Protokoll der Sitzung vom 23.02.2010

Erst in einem zweiten Schritt, so der Gesetzestext, soll das Landesnaturschutzrecht nach dem gebotenen Abstimmungsprozess über die zukünftigen landesnaturschutzpolitischen Zielsetzungen novelliert werden. Das sollte aber aus unserer Sicht und mit Blick auf den hohen Stellenwert des Naturschutzes in diesem Lande

nicht irgendwann erfolgen, sondern so zeitig wie irgend möglich.

Sehr bald liegen uns sowohl Erfahrungen über die Wirksamkeit und Lücken des Gesetzes wie auch über den Vollzug vor, die in die umfassende Novellierung einfließen können. So erhielten wir gerade gestern eine Stellungnahme des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe mit Hinweisen, dass Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzentwurfes gegen höherrangiges Recht verstoßen und der Paragraf 42 Absatz 3 ersatzlos gestrichen werden soll, da er bereits berggesetzlich geregelt ist.

Wir wollen also nur, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ein Gesetz, das schnell erstellt werden musste und zahlreiche Fragen nicht oder nur unzureichend berücksichtigen und vertiefen konnte, eine übersichtliche Laufzeit haben soll, um es dann zur Klarheit und Perfektion bringen zu können.

Der Bedeutung dieses Gesetzes für unser Land entsprechend plädiert die Fraktion DIE LINKE dafür, sich zum Entwurf mit den gegebenen Hinweisen zu enthalten. Sollten Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, unserem Antrag auf Drucksache 5/3267 zustimmen, werden wir dem Gesetz zustimmen.

Der Dank der Fraktion DIE LINKE gilt allen Sachverständigen, die sich dieser aufwendigen Arbeit gewidmet haben und uns bei der Beurteilung der Qualität des vorliegenden Entwurfes entscheidend geholfen haben. Ich will auch ausdrücklich dem Sekretariat des Agrarausschusses meinen Respekt und Dank für die Aufbereitung der Ergebnisse dieses Prozesses in so kurzer Zeit danken. Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich auch den Spitzen der CDU, die schon eifrig das Gesagte diskutieren. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Griese.

Um das Wort gebeten hat jetzt der Landwirtschafts- und Umweltminister Herr Dr. Till Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn heute das neue Naturschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf der Tagesordnung steht, dann geht es mehr oder weniger um das Grundgesetz für den Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern.

Und ich will auch an den Anfang meiner Rede stellen, dass ich mich sehr herzlich bei diesem Hohen Hause für die gemeinsame Zusammenarbeit bedanke, denn im Jahr der Biodiversität spielt dieses Gesetz für unser Bundesland, in dem wir deutschlandweit als eines der artenreichsten Bundesländer gelten, wirklich eine entscheidende Rolle. Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten Jahren – ich glaube, das darf man in diesem Hohen Hause auch sagen –, was den Natur-, Umwelt- und Artenschutz anbetrifft, sehr viel getan und dafür kann man sich insgesamt nur bedanken.

Im Übrigen, Herr Griese, und für das Hohe Haus, um das auch noch einmal deutlich zu machen: Wir haben in der letzten Legislaturperiode auf der Bundesebene dafür gekämpft, dass wir ein Umweltgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland bekommen. Sie wissen das auch sehr genau.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Leider ist das seinerzeit durch die CSU in Bayern verhindert worden.

(Wolfgang Griese, DIE LINKE: Richtig.)

Auch das muss man in diesem Hohen Hause sagen dürfen. Im Übrigen ist es dem letzten Umweltminister Sigmar Gabriel in der letzten Sitzung des Deutschen Bundestages im Jahr 2009 gelungen, dafür zu sorgen, dass wir zumindest einen wichtigen Teil aus dem Bundesumweltgesetz sichern, nämlich das Bundesnaturschutzgesetz. Und dieses ist im August letzten Jahres veröffentlicht worden.

(Wolfgang Griese, DIE LINKE: Das stimmt.)

Wir sind gehalten – und ich glaube, das ist auch die Botschaft des Tages –, die Rechtssicherheit für den Natur- und Umweltschutz sowie für die Biodiversität in Deutschland zu sichern, und gerade auch in dem Bundesland, in dem der Natur- und Umweltschutz eine sehr wichtige Aufgabe darstellt, wirklich ausdrücklich zu sichern. Und das tun wir mit diesem Gesetz.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Im Übrigen ist es für mich nicht selbstverständlich, dass wir unter den drei einzigen Bundesländern sind, die damit die Rechtsanpassung rechtzeitig zum 1. März umsetzen. Das sind die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Alle anderen Bundesländer, meine Damen und Herren, werden zum 1. März die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht erreichen und damit haben wir in anderen Bundesländern keine Rechtssicherheit. Das war uns wichtig und aus diesem Grunde ist auch dieser Zeitdruck entstanden.

