Die Rundfunkgebühr für die sogenannten neuartigen Empfangsgeräte ist schon 2005 im Rundfunkstaatsvertrag verankert worden. Bis zum 31.12.2006 hat es aber ein Moratorium gegeben. Dass dieses nicht verlängert wurde, hat Mecklenburg-Vorpommern mitzuverantworten. Schleswig-Holstein hatte sich damals für eine Verlängerung des Moratoriums eingesetzt, scheiterte aber unter anderem an der SPD-CDU-Regierung in Schwerin.
Angesichts dieses Versagens ist es ein schwacher Trost, dass jetzt eine Regelungslücke geschlossen werden soll, die bisher keinen wirklich gestört hat. Egal ist auch, ob das entsprechende Gremium nun „Landesmedienausschuss“ oder nur „Medienausschuss“ oder „Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern“ oder sonst wie heißt. Darüber hat man sich während der Anhörung im Innenausschuss die Köpfe heiß geredet. Anstatt sich mit solchen Begriffsklaubereien abzugeben, sollte man lieber endlich mit dem GEZ-Unwesen Schluss machen.
Das Wort hat jetzt noch einmal der Vizepräsident und Abgeordnete Herr Bluhm von der Fraktion DIE LINKE.
In der Tat, es gibt jetzt eine Neufassung dieses vorliegenden Antrages, damit wir auch über einen korrekten Änderungsantrag abstimmen. Wie Sie abstimmen wollen, haben Sie hier erklärt, aber ich muss zumindest eine korrekte Rechtsgrundlage schaffen, über die wir abstimmen können. Von daher möchte ich noch einmal der Form halber nach Geschäftsordnung vortragen:
Ich bitte die Präsidentin, über diesen redaktionell überarbeiteten und korrekten Änderungsantrag dann auch abzustimmen. – Danke.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes auf Drucksache 5/2778. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3054 anzunehmen.
Ich rufe auf Artikel 1 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 1 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE, einer Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der FDP und der NPD angenommen sowie bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Ich rufe auf Artikel 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich
jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Artikel 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE bei einer Stimmenthaltung, Gegenstimmen der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD angenommen. Die Fraktion DIE LINKE hatte ebenfalls noch zwei Gegenstimmen.
Hier wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3074 zurückgezogen und der Änderungsantrag ist mündlich vorgetragen worden.
Ich lasse nun über diesen mündlich vorgetragenen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der mündlich vorgetragene Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD abgelehnt.
Wer dem Artikel 3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 3 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/3054 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/3054 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU angenommen bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Spielbankgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/2590, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 5/3053.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Spielbankgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Spielbankgesetz – SpbG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2590 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Spielbankgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Drucksache 5/2590. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3053 anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 17 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Paragrafen 1 bis 17 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/3053 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 5/3053 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes, Drucksache 5/2790, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 5/3001.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2790 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes auf Drucksache 5/2790. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3001 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, zweier Abgeordneter
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/3001 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/3001 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/2764, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Drucksache 5/3050. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3065 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft in MecklenburgVorpommern (Untersuchungshaft- vollzugsgesetz Mecklenburg- Vorpommern – UVollzG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2764 –