12. Auf welche Höhe bemessen sich die Beiträge des Kommu nalen Versorgungsverbandes Mecklenburg-Vorpommern von ihren Pflichtmitgliedern für das Jahr 2009?
Herr Abgeordneter Müller, im Jahr 2009 wurden von den Pflichtmitgliedern des Kommunalen Versorgungsverbandes Beiträge in Form von Umlagen nach der Maßgabe der Satzungsbestimmungen in Höhe von insgesamt 18.665.012,49 Euro erhoben. Der Beitragssatz betrug 17 Prozent.
Auch diese Frage kann ich Ihnen nicht ad hoc beantworten. Da würde ich Sie im Vorfeld bitten, dass Sie mir das schriftlich einreichen, weil auch ein Minister nicht die Daten aller Kommunen und aller Verbände abrufbar hat. Aber da das eine wichtige Zahl ist, werden Sie diese nachgereicht bekommen.
Eine Zusatzfrage hätte ich noch: In welchem Umfang befindet der Verwaltungsrat des Kommunalen Versorgungsverbandes über freiwillige Leistungen an Dritte?
Ich darf jetzt den Abgeordneten Herrn Pastörs bitten, Fraktion der NPD, die Fragen 13 und 14 zu stellen.
13. Welche Haltung zum Afghanistaneinsatz der Bundeswehr – als Hilfstruppe der USA – nimmt die Landesregierung ein?
13. Welche Haltung zum Afghanistaneinsatz der Bundeswehr – als Hilfstruppe der USA – nimmt die Landesregierung ein?
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dann lesen Sie es doch vor, wie es da steht! So ein Blödsinn! Die würde ich zurückweisen, die Frage, wenn er es beim zweiten Mal nicht gemacht hat.)
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nein, sonst hätten Sie jetzt schon wieder gesessen, Herr Pastörs. – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)
Also ich bitte jetzt doch noch mal um Sachlichkeit. Die korrekte Frage ohne den Zusatz lasse ich jetzt zu. Bitte.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na bitte, geht doch! – Stefan Köster, NPD: Herr Dr. Nieszery, Sie haben doch gar keine Ahnung!)
Herr Abgeordneter Pastörs, die die Koalition tragenden Fraktionen der Landesregierung werden ihre Haltung zum Afghanistaneinsatz der Bundeswehr in diesem Hohen Hause im Rahmen der Debatte des Dringlichkeitsantrages zum Ausdruck bringen.
Im Übrigen liegt die Verantwortung und die Zuständigkeit für die Außenpolitik sowie die Verteidigungspolitik nach dem Grundgesetz Artikel 73 Ziffer 1 beim Bund, das heißt bei der Bundesregierung und beim Deutschen Bundestag.
Das heißt zweitens nicht, dass es in den Landesparteien unterschiedliche Betrachtungsweisen zu der Frage des Einsatzes geben kann.
Und das heißt drittens nicht, dass die Landesregierung bei der Unterstützung der im Land stationierten Kräfte der Bundeswehr gleichermaßen ihre Leistung und Unterstützung bei jeglichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Aufgaben der Bundeswehr in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus wahrgenommen werden müssen, sicherstellt und gewährleistet, und zwar unstrittig von beiden Seiten der diese Landesregierung tragenden Fraktionen.
Zusatzfrage: Wie erklären Sie sich das unkoordinierte Vorgehen des Ministerpräsidenten Sellering in Bezug auf diese Frage und die auch aus CDU-Kreisen geäußerte konträre Auffassung in Bezug auf den Krieg in Afghanistan?
Herr Abgeordneter Pastörs, ich kann kein unkoordiniertes Vorgehen feststellen. Ich kann feststellen, dass der Ministerpräsident in seiner Funktion als Landesvorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands seine Äußerung und Meinung zur Frage des Umganges mit der Situation in Afghanistan zum Ausdruck gebracht hat. Seinerseits hat der Landesvorsitzende der CDU Deutschlands und MecklenburgVorpommerns, der Abgeordnete und Innenminister Herr Caffier, seine Haltung für seine Partei zu dieser Frage zum Ausdruck gebracht. Insofern kann ich mitnichten ein unkoordiniertes Vorgehen zu Fragen feststellen, welche ausschließlich durch den Deutschen Bundestag und den sie tragenden Parteien und die Abgeordneten beziehungsweise die Deutsche Bundesregierung wahrgenommen werden. Insofern werden von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns die Arbeiten und die Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen.
Zusatzfrage: Gibt es zu dieser Frage von Krieg oder Frieden eine gemeinsame Position der Landesregierung in Bezug auf Afghanistan, ja oder nein?
Herr Abgeordneter Pastörs, allein die Fragestellung zeigt mir deutlich, dass Sie zur Situation und die Aufgabe, die in der Welt und in Europa zu diesen Fragen stattfindet, nicht ansatzweise das Ausmaß wahrnehmen. Insofern sehe ich keine Notwendigkeit, Ihnen diese Frage zu beantworten.
Herr Minister, gibt es rechtliche Auswirkungen für Mecklenburg-Vorpommern, wenn sich Deutschland im Krieg mit Afghanistan beziehungsweise mit der gestürzten Talibanregierung befindet, wenn das jetzt festgestellt wird, dass wir im Kriegszustand sind?
Herr Abgeordneter Borrmann, ich glaube, ich habe gerade hinreichend ausgeführt über die Zuständigkeiten und die damit verbundenen Aufgaben. Und insofern sind die Auswirkungen …
Insofern sind die Auswirkungen, sollten Auswirkungen auftreten, Aufgaben, die die Bundesrepublik Deutschland betreffen. Und meines Wissens ist Mecklenburg-Vorpommern auch Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland. Insofern haben Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass die Aufgaben, die durch den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung entschieden werden, auch Maßnahmen sind, die in den Ländern Deutschlands – also auch in Mecklenburg-Vorpommern – ihre Auswirkungen haben.
Sie müssen hier nicht Fragen stellen, die fiktiv sind. Sie kennen die Situation und Sie kennen die Mandatierung …
Sie kennen die Situation und Sie kennen die Mandatierung, die erst vor Kurzem wieder durch den Deutschen Bundestag mit übergroßer Mehrheit wahrgenommen worden ist. Damit ist die Rechtssicherheit für den Einsatz von Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan durch das Mandat des Deutschen Bundestages mit übergroßer Mehrheit abgesichert, sodass sich auch hier in diesem Fall …