Protokoll der Sitzung vom 30.04.2010

Ich möchte gern jetzt, meine Damen und Herren, auf drei Aspekte des Antrages der Fraktion DIE LINKE direkt eingehen, die offensichtlich aus dem Bildungsausschuss, also aus der Anhörung, entnommen wurden. Es soll eine Benachteiligung der einheimischen Firmen dadurch ausgeschlossen werden, dass Förderkriterien auf die Produktionskosten insgesamt unter Einschluss der Anschaffung von Technik ausgeweitet werden. Dazu will ich sagen, dass wir sämtliche Produktionsausgaben fördern, die durch Aufträge an Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ausgelöst werden, zum Beispiel technische, handwerkliche Aufträge. Förderfähig sind auch eigene technische Anlagen einheimischer Produzenten sowie Kosten für Personal, das seinen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat. Dabei sind auch diese Produktionsausgaben nicht auf Drehtage beschränkt, sondern erstrecken sich auf alle Einsatztage im gesamten Produktionszeitraum, auch außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Filmförderung keine Investitionsförderung im klassischen Sinne ist, sondern Projektförderung. So sind bei der Anschaffung von Technik die anteiligen Miet- und Leasing kosten entsprechend der Einsatztage förderfähig. Beim Einsatz eigener technischer Anlagen gelten die anteiligen Abschreibungssätze.

Sie fordern im Weiteren, dass – Sie haben es ja noch mal gesagt – die Benachteiligung der einheimischen Produzenten dadurch ausgeschlossen werden soll, dass die Landesförderung als Erstförderung erfolgt, also im Moment, so haben Sie den Eindruck, ist das so. Dazu will ich noch mal sagen, dass für die Förderempfehlung unseres Fachbeirates eine Darstellung der Planung der Gesamtfinanzierung bereits ausreichend ist. Übrigens, das machen wir bei allen Förderungen so im Lande. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Grundsatz, dass man schon auf die Gesamtfinanzierung am Ende hinzielt.

Für die Erteilung des Zuwendungsbescheides sind bei geplanter kumulativer Förderung die Förderempfehlungen der Fachbeiräte anderer Förderer ausreichend. Insoweit verweise ich auf die Bestimmung der Landeshaushaltsordnung, wonach die Bescheiderteilung nur unter der Voraussetzung zu erfolgen hat, dass der Antragsteller nachweist, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. Erst bei der Mittelzahlung, und das ist wichtig, verlangen wir dann die Vorlage von Zuwendungsbescheiden, Zuwendungsverträgen anderer Förderer. Ich kenne ja das Thema. Das ist doch immer so, dass, sagen wir mal, die Förderer mit dem einen Zuwendungsbescheid loslaufen und zum anderen Förderer gehen und sagen, guck mal hier, ich habe schon eine Förderung, gib mir mal auch was dazu. Also da sind wir ja bereit, auch ganz flexibel diesbezüglich zu agieren.

Ferner regt die Fraktion DIE LINKE an, dass statt bislang gewährter nicht rückzahlbarer Zuschüsse die Vergabe von Fördermitteln als erfolgsbedingt rückzahlbare Darlehen vorgenommen werden sollen. Ja, ich will sagen, dass Zielrichtung unserer Förderung ist, dass ganz eindeutig, das ist abzulesen und das ist auch nicht schwer zu verstehen, nicht rückzahlbare Zuschüsse einen hohen Anreizeffekt für die Filmemacher darstellen, zumal im Vergleich zu anderen Bundesländern bei uns ja nur ein geringes Mittelvolumen zur Verfügung steht.

Die Rücklaufquote übrigens von deutschen Filmförderdarlehen liegt nach Einschätzung von Experten bei nur

zehn Prozent. Also da müssen Sie aufpassen, so dolle ist das alles nicht, was da zu erwarten wäre. In Deutschland kommen im Jahr ungefähr 200 Filme ins Kino und es wird eingeschätzt, das stammt nicht von mir, dass da nur vier bis fünf Filme ihre Kosten einspielen. Das ist schlichtweg die Situation. Demgegenüber ist der hohe bürokratische Aufwand sowohl für Produzenten, also die Nachweispflichten, als auch für die Verwaltung zu berücksichtigen.

