommunen, um auch ein wenig auf das demografi sche Problem, das wir letztendlich haben, einzugehen und vor Ort deutlich zu machen, dass sich alle politischen Schichten dieses Problems annehmen.
Letztendlich, und da rufe ich auch uns auf, sollten wir alle Entscheidungen, die wir hier in diesem Hohen Haus treffen, auf Familien- und Kinderfreundlichkeit überprüfen, um auch in Zukunft zu gewährleisten, dass das sichergestellt ist.
Zum Schluss lassen Sie mich, Herr Glawe hat es angedeutet, sagen, der CDU-Bundesparteitag hat hier in der Tat Maßstäbe gesetzt, indem wir darauf setzen wollen, dass sowohl Beratung als auch die Kontrolle verstärkt werden, um auch Missbrauchsfälle an Kindern, wie sie aktuell bei uns sind, in Zukunft zu vermeiden.
Ich möchte gerne, dass Mecklenburg-Vorpommern zu einem Kinderland wird, damit wir unsere Kinder auf das wirkliche Leben vorbereiten und damit wir mehr junge Menschen verstärkt dafür gewinnen, sich aktiv für Familie und Kinder zu entscheiden. Letztendlich – lassen Sie mich zum Schluss kommen –, Kinder sind eigentlich ein Schatz der Gesellschaft.
Diesen Schatz müssen wir mehren und dafür sorgen, dass er behütet aufwachsen kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, auf Drucksache 5/71.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 5/71 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! „Medium“ bedeutet seinem lateinischen Ursprung nach „Mitte“. Und genau da, in der Mitte der Gesellschaft, stehen unsere modernen Massenmedien. Durch die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und die Vernetzung miteinander nimmt die Bedeutung besonders der elektronischen Medien weiter zu. Eine trennscharfe Abgrenzung zwischen den unterschiedlichen Medienformen ist kaum noch möglich. Am Computer kann man fernsehen oder Zeitung lesen. Der neuste Kinofi lm kommt auf Abruf über Kabel, Satellit oder Telefonleitung auf den heimischen Bildschirm. Beim virtuellen Schaufensterbummel im Fernsehen oder im Internet kauft man ein – per Telefon oder per E-Mail. Der weitere Weg scheint klar: Modernen Medien mit all ihren Möglichkeiten gehört die Zukunft und mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird die rechtliche Grundlage geschaffen, damit sich diese Zukunftsbranche auch in Zukunft dynamisch entwickeln kann.
Meine Damen und Herren, im Sommer 2006 wurde der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet. Damit er in Kraft treten kann, muss er nun von den Landesparlamenten ratifi ziert werden. Der Schwerpunkt der Änderungen liegt auf der Fortführung der Reform des Medienrechtes zwischen Bund und Ländern. Regelungen für Teledienste und Mediendienste werden zusammengefasst und vereinheitlicht unter dem Begriff „Telemedien“. Damit entfallen künftig Abgrenzungsprobleme etwa bei Onlineangeboten von Waren und Dienstleistungen mit unmittelbarer Bestellmöglichkeit, Beispiel Teleshopping, Video auf Abruf, Onlinedienste zur Datensuche, Beispiel Internetsuchmaschinen, oder der kommerziellen Verbreitung von Informationen mittels elektronischer Post, Stichwort Werbemails.
Inhaltsspezifi sche Regelungen für Telemedien, die sich an die Allgemeinheit richten und deren massenkommunikative Wirkung denen von Rundfunksendungen ähnelt, werden im neuen Abschnitt VI des Rundfunkstaatsvertrages geregelt. Bisher erfolgte das im Mediendienste-Staatsvertrag, der mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufgehoben wird. Wirtschaftsbezogene Regelungen für die Telemedien wie das Herkunftslandprinzip, die Zulassungsfreiheit, Pfl ichten und Datenschutzbestimmungen
werden dagegen im Telemediengesetz des Bundes geregelt, das parallel zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet wird. Telemediengesetz und Rundfunkänderungsstaatsvertrag bedingen einander, da durch beide zusammen die Zuständigkeiten von Bund und Land gegeneinander abgegrenzt werden.
Mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag kommt es auch zu Änderungen beim ARD-, ZDF-, DeutschlandRadio-, Rundfunkgebühren- sowie JugendmedienschutzStaatsvertrag. Medienpolitisch hervorzuheben ist dabei insbesondere eine verbesserte Gremienaufsicht in der ARD. Die Konferenz der Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der einzelnen ARD-Anstalten koordiniert künftig die Gremienkontrolle für das ARD-Programm. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Gremien auch für den ARD-Baustein ihrer Landesrundfunkanstalt verantwortlich fühlen und strittige Zuständigkeiten geklärt werden. Sollte beispielsweise ein erneuter Schleichwerbevorwurf erhoben werden, wird mit den neuen Regelungen sichergestellt, dass Verantwortlichkeit und Kontrollpfl ichten festgelegt sind.
In das Rundfunkgesetz Mecklenburg-Vorpommern wurden zur besseren Anwendbarkeit Normen direkt aus dem Rundfunkstaatsvertrag übernommen, anstatt nur auf sie zu verweisen. Mit den Änderungen des Rundfunkgesetzes im Zustimmungsgesetz geschieht die erforderliche Anpassung dieser Normen. Eigene medienpolitische Veränderungen erfolgen nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag machen wir einen weiteren wichtigen Schritt in die mediale Zukunft. Mit dem Gesetz befi ndet sich unser Land in Übereinstimmung mit den anderen Bundesländern, deren Parlamenten und Regierungen. Um in Kraft treten zu können, muss der Staatsvertrag bis zum 28. Februar 2007 von allen Landesparlamenten ratifi ziert werden. Ich bitte Sie daher, dem vom Kabinett am 21. November dieses Jahres beschlossenen Gesetzentwurf zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist, nimmt man seinen inneren Gehalt, eher einer der wenigen spektakulären Staatsverträge zum Rundfunk. Vieles, das hat der Ministerpräsident hier in seiner Einbringung deutlich gemacht, sind Rechtsanpassungen wegen einer sich rasant verändernden und weiterentwickelnden Technik und von Diensten sowie sich ableitende Anforderungen an Medienpolitik und Medienrecht. Nicht wirklich beeinfl ussbar sind die Inhalte des vorliegenden Staatsvertrages durch das Parlament, kann man dem Gesetz, Artikel 1, doch nur zustimmen oder es ablehnen.
Das damalige Kabinett hat dem Ministerpräsidenten im Juli die Ermächtigung erteilt, den Staatsvertrag zu unter
zeichnen. Nicht alles an offenen Problemen wurde vertraglich umgesetzt, aber dazu an späterer Stelle beziehungsweise auch am morgigen Tage.
Als positiv bewerten wir die Regelungen zu den Informationsrechten in Paragraf 9a, die erfolgte weitere Ausgestaltung des Datenschutzes, die Regelungen zu Informationspfl ichten und Informationsrechten gemäß Paragraf 55 und die vorgesehene Novellierung der Aufsicht über die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten durch die zu bildende Gremienvorsitzendenkonferenz.
Interessant und aus meiner Sicht praktikabel und sinnhaft ist die Koppelung des Staatsvertrages mit der erfolgenden Novellierung des Landesrundfunkgesetzes gemäß Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfes. Aber – auch das hat der Ministerpräsident deutlich gemacht – wer hier Spektakuläres sucht, der sucht vergebens. Da werden in großer Regelmäßigkeit die Worte „Mediendienste“ und „Mediendiensten“ durch den Begriff „Telemedien“ ersetzt. Gemäß Artikel 1 Ziffer 4 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages wird in Paragraf 2 Absatz 1 nunmehr klargestellt, dass alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste sind, einschließlich Fernseh- und Radiotext sowie Teleshoppingkanäle, eben solche Telemedien sind.
Und es gibt einen erläuternden Gesetzestext im neuen Landesrundfunkgesetz mit dem neuen Absatz 18 in Paragraf 3, der da wie folgt lautet: „Vergleichbare Telemedien sind Telemedien, die an die Allgemeinheit gerichtet sind.“ Warum allerdings dieses nicht im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages defi niert wurde, wo doch der Paragraf 50 nur auf vergleichbare Telemedien abstellt, nun, dieses bleibt offen. Aber ich denke, die Regelung ist so in Ordnung.