Nun im Rahmen einer Evaluierung wiederum neue Fachleute zu beauftragen, ist zumindest in Bezug auf die schon im Rahmen der ursprünglichen Studien definierten Ziele nicht angezeigt.
Auch bezüglich des Umsetzungsstandes der Konzeption haben wir bereits vom Wirtschaftsminister gehört, dass die Förderung gut angelaufen ist. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Anzahl der Förderanträge wie auch im Hinblick auf die direkten und indirekten positiven wirtschaftlichen Effekte in unserem Bundesland. Wie gesagt – Herr Schulte sprach ja davon –, es ist ja nicht berauschend, was wir dafür zur Verfügung haben. Die Rückflussquote von bis zu 3 Euro, die Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Dreharbeiten in MecklenburgVorpommern sowie die Werbewirkung für den Tourismus seien hier kurz noch einmal hervorgehoben. Auch die genannten Zuschussvolumen sprechen dabei eine positive Sprache.
Akute Mängel, die die Konzeption insgesamt infrage stellen würden, sind vor dem Hintergrund der positiven Kennzahlen nicht auszumachen. Außerdem hat sich das verantwortliche Wirtschaftsministerium bei eventuellen Schwierigkeiten durch aktive Kooperation stets hervorgetan. In diesem Sinne habe ich auch das Angebot des Wirtschaftsministers in seinen Ausführungen verstanden. So konnten auch die jeweils angesprochenen Schwierig keiten in den Anhörungen im Wirtschafts- sowie Bildungsausschuss durch die kooperative Haltung des Wirtschaftsministeriums gelöst werden.
Hier, meine Damen und Herren, möchte ich wiederum meinen Ausgangspunkt aufgreifen. Eine externe Evaluier ung ist nämlich nicht notwendig, da sich sowohl der Wirtschafts- wie auch der Bildungsausschuss intensiv mit der Bewertung der Umsetzung dieser Konzeption auseinandersetzen. So läuft die Bewertung der Anhörung im Bildungsausschuss zurzeit noch.
Sowohl im Wirtschafts- und wiederum im Bildungsausschuss herrschte zwischen den verschiedenen Fraktionen Einigkeit – nicht nur zwischen der CDU und der SPD, sondern, ich denke, zwischen allen demokratischen Parteien –, diese Begleitung der Konzeption auch weiterhin vornehmen zu wollen. Und umso verwunderlicher ist es, dass jetzt im Vorfeld, zu dieser Zeit, eigentlich zur Unzeit, dieser Antrag kommt, wo doch die Auswertung im Bildungsausschuss noch nicht abgeschlossen ist und der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 24. März feststellte, ich möchte das kurz zitieren: „Es wurde vereinbart, die Thematik ,wirtschaftliche und kulturelle Filmförderung‘ als gesonderten Tagesordnungspunkt im Wirtschaftsausschuss... zu behandeln. Dazu werden das Wirtschaftsministerium und das Bildungsministerium eingeladen.“
Sie sehen also, es wurden bereits die richtigen Schritte eingeleitet, und deswegen verstehe ich es nicht, dass man heute diesen Antrag hier so bringt. Dem Umfang, den Sie, Herr Koplin, am Anfang der Eingangsrede genannt haben, würde dieser Antrag auch gar nicht gerecht werden. Insofern sehen Sie, meine Damen und Herren, dass aus mehreren Gründen die Vergabe der Evaluierung des Konzeptes in externe Hände nicht angezeigt ist.
Und wenn man zudem die nicht unerheblichen Kosten eines solchen Auftrages berücksichtigt, so werden Sie die von mir eingangs gemachte Aussage nachvollziehen können, dass wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
dass in allen bisherigen Debatten, bis auf einen Nebensatz bei Herrn Schulte und den Verweis durch Herrn Waldmüller auf die Beschlusslage des Wirtschaftsausschusses, sich in einer gesonderten Sitzung mit der wirtschaftlichen und kulturellen Filmförderung zu befassen, hier ausschließlich – ausschließlich – über wirtschaftliche Filmförderung geredet wurde.