Meine Damen und Herren, wir haben die wirtschaftliche Filmförderung im Herbst 2008 gestartet. Wenn jetzt die Filmförderung ungefähr anderthalb Jahre läuft, dann gehe ich davon aus, dass wir viele Erkenntnisse der Anhörung bereits weitgehend in die Förderpraxis um gesetzt haben. Wir sind nach wie vor offen, wenn Vorschläge gemacht werden, diese auch gern zu prüfen und auf die Sinnhaftigkeit hin dann auch entsprechend aufzunehmen. Allerdings halte ich vor diesem Hintergrund eine Evaluation zum jetzigen Zeitpunkt nicht für richtig und bitte, den Antrag der LINKEN abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Seidel.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schulte für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach den doch umfangreichen Ausführungen des Wirtschaftsministers, denke ich, kann ich mich hier an dieser Stelle relativ knapp fassen und will vielleicht dann auch mehr auf grundsätzliche Fragen eingehen, die mit dem Antrag der Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE verbunden sind.

Sehr geehrte Kollegen von der Linkspartei, man muss es natürlich erst mal sagen, Ihr Antrag enthält erst mal alles, was so ein schöner Oppositionsantrag bieten kann: Er verbindet Kultur und Wirtschaft, er will eine Evaluation haben, aus der dann Schlussfolgerungen gezogen werden,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie adeln unseren Antrag.)

und das soll nicht etwa...

Damit habe ich auch kein Problem.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Gerade nicht.)

Dies soll dann natürlich nicht durch die hiesigen Häuser gemacht werden,

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

sondern durch unabhängige Fachleute, weil das, so unterstelle ich mal, in Ihren Augen dann auch mehr Transparenz und letztendlich auch mehr Glaubwürdigkeit bringen soll. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich das genauer anguckt, dann muss man sich wirklich fragen, ob das, was Sie mit Ihrem Antrag verfolgen, wirklich sinnhaft ist.

Herr Koplin, Sie haben selber auf die Anhörung verwiesen, die im Bildungsausschuss stattgefunden hat. Und es ist bezeichnend gewesen, und das ist auch, glaube ich, wichtig bei dem Thema und durchaus zutreffend, dass es eine Anhörung im Bildungsausschuss zur wirt

schaftlichen Filmförderung war. Das macht einmal deutlich, dass man kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung vielleicht nicht unbedingt trennen kann, denn wo hört Kultur auf und wo fängt Wirtschaft an? Auch ein sogenannter kultureller Film möchte vielleicht an den Kinokassen Geld verdienen und auch mancher wirtschaftliche Erfolg hat durchaus seine qualitativen kulturellen Seiten.

Aber wenn man das jetzt mal außen vor lässt, dann ist vieles von dem, was hier von Ihnen auch angeführt worden ist, gerade von denjenigen, die dort als Experten angehört worden sind, ja schon deutlich gemacht worden. Dort sind ja schon im Endeffekt erste Schlussfolgerungen aus der Situation der Filmförderung hier in diesem Land gezogen worden. Und da kommt es natürlich dann auch zu dem Antrag, wenn man schon eine solche Anhörung gemacht hat und sich dann im Nachgang mit diesem Thema noch mal hier im Landtag beschäftigen will, dann ist es nicht damit getan zu sagen, wir wollen noch mal eine Bewertung, eine Auswertung haben, sondern dann muss man das natürlich auch mit konkreten Forderungen verbinden, die sich aus einer solchen Anhörung schon ergeben.

