Wer ist dafür, dass diese Unterrichtung für erledigt erklärt wird? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist die Unterrichtung auf Drucksache 5/3342 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie Gegenstimmen der Fraktion der NPD verfahrensmäßig für erledigt erklärt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Evaluation der Konzeption „Förderung des Film- und Medienstandortes Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 5/3390.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Evaluation der Konzeption „Förderung des Film- und Medienstandortes Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 5/3390 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg möchte ich gern sagen, dass wir drei mittelbare beziehungsweise un mittelbare Anlässe hatten, diesen Tagesordnungspunkt aufzusetzen:
Im Januar hat es eine Anhörung zur wirtschaftlichen Filmförderung im Bildungsausschuss gegeben. Die war sehr erkenntnisreich, bildet aber nur ein Ausschnitt ab dessen, was sich auf dem Gebiet der Filmförderung und der Medienarbeit im Land abspielt.
Zum Zweiten hatten wir, wie Sie sicherlich auch, Einladungen zum Filmfestival FiSH in Rostock. Dort wird jeweils auch der Medienkompetenzpreis verliehen. In diesem Jahr bekam den Medienkompetenzpreis eine Gruppe junger Leute, die in Güstrow dokumentiert haben, was Zeitzeugen zur Wendezeit erlebt haben und wie sie die Situation heute einschätzen. Publikums liebling wurden junge Leute aus Stralsund, die Straf gefangene in einer Justizvollzugsanstalt aufgesucht und deren Lebenswege erfragt haben und hinterfragt haben, wie es dazu kam, dass diese jungen Menschen dort heute eine Strafe verbüßen. Das ist insofern sehr aufschlussreich gewesen, weil anhand dieser Dokumentations- und Medienarbeiten die jungen Leute deutlich gemacht haben, welche Potenziale in unserem Land schlummern, welche Chancen wir haben, auf diesem Gebiet voranzukommen.
Und ein dritter Punkt: Wir haben seit August 2008 eine Konzeption der Landesregierung auf dem Tisch. In Beschäftigung mit dieser Konzeption haben wir uns natürlich gefragt: Ist es wirklich so gut, diese Ausrichtung vor allen Dingen auf die Bereiche Imageförderung und Marketing zu legen? Gibt es da noch mehr? Also auf den Prüfstand stellen. Wir sind zu der Erkenntnis gekommen, dass es notwendig ist, diese Konzeption aus dem August 2008 zu evaluieren.
Dieser Antrag, der Ihnen heute vorliegt, hat eine Vorgeschichte. Sowohl die FDP-Fraktion als auch die Links
partei.PDS haben im Jahr 2007, im März und die FDP im Mai, einen entsprechenden Antrag eingebracht und vorgeschlagen, dass der Landtag sich mit diesem Thema beschäftigen möge. Die Koalitionäre haben – wie so oft – die Meinung vertreten, das wäre nicht nötig, und haben unsere Anträge abgelehnt. Etwa ein reichliches Jahr später kam dann die Landesregierung mit einer Konzeption, die, wie gesagt, von uns auf den Prüfstand gestellt werden soll.
Während der Diskussion hier im Plenum zu den Anträgen der Linkspartei.PDS damals noch, und der FDP wurden Standpunkte, Vorstellungen und Forderungen zur Film- und Medienförderung zum Teil umfangreich von uns dargelegt. Das betraf vor allem Fragen der kulturellen Filmförderung, aber auch der Medienentwicklung. Beide Problemkreise sind auch Gegenstand der Konzeption der Landesregierung. Im Unterschied zur wirtschaftlichen Filmförderung verfügen wir im Land in Bezug auf die kulturelle Filmförderung über weit mehr Erfahrungswerte. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Filmen, die das Land bei Stoff- und Projektentwicklung, bei der Produktion, bei Drehbüchern, Verleih, Vertrieb und Abspiel förderte und die bei Wettbewerben recht erfolgreich waren, wie zum Beispiel „Hände weg von Mississippi“ oder gar dem Oscar-Gewinner „Schwarzfahrer“.