Das neue Recht und die daraus folgende Rechtssicherheit schaffen eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unser Landesnaturschutzgesetz – das im Übrigen, Herr Griese, ich glaube, da stimmen wir in diesem Hohen Hause überein, seit 1998 in seiner Novelle diesem Lande dient – im Wesentlichen ein modernes und in der Sache zum Wohle des Umwelt- und Naturschutzes und der Biodiversität ein Gesetz ist, das sich bewährt hat. Ich will an dieser Stelle auch ausdrücklich betonen, dass wir eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt haben mit dem Ziel, das Landesnaturschutzgesetz dann in der Folge zu novellieren. Und wir werden Ihnen gern auch darüber Bericht erstatten.

Für mich als Umweltminister ist es eine der wichtigsten Herausforderungen, nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern, sondern in Deutschland, Europa und in der Welt Menschen dafür zu sensibilisieren, dass das Erbe von Natur und Landschaft als Tafelsilber anzusehen und damit sorgsam umzugehen ist. Das ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess und ich lade natürlich die Umweltverbände, aber ebenso die Menschen insgesamt in diesem Lande herzlich dazu ein, daran weiter mitzuwirken, handelt es sich doch bei der Natur und dem Artenschutz, aber auch bei unserer Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern um unverzichtbare Elemente unserer Umwelt und unseres Landes, auf die wir angewiesen sind wie der Fisch auf das Wasser oder wie wir auf die Luft zum Atmen.

Bis zum heutigen Tage haben wir doch wirklich vieles erreicht und das wird im Übrigen auch von den Bundesverbänden der Naturschutzverbände so gesehen.

Gerade am Wochenende habe ich mit dem BUND-Vorsitzenden Herrn Professor Weiger ein intensives Gespräch zu diesem Thema gehabt, der mir das ausdrücklich bestätigt hat, welche Leistungen das Land MecklenburgVorpommern erbracht hat.

Ich will nur an die Großschutzgebiete erinnern. Als Geschenk der deutschen Wiedervereinigung haben wir eine Reihe der schönsten Geschenke, tatsächlich der Landschaft übergeben bekommen und für die Allgemeinheit in Deutschland und Europa und der ganzen Welt gesichert. Sie sind heute Aushängeschilder in der ganzen Welt für die Biodiversität und damit für den Artenreichtum, den wir in Mecklenburg-Vorpommern aufzuweisen haben. Davon träumen auch andere Bundesländer. In unseren drei Nationalparken bleibt heute schon die Natur auf einer Fläche von knapp 116.000 Hektar weitgehend sich selbst überlassen.

Auch finden sich die als die maßgeblichen Anteile der als UNESCO Welt- und Naturerbe nominierten Buchenwälder in den beiden Nationalparken Jasmund und Müritz und ich hoffe, dass wir im nächsten Jahr diese Bestätigung bekommen werden. Darauf könnten wir mit Recht alle zusammen stolz sein.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die beiden Biosphärenreservate und das dritte im Aufbau als Modellregion für nachhaltige Entwicklung bieten hervorragende Möglichkeiten, zukunftsweisende Konzepte für den ländlichen Raum zu entwickeln und damit auf tragfähige und langfristige Lösungen für die Entwicklung unseres Landes zu setzen.

Zu den Natura-2000-Gebieten: Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich in herausragender Weise am europäischen Schutzgebietsnetz. Im Übrigen stellen wir mehr als ein Drittel Natura-2000-Gebiete für diese wichtigen Beiträge Europas zum Erhalt der Biodiversität zur Verfügung. Und damit sind wir an der Spitze der Bewegung in Deutschland, nämlich 34,4 Prozent der Landesfläche, die dann auch mit diesem Gesetz unter Schutz gestellt werden. Insofern ist das, glaube ich, ein ganz elementarer Beitrag, auch diese Strategie weiter umzusetzen.

Unsere besondere Verantwortung für den marinen Bereich wird dadurch unterstrichen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass der Bereich der Natura-2000Gebiete allein in dem Marinegebiet auf über 50 Prozent festgesetzt worden ist, die wir auch mit diesem Gesetz schützen. Das sind Leistungen, die das Land erbringt, wo ich erwartet hätte, dass auch andere Bundesländer unserem Beispiel folgen.

