Protokoll der Sitzung vom 28.04.2010

Das Wort zur Einbringung wird gewünscht. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat somit das Wort. Bitte, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Entsprechend der Gepflogenheiten will ich bei einem zwar relativ kurzen, aber dennoch wichtigen Gesetz die Einbringung kurz vornehmen.

Ich muss leider Gottes konstatieren, dass die Meeresumwelt durch die illegale Verklappung von Abfällen und Ladungsrückständen auf See immer wieder geschädigt wird. Das ist leider die Realität. Um dieses zu verhindern, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 27. November 2000 die Richtlinie 2000/59/EG über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände erlassen. Die Sorge gilt bei diesem Gesetz dabei vor allem der Durchführung des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, das 1973 abgeschlossen und 1978 durch ein entsprechendes Protokoll geändert wurde. Die obligatorischen Regelungen dieses Übereinkommens betreffen insbesondere den Schutz der Meere vor Öl und vor Schiffsabfällen.

Mit dem Gesetz über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen im Land MecklenburgVorpommern wurde die Richtlinie 2000/59/EG in Landesrecht umgesetzt. Zwischenzeitlich wurde diese genannte Richtlinie durch eine weitere Richtlinie der Kommission 2007/71/EG vom 13. Dezember 2007 zur Änderung des Anhangs II des Europäischen Parlamentes und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurde das im Anhang II der Richtlinie 2000/59/EG enthaltene Meldeformular dahin gehend modifiziert, und das ist jetzt das eigentlich Neue, dass künftig Abwasser als zusätzliche Art von Schiffsabfall aufgenommen wird, für den auch dementsprechend eine Meldepflicht vor dem Einlaufen in den Hafen besteht.

Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Schiffsabfallentsorgungsgesetzes wird, wie gesagt, die Richtlinie 2007/71/EG umgesetzt. Weiterhin erfolgen dann, das ist üblich, sprachliche und strukturelle Korrekturen des Gesetzes sowie die sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern in den Rechtsvorschriften. Insofern übereigne ich Ihnen jetzt dieses Gesetz zur weiteren Bearbeitung. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Griese von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inhaltlich lässt sich schwer etwas gegen den vorliegenden Gesetzentwurf sagen, beschäftigt er sich doch mit einem weltweiten Problem der illegalen Verklappung von Abfällen,

Ladungsrückständen und natürlich auch Abwässern auf See. Alle Maßnahmen, die geeignet sind, dieses Problem national und international zu bekämpfen, finden die Unterstützung meiner Fraktion. Natürlich werden wir der Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zustimmen.

Der Kampf gegen die illegale Müllentsorgung auf See hat mittlerweile eine jahrzehntelange Geschichte. Bereits 1973 wurde die internationale Übereinkunft zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, MARPOL, abgeschlossen. Die Ostsee ist nach MARPOL ein Sondergebiet und nicht nur aus unserer Sicht besonders zu schützen. Im November 2000 trat dann die auf MARPOL beruhende EU-Schiffsabfallrichtlinie in Kraft, die 2003 in Landesrecht und mit dem Schiffabfallentsorgungsgesetz umgesetzt wurde. Die EU änderte im Jahr 2007 ihre Richtlinie. Nun sind wir am Zug, unser Landesgesetz entsprechend anzupassen. Der Spielraum für die individuelle Lösung ist hierbei äußerst gering. So weit, so gut, wenn da nicht, wie fast immer in der letzten Zeit, eigentlich seitdem die Landesregierung im Amt ist, ein großer Zeitdruck aufgebaut wurde.

Typischerweise reiht sich dieser Gesetzentwurf in die lange Reihe von Gesetzesnovellen ein, die deutlich verspätet EU-Recht in Landesrecht umsetzten. Ich kann das Ganze langsam kaum noch nachvollziehen. Scheinbar will die Landesregierung aus den Pannen um das Landesnaturschutz- und -wasserrecht nichts lernen und führt wieder ein Eilverfahren durch, da die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie bereits Mitte des letzten Jahres abgelaufen war. Nur die Landesministerien wechseln, die Fristen leider sie verpennen. Dieses Mal ist es eben das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Die verspäteten Umsetzungen von europäischem Recht scheinen Methode zu haben. Meine Fraktion und ich freuen uns dennoch auf die Ausschussberatung und werden einer zügigen Umsetzung in keinster Weise im Wege stehen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Danke schön, Herr Griese.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schulte von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Wirtschaftsministerium hat darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um die Umsetzung europäischen Rechts handelt. Es ergibt sich aus dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf, dass insoweit auch keine weitergehenden Regelungen hier getroffen worden sind.

Ich kann in gewisser Weise die Kritik nachvollziehen, die eine grundsätzliche ist. Ich weiß das aus anderen Landtagen, das ist nicht nur ein Problem bei uns hier im Hause oder bei uns im Land bei der Umsetzung von EU-Richtlinien, sondern es ist eine grundsätzliche Frage, an der man vielleicht auch gemeinsam arbeiten müsste. Aber das, denke ich, sollte die weitere Beratung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschüssen nicht behindern. Das Thema als solches – da, denke ich, besteht Einigkeit – ist wichtig für die Ostsee als ökologischem Raum sowie als Wirtschaftsraum.

Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich daher die Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Wirtschaftsausschuss, mitberatend in den Agrar- und Umweltausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr, Bau und Landesentwicklung. Ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lüssow von der Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach Abwässer künftig als zusätzliche Art von Schiffsabfall von den Schiffsführern im Hafen zu entsorgen sind. Das Ziel des auf einer EU-Richtlinie beruhenden Gesetzes, die Verschmutzung der Meere und Küsten durch Schiffsabfälle und Ladungsrückstände zu schützen, kann aus nationaler Sicht nur begrüßt werden, denn Umweltschutz ist Heimatschutz. Diese These hat die NPD von Anfang an vertreten,

(Irene Müller, DIE LINKE: Heimatschutz!)

lange bevor die sogenannten Grünen gegründet wurden.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heinz Müller, SPD: Die NPD hat Tradition, das ist wohl wahr. – Zurufe von Dr. Margret Seemann, SPD, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, braucht man aber weder eine Claudia Roth oder einen Cem Özdemir noch die Brüsseler EU-Kommission, sondern einfach nur eine gesunde Portion Liebe zur Heimat oder, mit anderen Worten, gesunden Menschenverstand.

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass die Landesregierung eines Küstenstaates erst ein Dreivierteljahr nach Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie endlich in die Gänge kommt und unter dem Damoklesschwert eines drohenden Verletzungsverfahrens aus Brüssel einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt. Die Hereinnahme des Abwassers in die Gruppe der entsorgungspflichtigen Schiffsabfälle macht im Besonderen deshalb Sinn, weil gerade die Abwässer der großen Kreuzfahrtschiffe häufig Rückstände weiblicher Hormone aus Antibabypillen enthalten.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Diese erhöhte Hormonkonzentration im Meerwasser birgt die Gefahr einer Verweiblichung männlicher Fische, wenn diese die Schiffsabwässer über die Nahrungskette aufnehmen.

(allgemeine Heiterkeit und Unruhe – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, daran hast du noch nicht gedacht.)

In der Folge kann es zu einer merklichen Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit kommen.

(Michael Andrejewski, NPD: Das ist fortschrittlich.)

Apropos Verweiblichung, auch die Landesregierung hat sich bei ihrem Gesetzentwurf von Verweiblichungsbestrebungen leiten lassen und eine sogenannte Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesetzesformulierung vorgenommen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Womit wir bei den Schiffsabfällen wären.)

Neuerdings ist im Schiffsabfallentsorgungsgesetz jetzt nicht mehr nur von den Schiffsführern, sondern auch von den Schiffsführerinnen die Rede.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Richtig.)

Was dieser sprachliche Unsinn bringen soll, wird wohl für immer das Geheimnis der unsäglichen Gender-Fetischisten in diesem Hohen Hause bleiben,

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

aber Hauptsache, man kann sich ob seines völlig wirkungslosen Gleichstellungsbestrebens ein weiteres Mal selbst auf die Schulter klopfen.

Glauben Sie allen Ernstes, dass sich auch nur eine einzige Frau dadurch besser fühlt, dass nun im Gesetzestext ausdrücklich die Schiffsführerinnen angesprochen werden?

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Meinen Sie wirklich, dass Sie die Lebenssituation zum Beispiel von alleinerziehenden Müttern dadurch verbessern, dass Sie die Gesetzestexte künstlich aufblähen und letzten Endes in eine unlesbare Form bringen? Wenn Sie aber schon meinen, die sprachliche Gleichstellung von Männern und Frauen im Gesetzestext betreiben zu müssen, dann sollten Sie wenigstens handwerklich sauber arbeiten.

(Heinz Müller, SPD: Ja, ja.)

denn während im vorliegenden Gesetzentwurf die Schiffsführerinnen und Schiffsführer gleichgestellt werden, unterbleibt eine Gleichstellung etwa bei den Betreibern der Häfen und Hafenauffangeinrichtungen im Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b des Gesetzentwurfes. Konsequenterweise müssten Sie hier von den Betreiberinnen und Betreibern der Häfen und Hafenauffangeinrichtungen sprechen. Denselben Schnitzer haben Sie sich in Artikel 1 Nummer 12 erlaubt. Dort dürfte nach Ihrem kranken Gender-Verständnis nicht von der Überwachung des Betreibers oder des Eigentümers die Rede sein, sondern Sie müssten bei einer in sich konsistenten Gesetzesformulierung die Überwachung der Betreiberin

(Dr. Margret Seemann, SPD: Lesen Sie mal mein Handbuch, dann wissen Sie, was wichtig ist.)

oder des Betreibers oder der Eigentümerin oder des Eigentümers regeln. Und was ist eigentlich mit den Häfinnen, den Schiffinnen oder den Behördinnen?

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Bei einem umfänglichen Gleichstellungskonzept müsste auch deren Belangen in der Gesetzesformulierung angemessen Rechnung getragen werden. Alternativ können Sie diese völlig sinnentleerte Sprachvergewaltigung aber auch gänzlich unterlassen und in Zukunft Gesetze verabschieden, die ein vernünftiger Mensch lesen kann