Förderungen betreffen ebenso Filmfeste, Programmkinos, Wettbewerbe et cetera, also hier wieder die kulturelle Filmförderung. Gute Resultate wurden immer dann erreicht, wenn nach dem Grundsatz, wie er in der Wismarer Erklärung zur Neuordnung und Neustrukturierung der Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Juli 2007 enthalten ist, gehandelt wurde, nämlich, dass Filmförderung mehr ist als die Verwaltung und Entscheidung von Projektanträgen. Entscheidend ist immer, wie es gelingt, ganzheitlich vorzugehen. Und es ist enorm wichtig, die wenn auch nicht große Filmszene in unserem Land zu fördern, die ansonsten kaum arbeiten könnte.
Wo das Land ebenso über einen längeren Zeitraum Erfahrungswerte gesammelt haben sollte, ist die Medienförderung. Gemessen aber daran, dass wir eine ausgeprägte Mediengesellschaft haben, geschieht bei der Förderung von Medienprodukten und vor allem in der Ausbildung im medienspezifischen Bereich noch zu wenig. Gerade Maßnahmen der Medienkompetenzbildung bedürfen einer ausgeprägteren Hinwendung, auch durch das Bereitstellen von mehr Geld.
In der Konzeption der Landesregierung wird sehr richtig unter anderem auf präventiven Jugendmedienschutz verwiesen. Das gewinnt nicht zuletzt vor dem Hintergrund an Gewicht, als dass Nazis versuchen, auch die Erlebniswelt Internet zur Verbreitung ihrer menschenrechtsfeindlichen Ideologien zu nutzen – facebook, schüler- und studivz, meinvz, wer-kennt-wen, stayfriends, youtube, Wikipedia sind Websites, die sie zu unterwandern versuchen. Häufig können junge Leute Indoktri nationen, Anwerbungsversuche und Propaganda der extremen Rechten nicht erkennen, zumal die immer häufiger Symbole aus der Jugendszene, besonders der linken, nutzt. Medienpädagogische Arbeit, beginnend bei Elfjährigen, ist dringend verbesserungswürdig.
Ich will es in Bezug auf die kulturelle Filmförderung, auf die Medienarbeit bei diesen Anmerkungen belassen, eben auch unter Verweis auf den Meinungsaustausch im März und Mai 2007. Es gab Wertungen, Vorschläge,
Kritiken et cetera, die bei einer Fortschreibung des Konzepts und der vorherigen Evaluation unbedingt beachtet und einbezogen werden müssen.
Wenn es um die Evaluierung der wirtschaftlichen Filmförderung geht, so ist dabei wohl deshalb ein Mehr an Analyse erforderlich, weil dabei weit weniger an Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Bekanntlich sind uns auf diesem Gebiet andere Länder um einiges voraus. Ich denke, die nicht öffentliche Anhörung zu Anfang des Jahres im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur wirtschaftlichen Filmförderung ist eine Fundgrube dafür, was verbessert, verändert oder ganz anders gemacht werden muss, um hier eingetretene Defizite zu schließen und Förderkriterien zu finden, die den Filmemacherinnen und Filmemachern in ihrer Arbeit tatsächlich helfen.
Bekanntlich besitzt der Film einen Doppelcharakter. Einerseits ist er ein Wirtschaftsgut, andererseits Kulturgut, wobei Konflikte praktisch vorprogrammiert sind, etwa in der Frage, dass der Film nicht dem Diktat des Kommerzes ausgeliefert werden darf.
Damit wäre ein erster Punkt genannt, dem sich eine Evaluation zuwenden sollte: das nicht nur theoretische, sondern praktisch zu handhabende Zusammenspiel von wirtschaftlicher und kultureller Filmförderung. Kulturpolitisch ist sie mit dem Ziel einer stärkeren Identifikation der Menschen mit ihrer Region verbunden, wirtschaftspolitisch mit dem Ziel, in erster Linie Produzentinnen und Produzenten zu unterstützen, Tourismus und das Image des Landes zu stärken. Wäre es also sinnvoll, beide Förderungen getrennt weiterzuführen, eine stärkere Ko operation zu praktizieren oder sie zu bündeln? Wie ist die Ausrichtung der wirtschaftlichen Film förderung allein oder vorrangig an wirtschaftspolitischen Kriterien, also als Tourismus- und Marketingförderung, und filmwirtschaftlichen Mitteln zu werten?