Ich möchte aber an dieser Stelle, erlauben Sie mir das, weil ich auch nicht in den Bericht der Kulturpolitiker oder Bildungspolitiker zu tief einsteigen möchte, obwohl sich dieses Thema sicherlich nicht trennen lässt, ein bisschen den Fokus auf die wirtschaftliche Filmförderung legen. Herr Minister Seidel hat deutlich gemacht, dass wir im Grunde jetzt in der Halbzeit der laufenden Filmförder periode sind, wenn ich das mal so verkürzt ausdrücken darf. Und, sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen sicherlich – Minister Seidel hat das ja auch deutlich gemacht und ich denke, das ist auch die Überzeugung aller Fraktionen, die sich hier ernsthaft mit dem Thema beschäftigen, und ich werde dann auch gleich sagen, warum ich davon ausgehe –, das ist die Überzeugung aller Fraktionen, dass natürlich daraus Schlussfolgerungen gezogen werden. Und diese Schlussfolgerungen sollte man fairerweise dann ziehen, wenn man einen bestimmten Erarbeitungsstand erreicht hat, wenn man nämlich das Projekt, die vier Jahre, die wir angedacht haben, auch tatsächlich umgesetzt hat, um dann die Schlussfolgerungen dort zu ziehen.

Warum ich davon ausgehe, sehr geehrter Herr Koplin, das will ich an dieser Stelle auch deutlich machen: Gerade vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte um den Film „Die Grenze“, auf den ich hier gar nicht eingehen möchte, waren wir uns über alle Fraktions grenzen hinaus zwischen den demokratischen Fraktionen einig, dass wir dieses Thema „Wirtschaftliche Filmförderung“ tatsächlich bei uns im Ausschuss auch in der Zukunft weiterbehandeln wollen, um dann die erforderlichen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Deswegen war ich doch, gelinde gesagt, schon etwas irritiert, als ich kurz darauf einen Antrag aus den Reihen Ihrer Fraktion sah, der genau dieses Thema aufnahm

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ich erläutere Ihnen das gleich.)

und im Endeffekt...

Das ist schön, Herr Kollege Bluhm, wenn Sie das dann erläutern.

… genau diese Absprache, die wir getroffen hatten, ad absurdum führte.

Man kann der wirtschaftlichen Filmförderung kritisch gegenüberstehen. Ich will das auch ganz kurz an einigen Punkten deutlich machen. Herr Minister Seidel hat da rauf hingewiesen, dass bei uns per annum 400.000 Euro für die Förderung zur Verfügung stehen. Und wenn man sich dann mal anguckt, was in anderen Bundesländern an Geld ausgegeben wird – ich habe die Zahlen mal herausgesucht, bei der Mitteldeutschen Medien förderung sind es circa 16 Millionen Euro per annum, im Bereich Hamburg/Schleswig-Holstein zwischen 11 und 12 Millionen Euro, Baden-Württemberg gibt 8 Millionen aus und Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin/Brandenburg jeweils 25 bis 30 Millionen –, da sieht man natürlich schon, dass die 400.000 Euro, die wir nicht für einen Film ausgeben, sondern für verschiedene Filme, bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Und die Kollegin Schildt sagte eben zu mir noch, der Tropfen ist schon verdampft, bevor er überhaupt auf der Platte ankommt. Aber unabhängig davon müssen wir uns fragen, was wir damit erreichen können. Herr Minister Seidel hat zu Recht ausgeführt, dass vor dem Hintergrund, dass wir ja ohnehin nur die begrenzen Mittel haben, wir natürlich uns fokussieren darauf, was wir tun wollen.

Und dann sage ich an dieser Stelle mal ganz deutlich: Wir haben im Grunde keine Filmförderung im Land, wir haben eine Drehstandortförderung mit dem Ziel, hier das Image des Landes über Filme zu verbessern, hier letztendlich sogar Tourismusförderung zu betreiben und den einen oder anderen Arbeitsplatz damit zu schaffen oder zu erhalten. Ob das dann tatsächlich erreicht worden ist nach vier Jahren wirtschaftlicher Filmförderung, das wird man kritisch hinterfragen müssen. Nur da ist natürlich der Punkt, das muss man nicht während des Laufes machen, sondern da sollte man tatsächlich gucken, bis man das Ziel erreicht hat, und dann die Zeit messen, die man für den Lauf gebraucht hat, und nicht auf der Hälfte der Strecke.