Ich darf Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zielstellung der Konzeption der Landesregierung zitieren. Da heißt es in der Drucksache 5/1712 unter dem Begriff „Einleitung“, Zitat: „Die bestehende Filmförderung ist mit dem Ziel zu überprüfen, den Drehstandort Mecklenburg-Vorpommern durch neue wirtschaftlich orientierte Strukturen zu fördern, mit den Bundes- und EU-Fördermöglichkeiten zu verzahnen sowie ein vielfältiges und hochwertiges kulturelles Filmschaffen zu gewährleisten.“ Ende des Zitats.
Nun es ist schon schade, dass der zumindest für den Teil „Kulturelle Filmförderung“ zuständige Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur leider nicht anwesend ist. Aber dafür gibt es ja Gründe.
Es hätte Sinn gemacht, sich in Vorbereitung auf die heutige Debatte die Konzeption der Landesregierung, die hier als Unterrichtung im Landtag eine Rolle gespielt hat, noch mal vorzunehmen. Es sind in dieser Konzeption Ziele der wirtschaftlichen Filmförderung formuliert und es sind kulturelle Ziele formuliert. Und da ist formuliert worden, dass die wirtschaftliche Filmförderung das Ziel hat, die Rahmenbedingungen in MecklenburgVorpommern für Unternehmen der Film- und Medienbranche sowie benachbarter Branchen und Bereiche zu verbessern, und der Wertschöpfungsbeitrag dieser im Land noch jungen Branche erhöht werden soll. Und da interessiert mich schon, wie da der erreichte Stand ist. Da mögen ja die Förderungen von Filmproduktionen mit einem Budget von mehreren Millionen Euro ganz reizvoll sein und der Effekt der wirtschaftlichen Förderung oder der Wirtschaftsförderung für Hotels und Handwerker ein Effekt sein, aber das vorrangige Ziel der Konzeption der Landesregierung in diesem Bereich war, die Wertschöpfungsbeiträge der in dieser Branche tätigen Unternehmen des Landes zu fördern. Und da hat die Anhörung in der Tat im Ausschuss eine etwas andere Sprache ergeben.
Was die kulturelle Filmförderung betrifft, auch da ist sehr umfänglich formuliert, wo die Effekte erreicht werden sollen. Da heißt es nämlich, Zitat: „Kulturelle Filmförderung zielt auf die Bewahrung, Stärkung und den Aufbau von Filmkultur, wobei der Film als Kulturgut mit seiner inhaltlichen Seite im Zentrum steht. Es geht insbesondere um die Förderung von sensiblen und speziellen Themen, die eine kommerzielle Verwertbarkeit nicht an die erste Stelle stellt. Die Kulturelle Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern bezieht sich auf Filmfeste mit Wettbewerben und Preisen, die Nachwuchsförderung, eine speziell ausgerichtete Förderung von Produktionen, Stoff entwicklungen und Drehbüchern sowie auf die Abspielförderung und eine Förderung der Programmkinos.“ Ende des Zitats.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihnen ist vielleicht entgangen, dass mit dem Haushalt die kultu
relle Filmförderung um 124.000 Euro gekürzt wurde. Und da interessiert mich schon, wie die kulturelle Filmförderung im Lande sich entwickelt hat nach Inkrafttreten der Konzeption.
In der vorliegenden Konzeption der Landesregierung wird sehr umfänglich im gesamten Abschnitt 4 über die künftige Ausrichtung der Film- und Medienförderung in Mecklenburg-Vorpommern formuliert. Und da geht es im Bereich der wirtschaftlichen Filmförderung natürlich um folgende Frage. Das haben wir sehr begrüßt, weil ich mich gut an die Diskussionen mit Herrn Dr. Ebnet erinnern kann, die sehr, sehr, sehr langwierig waren, um zumindest einen Leertitel in den Haushalt einzustellen, der dann doch nicht gefüllt wurde
zu Zeiten von Rot-Rot. Da habe ich immer gesagt, ich finde die Entscheidung aus dem Zukunftsfonds 400.000 Euro per annum zu machen, 1,6 Millionen dafür einzustellen bis 2011, für gut und richtig. Aber 2011 endet es. Und egal, wer hier regiert, er wird die Frage beantworten müssen im Jahre 2011, auch im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des neuen Haushaltes für 2012/2013: Was wird in diesem Bereich weiter passieren?