Daran schließt sich ein zweiter Punkt an. Sollte die Förderung nicht aus einer Hand erfolgen, statt wie gegen wärtig einerseits über das Wirtschaftsministerium, anderer seits über das für Kultur zuständige Ministerium, wobei dann noch das Landesförderinstitut einschlägige Aufgaben zu erfüllen hat? Es ist nur logisch, dass dadurch zu viel an Bürokratie entsteht, meinen wir, stellen wir zumindest infrage. Und wenn das Ergebnis lauten sollte, nur eine Förderstelle einzurichten: Sollte das in einem Ministerium angesiedelt werden oder doch eher staatsfern wie in anderen Bundesländern angesiedelt sein?
Weiterhin wäre zu untersuchen, wie die wirtschaftliche Filmförderung angelegt sein muss, um nicht länger die einheimischen Produzentinnen und Produzenten zu benachteiligen, wie das Prinzip der Erstförderung durch das Land anstelle der Letztförderung, wie gegenwärtig praktiziert. Die Regelungen zurzeit sind besonders für Produzentinnen und Produzenten attraktiv, die nicht in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sind.
Personalkosten werden nur für Drehtage, nicht für den gesamten Zeitraum der Produktion gefördert. In anderen Bundesländern gilt die Förderung auch einschließlich der Nutzung eigener Ressourcen wie auch der Technik und angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezogen auf den gesamten Prozess der Filmherstellung. Dadurch
wird dort auch Wertvolles für Schaffung und Erhalt von Arbeitsplatzen getan – im Unterschied zu MecklenburgVorpommern – Fragezeichen.
Im Übrigen ist es so, dass in der Konzeption interessanterweise steht, dass man die positiven Effekte auf dem Arbeitsmarkt anstrebt und zugleich empirisch nachweisen will. Die Frage ist: Wie stellt sich das dar? Auch deshalb für uns ein Grund, eine Evaluation anzuregen.
Die Evaluation sollte auch Antwort geben auf die Frage, ob die Ausreichung der Fördermittel als nicht rückzahlbarer Zuschuss Vorteile bringt. Anderswo in der Bundesrepublik wird sie als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen praktiziert, was zumindest die Möglichkeit eröffnet, mehr Anträge auf Förderung genehmigen zu können.
Stichwort Genehmigung: Zu hinterfragen ist die Arbeit des Beirats für wirtschaftliche Filmförderung. Ist es richtig, dass er ohne Satzung arbeitet, lediglich Empfehlungen aussprechen kann, sozusagen freihändig, auch ohne Kenntnis des Drehbuches Förderungen empfiehlt? Sollten nicht ausnahmslos alle Beiratsmitglieder tatsächlich unabhängig auch von der Landesförderung sein? Müsste die Arbeit des Beirats nicht transparent nachvollziehbar gemacht werden?
Insgesamt drängt sich mir die Erkenntnis auf, dass die Grundsätze der wirtschaftlichen Filmförderung ohne Befragen von jahrelangen Erfahrungen anderer Bundesländer aufgestellt worden sind. Dabei gibt es hervorragenden Sachverstand von Persönlichkeiten, die sich schon lange anbieten, für unser Land beratend tätig zu werden. Ich denke da an die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der bereits genannten Wismarer Erklärung. Das wären unabhängige Expertinnen und Experten, die mit der Evaluation des Konzepts der Landesregierung beauftragt werden könnten. Wir sind sicher, dass die Filmförderung unseres Landes davon nur profitieren kann, und zwar im Sinne einer komplexen Strategie, eines medienpolitischen Gesamtkonzepts, das unserem Standort zwischen Hamburg und Berlin zu einem klaren Profil verhelfen kann. Kulturpolitik ist ja zu einem guten Teil Medienpolitik.