Und da muss man sich dann auch die Frage stellen, und ich nehme jetzt mal einen Film, Sie haben von „The Ghost“ gesprochen, ich nehme einen anderen, ich nehme „Ghostwriter“, der hat ein Volumen, ich glaube, von 20, 25 Millionen. Der konnte, ich weiß gar nicht, mit wie viel er gefördert worden ist, maximal mit 200.000 Euro gefördert werden. Und ich bin jetzt mal ganz ehrlich: Ob bei einem Gesamtvolumen von 25 Millionen Produktionskosten jemand wegen 200.000 Euro seine Entscheidung dadurch begründet, hier in Mecklenburg-Vorpommern zu drehen, das möchte ich dann doch zumindest mal hinterfragen. Man hat auch noch das Problem, dass in der Öffentlichkeit dieser Film gar nicht hier in MecklenburgVorpommern spielte, sondern in Martha’s Vineyard, weswegen dann auch der Tourismuseffekt vielleicht etwas begrenzt ist.

Aber alles das kann man natürlich ins Auge fassen, alles das sollte man tatsächlich untersuchen oder bewerten, so, wie der Minister das auch zu Recht gesagt hat, wenn diese vier Jahre Filmförderung zu Ende sind. Und man sollte nicht jetzt schon auf den Zug aufspringen und vorschnell vielleicht die eine oder andere Schlussfolgerung ziehen.

Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei, lassen Sie uns das so handhaben, wie wir das im Wirtschaftsausschuss besprochen haben, wie offensichtlich auch, so kann ich das der Anhörung im Bildungsausschuss entnehmen, die Tendenz auch im

Bildungsausschuss war, weil da war wohl übereinstimmend die Auffassung, mit dem Wirtschafts ausschuss zusammen die weitere Problematik zu diskutieren. Lassen Sie es uns tatsächlich dort machen, wenn dieser Bereich „Wirtschaftliche Filmförderung“ sich seinem Ende zuneigt, wenn es auch wieder darum geht, ob wir die finanziellen Mittel für die Zukunft eventuell weiter zur Verfügung stellen wollen, und nicht heute an dieser Stelle. Das wäre letztendlich zu früh, denn wenn Sie jetzt eine Schlussfolgerung, eine Evaluation machen wollen, wenn Sie die jetzt beauftragen, dann können Sie tatsächlich nur die ersten anderthalb Jahre untersuchen lassen. Das erste halbe Jahr will ich mal ganz herausstreichen, denn da wissen wir alle zusammen, dass das im End effekt der Beginn der Förderperiode war, wo die Anträge erst eingereicht werden sollten. Und dann haben Sie letztendlich ein Jahr Zeitraum, der bewertet worden ist, und ob das sinnvoll ist und vernünftige Ergebnisse mit sich bringt, das wage ich, ehrlich gesagt, zu bezweifeln.

Deswegen auf der einen Seite am Anfang das Lob und jetzt kam das Aber. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass die Koalitionsfraktionen Ihrem Anliegen heute an dieser Stelle so nicht folgen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Schulte.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Vizepräsident Kreher für die Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Liberalen, das möchte ich vorausschicken, sehen dieses Thema heute auf keinen Fall unter dem Eindruck eines bestimmten Films.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Wir auch nicht.)

Wirtschaftliche Filmförderung darf auf keinen Fall in direkte Filmzensur bedeuten. Wir halten dieses Thema aber trotzdem heute für wichtig, dass wir darüber sprechen und uns darüber Gedanken machen, wie wir hier weitergehen. Wir haben eine Anhörung im Kultusausschuss zum Thema „Wirtschaftliche Filmförderung“ vor Kurzem durchgeführt, davon war heute mehrmals die Rede. Ergebnis war: Es gibt eine kulturelle Filmförderung für Filmschaffende und es gibt eine Wirtschaftsförderung, die sich um die Produktion von Filmen im Land herum bewegt. Herr Schulte sprach von Drehstandortförderung.