Oder das Thema unverschnittene Lebensräume, meine Damen und Herren. Unser Land verfügt mit dem bundesweit höchsten Anteil unverschnittener verkehrsarmer Räume über einen – aus meiner Sicht jedenfalls – stillen Schatz, der gerade in einem dicht besiedelten Europa Seltenheitswert besitzt und den wir auch noch deutlicher gemeinsam herausstreichen müssen.

Für mich sind Tage wie der heutige auch immer Anlass, natürlich kritisch zu überprüfen, ob all diese Maßnahmen ausreichend und richtig sind. Trotz aller Bemühungen der letzten Jahre müssen wir uns gemeinsam eingestehen, dass die Biodiversität und damit die Fragen des Erhaltes der Artenvielfalt in Mecklenburg-Vorpommern immer noch bestehen, da Arten vom Aussterben bedroht sind. Jawohl, das müssen wir einfach festhalten. Dabei tröstet es mich nicht, dass dieser Trend ein Trend ist, der deutschland-, europa- oder weltweit bekannt ist.

Ich bedauere an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich, dass die Verhandlungen in Kopenhagen tatsächlich gescheitert sind, und deswegen haben wir als Regionen eine ganz hohe Verantwortung. Der Erhalt der Biodiversität und damit der Artenvielfalt muss auf Dauer ein zen trales Thema der Umweltpolitik in MecklenburgVorpommern sein und bleiben, um den Verlust an Arten und Lebensräumen zu stoppen.

Das geht natürlich nicht im stillen Kämmerlein, meine Damen und Herren, und nicht allein nur immer mit kritischen Beiträgen. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Dialog mit allen betroffenen Akteuren, mit denen wir dieses Ziel gemeinsam weiter bereden und dann Lösungen anbieten. Hier macht mir besondere Sorge, dass Naturschutzmaßnahmen in den letzten Jahren teilweise – und das wissen Sie auch, wenn sie in den Gemeinden und Regionen in Mecklenburg-Vorpommern verwurzelt sind – in Misskredit gekommen sind.

Dabei will ich auch nicht verhehlen, dass die eine oder andere Entwicklung nicht dazu gereicht hat und geeignet war, das Verständnis für derartige Maßnahmen zu erhöhen. Hier erwarte ich auch eine gemeinsame intensive weitere Zusammenarbeit insbesondere mit den Naturschutzverbänden.

Jedoch können wir eines nicht zulassen, nämlich dass der Erhalt der Biodiversität ein Kampffeld von Ideologen wird. Ich glaube, auch das muss man hier heute einmal konstatieren. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass diese Aufgabe von allen gesellschaftlichen Ebenen aufgenommen und damit auch weiterdiskutiert wird. Wir müssen alles dafür tun, um für den Natur- und Artenschutz zu werben und die Menschen vor Ort dafür zu gewinnen. Hier sind Alt und Jung sowohl in den Städten als auch auf dem Lande in den Dörfern gefragt, sie in diesen Prozess zu integrieren und nicht auseinanderzudividieren.

Als Minister für die ländlichen Räume und darüber hinaus liegt es mir natürlich gerade am Herzen, unsere ländlichen Räume in diesen Prozess weiter einzubinden und auch zu Lösungen zu kommen. Es ist doch ganz klar, meine Damen und Herren, dass wir uns mit unserem Anliegen nur dann durchsetzen und Unterstützung erhalten können, wenn wir die Menschen insgesamt im Lande für eine Perspektive, auch was den Umwelt-, Natur- und Artenschutz angeht, gewinnen können. Dies gilt besonders für die sogenannten strukturschwachen Räume, die häufig über eine ganz besondere Naturausstattung verfügen.

Ich will es an dieser Stelle auch noch einmal betonen: Unser gemeinsames Image muss doch weitergetragen werden. Wir sind das Bundesland mit dem reinsten Wasser in Deutschland. Wir sind das Bundesland mit der saubersten und gesündesten Luft und wir haben tatsächlich auch den gesündesten Wald in Deutschland. Das sind doch auch Dinge, die in der Zukunft weiter ausgebaut werden sollten und auf die wir mit den Menschen in diesem Lande gemeinsam stolz sein sollten.