Um abschließend vielleicht auch drastisch zu verdeutlichen, wie wichtig qualitative Fortschritte in der Film- und Medienförderung sind, zitiere ich den in diesem Monat verstorbenen großen Film- und Theaterregisseur Werner Schroeter. Er sagte, ich zitiere: „Kunst und Kultur sind die einzigen Waffen gegen die Barbarei. … Barbarei geht nicht nur bis hin zum Massenmord, sondern meint auch im übertragenen Sinne die allgemeine Verblödung.“ Zitatende. Insofern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie unserem Antrag zu. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
ein paar erklärende, erläuternde Worte auch ein bisschen dazu beitragen, dass die Dinge, über die jetzt gerade Herr Koplin sprach, ins rechte Licht gerückt werden. Ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass man unter dem Eindruck eines ganz bestimmten Filmes vielleicht nicht so ganz das sagt, was man eigentlich sagen will, und jetzt versucht, eine Konzeption hier infrage zu stellen, die, wie ich finde, durchaus ihren Sinn macht und die Chance hat, auch umgesetzt zu werden, und das sollte sie auch.
Entsprechend der Konzeption der Landesregierung zur Förderung des Film- und Medienstandortes Mecklenburg-Vorpommern hat das Wirtschaftsministerium den Auftrag erhalten, ein Programm wirtschaftliche Filmförderung zu etablieren. Das ist auch erfolgt. Sie haben völlig recht, da beginnen wir eine Phase, die wir so bisher im Lande nicht hatten. Ich finde, das ist auch richtig so. Das im Zukunftsfonds Mecklenburg-Vorpommern dafür eingestellte Mittelvolumen beträgt 1,6 Millionen Euro, einschließlich des Jahres 2011. Fördergrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Filmproduktionen am Standort Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Mai 2009, die auch nachzulesen ist im Amtsblatt unseres Landes, Seite 514 folgende.
Ich will das Verfahren erläutern. Das Wirtschaftsministerium hat die Durchführung des Programms an das LFI übertragen, das ist richtig, weil wir im Übrigen alle Förderungen über das LFI machen. Im Rahmen der Beurteilung der Förderwürdigkeit der Vorhaben bedarf es allerdings grundsätzlich natürlich auch der Zustimmung des Wirtschaftsministeriums. Wir haben einen Beirat berufen, der Empfehlungen zur Förderwürdigkeit ausspricht, so weit auch korrekt. Der Beirat setzt sich aus Fachleuten der Branche zusammen, der NDR ist hier vertreten, das FilmLand ist vertreten, DEFA-Stiftung ist vertreten. Ich will nur einige dieser Personen hier benennen.
Zur Bewertung des aktuellen Umsetzungsstandes ist zu sagen, dass weitaus mehr Förderanträge eingegangen sind, als wir vielleicht zunächst erwartet haben. Und ich glaube, man darf heute schon sagen, dass mit der Förderung bereits direkt und indirekt positive wirtschaftliche Effekte in Mecklenburg-Vorpommern erreicht werden konnten. Es ist eindeutig sichtbar, dass im Rahmen der Dreharbeiten bei uns im Lande zahlreiche Aufträge und Dienstleistungen an die heimische Wirtschaft ausgelöst wurden. Wir können heute schon sagen, dass ungefähr jeder eingesetzte Fördereuro das Zwei-, eher das Dreifache der Wertschöpfung hier im Lande nach sich zieht. Das betrifft dann Handwerksarbeiten, Dienstleistungsarbeiten, Hoteliers vermieten Zimmer an die Filmcrews und so weiter und so fort.
Man kann also sagen, allgemein formuliert, dass durch die produktionsbezogenen Ausgaben in der Region Wertschöpfung und Beschäftigung im Land erhöht sind. Inwieweit man das jetzt quantitativ direkt messen kann, das muss man sicherlich noch mal sehen, das ist über kurze Zeiträume sowieso nicht möglich.
