Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

(Ilka Lochner-Borst, CDU: Mecklenburg-Vorpommern trifft dazu keine Entscheidungen.)

Ich bitte nun Herrn Pastörs, die Frage 14 zu stellen.

14. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Landesregierung oder einzelne Mitglieder der Landesregierung, das Aktionsbündnis gegen eine Demonstration der NPD am 1. Mai zu unterstützen?

Herr Abgeordneter Pastörs, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen gewähren die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Einhaltung des Versammlungsrechtes. Störungen des Versammlungsrechtes sind Ordnungswidrigkeiten.

Oder Straftaten.

Gegebenenfalls auch das.

Eine Verhinderung der Ausübung des Versammlungsrechtes steht unter Strafe. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit steht allen Teilnehmern der jeweils angemeldeten Demonstrationen zu. Und das betone ich ausdrücklich, wenn ich „allen Teilnehmern“ sage, das steht selbstverständlich auch den Mitgliedern der Landesregierung oder der jeweiligen Fraktionen zu. Ich habe es ausdrücklich ausgeführt, dass das Grundrecht von angemeldeten Demonstrationen allen Mit gliedern zusteht. Insofern eine klare Aussage, was die Frage betrifft. Wer sich für was entscheidet, das ist eine ganz persönliche Entscheidung

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es.)

des jeweiligen Abgeordneten, des jeweiligen Kollegen und Ministers oder des Bürgers, denn letztendlich ist man ja auch Bürger.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Zusatzfrage: Gewaltaufrufe sogenannter Antifaschisten, heute wunderbar zu sehen in der „Bild-Zeitung“, schwer bewaffnet, rufen zu Terror und Gewalt bis hin zu Mord auf.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ist das eine Frage, oder was soll das sein?)

Herr Nieszery, wenn Sie die Freundlichkeit und den Anstand besitzen würden, zuzuhören, …

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aber Sie fragen ja nicht. Das heißt „Fragestunde“!)

Herr Abgeordneter, bitte stellen Sie jetzt …

… wie ich meine Frage formuliere. Und dann dürfen Sie sich auch gerne darüber Gedanken machen.

Herr Abgeordneter, entweder Sie stellen jetzt Ihre Frage oder ich lasse …

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nicht Backenpfeifen! Eine Frage können Sie stellen, das ist grammatikalisch ziemlich einfach, Herr Pastörs.)

Sie sind ein Flegel, Herr Dr. Nieszery.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja? Oh!)

Herr Abgeordneter, dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das wollte ich wohl meinen!)

Ich bitte Sie, jetzt die Frage zu stellen, oder ich lasse jetzt keine Frage mehr zu von Ihnen.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Aufgrund des geschilderten Hintergrundes:

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So fängt aber keine Frage an.)

Gibt es bei der Landesregierung und im Innenministerium eine besondere Würdigung der Tatsache, dass Linkschaoten zu Gewalttaten in Rostock gegen die NPD und gegen das Eigentum unbeteiligter Bürger aufge rufen haben?

Herr Abgeordneter Pastörs, es ist so, dass sich die Innenminister der Länder und des Bundes einig sind, dass der 1. Mai an die Sicherheitskräfte erhebliche Anforderungen stellt, da es hier offensichtlich, und zwar insbesondere in den Ländern Berlin, Hamburg, Thüringen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, Aufrufe zur Gewalt, zu Straftaten gibt, die zu Teilen aus dem linksextremistischen Lager kommen, zum Teil aber auch aus dem rechtsextremistischen Lager.

Da ich keine Ausführungen aus geschlossenen Sitzung en der jeweiligen Ausschüsse machen darf, können Sie sich

vielleicht erinnern an die Sitzungen, die wir vor Kurzem gehabt haben, in denen es genau um dieses Thema ging. Insofern haben die Landesregierung und ich als zuständiger Fachminister alle Maßnahmen zu treffen, dass die dementsprechend angemeldeten und auch genehmigten Demonstrationen ordnungsgemäß gewährleistet werden können und durch die Polizeikräfte auch die Aufgaben wahrzunehmen sind. Gewalt ist kein Mittel von friedlichen Demonstrationen,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

deswegen werden wir – unabhängig, von wem die Gewalt ausgeht – dagegen auch massiv vorgehen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es richtig.)

Danke schön, Herr Minister.

Ich lasse jetzt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Borrmann zu.

Herr Minister, gedenkt die Regierung und die ihr unterstellten Polizeikräfte, bekannte Chaoten beziehungsweise Randalierer, die sich an diesem Aufruf beteiligt haben, gegebenenfalls in Schutzhaft zu nehmen?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Schutzhaft! Schutzhaft! Schutzhaft! Was ist das für eine tolle Vokabel?)

Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, wann Schutzhaft ausgeführt wird,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nach 1945 gab es keine mehr.)

wann sie zum Einsatz kommt und in welchem Vokabular Sie diesen Begriff sozusagen aufgesammelt haben.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Richtig. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Aber nichtsdestotrotz habe ich jetzt mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass wir zunächst davon ausgehen, dass alle, die eine Demonstration anmelden, hier ihre jeweilige Position zu der jeweiligen Frage zum Ausdruck bringen wollen. Solange dies mit friedlichen Mitteln verläuft und solange diese Demonstration ordnungsgemäß angemeldet ist, sehe ich keinen Anlass, wen auch immer sozusagen vorläufig festzuhalten. Wer Straftaten begeht, verstößt gegen die Gesetzlichkeiten, da sind wir uns alle einig, unisono, egal ob das mein Kollege Körting in Berlin ist oder ob wir das hier in Mecklenburg-Vorpommern sind oder mein bayerischer Kollege oder der thüringische. Das gilt dann für alle, die Gewalt ausüben wollen. Da macht das Gesetz keinen Unterschied, und zwar egal, ob es von rechts oder von links kommt.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wir haben die Aufgabe, die Gesetzlichkeiten einzuhalten. Die sind genau normiert. Ich kann von der Stelle nur alle auffordern, sich an die Gesetzlichkeiten zu halten, weil Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses und die Landespolizisten an die Grenze der Belastung bringen, indem Sie hier sozusagen das Tableau vollkommen ausnutzen. Bekanntermaßen hat das Land am 2. Mai auch noch ein sogenanntes Hochsicherheitsrisikospiel im Fußball, in dem wir in beiden Fällen sehr massiv mit Polizeikräften zum Einsatz kommen. Das sind dann

48-Stunden-Einsätze. Und insofern will ich die Stelle hier auch noch mal nutzen, um bei allen für einen friedlichen und einen guten Verlauf dieser zugelassenen Demonstrationen zu werben. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke.

Danke schön, Herr Minister.

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Drucksache 5/3381.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (3. ÄndG KiföG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/3381 –