Für die weitere Entwicklung ist mir deshalb ausgesprochen wichtig, dass die künftigen Maßnahmen durch einen Konsens von Schutz und Nutzung getragen werden. Beide Seiten müssen an den Tisch und in einem offenen und vor allen Dingen konstruktiven Prozess gemeinsam um Lösungen ringen. Deshalb sollen beispielsweise die Managementpläne für die Natura2000-Gebiete nicht als bloße Gutachten erstellt werden,

die zwar wissenschaftlich hohen Ansprüchen genügen, aber dann an der Basis nicht umsetzungsfähig erscheinen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Wahl der Maßnahmen in diesen Natura-2000-Gebieten. Entscheidendes Kriterium für den Erfolg unserer Bemühungen wird es sein, ob sie für den Zustand von Natur und Landschaft tatsächlich etwas Positives bewirken können. Auch das ist im Gesetz festgeschrieben. Hier erreichen kooperative Lösungen oft mehr als einseitige Anordnungen oder Verordnungen in diesem Lande.

Das auf der heutigen Tagesordnung stehende Gesetz ist dafür allemal eine sehr gute Grundlage, und zwar nicht so sehr, weil es grundlegende Umwälzungen im Naturschutzrecht bringt, sondern weil es zum 1. März 2010 in Kraft treten kann. Ich habe bereits auf die Bedeutung innerhalb der Bundesregierung und der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen. Dafür haben wir neben einer Reihe von Rechtsbereinigungen die Inhalte des zweiten Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes auch aufgeführt.

Die entscheidenden Änderungsvorschläge möchte ich hier noch einmal kurz unterstreichen, um damit auch deutlich zu machen, wo unsere Prioritäten in dem funktionierenden Gesetz und bei der Umsetzung der 1:1-Regelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz eigentlich liegen:

Da ist zum einen die Einführung der Ökokontierung zu nennen, die aus meiner Sicht ein Musterbeispiel dafür darstellt, wie Erleichterungen für Investitionen mit den großen Vorteilen für den Naturschutz – das sehen auch die Verbände nicht anders – und für die Landschaft verbunden werden können, um nämlich zu Komplexmaßnahmen zu kommen und damit wirklich wichtige, grundlegende Beiträge für den Natur- und Umweltschutz in diesem Lande zu leisten. Zukünftig müssen nämlich Investoren nicht erst in einem zeitraubenden Verfahren nach Kompensationsmaßnahmen suchen, sondern können auf schon durchgeführte Maßnahmen aus dem Ökokonto zurückgreifen.

Die Ökokontierung schafft darüber hinaus eine erhebliche Qualitätsverbesserung der Kompensationsmaßnahmen, weil sie die Konzentration auf wenige umfangreiche Maßnahmen ermöglicht. Das war im Übrigen nach meinem Kenntnisstand auch immer Ziel der Verbände, nämlich zu übergreifenden, größeren Maßnahmen zu kommen, zum Wohle der Biodiversität in unserem Lande. Damit führt sie zu einer besseren Planung und natürlich zu einer größeren Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

Der zweite Schwerpunkt betrifft die Umsetzung in den Natura-2000-Gebieten. Hier wird die Einführung der Verordnungsermächtigung für die Landesregierung zur Festsetzung der europäischen Schutzgebiete unter anderem die Kommunen deutlich entlasten. Ansonsten hätten die Kommunen das nämlich vornehmen müssen. Damit entscheiden wir uns für eine Lösung, bei der Naturschutzrecht und nicht das Ordnungsrecht dominiert, sondern der größtmögliche Spielraum für Kooperationen und kooperative Lösungen innerhalb unseres Landes geschaffen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im letzten Jahr habe ich mich im Übrigen sehr darüber gefreut, dass es meinem damaligen Kollegen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel noch gelungen war, als Ersatz für das gescheiterte UGB, das Umweltgesetzbuch, das neue Bundesnaturschutzgesetz erfolgreich zum Ziel zu führen.

Ich hatte das bereits angedeutet. Damit konnte nämlich das Ziel – und das ist der entscheidende Punkt –, im Rahmen der Föderalismusreform ein bundeseinheitliches, unmittelbar geltendes Umweltrecht zu schaffen, wenigstens auf dem Gebiet des Naturschutzes verwirklicht werden. Und ich denke, das habe ich auch deutlich gemacht.

Natürlich gibt es eine Reihe von Kritikern, die meinen, wir hätten alles viel, viel schneller machen können. Aber bitte bedenken Sie: Von August bis heute, das ist eine kurze Zeit. In einem so komplexen Gesetzgebungsverfahren haben wir bewiesen, dass wir handlungsfähig sind, und da bedanke ich mich noch einmal ausdrücklich bei meinen Koalitionären, aber auch bei der Opposition für diese konsequente Zusammenarbeit. Dafür danke ich allen noch mal, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben. Wir schaffen – und das ist der entscheidende Punkt – damit Rechtssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete der FDP-Fraktion Herr Kreher.