Durch die wirtschaftliche Filmförderung wurden zudem die Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern für Unternehmen der Filmbranche verbessert und der Drehstandort erfolgreich vermarktet. Mehrere einheimische als auch überregionale Filmproduktionsunternehmen drehen wieder in Mecklenburg-Vorpommern,
zum Beispiel die Looks Medienproduktion GmbH aus Rostock. Durch das Wirtschaftsministerium wurde die Dokumentation „Luise, Königin der Herzen“ gefördert. Ende Mai beginnen die Dreharbeiten zu einem neuen Filmprojekt, die Aufteilung von Afrika 1884, hier im Schloss Ludwigslust. Zu diesem Projekt wurde ebenfalls die Förderung durch den Fachbeirat unterstützt.
Die Werbewirkung erfolgreicher Filmproduktionen hat sich auch positiv auf die Nachfrage nach touristischen Dienstleistungen ausgewirkt, zum Beispiel der auf Usedom gedrehte Kinofilm „Der Ghostwriter“ von Regisseur Roman Polanski. Die weltweite Vermarktung des Drehstandortes Mecklenburg-Vorpommern durch die enorme internationale Berichterstattung, zum Beispiel hier während der Dreharbeiten und zum Filmstart, bedeutet natürlich auch einen internationalen Imagegewinn für den Tourismus, aber nicht nur für den in MecklenburgVorpommern.
Meine Damen und Herren, ich will das ganz klar sagen, natürlich hat die intensive Diskussion über den Film „Die Grenze“ und die in diesem Zusammenhang erfolgte Förderung zur nochmaligen Überprüfung der Förderkriterien geführt. Allerdings bin ich ganz klar der Auffassung, dass in einem Spielfilm durchaus übliche Überzeichnungen von Sachverhalten nicht negativ auf die Förderwürdigkeit angerechnet werden dürfen.
Die Attraktivität des Landes als Filmstandort wurde zudem durch Serviceangebote, Dienstleistungen der Filmlocation MV aufgewertet und verbessert. Dieser Standortservice wurde im Herbst 2008 durch die FilmLand MV gGmbH in Schwerin eingerichtet und wird seitdem durch uns gefördert. Durch das Locationbüro, wie es sich nennt, wurde ein Produktionsguide erstellt, welcher Kontaktdaten für verschiedene Dienstleistungen für Bühnenaufbau aufführt. Darüber hinaus ist eine Datenbank im Aufbau, die die Drehstandorte in Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet. Sie informiert über die jeweiligen Vorzüge. Ich glaube, dass hier ein wirklicher Service für Filmemacher aufgebaut wird, der ganz offensichtlich auch gut angenommen wird, denn man kann deutlich feststellen, dass die Produktionen im Land in den letzten Monaten merklich zugenommen haben. Das hat auch sicherlich nicht alleine nur mit wirtschaftlicher Filmförderung zu tun.
Lassen Sie mich etwas sagen zum aktuellen Umsetzungsstand der Förderung im Einzelnen. Bisher wurden neun Projekte bewilligt. Acht weitere Förderanträge liegen vor. Vier weitere Förderanträge sind gegenwärtig angekündigt. Wir haben vier Anträge allerdings bislang auch abgelehnt.
Ich will sagen, dass natürlich auch über die eigentliche wirtschaftliche Filmförderung hinaus die allgemeinen Instrumente und Programme des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung stehen, wie Darlehensprogramme, Investitionsförderung, Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramme.
Ich möchte gern jetzt, meine Damen und Herren, auf drei Aspekte des Antrages der Fraktion DIE LINKE direkt eingehen, die offensichtlich aus dem Bildungsausschuss, also aus der Anhörung, entnommen wurden. Es soll eine Benachteiligung der einheimischen Firmen dadurch ausgeschlossen werden, dass Förderkriterien auf die Produktionskosten insgesamt unter Einschluss der Anschaffung von Technik ausgeweitet werden. Dazu will ich sagen, dass wir sämtliche Produktionsausgaben fördern, die durch Aufträge an Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ausgelöst werden, zum Beispiel technische, handwerkliche Aufträge. Förderfähig sind auch eigene technische Anlagen einheimischer Produzenten sowie Kosten für Personal, das seinen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat. Dabei sind auch diese Produktionsausgaben nicht auf Drehtage beschränkt, sondern erstrecken sich auf alle Einsatztage im gesamten Produktionszeitraum, auch außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.