Zu dem Komplex der wirtschaftlichen Filmförderung – auch der Minister hat darüber geredet – ist das Film- und Servicebüro „Filmlocation MV“ aufgeführt. Da wird aber formuliert, dass das Büro Branchenunternehmen beraten, betreuen und die Stärken des Landes als Drehstandort Mecklenburg-Vorpommern nutzen und befördern soll. Da würde mich schon interessieren, inwieweit denn jetzt, da das Locationbüro arbeitet, dieses tatsächlich der Schwerpunkt der Arbeit ist, und nicht vordergründig die Informationsdatenbank und stabile Kontakte.
In Punkt 4.1.2 der Konzeption der Landesregierung heißt es „Produktionsförderung im Rahmen der Wirtschaftlichen Filmförderung“, und dann heißt es dort, ich darf zitieren: „Mit Hilfe neuer wirtschaftspolitischer Anreize und Fördermöglichkeiten sollen die Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern für Unternehmen der Film- und Medienproduktionen und benachbarter Dienst leistungsbereiche verbessert werden.“ Ende des Zitats.
Das ist nicht die Förderung von großen Filmproduktionen, das kann es auch sein. Aber da ist die Frage: Wie werden denn die entsprechenden Unternehmen bei uns im Lande mit dieser Konzeption und mit dieser Umsetzung gefördert?
dann sind sie nicht die entsprechenden Effekte und auch die vielleicht 3 Euro, die dann sozusagen mit jedem Förder euro kommen, …
Punkt „4.2.2 Das Filmland Mecklenburg-Vorpommern und seine Filmfestivals“: Da wird die Aufgabe formuliert, dass die Filmfeste künftig unter der Dachmarke „Filmland Mecklenburg-Vorpommern“ vermarktet werden sollen. Und das soll, so in der Konzeption zu lesen, erfolgen auf der Grundlage einer einvernehmlichen Vereinbarung aller Festivalträger, in der die Rechte und Pflichten der Beteiligten verbindlich geregelt sind. Und dann möchte ich schon wissen: Was ist denn sozusagen der aktuelle Stand? Was hat sich an dieser Kooperation bewährt? Wie werden diese Dinge weitergeführt?
Nächstes Zitat unter diesem Punkt: „Mit den Trägern dieser drei Festivals werden Zielvereinbarungen mit einer Laufzeit für die Legislaturperiode abgeschlossen, die ihre Arbeit in den Bereichen Film und Medien (inklusive Finanzierung, Erfolgskontrollen und Laufzeit) auf verlässliche Grundlagen stellen.“ Meine Damen und Herren, das klingt gut in Ihrer Konzeption. Mich interessiert aber: Wie ist der aktuelle Stand?
„4.2.3 Kulturelle Einzelfilmförderung“: Da heißt es: „Die Kulturelle Filmförderung umfasst derzeit Drehbuch, Produktion und Abspiel.“ Ja, da soll künftig die entsprechende Umsetzung erfolgen. Mich interessiert oder meine Fraktion interessiert in Vorbereitung auf das Jahr 2011 sicherlich die Frage, wie denn dieses tatsächlich im Bildungsministerium realisiert wurde.
„4.2.4 Kulturelle Medienarbeit“: Da heißt es in Ihrer Konzeption, Zitat: „Kulturelle Medienarbeit wird vorrangig in Jugendeinrichtungen, kulturellen Kinos, Kinder- und Jugendkunstschulen, Film- und Medienzentren, Bürgermedien und Volkshochschulen geleistet. Auch Maßnahmen der Medienkompetenzbildung haben kulturellen Bezug.“ Ende des Zitats. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nichts dazu heute? Die Frage bleibt doch: Was ist mit diesem wichtigen Punkt Ihrer Konzeption zur Entwicklung des Film- und Medienstandortes Mecklenburg-Vorpommern?
4.3 Ihrer Konzeption „Mecklenburg-Vorpommern Film e. V.“: Da wissen wir natürlich um die Probleme des Standortes. Hier heißt es in der Konzeption der Landesregierung, Zitat: „Es ist vorgesehen, diesen Standort zu einem Kompetenzzentrum für Film- und Medienarbeit zu etablieren.“ Ende des Zitats. Da interessiert mich von der Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung dieses Punktes 4.3 Ihrer Landeskonzeption?
Herr Minister, Kleine Anfrage, das werden wir tun. Da Sie diesen Antrag ja ablehnen, werden wir eine ganze Reihe Kleiner Anfragen zu der Umsetzung dieser Landeskonzeption machen. Ob das sozusagen dann zielführend ist, wage ich mal zu bezweifeln.