Was wir nicht haben, ist eine wirtschaftliche Filmförderung, die sich um Filmschaffende im Sinne einer Förderung der Ansiedlung von kleinen und mittelständischen Unternehmen im Land kümmert. Die wirtschaftliche Filmförderung ist also eher eine Imageförderung für das Land und eine Tourismusförderung, was nicht schlecht sein muss. Die Frage bleibt jedoch: Ist dann der Name „Förderung“, also im Sinne von wirtschaftlicher Filmförderung, nicht irreführend und sollte man dann nicht gleich von einer allgemeinen Wirtschaftsförderung sprechen? Oder sollte man darüber nachdenken, wie eine effektive Film- und Medienförderung im Sinne einer Branchenförderung beziehungsweise einer aktiven Ansiedlung und Stärkung von Film- und Medienproduzierenden aussieht, das heißt, aktive Ansiedlungspolitik für, und das ist das große Rahmenthema, über das wir hier auch schon gesprochen haben, Kulturwirtschaft?

Ungeklärt ist auch die Frage, welche Rolle die Politik in der Frage der Film- und Medienförderung spielen soll. Das habe ich am Anfang schon deutlich gemacht. Soll hier auch mehr auf den Inhalt der geförderten Maßnahmen Einfluss genommen werden? Das, meine Damen und Herren, lehnen wir ab. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen erscheint uns der Antrag der Fraktion DIE LINKE interessant und wir würden einer Überweisung zustimmen. Wir würden allerdings in diesem Falle sagen, weil sich der Kultusausschuss damit intensiv befasst hat, ist dies eigentlich jetzt mehr eine Sache, die im Wirtschaftsausschuss federführend behandelt werden müsste, und wir aus dem Bildungsausschuss sind mit dabei und werden mitberaten. Also insofern beantrage ich diese Überweisung in den Wirtschafts ausschuss und zur Mitberatung in den Bildungsausschuss.

Da aber noch nicht klar ist, was eigentlich evaluiert werden soll und mit welchem Ziel, müssten wir im Falle einer Ablehnung der Überweisung durch die Regierungsfraktionen den Antrag insgesamt ablehnen. – Danke schön, meine Damen und Herren.

Vielen Dank, Herr Kreher.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Waldmüller für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme es vorweg: Wir werden den Antrag nicht unterstützen. Ich möchte mich den Ausführungen von Herrn Wirtschaftsminister Seidel und vom Kollegen Schulte anschließen, aber noch aus Sicht der CDU-Fraktion auf die Ablehnung, die wir machen werden, eingehen.

Natürlich haben wir nichts dagegen, dass der Landtag verschiedene Konzepte oder Programme sowie auch die Konzeption „Förderung des Film- und Medienstandortes Mecklenburg-Vorpommern“ bewertet, kritisch hinterfragt oder sich auch bei der Fortschreibung einbringt. Um Gottes willen!

Dem Vorschlag der Fraktion der LINKEN, diese Tätigkeiten an externe Fachleute zu übergeben, mögen wir aber in keinem Fall folgen. Das hat mehrere Gründe. So ist erst einmal festzuhalten, dass bereits erheblicher externer Sachverstand in Form von Studien und Bedarfsanalysen bei der Erstellung der Konzeption mit eingeflossen ist. Das ist auch der richtige Zeitpunkt, um diesen Sachverstand in eine Konzeption einzubringen. Die Konzeption „Förderung des Film- und Medienstandortes Mecklenburg-Vorpommern“ ist auf diese Studien aufgebaut und hat ihre Erkenntnisse da mit eingearbeitet.

Nun im Rahmen einer Evaluierung wiederum neue Fachleute zu beauftragen, ist zumindest in Bezug auf die schon im Rahmen der ursprünglichen Studien definierten Ziele nicht angezeigt.